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Document 52009IP0150
The EU priorities for the 64th Session of the UN General Assembly European Parliament recommendation to the Council of 24 March 2009 on the EU priorities for the 64th Session of the UN General Assembly (2009/2000(INI))
Prioritäten der Europäischen Union für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 24. März 2009 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2009/2000(INI))
Prioritäten der Europäischen Union für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 24. März 2009 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2009/2000(INI))
ABl. C 117E vom 6.5.2010, p. 1–6
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 117/1 |
Dienstag, 24. März 2009
Prioritäten der Europäischen Union für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
P6_TA(2009)0150
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat vom 24. März 2009 an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2009/2000(INI))
2010/C 117 E/01
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat, vorgelegt von Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion, zu den Prioritäten der Europäischen Union für die 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) (B6-0034/2009),
unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2008 an den Rat zu den Prioritäten der Europäischen Union für die 63. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (1),
unter Hinweis auf die vom Rat am 16. Juni 2008 angenommenen Prioritäten der Europäischen Union für die 63. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (9978/2008),
unter Hinweis auf die 63. Generalversammlung der VN, insbesondere auf ihre Resolutionen „Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Interparlamentarischen Union“ (2), „Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes von Kernwaffen“ (3), „Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen“ (4), „Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“ (5), „Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe“ (6), „Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus“ (7), „Die Menschenrechtssituation in der Demokratischen Volksrepublik Korea“ (8), „Die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran“ (9), „Erklärung von Doha zur Entwicklungsfinanzierung: Ergebnisdokument der Internationalen Folgekonferenz über Entwicklungsfinanzierung zur Überprüfung der Umsetzung des Konsenses von Monterrey“ (10), „Die Menschenrechtssituation in Myanmar“ (11), „Entwicklungsorientierte Maßnahmen“ (12), „Stärkung der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten“ (13), „Der Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 2008–2009“ (14) und „Der Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 2010–2011“ (15),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2009 zu der Entwicklung des UNHRC, einschließlich der Rolle der Europäischen Union (16),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (17),
gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 90 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0132/2009),
A. |
in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der VN, nachdem vier Jahre verstrichen sind, an ihre Zusage betreffend die Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele erinnert werden sollten, die in dem am 16. September 2005 in New York angenommenen Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 genannten werden, |
B. |
in der Erwägung, dass die zahlreichen, sich wechselseitig ergebenden Herausforderungen und Bedrohungen, denen sich Staaten, Gesellschaften und Bürger gegenübersehen, etwa solchen, die den Frieden, die Stabilität und die menschliche Sicherheit betreffen, die Herausforderungen, die sich durch Armut, Klimawandel und Energiesicherheit stellen, und die Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, nur mit einem globalen, effektiven und integrativen multilateralen System angegangen werden können, |
C. |
in der Erwägung, dass die 63. Generalversammlung der VN wichtige Beschlüsse zu einer Reihe von Punkten im Zusammenhang mit der Reformagenda fasste, unter anderem zur Verbesserung des Personalmanagements und der Rechtspflege, zur teilweisen Stärkung der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten und zur Aufnahme zwischenstaatlicher Verhandlungen über die Reform des Sicherheitsrats, |
D. |
in der Erwägung, dass die Generalversammlung der VN auf Vorschlag ihres Dritten Ausschusses eine Reihe wichtiger Resolutionen zu einem breiten Spektrum von Menschenrechts-, sozialen und humanitären Fragen angenommen hat, unter anderem drei länderbezogene Resolutionen, sowie das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, |
E. |
in der Erwägung, dass dank der Initiative „Einheit in der Aktion“ und der Arbeit der beiden Ko-Moderatoren bei der Verfolgung mehrerer Reformen zur Verbesserung der systemweiten Kohärenz der VN auf pragmatische Weise konkrete Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass in den von der 63. Generalversammlung der VN ermittelten Bereichen die Leistungen noch konsolidiert und weitere Fortschritte erzielt werden müssen, |
F. |
in der Erwägung, dass ein Fehlschlagen der Reform von Organen der VN, etwa des Sicherheitsrats sowie des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) der VN, dazu führen könnte, dass informelle Gruppierungen, etwa die G8 oder die G20, versuchen würden, sich selbst an die Stelle der weltweiten institutionellen Strukturen zu setzen, |
G. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union sich für ihrer festen Überzeugung nach universelle Werte einsetzen und gleichzeitig Anstrengungen unternehmen muss, um eine Polarisierung der Positionen zu verhindern, |
H. |
in der Erwägung, dass andererseits die Zusammenarbeit zwischen dem Generalsekretariat der VN und den Organen der Europäischen Union noch nie so eng war und die gemeinsamen Werte, Ziele und Interessen der beiden Organisationen widerspiegelt, |
I. |
in der Erwägung, dass die operationellen Kapazitäten der VN für Maßnahmen im Bereich Frieden und Sicherheit weiter gestärkt werden müssen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den VN bei der Friedenssicherung einen Eckpfeiler des globalen Friedens und der globalen Sicherheit darstellt, |
J. |
in der Erwägung, dass es eine wachsende Zahl von Todesopfern unter den VN-Friedenstruppen gibt und alle möglichen Maßnahmen zum Schutz dieser Truppen getroffen werden müssen, |
K. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika strategische Partner sind und es in ihrem beiderseitigen Interesse liegt, gemeinsam Bedrohungen und Herausforderungen in dem neuen globalen Szenarium auf der Grundlage des Völkerrechts und der multilateralen Organisationen, insbesondere der VN, zusammen in Angriff zu nehmen; in der Erwägung, dass aus der Erklärung des neuen Ständigen Vertreters der Vereinigten Staaten von Amerika bei den VN, Susan Rice, offenbar eine erneute Zusage für ein konstruktives Engagement für die VN herauszulesen ist, |
L. |
in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihrer Erklärung an den VN-Menschenrechtsrat (HRC) vom 19. September 2008 feststellte, dass die folgenden vier Punkte des Ergebnisdokuments für die Überprüfungskonferenz von Durban nicht annehmbar sind (die sogenannten „roten Linien“ der Europäischen Union): (1) besondere Heraushebung einer Region der Welt; (2) Neubehandlung der Erklärung von Durban aus dem Jahr 2001 durch Aufnahme eines Verbots der „Diffamierung von Religion“, das auf die Einschränkung der Redefreiheit und die Einführung einer Zensur entsprechend den islamischen Gesetzen gegen Blasphemie abzielt; (3) Ausarbeitung einer Rangordnung für Opfer; und (4) und Politisierung oder Polarisierung der Diskussion, |
M. |
in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund der sich verschärfenden weltweiten Rezession die Entwicklungsländer infolge sinkender Rohstoffpreise, geringerer Investitionen, finanzieller Instabilität und eines Rückgangs der Auslandsüberweisungen um Jahrzehnte in ihrer Entwicklung zurückgeworfen werden könnten und dass der Wert der derzeit von der EU zugesagten Hilfe um nahezu 12 Milliarden USD jährlich sinken wird, weil sie als Prozentsatz des BIP der Mitgliedstaaten ausgedrückt wird, |
1. |
richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
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*
* *
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0339.
(2) A/RES/63/24.
(3) A/RES/63/75.
(4) A/RES/63/87.
(5) A/RES/63/88.
(6) A/RES/63/168.
(7) A/RES/63/185.
(8) A/RES/63/190.
(9) A/RES/63/191.
(10) A/RES/63/239.
(11) A/RES/63/245.
(12) A/RES/63/260.
(13) A/RES/63/261.
(14) A/RES/63/264 A-C.
(15) A/RES/63/266.
(16) Angenommene Texte, P6_TA(2009)0021.
(17) Angenommene Texte, P6_TA(2008)0639.