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Document 52009IP0150

    Prioritäten der Europäischen Union für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 24. März 2009 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2009/2000(INI))

    ABl. C 117E vom 6.5.2010, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 117/1


    Dienstag, 24. März 2009
    Prioritäten der Europäischen Union für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

    P6_TA(2009)0150

    Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 24. März 2009 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2009/2000(INI))

    2010/C 117 E/01

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat, vorgelegt von Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion, zu den Prioritäten der Europäischen Union für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) (B6-0034/2009),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 an den Rat zu den Prioritäten der Europäischen Union für die 63. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (1),

    unter Hinweis auf die vom Rat am 16. Juni 2008 angenommenen Prioritäten der Europäischen Union für die 63. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (9978/2008),

    unter Hinweis auf die 63. Generalversammlung der VN, insbesondere auf ihre Resolutionen „Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Interparlamentarischen Union“ (2), „Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes von Kernwaffen“ (3), „Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen“ (4), „Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“ (5), „Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe“ (6), „Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus“ (7), „Die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Volksrepublik Korea“ (8), „Die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran“ (9), „Erklärung von Doha zur Entwicklungsfinanzierung: Ergebnisdokument der Internationalen Folgekonferenz über Entwicklungsfinanzierung zur Überprüfung der Umsetzung des Konsenses von Monterrey“ (10), „Die Menschenrechtssituation in Myanmar“ (11), „Entwicklungsorientierte Maßnahmen“ (12), „Stärkung der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten“ (13), „Der Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 2008–2009“ (14) und „Der Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 2010–2011“ (15),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2009 zu der Entwicklung des UNHRC, einschließlich der Rolle der Europäischen Union (16),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (17),

    gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 90 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0132/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der VN, nachdem vier Jahre verstrichen sind, an ihre Zusage betreffend die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele erinnert werden sollten, die in dem am 16. September 2005 in New York angenommenen Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 genannten werden,

    B.

    in der Erwägung, dass die zahlreichen, sich wechselseitig ergebenden Herausforderungen und Bedrohungen, denen sich Staaten, Gesellschaften und Bürger gegenübersehen, etwa solchen, die den Frieden, die Stabilität und die menschliche Sicherheit betreffen, die Herausforderungen, die sich durch Armut, Klimawandel und Energiesicherheit stellen, und die Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, nur mit einem globalen, effektiven und integrativen multilateralen System angegangen werden können,

    C.

    in der Erwägung, dass die 63. Generalversammlung der VN wichtige Beschlüsse zu einer Reihe von Punkten im Zusammenhang mit der Reformagenda fasste, unter anderem zur Verbesserung des Personalmanagements und der Rechtspflege, zur teilweisen Stärkung der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten und zur Aufnahme zwischenstaatlicher Verhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats,

    D.

    in der Erwägung, dass die Generalversammlung der VN auf Vorschlag ihres Dritten Ausschusses eine Reihe wichtiger Resolutionen zu einem breiten Spektrum von Menschenrechts-, sozialen und humanitären Fragen angenommen hat, unter anderem drei länderbezogene Resolutionen, sowie das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

    E.

    in der Erwägung, dass dank der Initiative „Einheit in der Aktion“ und der Arbeit der beiden Ko-Moderatoren bei der Verfolgung mehrerer Reformen zur Verbesserung der systemweiten Kohärenz der VN auf pragmatische Weise konkrete Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass in den von der 63. Generalversammlung der VN ermittelten Bereichen die Leistungen noch konsolidiert und weitere Fortschritte erzielt werden müssen,

    F.

    in der Erwägung, dass ein Fehlschlagen der Reform von Organen der VN, etwa des Sicherheitsrats sowie des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) der VN, dazu führen könnte, dass informelle Gruppierungen, etwa die G8 oder die G20, versuchen würden, sich selbst an die Stelle der weltweiten institutionellen Strukturen zu setzen,

    G.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union sich für ihrer festen Überzeugung nach universelle Werte einsetzen und gleichzeitig Anstrengungen unternehmen muss, um eine Polarisierung der Positionen zu verhindern,

    H.

    in der Erwägung, dass andererseits die Zusammenarbeit zwischen dem Generalsekretariat der VN und den Organen der Europäischen Union noch nie so eng war und die gemeinsamen Werte, Ziele und Interessen der beiden Organisationen widerspiegelt,

    I.

    in der Erwägung, dass die operationellen Kapazitäten der VN für Maßnahmen im Bereich Frieden und Sicherheit weiter gestärkt werden müssen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den VN bei der Friedenssicherung einen Eckpfeiler des globalen Friedens und der globalen Sicherheit darstellt,

    J.

    in der Erwägung, dass es eine wachsende Zahl von Todesopfern unter den VN-Friedenstruppen gibt und alle möglichen Maßnahmen zum Schutz dieser Truppen getroffen werden müssen,

    K.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika strategische Partner sind und es in ihrem beiderseitigen Interesse liegt, gemeinsam Bedrohungen und Herausforderungen in dem neuen globalen Szenarium auf der Grundlage des Völkerrechts und der multilateralen Organisationen, insbesondere der VN, zusammen in Angriff zu nehmen; in der Erwägung, dass aus der Erklärung des neuen Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den VN, Susan Rice, offenbar eine erneute Zusage für ein konstruktives Engagement für die VN herauszulesen ist,

    L.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihrer Erklärung an den VN-Menschenrechtsrat (HRC) vom 19. September 2008 feststellte, dass die folgenden vier Punkte des Ergebnisdokuments für die Überprüfungskonferenz von Durban nicht annehmbar sind (die sogenannten „roten Linien“ der Europäischen Union): (1) besondere Heraushebung einer Region der Welt; (2) Neubehandlung der Erklärung von Durban aus dem Jahr 2001 durch Aufnahme eines Verbots der „Diffamierung von Religion“, das auf die Einschränkung der Redefreiheit und die Einführung einer Zensur entsprechend den islamischen Gesetzen gegen Blasphemie abzielt; (3) Ausarbeitung einer Rangordnung für Opfer; und (4) und Politisierung oder Polarisierung der Diskussion,

    M.

    in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund der sich verschärfenden weltweiten Rezession die Entwicklungsländer infolge sinkender Rohstoffpreise, geringerer Investitionen, finanzieller Instabilität und eines Rückgangs der Auslandsüberweisungen um Jahrzehnte in ihrer Entwicklung zurückgeworfen werden könnten und dass der Wert der derzeit von der EU zugesagten Hilfe um nahezu 12 Milliarden USD jährlich sinken wird, weil sie als Prozentsatz des BIP der Mitgliedstaaten ausgedrückt wird,

    1.

    richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

     

    Die Europäische Union bei den VN

    a)

    sich innerhalb des Systems der VN als aufrichtige Vermittlerin zwischen den Interessen und Werten der verschiedenen Gruppierungen der Mitglieder hervorzutun, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und für einen größeren Zusammenhalt in Bezug auf die drei eng miteinander verbundenen Säulen zu sorgen, auf denen die VN beruhen, nämlich Frieden und Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie Menschenrechte;

    b)

    gemeinsam mit der Kommission sicherzustellen, dass Fragen der multilateralen Agenda in den bilateralen Dialogen, die die Europäische Union und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit anderen Ländern und regionalen Gruppierungen führen, systematisch behandelt werden;

    c)

    mit der neuen US-Regierung sorgfältig zu prüfen, welche Möglichkeiten es für die Stärkung der Kooperation beider Partner bei der Unterstützung ihrer gemeinsamen Prioritäten in den VN gibt;

     

    Frieden und Sicherheit

    d)

    die vom Generalsekretär der VN, Ban Ki-moon, eingeleitete Aussprache über die Durchsetzung des Prinzips der Schutzpflicht (R2P) voranzubringen, damit im Zusammenhang mit diesem Eckpfeiler der VN-Doktrin ein stärkerer Konsens erreicht und ein operativer ausgerichteter Ansatz entwickelt wird, jedoch den Versuchen widerstanden wird, seinen Anwendungsbereich einzuengen;

    e)

    Sorge dafür zu tragen, dass der präventive Charakter der R2P in der oben genannten Aussprache hinreichend betont und dass entsprechend darauf geachtet wird, schwachen und instabilen Ländern zu helfen, die Kapazität zum Schultern einer solchen Verantwortung aufzubauen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf regionalen Akteuren als den effektivsten Gesprächspartnern in instabilen Situationen liegen sollte;

    f)

    Sorge dafür zu tragen, dass die R2P in Krisensituationen angewandt wird, in denen es dem betreffenden Staat nicht gelingt, seine Bevölkerung vor Massenmord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen;

    g)

    die Afrikanische Union dazu zu ermutigen, ihre Fähigkeiten zur Krisenbewältigung weiterzuentwickeln und sowohl die Akteure der Europäischen Union als auch der VN aufzufordern, diese Bemühungen zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union zur Schaffung von Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent zu vertiefen;

    h)

    die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dringend aufzufordern, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, damit die Verhandlungen über das umfassende Übereinkommen gegen den internationalen Terrorismus abgeschlossen werden können;

     

    Menschenrechte

    i)

    in allen Resolutionen, über die in der Generalversammlung der VN eine Aussprache geführt wird und die von dieser angenommen werden, darauf zu achten, dass die Grundsätze des humanitären Völkerrechts strikt eingehalten werden und unmissverständlich jegliche Verletzung desselben zu verurteilen, insbesondere was die Sicherheit und das Leben der Mitarbeiter der VN und sonstiger Mitarbeiter humanitärer Hilfseinsätze betrifft;

    j)

    Verbindung zu anderen regionalen Gruppierungen aufzunehmen, um für ein größeres Bewusstsein und besseres Verständnis hinsichtlich der Grundsätze zu sorgen, die in der von der Europäischen Union unterstützten und von 66 Mitgliedstaten der VN ratifizierten Erklärung zur sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität niedergelegt sind;

    k)

    den Generalsekretär der VN aufzufordern, auf der 65. Tagung der UN-Generalversammlung über die Einhaltung des Verbots der Todesstrafe für Minderjährige in den Mitgliedstaaten zu berichten und in seinem Bericht auch Angaben zu der Zahl straffälliger Jugendlicher zu machen, die gegenwärtig zum Tode verurteilt sind, und derer, die in den letzten fünf Jahren hingerichtet wurden;

    l)

    im Vorfeld der für das Jahr 2011 vorgesehenen Überprüfung des HCR eine Aussprache einzuleiten, in der es insbesondere um die Komplementarität zwischen dem Dritten Ausschuss, einem zwischenstaatlichen Organ der VN-Generalversammlung mit universeller Mitgliedschaft, und dem HCR geht, dessen Zusammensetzung beschränkt und dessen Mandat stärker operativ ausgerichtet ist;

    m)

    die Mitgliedstaaten aufzufordern, ihre Beteiligung an der Durban-Überprüfungskonferenz in Genf im April 2009 zu überdenken, falls sich die Verletzung aller im Entwurf des Ergebnisdokuments vom 20. Februar 2009 genannten „roten Linien“ in den nachfolgenden Verhandlungen im Vorfeld der Konferenz bestätigt;

    n)

    Bemühungen zu fördern und zu unterstützen, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass das System der Sanktionen der VN zur Bekämpfung des Terrorismus transparenten und gerechten Verfahren unterliegt, insbesondere indem ein wirksames Notifizierungsverfahren und eine unabhängige gerichtliche Überprüfung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften eingeführt werden;

    o)

    den Sicherheitsrat und seinen Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus dringend aufzufordern, mit den maßgeblichen für Menschenrechte zuständigen Organen der VN zusammenzuarbeiten, um kontinuierlich die Einhaltung der Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechten, dem Flüchtlingsrecht und dem humanitären Völkerrecht zu überwachen;

    p)

    darauf zu bestehen, dass alle VN-Mitglieder das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) ratifizieren, angefangen mit den Mitgliedern des Sicherheitsrats, und im Hinblick auf die diesjährige Konferenz zur Überprüfung des ICC die Bemühungen aktiv zu unterstützen, eine Einigung über die immer noch ausstehende Definition des Verbrechens der Aggression und über die Bedingungen zu erzielen, unter denen der ICC seine Zuständigkeit gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Römischen Statuts wahrnehmen kann;

     

    Reform der VN

    q)

    das laufende Verfahren zur Herbeiführung einer Kohärenz zwischen den auf Länderebene erzielten Fortschritten und der Durchführung der Reforminitiative „Einheit in der Aktion“ sowie den unterschiedlichen Geschäftsgebaren in den Zentralen der Organisationen der VN und im Rahmen ihrer Programme zu fördern, die bislang eine engere Zusammenarbeit und Absprache vor Ort behindert haben;

    r)

    die Koordinierung auf EU-Ebene, unter anderem die der Geber, voranzubringen, was die Beziehungen zu den Organisationen der VN, ihren Fonds und Programmen auf zentraler Ebene sowie auf Länderebene betrifft, wozu auch die Teilnahme an Geberfonds unter Federführung der VN zählt, und den bereits bewährten Dialog mit dem Sekretariat der VN auch auf die Organisationen und Programme der VN auszuweiten;

     

    Umweltschutz

    s)

    sich für eine Aussprache über die anstehende Konferenz der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP-15) in Kopenhagen im Dezember 2009 einzusetzen, um einen Konsens und eine Dynamik hinsichtlich der Annahme eines neuen internationalen Übereinkommens über Klimawandel für den Zeitraum nach 2012 zu schaffen; vor diesem Hintergrund um Unterstützung für ein Finanz- und Technikpaket zu werben, das auf die Entwicklungsländer ausgerichtet ist, um es diesen zu erleichtern, ein neues verbindliches Übereinkommen zu billigen;

    t)

    sich dafür einzusetzen, dass auf der nächsten Tagung der VN-Generalversammlung eine kohärentere Struktur für die internationale Umweltordnung angenommen wird, wie sie von dem Regierenden Rat/Globalen Ministerforum Umwelt des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, einem Ordnungssystem, mit dem man den künftigen gewaltigen Herausforderungen begegnen kann, befürwortet wird;

     

    Weltweite Ordnungspolitik

    u)

    eine führende Rolle in der laufenden Aussprache über eine Weltordnungspolitik, auch der wirtschaftlichen und finanziellen Ordnungspolitik, einzunehmen, um die Mandate und die Verfahren des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zu stärken bzw. zu verbessern sowie gleichzeitig den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) wiederzubeleben;

    v)

    die anstehenden zwischenstaatlichen Verhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats auf der Grundlage der Geschäftsordnung der VN-Generalversammlung als eine Gelegenheit zu nutzen, die Aufmerksamkeit auf die Übereinstimmungen zu richten und konkrete Fortschritte hinsichtlich der Klärung der Zuständigkeiten des Sicherheitsrats in Bezug auf die übrigen Organe der VN, der Aufnahme neuer ständiger und nichtständiger Mitglieder – gegebenenfalls befristet – zu erzielen, um die Repräsentativität und Legitimität des Sicherheitsrats zu verbessern und seine Arbeitsverfahren zu überprüfen;

    w)

    zu betonen, dass ein Sitz der Europäischen Union im Sicherheitsrat langfristig das Ziel der Europäischen Union bleibt;

     

    Nichtverbreitung von Kernwaffen und Abrüstung

    x)

    die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2010 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, insbesondere durch Befürwortung und Förderung des vorgeschlagenen Modells für eine Nuklearkonvention zu verbessern; einen Konsens in Bezug auf den vorgeschlagenen Vertrag über das Verbot der Herstellung von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper herbeizuführen; sich dafür einzusetzen, dass in der Abrüstungskonferenz ein substanzielles Arbeitsprogramm angenommen wird, um dieses Organ arbeitsfähig zu machen; multilateral und bilateral auf die Mitgliedstaaten der VN einzuwirken, um die Ratifizierung des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen wieder in Gang zu bringen; und schließlich weitere Anstrengungen zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen;

     

    Verwaltungsreform

    y)

    ihre finanzielle Hebelwirkung in den VN zu nutzen, um dafür zu sorgen, dass der Haushalt für die Jahre 2010 und 2011 den dringenden operativen Erfordernissen dieser Organisation Rechnung trägt, und dem Generalsekretär einen größeren Ermessensspielraum bei der Zuweisung von Humanressourcen entsprechend diesem Bedarf sowie in Anbetracht der operativen Beschlüsse der jeweiligen Organe der VN, insbesondere des Sicherheitsrats und der Generalversammlung der VN zu geben;

    z)

    im Rahmen von Gesprächen über eine Überprüfung der Beitragsschlüssel für die Aufteilung der Ausgabenlast der VN einen klaren Zusammenhang zu einer besseren Vertretung in den verschiedenen Organen der VN und einer gerechteren Aufteilung der Ausgabenlast herzustellen;

    aa)

    eine enger abgestimmte Personalpolitik der Europäischen Union bei den VN zu entwickeln, um eine größere Transparenz und Effizienz bei den Einstellungsverfahren zu bewirken und sicherzustellen, dass die Einstellungsvoraussetzungen für EU-Bürger hinreichend interessant bleiben;

     

    Millennium-Entwicklungsziele (MDGs)

    ab)

    eine globale Führungsrolle zu übernehmen und den internationalen Bemühungen zur Einlösung der im Zusammenhang mit den MDGs gegebenen Zusagen neue Dynamik zu verleihen, da sich immer deutlicher abzeichnet, dass die internationale Staatengemeinschaft weit hinter den im Rahmen der MDGs gegebenen Versprechen zurückbleibt;

    ac)

    die Initiative „MDG gap task force“ zur Überwachung der weltweiten Verpflichtungen in Bezug auf Hilfeleistung, Schuldenerlass und Zugang zu medizinischer Grundversorgung und Basistechnologie zu unterstützen;

    ad)

    zur sofortigen Einberufung der hochrangige Konferenz der VN zur weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und ihren Auswirkungen auf die Entwicklung aufzurufen, die auf der Konferenz von Doha zur Finanzierung der Entwicklungshilfe im Jahr 2008 vereinbart wurde;

    ae)

    die Diskussionen im Zusammenhang mit der „Business Call to Action“ Initiative und den Zusagen zur Finanzierung und Unterstützung der Bemühungen im Rahmen der MDGs fortzusetzen, auch über die Frage, wie dies mit einer stärkeren Übernahme von Verantwortung seitens des Unternehmenssektors verbunden werden könnte;

    af)

    in enger Verknüpfung mit diesen Initiativen für eine Verpflichtung auf die in der Erklärung von Paris verankerten Grundsätze der Wirksamkeit der Hilfe und den Aktionsplan von Accra einzutreten, um die Qualität und die Erbringung von Hilfe zu verbessern;

    ag)

    die 64. VN-Generalversammlung als Gelegenheit zu nutzen, über die Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele zu berichten, die in der Agenda der Europäischen Union zur Erreichung der MDGs festgelegt sind;

    ah)

    die Kommission aufzufordern, über die Fortschritte bei der Durchführung der MDG-Verträge zu berichten und andere Geber zu bestärken, einen größeren Teil ihrer Hilfe auf langfristiger und vorhersehbarer Grundlage in Form von Budgethilfen zur Verfügung zu stellen;

     

    Abschließende Empfehlungen

    ai)

    die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dringend aufzufordern, ihrer Verpflichtung für einen wirksamen Multilateralismus nachzukommen, indem sie für die systematische und rasche Ratifizierung aller Übereinkommen und Verträge der VN sorgen;

    aj)

    den von der VN-Generalversammlung in ihrer oben genannten Resolution „Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Interparlamentarischen Union“ gefassten Beschluss zu befürworten, auf der vorläufigen Tagesordnung der 65. Tagung der VN-Generalversammlung einen separaten Punkt über die Zusammenarbeit zwischen der Organisation der VN, den nationalen Parlamenten und der Interparlamentarischen Union mit der Maßgabe aufzunehmen, dass im Wortlaut des Tagesordnungspunktes auch auf „regionale parlamentarische Versammlungen“ Bezug genommen wird, und eine Debatte darüber zu fördern, wie Parlamentarier, einzelstaatliche Parlamente und regionale parlamentarische Versammlungen eine aktivere Rolle in den Vereinten Nationen spielen können;

    *

    * *

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0339.

    (2)  A/RES/63/24.

    (3)  A/RES/63/75.

    (4)  A/RES/63/87.

    (5)  A/RES/63/88.

    (6)  A/RES/63/168.

    (7)  A/RES/63/185.

    (8)  A/RES/63/190.

    (9)  A/RES/63/191.

    (10)  A/RES/63/239.

    (11)  A/RES/63/245.

    (12)  A/RES/63/260.

    (13)  A/RES/63/261.

    (14)  A/RES/63/264 A-C.

    (15)  A/RES/63/266.

    (16)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0021.

    (17)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0639.


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