EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62011CN0055

Rechtssache C-55/11: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 7. Februar 2011 — Vodafone España, S.A.

ABl. C 139 vom 7.5.2011, p. 12–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 139/12


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 7. Februar 2011 — Vodafone España, S.A.

(Rechtssache C-55/11)

2011/C 139/22

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Vodafone España, S.A.

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 13 der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie) (1) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die es zulässt, ein Entgelt für Rechte für die Installation von Einrichtungen auf kommunalem Eigentum bei Betreibern zu erheben, die das Netz für die Erbringung von Mobilfunkdiensten nutzen, ohne dessen Inhaber zu sein?

2.

Für den Fall, dass die Abgabe mit Art. 13 der Richtlinie 2002/20/EG vereinbar sein sollte: Entsprechen die in der streitigen Gemeindesatzung geregelten Voraussetzungen für die Erhebung des Entgelts den in dieser Vorschrift niedergelegten Erfordernissen der Objektivität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung sowie der Notwendigkeit der Gewährleistung einer optimalen Nutzung der betroffenen Ressourcen?

3.

Hat Art. 13 der Richtlinie 2002/20 unmittelbare Wirkung?


(1)  ABl. L 108, S. 21.


Top