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Document 62004TA0452
Case T-452/04: Judgment of the General Court (Sixth Chamber) of 13 September 2010 — Éditions Jacob v Commission (Competition — Concentrations — French-language publishing — Decision declaring the concentration compatible with the common market subject to sale of assets — Decision to approve the purchaser of the assets sold — Action for annulment brought by an unsuccessful prospective purchaser — Trustee’s independence — Regulation (EEC) No 4064/89)
Rechtssache T-452/04: Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 — Éditions Jacob/Kommission (Wettbewerb — Zusammenschlüsse — Französischsprachiges Verlagswesen — Entscheidung, mit der der Zusammenschluss unter der Bedingung der Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird — Entscheidung über die Zulassung des Käufers der weiterveräußerten Vermögenswerte — Nichtigkeitsklage eines nicht ausgewählten Käuferkandidaten — Unabhängigkeit des Bevollmächtigten — Verordnung (EG) Nr. 4064/89)
Rechtssache T-452/04: Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 — Éditions Jacob/Kommission (Wettbewerb — Zusammenschlüsse — Französischsprachiges Verlagswesen — Entscheidung, mit der der Zusammenschluss unter der Bedingung der Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird — Entscheidung über die Zulassung des Käufers der weiterveräußerten Vermögenswerte — Nichtigkeitsklage eines nicht ausgewählten Käuferkandidaten — Unabhängigkeit des Bevollmächtigten — Verordnung (EG) Nr. 4064/89)
ABl. C 301 vom 6.11.2010, p. 20–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/20 |
Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 — Éditions Jacob/Kommission
(Rechtssache T-452/04) (1)
(Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Französischsprachiges Verlagswesen - Entscheidung, mit der der Zusammenschluss unter der Bedingung der Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Entscheidung über die Zulassung des Käufers der weiterveräußerten Vermögenswerte - Nichtigkeitsklage eines nicht ausgewählten Käuferkandidaten - Unabhängigkeit des Bevollmächtigten - Verordnung (EG) Nr. 4064/89)
2010/C 301/30
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Éditions Odile Jacob SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. van Weert, O. Fréget, M. Struys, M. Potel und L. Eskenazi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Whelan, O. Beynet, A. Bouquet und F. Arbault, dann A Bouquet und O. Beynet)
Streithelferinnen zur Unterstützung der Beklagten: Wendel Investissement SA (Paris) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte C. Couadou und M. Trabucchi, dann Rechtsanwälte M. Trabucchi und F. Gordon), Lagardère SCA (Paris) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Winckler, I. Girgenson und S. Sorinas Jimeno, dann Rechtsanwälte A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung (2004) D/203365 der Kommission vom 30. Juli 2004 über die Zulassung von Wendel Investissement als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) (ABl. L 125, S. 54) veräußerten Vermögenswerte
Tenor
1. |
Die Entscheidung (2004) D/203365 der Kommission vom 30. Juli 2004 über die Zulassung der Wendel Investissement SA als Erwerber der gemäß der Entscheidung 2004/422/EG der Kommission vom 7. Januar 2004 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP) veräußerten Vermögenswerte wird für nichtig erklärt. |
2. |
Die Europäische Kommission und die Lagardère SCA tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten von Éditions Odile Jacob SAS. |
3. |
Wendel Investissement trägt ihre eigenen Kosten. |