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Document C2010/248/04

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/20/10 — Media 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke

ABl. C 248 vom 15.9.2010, p. 3–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/3


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/20/10

Media 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke

2010/C 248/04

1.   Ziele und Beschreibung

Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Zu den Zielen des Programms gehört die Förderung der transnationalen Verbreitung europäischer audiovisueller Werke, die von unabhängigen Produktionsgesellschaften hergestellt werden, durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Sendeanstalten einerseits und unabhängigen Produktions- und Vertriebsfirmen anderseits.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die mit ihren Tätigkeiten zur Verwirklichung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere an unabhängige Produktionsgesellschaften des audiovisuellen Sektors.

Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union

EWR-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Das angebotene audiovisuelle Werk muss eine unabhängige europäische Fernsehproduktion (Spielfilm, Trickfilm oder kreativer Dokumentarfilm) sein und unter Mitwirkung von mindestens drei Fernsehsendern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus den am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Ländern entstanden sein.

Die Anträge müssen frühstens sechs Monate vor dem ersten Tag der Dreharbeiten und spätestens am ersten Tag der Dreharbeiten eingereicht werden.

Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 30 bzw. 42 (für Serien und Trickfilmprojekte) Monate.

4.   Zuschlagskriterien

Die Punkte werden auf der Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 nach der folgenden Gewichtung vergeben; die Aspekte, die berücksichtigt werden, sind nach den jeweiligen Kriterien aufgeführt:

Die europäische Dimension und die Finanzierung des Werks (45 Punkte):

Ursprungsland des antragstellenden Unternehmens;

Anzahl, der mit dem Werk befassten Sendeanstalten;

finanzielle Beteiligung der Sendeanstalten;

Höhe der ausländischen Finanzierung.

Beteiligung internationaler Vertriebsfirmen (10 Punkte):

Anzahl und nachweisliche Erfolgsbilanz der an dem Werk beteiligten Vertriebsfirmen;

Höhe der Beteiligung der Vertriebsfirma;

Bestehen eines Vertriebsarms in der antragstellenden Produktionsgesellschaft.

Internationals Potenzial des Werks (25 Punkte):

Qualität des Werks;

internationales Absatzpotenzial;

internationale Marketingstrategie.

Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa (7 Punkte):

Anzahl der berücksichtigten Sprachräume;

Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa.

Förderung des europäischen audiovisuellen Erbes (3 Punkte):

Begutachtung des verwendeten Archivmaterials.

Nachweisliche Erfolgsbilanz des internationalen Vertriebs (10 Punkte):

von dem antragstellenden Unternehmen/Produzenten in den vergangenen 5 Jahren im Rahmen des internationalen Vertriebs erzielte Erlöse.

5.   Mittelausstattung

Insgesamt stehen 10,4 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Höchstbetrag der gewährten Finanzhilfe liegt bei 500 000 EUR pro Werk für Spiel- und Animations- und bei 300 000 EUR pro Werk für Dokumentarfilme. Die Finanzhilfe kann keinesfalls 12,5 % der vom Produzenten vorgelegten anrechenbaren Kosten für einen Spiel- oder Animations- bzw. 20 % der anrechenbaren Kosten für einen Dokumentarfilm übersteigen.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 15. November 2010, 28. Februar 2011 und 20. Juni 2011 unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA

Constantin Daskalakis

BOUR 3/30

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Berücksichtigt werden ausschliéßlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.

Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Ausführliche Informationen

Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:

http://ec.europa.eu/culture/media/programme/producer/tv/detail/index_en.htm

Die Anträge müssen unter Einhaltung der in den Leitlinien genannten Bedingungen auf den vorgesehenen Formularen gestellt werden.


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