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Document C2011/273/04

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 273 vom 16.9.2011, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 273/10


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    2011/C 273/04

    Image

    Nationale Seite der von Portugal neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat: Portugal

    Gegenstand: 500. Geburtstag des portugiesischen Entdeckers Fernão Mendes Pinto, der die Meere und Länder Asiens erforschte.

    Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt ein Segelschiff auf mehreren wellenförmigen Schriftzügen, die sich auf Portugal, Lissabon, sein Buch und einige seiner Reiseziele beziehen. Darunter steht der Schriftzug „Portugal“. Im oberen Teil des Münzinneren stehen sein Name sowie die Jahreszahlen 1511 und 2011.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage:

    Augabedatum: September 2011


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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