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Document 52011XC0316(01)

    Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

    ABl. C 82 vom 16.3.2011, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.3.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 82/4


    Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

    2011/C 82/04

    Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens (1) der nachstehend genannten Antidumpingmaßnahme ging kein Antrag auf Überprüfung ein; daher gibt die Kommission bekannt, dass diese Maßnahme in Kürze außer Kraft tritt.

    Da in diesem Fall die Zahl der von potenziellem Dumping betroffenen Unionshersteller, von denen viele KMU sind, sehr hoch ist, hielt es die Kommission für angemessen, ein Jahr lang die Entwicklung der Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Vietnam sowie der aus der Sonderverwaltungsregion Macau versandten Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder zu überwachen, damit rasch geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, falls die Situation dies erfordert.

    Diese Bekanntmachung wird nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (2) veröffentlicht.

    Ware

    Ursprungs- oder Ausfuhrlandländer

    Maßnahmen

    Rechtsgrundlage

    Zeitpunkt des Außerkrafttretens

    Schuhe mit Oberteil aus Leder

    Volksrepublik China

    Vietnam

    Antidumpingzoll

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1294/2009 des Rates (ABl. L 352 vom 30.12.2009, S. 1) ausgeweitet durch die Verordnung (EG) Nr. 388/2008 (ABl. L 117 vom 1.5.2008, S. 1) auf aus der Sonderverwaltungsregion Macau versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Sonderverwaltungsregion Macau angemeldet oder nicht

    31.3.2011 (3)


    (1)  ABl. C 345 vom 18.12.2010, S. 12.

    (2)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51.

    (3)  Als Datum des in der Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens genannten Zeitpunkts des Außerkrafttretens hätte der 31.3.2011 genannt werden müssen.


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