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Dokument 52011XG0708(04)
Council conclusions: towards modern, responsive and sustainable health systems
Schlussfolgerungen des Rates: Hin zu modernen, bedarfsorientierten und tragfähigen Gesundheitssystemen
Schlussfolgerungen des Rates: Hin zu modernen, bedarfsorientierten und tragfähigen Gesundheitssystemen
ABl. C 202 vom 8.7.2011., str. 10–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/10 |
Schlussfolgerungen des Rates: Hin zu modernen, bedarfsorientierten und tragfähigen Gesundheitssystemen
2011/C 202/04
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
1. |
ERINNERT DARAN, dass nach Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen ist, dass die Tätigkeit der Union die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung gerichtet sein soll, dass sie außerdem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen fördern und deren Tätigkeit erforderlichenfalls unterstützen soll, wobei die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang zu wahren ist; |
2. |
VERWEIST auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2007 zum Weißbuch der Kommission „Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“; |
3. |
VERWEIST auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 2. Juni 2006 zu den gemeinsamen Werten und Prinzipien in den Gesundheitssystemen der Europäischen Union (1), in der die Universalität, der Zugang zu einer Gesundheitsversorgung von guter Qualität, die Gleichbehandlung und die Solidarität als Grundwerte bezeichnet werden; |
4. |
VERWEIST auf die Charta von Tallinn „Gesundheitssysteme für Gesundheit und Wohlstand“, die am 27. Juni 2008 unter der Schirmherrschaft der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterzeichnet worden ist; |
5. |
VERWEIST auf den Gemeinsamen Bericht der Europäischen Kommission und des Ausschusses für Wirtschaftspolitik vom 23. November 2010 über die Gesundheitssysteme sowie auf die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2010; |
6. |
WÜRDIGT die Arbeit des Ausschusses für Sozialschutz und ERINNERT an die Ziele, die im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Inklusion auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2006 vereinbart worden sind, um eine zugängliche, hochwertige und nachhaltige Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sicherzustellen; |
7. |
VERWEIST auf die Beratungen, die auf der informellen Tagung der Gesundheitsminister in Gödöllö vom 4./5. April 2011 zum Thema „Patientenwege und Karriereoptionen der Fachleute in Europa — Investitionen in Gesundheitssysteme der Zukunft“ stattgefunden haben; |
8. |
VERWEIST auf die Strategie „Europa 2020“ und BEGRÜSST das von der Kommission initiierte europäische Pilotprojekt einer Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ und die laufenden Arbeiten hierzu; |
9. |
IST SICH BEWUSST, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Alterung der Bevölkerung und ihrer sich wandelnden Bedürfnisse, der steigenden Patientenerwartungen, der raschen Verbreitung von Technologien und der zunehmenden Kosten der Gesundheitsversorgung sowie angesichts des derzeitigen unsicheren und prekären Wirtschaftsklimas, das insbesondere auf die jüngste weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen ist und zur Folge hat, dass den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten immer weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, mit gemeinsamen Herausforderungen konfrontiert sind. Zu den größten Herausforderungen für die Gesundheitssysteme zählt die rasche Zunahme der chronischen Krankheiten; |
10. |
IST SICH BEWUSST, dass zwar die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung trotz knapper wirtschaftlicher und sonstiger Ressourcen schon immer ein zentrales Anliegen war, dass das Problem jedoch inzwischen eine Größenordnung und Dringlichkeit erreicht hat, dass es, wenn nichts unternommen wird, zu einem entscheidenden Faktor in der künftigen wirtschaftlichen und sozialen Landschaft der EU werden könnte; |
11. |
HÄLT ES FÜR ERFORDERLICH, dass durchdachte und verantwortliche Innovationen, unter anderem sozialer und organisatorischer Art, entwickelt werden, mit denen sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der künftigen Nachfrage und bezahlbaren, nachhaltigen Ressourcen erreichen lässt, damit alle genannten Herausforderungen bewältigt werden können; |
12. |
FORDERT, dass der Gesundheitssektor bei der Durchführung der Strategie „Europa 2020“ eine angemessene Rolle spielen muss. Es sollte anerkannt werden, dass Investitionen in die Gesundheit zum Wirtschaftswachstum beitragen. Gesundheit ist zwar ein Wert an sich, doch auch eine Vorbedingung für wirtschaftliches Wachstum; |
13. |
BETONT, dass für die Entwicklung moderner, bedarfsorientierter, wirksamer, effizienter und langfristig finanzierbarer Gesundheitssysteme, die allen Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdiensten bieten, unbeschadet der Verhandlungen über den künftigen Finanzrahmen Gelder aus den Europäischen Strukturfonds genutzt werden können, um die Finanzmittel für den Ausbau des Gesundheitswesens in förderfähigen Regionen der Mitgliedstaaten, einschließlich Kapitalinvestitionen, zu ergänzen, insbesondere weil
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14. |
BETONT, dass die Wirksamkeit der Investitionen in die Gesundheitssysteme der Zukunft von grundlegender Bedeutung ist und von den jeweiligen Mitgliedstaaten beurteilt und überwacht werden sollte; |
15. |
IST SICH BEWUSST, wie wichtig eine faktengestützte Politikgestaltung und Entscheidungsfindung ist, die auf adäquaten Gesundheitsinformationssystemen beruht; |
16. |
IST SICH BEWUSST, dass in der Europäischen Union Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Modernisierung der Gesundheitssysteme und mit neuen Konzepten der Gesundheitsversorgung weitergegeben werden müssen; |
17. |
IST SICH BEWUSST, dass Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung für die langfristige Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme ausschlaggebend sind; |
18. |
BETONT, dass als zentrale Voraussetzung für den Betrieb moderner, dynamischer Gesundheitssysteme in jedem Mitgliedstaat adäquat geschultes Gesundheitspersonal in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen muss; jeder Mitgliedstaat sollte bedarfsgerecht handeln und dem Internationalen Verhaltenskodex der WHO über die grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften beitreten; |
19. |
HEBT HERVOR, dass es gilt, die Kräfte zu bündeln und die Zusammenarbeit auf EU-Ebene stärker zu koordinieren, damit die Mitgliedstaaten gegebenenfalls bei ihren Bemühungen, ihre Gesundheitssysteme für die künftigen Herausforderungen zu rüsten, unterstützt werden können, wobei auf den Ergebnissen, die bereits im Rahmen von nationalen und EU-Initiativen erzielt wurden, und auf der Arbeit zwischenstaatlicher Organisationen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der WHO aufgebaut werden sollte; |
20. |
UNTERSTREICHT die Führungsrolle der Gesundheitsminister, wenn es darum geht, wirksame gesundheitspolitische Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, mit denen den makroökonomischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen — unter anderem im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung — angemessen begegnet werden kann, sowie künftige langfristige Strategien für den Gesundheitssektor, insbesondere zur Förderung der Investitionen und Humanressourcen im Gesundheitssektor, festzulegen; |
21. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
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22. |
ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission,
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23. |
ERSUCHT die Kommission,
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(1) ABl. C 146 vom 22.6.2006, S.1.