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Document 52010AE0261

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Überprüfung der Umweltpolitik 2008“ KOM(2009) 304 endg.

ABl. C 347 vom 18.12.2010, blz. 84–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/84


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Überprüfung der Umweltpolitik 2008“

KOM(2009) 304 endg.

(2010/C 347/13)

Berichterstatter: Daniel RETUREAU

Die Europäische Kommission beschloss am 24. Juni 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 EG-Vertrag um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Überprüfung der Umweltpolitik 2008“

KOM(2009) 304 endg.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 28. Januar 2010 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 460. Plenartagung am 17./18. Februar 2010 (Sitzung vom 17. Februar) mit 118 gegen 4 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Institutionen der Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten die Fragen des Klimawandels und der nachhaltigen Entwicklung sehr ernst genommen haben. Im Hinblick auf die Annahme gemeinsamer Standpunkte, die Erarbeitung bezifferter, progressiver Verpflichtungen auf internationaler Ebene und damit einhergehend die Überprüfung der Politik zur Unterstützung der AKP-Staaten und der Entwicklungsländer allgemein bleibt jedoch noch viel zu tun. Dasselbe gilt für die wichtigsten Handelspartner, allen voran die USA.

1.2   Für den gesamten ökologischen Fußabdruck von Erzeugnissen sollten Mindestanforderungen festgelegt werden. Die europäische Politik sollte weiterhin auf eine Kombination von Rechtsvorschriften, Instrumenten und Initiativen auf freiwilliger Basis setzen, um Verhaltensänderungen herbeizuführen und das Bewusstsein für die neuen Probleme, vor denen die Menschheit heute steht, zu fördern; in der Zivilgesellschaft sollten die Aspekte Information und Bildung ausgebaut werden.

1.3   Die integrierte „Klima-Energie“-Politik beginnt Wirkung zu zeigen und sollte weiterverfolgt und auf weitere Treibhausgase sowie weitere Sektoren (vor allem sämtliche Verkehrsträger) bei gleichzeitiger Förderung der internationalen Zusammenarbeit ausgedehnt werden.

1.4   Rechtsvorschriften wie die REACH-Verordnung oder die Umwelthaftung werden weiterhin zusammen mit Initiativen der Industrie, der Bürger und der Verbraucher eine große Rolle spielen.

1.5   Zahlreiche Richtlinien, die in den vergangenen Jahren angenommen wurden, erfordern eine aufmerksame Weiterverfolgung um sicherzustellen, dass sie richtig umgesetzt werden und dass das entsprechende nationale Recht, insbesondere hinsichtlich der Kontrolle seiner Anwendung, wirklich greift.

1.6   Der Bericht ist sehr umfassend und außerordentlich hilfreich - fraglich ist jedoch, inwieweit er den Bürgern bekannt ist.

2.   Wesentliche Punkte des Kommissionsberichts

2.1   Im Jahr 2008 ist den europäischen Bürgern so deutlich wie nie zuvor der weltweite Klimawandel bewusst geworden, der für sie seither eine zentrale politische Priorität darstellt.

2.2   Dies zeigt deutlich, dass die Entwicklung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft und einen sparsamen Umgang mit Ressourcen ausgerichtet werden muss. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sind zusätzliche Anstrengungen geplant.

2.3   Die Wirtschaft ist heftig von einer nie da gewesenen Krise erfasst worden: einer Finanzkrise, die zu einem Investitionsstopp in der Realwirtschaft sowie einem beträchtlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen geführt und aufgrund von staatlichen Krediten und Beteiligungen an Banken und Kreditinstituten eine enorme Zunahme der öffentlichen Defizite nach sich gezogen hat.

2.4   Der Bericht der Kommission besteht aus einer Mitteilung an den Rat und das Parlament. Der EWSA wird zwar mit den regelmäßigen Fortschrittsberichten nicht offiziell befasst, bittet im Allgemeinen aber um Übermittlung dieser Berichte, anhand derer die tatsächliche Umsetzung der Rechtsvorschriften und der gemeinschaftlichen Leitlinien verfolgt werden kann.

2.5   Der Jahresbericht 2008 zur Umweltpolitik zieht eine Bilanz der Gemeinschaftsinitiativen und ihrer Wirksamkeit, insbesondere hinsichtlich der in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasen und der neuen Verpflichtungen, die vom Weltklimagipfel in Kopenhagen erwartet wurden. Der Ausschuss hat hierzu eine Stellungnahme verabschiedet (1).

2.6   Nach Angaben der Kommission und gemäß den Prognosen ist die EU auf gutem Wege, ihre Emissionsreduktionsziele im Rahmen des Kyoto-Protokolls zur Bekämpfung des Klimawandels zu erreichen. Die Aussichten seien gut, dass die EU und die Mehrheit ihrer Mitgliedstaaten ihren Reduktionsverpflichtungen nachkommen. Durch einseitige Bemühungen einzelner Mitgliedstaaten, die zusätzliche Maßnahmen erwägen, werden sogar höhere Reduktionsziele in Betracht gezogen.

2.7   Der Bericht gibt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche, in denen die Umweltpolitik der Gemeinschaft zur Anwendung kommt. Bei dem Kommissionsdokument handelt es sich jedoch nur um eine Zusammenfassung, der umfangreiche vollständige Bericht umfasst mehr als 200 Seiten und liegt als Anhang zum Kommissionsdokument vor.

2.8   Auf der Grundlage vollständiger Daten für das Jahr 2006 zeigte sich im Juni 2008, dass die Treibhausgasemissionen der EU-15 im Vergleich zum Referenzjahr (1990) um 2,7 % gesunken waren, während im gleichen Zeitraum ein Wirtschaftswachstum von 40 % zu verzeichnen war. Die derzeitige Politik und die laufenden Maßnahmen dürften 2010 eine Reduzierung gegenüber dem Referenzjahr von insgesamt 3,6 % bewirken, also nach den ersten beiden Jahren des Zeitraums 2008-2012, für den Reduktionsverpflichtungen von 8 % festgelegt wurden. Eine zusätzliche Reduzierung um 3 %, die zu einem Rückgang von insgesamt 6,6 % führen würde, wird durch den Erwerb von Kompensationszertifikaten von Klimaschutzprojekten in Drittländern im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls erwartet. Weitere 1,4 % sollen durch Kohlendioxidsenken generiert werden.

2.9   Mit allen Maßnahmen zusammengenommen dürfte das Kyoto-Ziel erreicht und sogar überschritten werden, da die Mitgliedstaaten die Obergrenzen für die Zuteilung von Emissionszertifikaten für den Zeitraum 2008-2012 im EU-Emissionshandel noch nicht in ihre Prognosen miteinbezogen haben. Hiervon lässt sich eine weitere Emissionssenkung um 3,3 % gegenüber dem Bezugsjahr erwarten.

3.   Anmerkungen

3.1   Die Prognosen der Kommission in dem Bericht für 2008 beruhen auf vollständigen, aber relativ alten Daten und für den Zeitraum seit 2006 auf unvollständigen Daten. 2008 standen jedoch nur diese Daten zur Verfügung und die Kommission hat bis zur Veröffentlichung alle maßgeblichen Ergebnisse berücksichtigt. Trotz des enttäuschenden Ergebnisses der Kopenhagener Klimakonferenz ist der Ausschuss der Meinung, dass die EU an dem selbstgesteckten Emissionsreduktionsziel für 2012 festhalten muss und zielstrebig auf die weiteren Emissionssenkungen, die sie sich für 2020 vorgenommen hat, hinarbeiten sollte.

3.2   Zahlreiche Richtlinien, die in den vergangenen Jahren angenommen worden sind, müssen aufmerksam weiterverfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden und dass das entsprechende nationale Recht, insbesondere hinsichtlich der Kontrolle seiner Anwendung, wirklich greift. Einige Mitgliedstaaten konnten die ihnen gesetzten Ziele nicht erreichen. In dem Bericht werden die noch fortdauernden Probleme und Hindernisse, aber auch die Fortschritte aufgezeigt. In dem umfassenden und detaillierten Bericht werden zudem neue Indikatoren zur Bestimmung des gesamten ökologischen Fußabdrucks von Produkten und Tätigkeiten angekündigt. Es ist zu wünschen, dass er große Verbreitung findet und auch die künftigen Berichte einem breiten Publikum bekannt werden und so in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Verbrauch Verhaltensänderungen bewirken.

3.3   Der Ausschuss ist nicht ganz überzeugt von dem Argument, dass die Krise an sich eine Gelegenheit sei, Produktionsverfahren und Verbrauchsmuster im Hinblick auf nachhaltigere Lösungen zu ändern. Die Kaufkraft von immer mehr Familien ist durch Arbeitslosigkeit und die Schließung von Betrieben, die z.T. ihre Produktion in Drittländer verlagert haben, beeinträchtigt. Auf kurze Sicht sind nach wie vor Beschäftigung und Wohnung, insbesondere für junge Menschen, zentrale Anliegen, auf die positive Antworten gefunden werden müssen.

3.4   Der Anteil an prekären, befristeten und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen nimmt tendenziell zu. Hierdurch entsteht Unsicherheit, die Veränderungen im Verbraucherverhalten privater Haushalte in Unternehmen kaum zuträglich ist. Unternehmen ziehen zuweilen vor, ihre umweltschädlichsten Produktionen in Länder außerhalb der EU zu verlagern anstatt in andere Produktionsverfahren zu investieren, was derzeit ohnehin schwierig ist, zumal Kredite - insbesondere für KMU - kaum noch zugänglich sind.

3.5   In dem Bericht werden die Folgen der Krise, die von einer umweltfreundlichen Lösung noch weit entfernt sind, nur oberflächlich angesprochen. Auch die Länder außerhalb der EU, insbesondere die Entwicklungsländer, sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Kurzfristige wirksame Maßnahmen zugunsten dieser Länder lassen sich derzeit kaum planen, da die öffentliche Entwicklungshilfe und die verschiedenen Hilfsmaßnahmen stark eingeschränkt werden. Eine rasche und konsequente Verhaltensänderung ist unverzichtbar, um diese Länder, die weder über die Mittel noch über die Technologien zur Bekämpfung des Klimawandels verfügen, zu unterstützen.

3.6   Ein einfaches „Business as usual“ nach den gleichen wirtschaftlichen Grundsätzen wird nicht zu einer sichereren und besseren Umwelt beitragen, doch sind die Signale, die von den Finanzmärkten und der Industrie ausgehen, alles andere als ermutigend; politische Entschlossenheit ist ebenso notwendig wie eine stärkere Mobilisierung der europäischen Bürger und eine objektive Information durch die Medien ohne unnötige Panikmache.

Für die Schwellenländer (China, Brasilien, Indien usw.) stellen die alten Konsummuster der marktwirtschaftlich organisierten Industrieländer noch immer ein erstrebenswertes Ziel dar und weder die Regierungen noch die Bürger dieser Länder haben besonders viel Verständnis dafür, dass ihnen in Bezug auf Umweltverschmutzung sowie Lebensstil und Konsummuster Beschränkungen auferlegt werden sollen. Sie empfinden die Klimaschutzverpflichtungen gerade in dem Moment, da sie dank Industrialisierung durch Unteraufträge für transnationale Unternehmen ihre Bevölkerung aus der Armut herausführen und ihre Bildung und Gesundheit fördern wollen, als historische Ungerechtigkeit.

3.7.1   Ihre Forderungen nach finanzieller Unterstützung und Technologietransfer wird man sehr ernst nehmen müssen, wenn der durch die Klimavereinbarungen eröffnete Weg weiter beschritten werden soll.

3.8   Es müssen Überlegungen zum weltumspannenden Warentransport aufgrund von zersplitterten Produktionsketten und weit verstreuten Verbrauchermärkten angestellt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Die Umlegung der tatsächlichen Umwelt- und Klimakosten geht derzeit zu Lasten der Verbraucher in Form von höheren Preisen und Umweltverschmutzung. Der Ausschuss unterstützt daher die Bemühungen zur Überarbeitung des MARPOL-Übereinkommens und zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch die Schifffahrt: Gleichzeitig ist aber eine Regulierung der Finanzmärkte, eine Verbesserung der Transportlogistik sowie die Förderung nachhaltiger Produktionsverfahren notwendig.

3.9   Der Ausschuss teilt die Ansicht der Kommission, wonach die Regierungen ihre Konjunkturprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz durch den Ausbau der Umweltinfrastrukturen und die Förderung „grüner“ Innovationen nutzen sollten.

3.10   Eine starke Umweltpolitik kann dazu beitragen, dass die Weichen für einen „grüneren“ Wiederaufschwung mit einem kleineren CO2-Fußabdruck sowie Änderungen bei den Verbrauchsmustern von Unternehmen und Privathaushalten gestellt werden.

3.11   Dem rasanten weltweiten Verlust biologischer Vielfalt (Verschwinden zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, insbesondere einiger Arten wie Vögel und Bienen, die für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung sind) muss mit einer Politik begegnet werden, die das Artensterben eindämmt. Eine solche Politik betrifft insbesondere:

die Verwaltung von Wäldern und den Stopp von Kahlschlägen in Urwäldern und Regenwäldern;

die landwirtschaftlichen Methoden (es steht fest, dass die derzeitig verwendeten Pflanzenschutzmittel schädlich für Bienen sind und sich negativ auf die Nahrung von Vögeln auswirken).

3.12   Der Ausschuss begrüßt die Entwicklung neuer Indikatoren, mit denen der biologischen Vielfalt und dem Klima Rechnung getragen wird - wie bereits im Zusammenhang mit den prioritären Bereichen des Sechsten Umweltaktionsprogramms für die Zwecke von EUROSTAT.

3.13   Kohlendioxid ist nicht das einzige Treibhausgas; auch NOx (Stickoxide) und Stoffe, die die Ozonschicht schädigen und die Atmosphäre aufheizen können, müssen aufmerksam beobachtet werden.

3.14   Der Ausschuss legt besonderen Nachdruck auf die Sensibilisierung und aktive Teilnahme der Bürger, die zur Anwendung bewährter Verfahren im Umgang mit Konsumgütern und bei der Vermeidung von Abfall und der Trennung von Haushaltsmüll angehalten werden müssen; gleichermaßen unverzichtbar ist die Sensibilisierung der Unternehmen und die Einbeziehung des Klimaschutzes in ihre gesellschaftliche Verantwortung.

3.15   Die Mehrzahl der in dem Bericht genannten Programme und Rechtsvorschriften waren Gegenstand von einschlägigen Stellungnahmen des EWSA (2). Darüber hinaus hat der EWSA eine ständige Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung eingerichtet, deren Ziel darin besteht, einen echten Beitrag zu den Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Weiterverfolgung der gemeinschaftlichen Maßnahmen und Rechtsvorschriften sowie zur Überwachung ihrer Wirksamkeit zu leisten.

Brüssel, den 17. Februar 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 116

(2)  EWSA-Stellungnahmen: ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 122; ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 97; ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 75; ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 92; ABl. C 306 vom 16.12.2009, S. 42; ABl. C 277 vom 17.11.2009, S. 67; ABl. C 277 vom 17.11.2009, S. 62; ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 88; ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 55; ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 50; ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 46; ABl. C 175 vom 28.7.2009, S. 34; ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 59; ABl. C 306 vom 16.12.2009, S. 39; ABl. C 204 vom 9.8.2008, S. 66.


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