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Document 62009CA0048

    Rechtssache C-48/09 P: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. September 2010 — Lego Juris A/S/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Mega Brands Inc. (Rechtsmittel — Verordnung (EG) Nr. 40/94 — Gemeinschaftsmarke — Eignung der Form einer Ware zur Eintragung als Marke — Eintragung eines dreidimensionalen Zeichens, das aus der Oberseite und zwei Seiten eines Lego-Steins besteht — Nichtigerklärung dieser Eintragung auf Antrag eines Unternehmens, das Spielbausteine gleicher Form und Abmessungen vertreibt — Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 40/94 — Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist)

    ABl. C 301 vom 6.11.2010, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.11.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 301/3


    Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. September 2010 — Lego Juris A/S/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Mega Brands Inc.

    (Rechtssache C-48/09 P) (1)

    (Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Gemeinschaftsmarke - Eignung der Form einer Ware zur Eintragung als Marke - Eintragung eines dreidimensionalen Zeichens, das aus der Oberseite und zwei Seiten eines Lego-Steins besteht - Nichtigerklärung dieser Eintragung auf Antrag eines Unternehmens, das Spielbausteine gleicher Form und Abmessungen vertreibt - Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 40/94 - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist)

    2010/C 301/03

    Verfahrenssprache: Englisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführerin: Lego Juris A/S (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. von Bomhard und Rechtsanwalt T. Dolde)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis), Mega Brands Inc. (Prozessbevollmächtigte: P. Cappuyns und C. De Meyer, advocaten)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 12. November 2008, Lego Juris A/S gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (T-270/06), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in Form eines Legosteins für Waren in den Klassen 9 und 28 auf Aufhebung der Entscheidung R 856/2004-G der Großen Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 10. Juli 2006 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung, die Marke auf Antrag von Mega Brands teilweise für nichtig zu erklären, zurückgewiesen worden war — Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Die Lego Juris A/S trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 82 vom 4.4.2009.


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