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Document 52009IP0164

    Die Städtische Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))

    ABl. C 117E vom 6.5.2010, p. 73–78 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 117/73


    Dienstag, 24. März 2009
    Die Städtische Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum

    P6_TA(2009)0164

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))

    2010/C 117 E/12

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Artikel 158 und 159 des EG-Vertrags,

    in Kenntnis des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union („Erstes Aktionsprogramm“), das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 23. und 24. November 2007 in Ponta Delgada (Azoren) angenommen wurde,

    in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union für ein wettbewerbsfähigeres nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen („Territoriale Agenda“) und der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt („Leipzig Charta“), die beide auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig angenommen wurden,

    in Kenntnis des „Bristol Accord“, der auf der informellen Ratstagung zum Thema „Zukunftsfähige Gemeinwesen“ vom 6. und 7. Dezember 2005 in Bristol angenommen wurde,

    in Kenntnis des „Urban Acquis“, der auf der informellen Ratstagung der für territorialen Zusammenhalt zuständigen Ministerinnen und Minister vom 29. November 2004 in Rotterdam angenommen wurde,

    in Kenntnis der Neuen Charta von Athen 2003, die auf dem Europäischen Rat der Stadtplaner am 20. November 2003 in Lissabon verkündet wurde, und der darin enthaltenen Visionen für die europäischen Städte,

    in Kenntnis des „Arbeitsprogramms von Lille“, das auf der informellen Ratstagung der für Städtefragen zuständigen Ministerinnen und Minister vom 3. November 2000 in Lille angenommen wurde,

    in Kenntnis des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK), das auf der informellen Ratstagung der für Raumplanung und Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister vom 11. Mai 1999 in Potsdam angenommen wurde,

    in Kenntnis der Charta der Europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit, die von der Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden am 27. Mai 1994 im dänischen Aalborg angenommen wurde,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2008„Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt – Territoriale Vielfalt als Stärke“ (KOM(2008)0616),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 19. Juni 2008„Fünfter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – Wachsende Regionen, wachsendes Europa“ (KOM(2008)0371),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Mai 2008 zu den Ergebnissen der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und Programme im Programmplanungszeitraum 2007-2013 (KOM(2008)0301),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2007„Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ (KOM(2007)0273),

    in Kenntnis des Leitfadens der Kommission zum Thema „Die städtische Dimension der Gemeinschaftspolitik im Zeitraum 2007–2013“, der am 24. Mai 2007 angenommen wurde,

    in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommission zum Thema „Die territoriale und städtische Dimension der nationalen strategischen Referenzrahmen und operationellen Programme (2007-2013): Eine erste Bewertung“ vom Mai 2007,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2006„Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen“ (KOM(2006)0385),

    in Kenntnis der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (1),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2005 mit dem Titel „Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“ (KOM(2005)0299),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Juni 2002„Die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006: eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN“ (KOM(2002)0308),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 1997„Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union“ (KOM(1997)0197),

    in Kenntnis der Ergebnisse des Programms 2006 des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON) und das angenommene Programm 2013 von ESPON,

    in Kenntnis der Ergebnisse städtischer Pilotprojekte (1989-1999) sowie der Gemeinschaftsinitiativen URBAN I (1994-1999) und URBAN II (2000-2006),

    unter Hinweis auf die Informationen aus der Datenbank des Urban Audit, die Statistiken mit 330 Indikatoren zu 358 europäischen Städten bietet,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 über das Follow-up der Territorialen Agenda und der Leipzig Charta – Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2007 zur Wohnraum- und Regionalpolitik (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13.Oktober 2005 zur städtischen Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung (4),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0031/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass städtische Belange zwar in die Zuständigkeit nationaler, regionaler und lokaler Gebietskörperschaften fallen, städtische Gebiete aber auch eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Umsetzung der Strategien von Lissabon und Göteborg spielen und deshalb als wichtige Priorität für die Kohäsionspolitik angesehen werden, für die die EU-Institutionen verantwortlich sind,

    B.

    in der Erwägung, dass die in der Leipzig Charta genannten Ziele der Europäischen Union darin bestehen, die Nutzung eines integrierten Ansatzes bei der Umsetzung der Stadtentwicklungspolitik zu gewährleisten, um qualitätsvolle städtische Räume herzustellen, die Verkehrs- und Energienetze, die kommunalen Dienstleistungen und die Informationsnetze zu modernisieren und lebenslanges Lernen, Bildung und Innovation insbesondere in benachteiligten Innenstädten und Gebieten zu fördern,

    C.

    in der Erwägung, dass sowohl das Verfahren für die Erstellung einer flexiblen, anpassbaren und dynamischen Checkliste für die Anwendung der Leipzig Charta als grundlegende Voraussetzung für die Deckung des außerordentlich vielfältigen Bedarfs in den verschiedenen europäischen Städten, die der französische Ratsvorsitz bereits auf den Weg gebracht hat, als auch die weitere Ausarbeitung von integrierten Stadtentwicklungsplänen für jeden Mitgliedstaat wichtige Ergänzungen sowohl zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Situationen als auch zur Ergreifung von Initiativen mit klaren Zielen darstellen können,

    D.

    in der Erwägung, dass zwischen Städten und städtischen Gebieten unterschieden werden muss,

    E.

    in der Erwägung, dass zwar 80 % der 492 Millionen Unionsbürger in Städten leben, dass jedoch – da die Europäische Union eine polyzentrische Entwicklung aufweist – einige wesentliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, was die Verteilung der Bevölkerung auf städtische, vorstädtische und ländliche Gebiete anbelangt und dass es Probleme mit der eher dürftigen Vertretung der Interessen und Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung im Hinblick auf die operationellen Programme der Strukturfonds gibt,

    F.

    in der Erwägung, dass auf die städtischen Gebiete 70 bis 80 % des in der Europäischen Union erzeugten BIP entfallen und Städte als Innovationszentren und Motor der regionalen, nationalen und unionsweiten Entwicklung gelten,

    G.

    in der Erwägung, dass Städte auch für über 75 % des weltweiten Energieverbrauchs verantwortlich sind und 80 % der Treibhausgase aufgrund von Energieerzeugung, Verkehr, Industrie und Heizung produzieren,

    H.

    in der Erwägung, dass die Tendenz der Urbanisierung mit Binnenmigration in Hauptstädte und andere Großstädte verbunden ist, und in der Erwägung, dass der daraus resultierende Bevölkerungszuwachs eine enorme Belastung für die wachsenden Städte bedeutet, die einem zunehmenden Bedarf in Sachen Abfallbewirtschaftung, Wohnraum, Bildung und Beschäftigung gerecht werden müssen, sowie in der Erwägung, dass die ständig zunehmende Tendenz der Urbanisierung eine enorme Herausforderung für die ländlichen Gebiete darstellt, die einen Verlust an Humankapital, Arbeitskräften, Verbrauchern sowie Schülern und Studenten bewältigen müssen,

    I.

    in der Erwägung, dass die jüngste beispiellose Erweiterung der Europäischen Union einen außergewöhnlichen Anstieg der regionalen Disparitäten bewirkt hat und die Zahl der von Verödung betroffenen Städte deutlich gestiegen ist,

    J.

    in der Erwägung, dass städtische Gebiete in der Europäischen Union trotz unterschiedlicher politischer, institutioneller und verfassungsrechtlicher Bestimmungen in den Mitgliedstaaten vor gemeinsamen Herausforderungen und Möglichkeiten zu deren Bewältigung stehen, was einerseits den Bedarf an detaillierten statistischen Daten und andererseits die Notwendigkeit der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Praktiken unterstreicht, damit die europäischen Städte im internationalen Wettbewerb bestehen können,

    K.

    in der Erwägung, dass sich die Raumentwicklung in der Europäischen Union auseinandersetzen muss mit wirtschaftlicher Umstrukturierung, hoher Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt, fehlender Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln und Verkehrsüberlastung, einem durch die Zersiedlung verschärften Mangel an Nutzflächen, Bevölkerungsrückgang und -alterung, Entvölkerung der ländlichen Gebiete und der kleinen Städte zu Gunsten der großen Ballungsgebiete, sozialer Ausgrenzung, hohen und steigenden Verbrechensraten, der Gettoisierung bestimmter Stadtteile, niedrigen Haushaltseinkommen, der Verschlechterung der Lebensqualität in benachteiligten Gebieten, zu wenig Parkanlagen und Erholungsgebieten, Umweltverschmutzung, Fragen der Wasserversorgung und der Entsorgung von Abfall und Rückständen sowie der notwendigen Sicherstellung der Energieversorgung und der effizienten Nutzung von Energie,

    L.

    in der Erwägung, dass eine koordinierte Governance unter Nutzung moderner elektronischer Technologien und insbesondere E-Governance mit allen relevanten Akteuren bestehende Probleme deutlich mildern und dazu führen könnte, dass die Verstädterung umfassend im Wege der Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung vorstädtischer Gebiete an der Grenze zum ländlichen Raum und im Einklang mit modernen Stadtplanungskonzepten wie intelligentes Wachstum, neue Raumplanung und intelligenter Urbanismus bewältigt wird,

    M.

    in der Erwägung, dass sich Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung besonders für die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen eignen, vor allem im Dienstleistungssektor, und die Kohäsionspolitik zunehmend auf die Förderung des Wettbewerbsvorteils von Städten ausgerichtet ist,

    N.

    in der Erwägung, dass KMU, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, sowie Handwerk und Handel von ausschlaggebender Bedeutung dafür sind, dass die Stadtzentren lebendig bleiben und dass ein ausgewogenes Verhältnis in den Wohnvierteln erhalten bleibt, und dass die Städtepolitik im Bereich des Verkehrs, der Unternehmenstätigkeit, des Handels, der Grundstückspolitik sowie des Anstiegs der Wohnraumpreise oder im Gegensatz dazu das Fehlen einer ausgewogenen Politik in diesen Fragen in vielen Fällen dazu geführt hat, dass wirtschaftliche Aktivitäten verschwunden sind und Dienstleistungstätigkeiten zurückgegangen sind,

    O.

    in der Erwägung, dass die Partnerschaft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten noch gestärkt werden muss, da die städtischen Gebiete einen wichtigen Stellenwert für die harmonische und integrierte Entwicklung ihrer Randgebiete haben, damit der territoriale Zusammenhalt und die ausgewogene regionale Entwicklung verwirklicht werden können,

    1.

    hebt die Bedeutung der nachhaltigen Stadtentwicklung und den Stellenwert städtischer Gebiete für die regionalen Entwicklung hervor und fordert die Kommission auf, den Einfluss von EU-Maßnahmen auf die wirtschaftliche und soziale Situation von Städten, dabei vor allem im Hinblick auf Probleme in den Bereichen Bildung und Kultur, Gesundheit, Verkehr, Umwelt und Sicherheit regelmäßig zu bewerten, zu messen, zu vergleichen und zu erörtern;

    2.

    bedauert, dass die Mitgliedstaaten aufgerufen, aber nicht verpflichtet sind, die nachhaltige Stadtentwicklung als strategische Priorität einzubeziehen; bringt deshalb seine Besorgnis über die unzureichende Berücksichtigung der städtischen Dimension durch einige Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik zum Ausdruck und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Wege der Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Auswirkungen der durchgängigen Berücksichtigung der Initiative URBAN zu analysieren und zu bewerten und die Wirkung der Verwendung von EU-Geldern in städtischen Gebieten regelmäßig zu überwachen und zu prüfen;

    3.

    weist auf die positiven Erfahrungen der Gemeinschaftsinitiative URBAN in Bezug auf die Partnerschaft, den integrierten Ansatz und das Bottom-up-Prinzip hin, die erheblich zur Wirksamkeit und Passgenauigkeit der geförderten Projekte beigetragen haben; fordert, dass diesen Errungenschaften in der städtischen Dimension der Strukturfondsförderung Rechnung getragen wird und dass vergleichbare Mechanismen in die Mainstream-Förderung für nachhaltige Stadtentwicklung eingeführt werden, so dass eine größere Anzahl an Städten von diesen Errungenschaften profitieren kann;

    4.

    hält eine gemeinsame Definition des Begriffs „städtische Gebiete“ und generell des Begriffs „städtisch“ für unangebracht, da sich die sehr unterschiedlichen Bedingungen in den Mitgliedstaaten und Regionen nur schwer zusammenfassen lassen, und ist daher der Meinung, dass jede verbindliche Definition und Ausweisung städtischer Gebiete im Sinne des Grundsatzes der Subsidiarität auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Indikatoren den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollte;

    5.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Hauptstädte und andere Großstädte bei ihren Bemühungen um die Bewältigung der neuen Herausforderungen, die sich aus der Urbanisierung und dem damit einhergehenden Bevölkerungswachstum ergeben, in Sachen Abfallentsorgung, Wohnraum, Beschäftigung und Bildung zu unterstützen; ist generell der Auffassung, dass demografische Schwankungen eine Herausforderung sowohl für städtische als auch für ländliche Gebiete im Hinblick auf den Arbeitsmarkt sowie Ausbildung und Umschulung von arbeitslosen ehemaligen Beschäftigten, sowie im Hinblick auf die Entvölkerung ländlicher Gebiete darstellen;

    6.

    hält es für sinnvoll, in diesem Zusammenhang und angesichts der Tatsache, dass die verschiedenen Verfassungsregelungen der Mitgliedstaaten offensichtlich trotz der Effizienz der verschiedenen Verwaltungsebenen von Natur aus nicht mit Methoden zur Harmonisierung vereinbar sind, dass die Mitgliedstaaten mit Verfahren zur öffentlichen Konsultation im Einzelfall die städtische Dimension aus ihrer Sicht bestimmen, damit es zu einer stärkeren Binnenharmonisierung und zu einer höheren Interaktivität mit der Kommission kommt;

    7.

    weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Verwaltung der Mittel der Strukturfonds, die zur Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung einer nachhaltigen Stadtentwicklung dienen sollen, auf die Städte zu übertragen; ist der Auffassung, dass die Übertragung von Zuständigkeiten in zweierlei Hinsicht sinnvoll ist, weil es einerseits für das Wachstum auf regionaler und europäischer Ebene wesentlich effizienter ist, wenn die Städte die Verantwortung, beginnend bei der Planung bis hin zur Umsetzung, übernehmen und dabei ausdrücklich dem lokalen Bedarf Rechnung tragen, und weil es andererseits ein wichtiges Instrument für die Verbesserung der administrativen Fähigkeiten der lokalen Verwaltung darstellt; bedauert jedoch, dass die Möglichkeit der Übertragung von Zuständigkeiten an die städtischen Behörden, unter Umständen im Wege eines Globalzuschusses, bei den aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanzierten operationellen Programmen bislang nicht in vollem Maße genutzt wurde, und ist überzeugt, dass städtischen Gebieten im nächsten Programmplanungszeitraum eine klare Rolle als zwischengeschaltete Struktur im Rahmen des Konzepts der Mehrebenen-Governance zugewiesen werden sollte; ist ferner der Meinung, dass die städtische Dimension und die Übertragung von Zuständigkeiten in der Regionalpolitik obligatorisch sein sollten; ist der Auffassung, dass allerdings vermieden werden muss, dass die Übertragung von Zuständigkeiten zu einer Fragmentierung der Regionalpolitik führt, und dass die Modalitäten der Übertragung von Zuständigkeiten deshalb mit Bedacht geregelt werden müssen;

    8.

    hebt die Bedeutung eines integrierten Ansatzes in der Stadtplanung hervor; empfiehlt die Nutzung integrierter Stadtentwicklungspläne bei allen öffentlich geförderten Stadtentwicklungsvorhaben; fordert, dass der integrierte Ansatz möglichst rasch, spätestens jedoch im nächsten Programmplanungszeitraum eine unabdingbare Voraussetzung für die Bewilligung und Durchführung von Strukturfondsmitteln und auch für die Gewährung von Krediten der Europäischen Investitionsbank sein sollte; fordert die Kommission auf, Leitlinien aufzustellen, die Empfehlungen und vorbildliche Lösungen in Bezug auf integrierte Stadtentwicklungspläne umfassen, und zudem den Austausch vorbildlicher Methoden zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu fördern;

    9.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren strategischen Referenzrahmen und im Rahmen der nationalen operationellen Programme vorrangig Vorhaben zu finanzieren, durch die die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement umgesetzt werden;

    10.

    empfiehlt, dass die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement zumindest einige der folgenden Elemente umfassen: einen Abfallbewirtschaftungsplan, Lärmkarten und Aktionspläne, örtliche Programme zur Bekämpfung von Luft- und Umweltverschmutzung, Perspektiven des demographischen Wachstums, Forderungen nach neuen städtischen Siedlungsgebieten, Sanierung von verlassenen Standorten und Gebäuden, Sanierung von Problemvierteln und ehemaligen Industriegebieten, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen, städtische Infrastruktur und Ausweisung von Grünflächen, Infrastrukturen für Menschen mit Behinderungen, Bewahrung des kulturellen, historischen und natürlichen Erbes, Schätzung des Wasser- und Energiebedarfs und effiziente Nutzung von beidem, Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, effiziente Verkehrssteuerung, Integration schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen (Migranten, Minderheiten, Menschen mit geringen Qualifikationen, Menschen mit Behinderungen, Frauen usw.), angemessener Wohnraum zu erschwinglichen Preisen, Pläne zur Bekämpfung der Kriminalität;

    11.

    ist der Ansicht, dass sich die Erarbeitung integrierter Stadtentwicklungspläne nur als effizient erweisen wird, wenn für die nachhaltige Stadtentwicklung ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, und empfiehlt daher die gezielte Verwendung der verfügbaren Mittel für konkrete Maßnahmen; schlägt vor, pro Programmplanungszeitraum einen Mindestbetrag für Strukturfondsausgaben pro Einwohner des städtischen Gebiets festzulegen, dessen Höhe so ausgelegt sein muss, dass die Bereitstellung dieser Summe keine untragbare Belastung für die Regionen bedeutet;

    12.

    hält es für dringend erforderlich, die administrativen Kapazitäten sowohl für die vertikale als auch für die horizontale städtische Governance zu stärken, und verweist die Mitgliedstaaten auf die dringend erforderliche Verfolgung eines integrierten Ansatzes bei der Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Maßnahmen (der grundsätzliche Fragen des alltäglichen Lebens der Bürger wie Verkehr, öffentliche Dienstleistungen, Lebensqualität, Beschäftigung und lokale wirtschaftliche Tätigkeiten, Sicherheit usw. berücksichtigt) durch Einbeziehung der nationalen Regierungen sowie regionaler und lokaler Gebietskörperschaften und aller anderen wichtigen öffentlichen und privaten Akteure auf der Grundlage des Partnerschaftsprinzips;

    13.

    räumt ein, welche Schwierigkeiten die städtischen Behörden damit haben, die Bereiche der Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), bei denen es um wirtschaftliche und soziale Entwicklung geht, und der Finanzierung durch den EFRE, der die Planung von Investitionen in die materielle Infrastruktur betrifft, miteinander zu vereinbaren; ist der Ansicht, dass das Prinzip „Ein Fonds – ein Programm“ überprüft werden sollte und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Synergien von EFRE- und ESF-Förderung besser nutzen und eine integrierte Förderung stärken sollten; fordert die Kommission auf, langfristig die Möglichkeit der Zusammenlegung beider Fonds zu prüfen, sofern dies zu einer Vereinfachung der Verfahren führt;

    14.

    befürwortet das Prinzip des Revolvierens von JESSICA und sein Potenzial für wirtschaftliches Wachstum in städtischen Gebieten und ist der Meinung, dass im nächsten Programmplanungszeitraum – anders als bisher – in der Regionalpolitik in verstärktem Maße Finanzierungsinstrumente wie revolvierende Fonds genutzt werden sollten, die günstige Kredite bieten, anstatt sich nur auf Zuschüsse zu stützen;

    15.

    nimmt das Stadtentwicklungspotenzial des privaten Sektors zur Kenntnis und vertritt die Auffassung, das systematisch öffentlich-private Partnerschaften angestrebt werden sollten und ihre Inanspruchnahme zur Erarbeitung innovativer Finanzierungssysteme und Projekte gefördert werden sollte, damit die wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Probleme der städtischen Gebiete bewältigt werden können, insbesondere für die Errichtung von Infrastrukturen und für Wohnraum; betont, dass dies einen eindeutigen und transparenten Verhaltenskodex erfordert, insbesondere mit Blick auf die Tätigkeit der öffentlichen Behörden, die gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die strategischen Entscheidungen über die Methoden der Erbringung der Leistung und die Erstellung der Spezifikationen treffen und auch ein gewisses Maß an Kontrolle gewährleisten müssen;

    16.

    stellt die verfahrenstechnischen und administrativen Aspekte der städtischen Dimension heraus und fordert weitere Anstrengungen, um eine Vereinfachung der für die Kohäsionspolitik geltenden Durchführungsbestimmungen und insgesamt eine Verringerung der überbordenden Bürokratie bei der Verwaltung und Kontrolle der Mittel und einzelner Projekte zu erreichen;

    17.

    bemerkt, dass es neben der Kohäsionspolitik andere gemeinschaftliche Politikbereiche gibt, die ebenfalls finanzielle Förderung für städtische Gebiete bereitstellen, und ersucht daher die Kommission, eine bessere Abstimmung der betroffenen Politikbereiche zu konzipieren und vorzuschlagen, um sämtliche für städtische Gebiete bereitstehenden EU-Mittel mit dem Ziel zusammenzuführen, bei ständiger Berücksichtigung der Kohäsionspolitik die Anwendung des integrierten Ansatzes in der Praxis sicherzustellen;

    18.

    ist der Auffassung, dass die in den Mitgliedstaaten bestehenden Verwaltungsstrukturen nach wie vor schlecht für eine horizontale Zusammenarbeit geeignet sind, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Grundsatz der sektorübergreifenden Verwaltungsstruktur zu fördern;

    19.

    fordert eine effizientere Nutzung der bereitstehenden finanziellen, personellen und organisatorischen Mittel für die Schaffung und Stärkung der von Städten und Gemeinden im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung aufgebauten Netzwerke, die einen wichtigen Beitrag zur territorialen Zusammenarbeit leisten; betont in diesem Zusammenhang, dass Infrastrukturen erforderlich sind, die die Bewahrung von Besonderheiten (z. B. historischen), die Modernisierung (z. B. Innovationszentren), die wirtschaftliche Entwicklung (z. B. KMU) sowie saisonale Tätigkeiten unterstützen, und fordert die Kommission auf, die Position städtischer Gebiete in der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ zu stärken;

    20.

    bemerkt, dass die angemessene Umsetzung der Politik der regionalen Entwicklung sowie eine nachhaltige Raumentwicklungsstrategie ein ausgewogenes Verhältnis von Maßnahmen für städtische Gebiete, Stadtrandgebiete und ländliche Gebiete erfordern und deshalb die Entwicklung eines echten regionalen Zusammenhalts beeinflussen, und verweist erneut auf die Tatsache, dass die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums eine erhebliche räumliche Wirkung entfaltet und dass die Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung und der ländlichen Entwicklung nicht ausreichend integriert sind; unterstreicht, dass echte Synergien zwischen diesen Politikbereichen geschaffen werden müssen, wobei es letztlich darum geht, tatsächlich ein Entwicklungspotenzial zu schaffen und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Gebiete zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, das Instrument der Stadt-Land-Partnerschaften zu nutzen, um das Ziel der ausgewogenen räumlichen Entwicklung zu erreichen;

    21.

    fordert die Kommission auf, das Urban Audit weiterzuentwickeln und regelmäßig zu aktualisieren, zugleich aber auch alle Mitgliedstaaten mit Informationen über die „Kluft zwischen Stadt und Land“ zu versorgen, damit sie sich ein klares Bild von der Lage verschaffen und die besonderen Erfordernisse einer ausgewogenen Entwicklung von städtischen und ländlichen Gebieten ermitteln können;

    22.

    empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine hochrangige EU-Arbeitsgruppe zur städtischen Entwicklung schaffen und die Methode der offenen Koordinierung EU-weit auf stadtentwicklungspolitische Maßnahmen anwenden;

    23.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0069.

    (3)  ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 124.

    (4)  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 127.


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