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Document 62010CN0428

Rechtssache C-428/10: Klage, eingereicht am 27. August 2010 — Europäische Kommission/Französische Republik

ABl. C 328 vom 4.12.2010, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 328/12


Klage, eingereicht am 27. August 2010 — Europäische Kommission/Französische Republik

(Rechtssache C-428/10)

()

2010/C 328/21

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und L. de Schietere de Lophem)

Beklagte: Französische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG sei am 3. August 2009 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe die Beklagte nicht alle zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 184, S. 17.


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