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Document 52009TA1110(02)
Annual Report of the Court of Auditors on the activities funded by the seventh, eighth, ninth and tenth European Development Funds (EDFs) concerning the financial year 2008, together with the Commission's replies
Jahresbericht des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des siebten, achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Kommission
Jahresbericht des Rechnungshofs über die Tätigkeiten im Rahmen des siebten, achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Kommission
ABl. C 269 vom 10.11.2009, p. 257–290
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 269/257 |
JAHRESBERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES SIEBTEN, ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)
2009/C 269/02
Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des siebten, achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
INHALT
Einleitung
Kapitel I — Ausführung des siebten, achten, neunten und zehnten EEF
Finanzielle Ausführung
Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des 7. bis 10. Europäischen Entwicklungsfonds
Kapitel II — Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zu den EEF
Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum siebten, achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2008
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Jährlicher Tätigkeitsbericht und Erklärung des Generaldirektors von EuropeAid
Wirksamkeit der Systeme
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
BEMERKUNGEN DES HOFES |
ANTWORTEN DER KOMMISSION |
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EINLEITUNG |
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Schaubild 1 — Struktur des EEF (nach Vertragswert)
Schaubild 2 — Prinzip der dezentralen Verwaltung
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KAPITEL I — AUSFÜHRUNG DES SIEBTEN, ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EEF |
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Finanzielle Ausführung |
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Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des 7. bis 10. Europäischen Entwicklungsfonds |
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Tabelle 1 — Kumulierte Verwendung der EEF-Mittel zum 31 Dezember 2008
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KAPITEL II — ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES RECHNUNGSHOFS ZU DEN EEF |
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Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum siebten, achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2008 |
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Verantwortung des Managements |
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Verantwortung des Prüfers |
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Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
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Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresabschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge |
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16. und 17. September 2009 |
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Vítor Manuel DA SILVA CALDEIRA Präsident |
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Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung |
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Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
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Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
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Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
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Einnahmen |
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Mittelbindungen für Projekte |
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Mittelbindungen für Budgethilfen |
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Zahlungen für Projekte |
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Budgethilfezahlungen |
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Jährlicher Tätigkeitsbericht und Erklärung des Generaldirektors von EuropeAid |
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Wirksamkeit der Systeme |
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Ex-ante-Kontrollen der Anweisungsbefugten |
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Überwachung der Durchführungseinrichtungen |
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Externe Prüfungen |
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Überwachung durch die zentralen Dienststellen von EuropeAid |
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Budgethilfen |
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Interne Revision |
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Schlussfolgerungen und Empfehlungen |
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52. |
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55. |
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56. |
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(1) Das Abkommen von Yaunde I wurde 1964 geschlossen. Das jüngste Abkommen (Cotonou) wurde am 23. Juni 2000 geschlossen und am 25. Juni 2005 überarbeitet.
(2) Siehe Artikel 118, 125 und 134 der Finanzregelung vom 18. Februar 2008 für den zehnten EEF (ABl. L 78 vom 19.3.2008). In seiner Stellungnahme Nr. 9/2007 zum Entwurf der Finanzregelung (ABl. C 23 vom 28.1.2008) hat der Hof darauf hingewiesen, dass diese Bestimmungen die Entlastungsbefugnisse des Europäischen Parlaments einschränken.
(3) Die Prüfung dieser Operationen durch den Hof ist in einer zwischen der EIB, der Kommission und dem Hof geschlossenen Dreiervereinbarung (Artikel 134 der oben erwähnten Finanzregelung vom 18. Februar 2008 für den zehnten EEF) geregelt.
(4) Artikel 21 bis 29 der Finanzregelung für den zehnten EEF.
(5) Abkommen von Cotonou, Anhang IV, Artikel 35.
(6) Siehe Kapitel 8 des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008.
(7) Darauf entfallen 0,6 % der Zahlungen des Jahres 2008.
(8) Beschluss PE/2008/4803 der Kommission vom 29.8.2008.
(9) Artikel 118 und 124.
(10) Die konsolidierten Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow Tabelle sowie die Tabelle der Forderungen der Europäischen Entwicklungsfonds. Die Jahresabschlüsse und die Informationen der EIB werden nicht durch die vorliegende Zuverlässigkeitserklärung abgedeckt (siehe Fußnote 11).
(11) Gemäß Artikel 1 und Artikel 103 Absatz 3 der Finanzregelung für den neunten EEF und den Artikeln 2, 3 und 4 sowie Artikel 125 Absatz 3 der Finanzregelung für den zehnten EEF deckt diese Zuverlässigkeitserklärung nicht den von der EIB unter ihrer Verantwortung verwalteten Teil der Mittel des neunten und des zehnten EEF ab.
(12) Auf der Ebene der Kommission umfasst das Management die Mitglieder des Organs, die bevollmächtigten und nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten, den Rechnungsführer sowie die Leiter der Finanz-, Prüfungs- oder Kontrollreferate. Auf der Ebene der Empfängerstaaten umfasst das Management die nationalen Anweisungsbefugten, die Rechnungsführer, die Bediensteten der beauftragten Zahlstellen sowie die Leiter der Durchführungseinrichtungen.
(13) Die vom EEF Rechnungsführer festgelegten Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants IFAC) herausgegebenen internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (International Public Sector Accounting Standards IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den einschlägigen internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen (International Accounting Standards IAS) bzw. den vom internationalen Ausschuss für Rechnungsführungsgrundsätze (International Accounting Standards Board) herausgegebenen internationalen Bilanzierungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards IFRS). Im Einklang mit der Finanzregelung werden die konsolidierten Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2007 auf der Grundlage dieser vom EEF Rechnungsführer erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt, mit denen die Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung an das spezifische Gemeinschaftsumfeld angepasst werden, während die konsolidierten Übersichten über die Ausführung der EEF weiterhin in erster Linie auf Kassenvorgängen beruhen.
(14) Siehe Artikel 122 der Finanzregelung vom 18. Februar 2008 für den zehnten EEF: Die Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow Tabelle sowie die Tabelle der Forderungen des EEF.
(15) Siehe Artikel 123 der Finanzregelung vom 18. Februar 2008 für den zehnten EEF: Die Übersichten über die finanzielle Ausführung umfassen Tabellen, aus denen die Mittelausstattung, die Mittelbindungen und die Zahlungen hervorgehen.
(16) Der Kürze halber wird im gesamten Bericht der Begriff „Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge“ im Sinne von „Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge“ verwendet.
(17) Ziffer 17.
(18) Afrikanische Union, Weltbank, Weltgesundheitsorganisation.
(19) Weltgesundheitsorganisation.
(20) Der Hof setzt die Wesentlichkeitsschwelle bei 2 % fest.
(21) Davon ausgenommen sind die Heranführungshilfe, die Hilfe für den westlichen Balkanraum, die humanitäre Hilfe, die Makrofinanzhilfe, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Krisenreaktionsmechanismus.
(22) Seite 43.
(23) Ziffer 55 Buchstabe b.
(24) Ziffer 56 Buchstabe f.
(25) Die Prüfungen umfassen sowohl Assurance Leistungen als auch andere Arten von Prüfungsaufträgen, insbesondere Überprüfungen („vier Säulen“) der Verfahren internationaler Organisationen für Rechnungsführung, interne Kontrolle, Rechnungsprüfung und Auftragsvergabe auf Übereinstimmung mit international anerkannten Normen sowie anschließende Kontrollbesuche.
(26) Neuere Verbesserungsmaßnahmen, die ab 2009 zur Anwendung kommen, umfassen ein geändertes Planungsverfahren für den jährlichen Prüfungsplan sowie im November 2008 herausgegebene neue Leitlinien für Prüfungskoordinatoren.
(27) Ziffer 46.
(28) Artikel 61 Absatz 2 Buchstabe a.
(29) Siehe Ziffern 28 und 29 des Sonderberichts Nr. 2/2005 über die aus dem EEF an die AKP Staaten gezahlten Haushaltszuschüsse (ABl. C 249 vom 7.10.2005).
(30) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2006 sind, Ziffer 32 (ABl. L 88 vom 31.3.2009).
(31) Ziffer 55 (ABl. C 259 vom 31.10.2007).
(32) Ziffer 56 Buchstabe a (ABl. C 286 vom 10.11.2008).
(33) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2007 sind, Ziffern 46 und 47.
(34) Ziffer 85.
(35) Ziffer 27.
(36) Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat — Jahresbericht an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2008 durchgeführten internen Prüfungen (KOM(2009) 419 endg. vom 5.8.2009).
(37) Financial and Administrative Framework Agreement (Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich).
(38) Die Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme der GD Humanitäre Hilfe ist Kapitel 8 (Außenhilfe, Entwicklung und Erweiterung) des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2008 zu entnehmen.
(39) Ursprüngliche Mittelausstattung des siebten, achten, neunten und zehnten EEF, Zinsen, verschiedene Mittel und Mittelübertragungen aus früheren EEF.
(40) In Prozent der Mittel.
(41) In diesen Angaben nicht berücksichtigt sind 9 818 Millionen Euro für den im Jahresverlauf abgeschlossenen siebten EEF.
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Übersichten über die finanzielle Ausführung und der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2008.
ANHANG 1
TEIL 1: WICHTIGSTE MERKMALE DER STICHPROBENGESTÜTZTEN PRÜFUNG DER VORGÄNGE
1.1 — Stichprobengröße
Jahr |
Anzahl der geprüften Mittelbindungen |
Anzahl der geprüften Zahlungsvorgänge |
2008 |
45 |
170 |
2007 |
60 |
148 |
1.2 — Zusammensetzung der Stichprobe
Anteil der geprüften Vorgänge nach ihrer Art |
2008 |
2007 |
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Projekte |
Budgethilfen |
INSGESAMT |
||
Mittelbindungen |
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Globale Mittelbindungen |
33 % |
22 % |
56 % |
50 % |
Rechtliche Einzelverpflichtungen |
44 % |
0 % |
44 % |
50 % |
Insgesamt |
78 % |
22 % |
100 % |
100 % |
Zahlungen |
||||
Vorschüsse |
24 % |
0 % |
24 % |
0 % |
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
65 % |
12 % |
76 % |
100 % |
Insgesamt |
88 % |
12 % |
100 % |
100 % |
1.3 — Häufigkeit und geschätzte Auswirkungen der Fehler in der Stichprobe der Zwischen-/Abschlusszahlungen
Fehler |
2008 |
2007 |
||||||
Projekte |
Budgethilfen |
INSGESAMT |
||||||
Fehlerhäufigkeit |
25 % |
{27} |
40 % |
{8} |
27 % |
{35} |
37 % |
{55} |
Häufigkeit der quantifizierbaren Fehler |
38 % |
{15} |
9 % |
{1} |
31 % |
{16} |
53 % |
{31} |
Auswirkungen der quantifizierbaren Fehler Wahrscheinlichste Fehlerquote (1) |
zwischen 2 % und 5 % |
unter 2 % |
zwischen 2 % und 5 % |
zwischen 2 % und 5 % |
1.4 — Fehlerarten in der Stichprobe der Zwischen-/Abschlusszahlungen
Anteil der Fehler in den geprüften Vorgängen in Bezug auf |
2008 |
2007 |
||
Projekte |
Budgethilfen |
INSGESAMT |
||
Quantifizierbare Fehler |
||||
Förderfähigkeit |
47 % |
0 % |
44 % |
68 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
47 % |
0 % |
44 % |
23 % |
Genauigkeit |
7 % |
100 % |
13 % |
10 % |
Insgesamt |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
Nicht quantifizierbare Fehler |
||||
Nicht quantifizierbare Fehler mit potenziellen finanziellen Auswirkungen |
20 % |
60 % |
31 % |
79 % |
Nicht quantifizierbare Fehler, deren finanzielle Auswirkungen sich nicht beziffern lassen |
32 % |
40 % |
34 % |
0 % |
Nicht quantifizierbare Fehler ohne finanzielle Auswirkungen |
48 % |
0 % |
34 % |
21 % |
Insgesamt |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
TEIL 2: BEWERTUNG AUSGEWÄHLTER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME
Betroffenes System |
Ex-ante-Kontrollen |
Externe Prüfung |
Überwachung |
Interne Revision |
Gesamtbewertung |
|||||
|
Qualität |
Anzahl/Umsetzung des Prüfungsplans |
Kontrollbesuche |
Ex-post-Kontrollen |
Prüfung |
|
|
|||
Qualität |
Anzahl |
|
Follow-up einzelner Prüfungsfeststellungen/Wirksame Wiedereinziehungsverfahren |
Gesamtüberwachung der von den Delegationen in Auftrag gegebenen Prüfungen durch die zentralen Dienststellen |
||||||
Zentrale Dienststellen von EuropeAid |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Delegationen |
|
|
|
n.a. |
n.a. |
n.a. |
|
n.a. |
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Legende:
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Wirksam |
|
Bedingt wirksam |
|
Nicht wirksam |
n.a. |
Nicht anwendbar oder nicht bewertet |
(1) Der Hof unterscheidet bei der wahrscheinlichsten Fehlerquote drei Spannen: unter 2 %, zwischen 2 % und 5 %, über 5 %.
Die Zahlen in geschweiften Klammern entsprechen der absoluten Zahl der Vorgänge.
ANHANG 2
WEITERVERFOLGUNG DER WICHTIGSTEN BEMERKUNGEN IN DER ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
|
Bemerkungen des Hofes |
Analyse des Hofes |
Empfehlungen des Hofes |
Antwort der Kommission |
1. |
Die Kontrollstrategie von EuropeAid sollte sowohl Schlüsselindikatoren zur Untermauerung des vom Generaldirektor zu liefernden Sicherheitsgrads enthalten als auch die Abdeckung bestimmter Kontrollen, die Koordinierung von Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen und die benötigten Personalressourcen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 55 Buchstabe a) |
EuropeAid hat seine Überwachungs- und Kontrollsysteme im Jahr 2008 weiter deutlich verbessert. Das Amt begann mit der Verwendung der neuen Standardklauseln für Prüfungen und führte ein Managementinformationssystem (CRIS Audit) ein, das EuropeAid die Planung und Überwachung von Prüfungen sowie die Analyse und Weiterverfolgung von Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen erleichtern sollte. Der Jährliche Tätigkeitsbericht ist besser gegliedert, klarer und informativer, insbesondere durch die verstärkte Verwendung quantitativer Indikatoren. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 54) EuropeAid hat eine umfassende Kontrollstrategie eingerichtet und setzt seine Anstrengungen im Hinblick auf eine effizientere und wirksamere Umsetzung bestimmter Kontrollen fort. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 55) |
Die Schlussfolgerungen, wie die Ergebnisse der verschiedenen Kontrollen in die Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors einfließen, könnten klarer formuliert sein. Ferner sollte ein zentraler Indikator für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern nach Durchführung sämtlicher Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen entwickelt werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 54) |
Der Kommission ist bewusst, dass sie im Rahmen ihrer laufenden Bemühungen um die Verbesserung des gesamten internen Kontrollsystems weiter am Gefüge der Kontrollsysteme für die Außenhilfe und deren Beitrag zur Zuverlässigkeitserklärung des Generaldirektors arbeiten muss. Vor diesem Hintergrund und im Zusammenhang mit den Arbeiten der Kommission zum tolerierbaren Fehlerrisiko wird EuropeAid 2010 eine Überprüfung seiner Kontrollstrategie einleiten. |
2. |
In einer Überprüfung sollte bewertet werden, ob die zentralen Dienststellen von EuropeAid und die Delegationen über die für die Gewährleistung der Qualität der Kontrollen benötigten Personalressourcen in entsprechender Zahl und mit entsprechenden Qualifikationen verfügen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 55 Buchstabe b) |
Im Jährlichen Tätigkeitsbericht wird auf gravierende Personalengpässe hingewiesen. Der hohe Anteil an befristet Beschäftigten in den zentralen Dienststellen von EuropeAid und die damit verbundene Fluktuation führen demnach zum Verlust des institutionellen Gedächtnisses, was sich nachteilig auf die Kontinuität und Sichtbarkeit der operativen Verwaltung und den effizienten Ressourceneinsatz auswirke. In den Delegationen sei die Quote der unbesetzten Stellen bedenklich hoch und nehme tendenziell zu. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 30) Angesichts der für Stellen bei der Kommission bis 2013 vorgegebenen Nullwachstumspolitik verfolgt EuropeAid bei der Bekämpfung von Personalproblemen drei Strategien: Eine jährliche detaillierte Bedarfsbewertung auf der Grundlage einer Einschätzung des Arbeitsvolumens in den für Operationen und Finanzen sowie für Verträge und Audit zuständigen Abteilungen der Delegationen. Auswahl und Einstellung von Personal mit bedarfsgerechten Qualifikationen und Fähigkeiten, Besetzung der Auswahlgremien mit Vertretern aller wichtigen geografischen und thematischen Dienststellen sowie ein umfassendes Fortbildungsprogramm, das auf die aktuellen Erfordernisse der Verwaltung der Außenhilfe in den Delegationen und in Brüssel zugeschnitten ist. (Antwort der Kommission auf Ziffer 31 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008) |
Im Rahmen der Nullwachstumspolitik wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. |
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3. |
Das Management von Durchführungseinrichtungen sollte besser unterstützt werden, etwa durch stärkere Präsenz von Delegationsbediensteten vor Ort, Stärkung von Rechnungsführungssystemen und Schulungsmaßnahmen, vor allem bei Projekten, die mittels Leistungsprogrammen durchgeführt werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 55 Buchstabe c) |
Im Allgemeinen waren sich die Delegationen dieser Schwachstellen bewusst und stützten sich deshalb nur bedingt auf diese Kontrollen. Sie hatten auch geeignete Maßnahmen ergriffen, um die ermittelten Schwachstellen zu beheben, insbesondere indem sie Pflichtprüfungen und Ausgabenüberprüfungen vor dem finanziellen Abschluss von Projekten verlangten, technische Prüfungen laufender Bauaufträge veranlassten und technische Hilfe zum Ausbau der Kapazitäten der Dienststellen der nationalen Anweisungsbefugten bereitstellten. Außerdem begann EuropeAid im Jahr 2008 mit der Ausarbeitung verbesserter Leitlinien und Kommunikationsinstrumente, um bei Endempfängern und Durchführungseinrichtungen festgestellte wiederkehrende Mängel zu beseitigen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 35) |
Es wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. |
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4. |
Bei den von den Delegationen vor Genehmigung der Zahlungen durchgeführten Kontrollen sollten die Zahlungsanträge genauer geprüft und stärker auf das tatsächliche Vorhandensein, die Zuschussfähigkeit und die Richtigkeit der Ausgaben geachtet werden. Die Qualität der Arbeiten der Kontrolleure und Prüfer sollte besser überwacht werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 55 Buchstabe d) |
Der Hof beurteilte die Ex-ante-Kontrollen als bedingt wirksam, wenn es darum geht, Fehler, insbesondere hinsichtlich der Berechnung der geltend gemachten Beträge, der Verfügbarkeit der erforderlichen Belege und der Einhaltung der Beschaffungsvorschriften, aufzudecken und zu berichtigen. Die in Angola festgestellten Fehler sind, wie in Ziffer 25 erwähnt, außergewöhnlichen Umständen geschuldet und stellen das Ex-ante-Kontrollsystem der Delegation nicht infrage. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 33) |
Die Ex-ante-Kontrollen sollten durch stärkere Ausrichtung auf die Hauptrisiken verbessert werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 55 Buchstabe a) |
Die Ex-ante-Kontrollen jedes einzelnen Vorgangs vor dessen Genehmigung bilden das Haupt-Qualitätssicherungsverfahren für Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Die Ex-ante-Kontrollen sind insofern wichtig, als dadurch Fehler vermieden werden und die Notwendigkeit von nachträglichen Korrekturmaßnahmen entfällt. Bei den Kontrollen wird der Risikograd berücksichtigt. Die Kommission hat spezielle Spezifikationen für die technische Prüfung von Infrastruktureinrichtungen erstellt, die den Delegationen seit 2009 zur Verfügung stehen. Außerdem nehmen die zentralen Dienststellen von EuropeAid qualitative Überprüfungen der Prüfungsberichte vor. |
5. |
Durch die Einführung von CRIS Audit sollte es möglich sein, den Prüfungsumfang und die Prüfungsergebnisse zu überwachen. Qualitative Informationen zu den ausgesprochenen Empfehlungen und den aufgrund der Feststellungen vorzunehmenden Verbesserungen sind unbedingt erforderlich, damit die mit der Vergabe von Prüfungen letztlich angestrebten Ziele erreicht werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 55 Buchstabe e) |
Die neuen Standardklauseln kamen im ersten Geltungsjahr 2008 zwar noch nicht in vollem Umfang zum Tragen, ihre Anwendung auf zwei Drittel der eingeleiteten Prüfungen und die Einführung eines prüfungsbezogenen Managementinformationssystems (CRIS Audit) stellten aber wichtige Fortschritte im Hinblick auf eine einheitlichere Berichterstattung der Prüfer sowie auf eine angemessene Überwachung der Prüfungstätigkeiten und Analyse der Prüfungsergebnisse dar. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 36) |
Die Funktionen von CRIS Audit sollten weiterentwickelt werden, um eine effizientere und wirksamere Überwachung der Prüfungstätigkeiten sowie die Analyse und Weiterverfolgung von Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen zu ermöglichen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 55 Buchstabe d) |
CRIS Audit wird regelmäßig weiter verbessert, seit Jahresanfang 2009 stehen neue Funktionen zur Verfügung (Zuordnung einer CRIS-Audit-Nummer für jeden Prüfungsauftrag in CRIS). In den kommenden Monaten werden weitere Verbesserungen eingeführt, wie z. B. die genauere Erfassung von Prüfungsfeststellungen und nicht förderfähigen Ausgaben. |
6. |
Bei Ex-post-Kontrollen von Vorgängen sollten die Belege genauer kontrolliert werden, um sicherzugehen, dass die Vorgänge nicht mit Förderfähigkeitsfehlern oder Fehlern im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Vorhandensein behaftet sind. Außerdem sollte überprüft werden, ob die vor der Genehmigung der Zahlung durchgeführten Kontrollen angemessen waren. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 55 Buchstabe f) |
Das von EuropeAid angewandte System für die Ex-post-Kontrolle der Vorgänge bildet einen wirksamen Mechanismus zur Ermittlung von Fehlern im Zusammenhang mit formalen Aspekten der Vorgänge, während es sich bei der Aufdeckung von Fehlern mit Auswirkungen auf die Höhe der Zahlungen als weniger wirksam erweist. Der Hof stellte fest, dass die für die AKP-Staaten zuständige Direktion den Umfang dieser Kontrollen bezüglich der EEF-Vorgänge im Lauf des Jahres 2008 ausgeweitet hatte: Sie kontrollierte systematisch Stichproben von Belegen zur Untermauerung gemeldeter Ausgaben sowie die Richtigkeit der Kalkulationen bei Preisanpassungen. Außerdem führte sie ein halbjährliches Follow-up der Maßnahmen ein, die von den Delegationen aufgrund der im Zuge dieser Kontrollen getroffenen Feststellungen ergriffen wurden. Diese Vorgehensweise dürfte die Relevanz und Wirksamkeit der Ex-post-Kontrollen von Vorgängen erhöhen, und zwar sowohl hinsichtlich der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge als auch hinsichtlich der Bewertung der Qualität der von den Anweisungsbefugten vorgenommenen Ex-ante-Kontrollen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 43) |
Angesichts der Ergebnisse der von der für die AKP-Staaten zuständigen Direktion angenommenen Strategie sollte EuropeAid das System für die Ex-post-Kontrolle von Vorgängen im Hinblick darauf überprüfen, ob diese Kontrollen ausgeweitet werden sollten und könnten. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 55 Buchstabe f) |
Mit Blick auf die Ex-post-Kontrollen von Vorgängen prüft EuropeAid derzeit, ob die von der für die AKP-Länder zuständigen Direktion durchgeführten Kontrollen auf andere Regionen ausgeweitet werden könnten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die erforderlichen Mittel und Ressourcen zur Verfügung stehen. |
7. |
Die standardisierte Methode für Kontrollbesuche sollte fertiggestellt und die Anzahl der entsprechenden Besuche erhöht werden. Bei der neuen Methode sollte das Hauptaugenmerk weiterhin auf der Prüfung der Einrichtung und Funktionsweise der Überwachungs- und Kontrollsysteme liegen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 55 Buchstabe g) |
Im Jahr 2008 führten die zentralen Dienststellen von EuropeAid acht Kontrollbesuche durch. Diese Besuche waren gut konzipiert und mündeten in relevante Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung der internen Kontrolle in den geprüften Delegationen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 42) |
Es wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. |
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8. |
Die Einhaltung des Abkommens von Cotonou sollte anhand von Mindestanforderungen — etwa der Verfügbarkeit rechtzeitig veröffentlichter und geprüfter Rechnungsabschlüsse — gemessen werden, die vor der Gewährung von Budgethilfen zu erfüllen sind. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 56 Buchstabe a) EuropeAid sollte sicherstellen, dass die Verwaltung der öffentlichen Finanzen vor Einleitung eines Budgethilfeprogramms klar und umfassend bewertet wird und der Empfängerstaat zur Behebung sämtlicher erheblicher Schwachpunkte innerhalb einer überschaubaren Zeitspanne über ein glaubwürdiges und zweckdienliches Reformprogramm verfügt. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 56 Buchstabe d) |
In seinen EEF-Jahresberichten zu den Haushaltsjahren 2006 bzw. 2007 empfahl der Hof, die Einhaltung des Abkommens von Cotonou anhand von Mindestanforderungen zu messen. Die Kommission akzeptierte diese Empfehlung nicht, weil sie die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen, die auf alle Länder einheitlich angewandt werden, für unzweckmäßig hält. Wie das Europäische Parlament in seinem Bericht über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 hervorhob, verfügt die Kommission bei dieser Strategie über einen großen Ermessensspielraum, der mit einem ebenso hohen Ausmaß an Transparenz aufgewogen werden muss. Wie vom Hof in seinem Sonderbericht Nr. 2/2005 über die aus dem EEF an die AKP-Staaten gezahlten Haushaltszuschüsse ausgeführt, muss dazu in einer strukturierten und förmlichen Art und Weise dargelegt werden, dass das Abkommen von Cotonou beachtet wird. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 45) |
EuropeAid sollte sich weiter darum bemühen, seine Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Budgethilfeprogramms zu untermauern, indem es konsequent und fundiert unter Beweis stellt, dass das Empfängerland zur Behebung sämtlicher erheblicher Schwachpunkte innerhalb einer überschaubaren Zeitspanne über ein zweckdienliches Reformprogramm verfügt und sich zur Umsetzung des Programms verpflichtet. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 56 Buchstabe a) |
Die Kommission stimmt zu und überarbeitet ihre Leitlinien weiter, um diesem Punkt Rechnung zu tragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Überarbeitung zum Jahresende 2009 abgeschlossen ist. |
9. |
Die verwendeten Leistungsindikatoren sollten klare Anhaltspunkte für etwaige Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen liefern. Dies ließe sich über verstärkten Einsatz von Indikatoren bewerkstelligen, die die Ergebnisentwicklung im Zeitverlauf messen, in Verbindung mit der Verwendung von Ablaufindikatoren für einmalige Vorkommnisse. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 56 Buchstabe b) |
Der Hof wird diese Bemerkungen im Zuge von nicht auf die Zuverlässigkeitserklärung ausgericheteten Prüfungen weiterverfolgen. |
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10. |
Im Hinblick auf eine strukturierte Darstellung ihrer Schlussfolgerungen zu den Fortschritten bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen sollte die Kommission sicherstellen, dass die den Auszahlungsentscheidungen zugrunde liegenden Angaben zuverlässig sind und sich stärker auf eine Beurteilung bereits eingetretener Ereignisse als auf Prognosen stützen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 56 Buchstabe c) |
Der Hof wird diese Bemerkungen im Zuge von nicht auf die Zuverlässigkeitserklärung ausgericheteten Prüfungen weiterverfolgen. |
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11. |
Die Qualität der Finanzierungsabkommen sollte verbessert werden durch Aufnahme grundsätzlich geltender allgemeiner Bedingungen, eindeutiger Klauseln und klarer Auflagen für Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 56 Buchstabe e) |
Wie im EEF-Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2007 erwähnt, sind die Finanzierungsabkommen über aus dem neunten EEF finanzierte Budgethilfen häufig unvollständig oder unklar und liefern somit keinen ausreichend klaren Rahmen für eine entsprechende konsequente und fundierte Bewertung. Im Jahr 2008 stellte der Hof bei den Finanzierungsabkommen über Budgethilfen, die aus dem zehnten EEF finanziert werden, eine deutliche Verbesserung fest. In einigen Fällen wären weitere Verbesserungen im Zusammenhang mit der Festlegung von den Empfängerländern vorrangig durchzuführender Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Finanzmanagements sowie mit den für die Überprüfung der Einhaltung der vereinbarten Bedingungen herangezogenen Informationsquellen möglich. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 46) |
EuropeAid sollte sicherstellen, dass künftige Finanzierungsabkommen ausnahmslos eine umfassende und eindeutige Grundlage für die Bewertung der Einhaltung der Zahlungsbedingungen bilden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008, Ziffer 56 Buchstabe b) |
Die Kommission begrüßt, dass der Hof anerkannt hat, dass ihre anhaltenden Bemühungen um die konsequentere und fundiertere Bewertungen der Zulässigkeit von Budgethilfen erkennbare Ergebnisse zeigen. Sie konzentriert sich darauf, den Verbesserungsprozess fortzuführen und alle Unklarheiten in ihren Bewertungen zu beseitigen. Erreicht werden soll dies durch die Weiterentwicklung der Leitlinien für Budgethilfen, Schulungsmaßnahmen und verstärkte Sensibilisierung dafür, das es wichtig ist, die Zulässigkeit von Budgethilfen konsequent und fundiert unter Beweis zu stellen. |
12. |
In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung der Budgethilfen sollte auf der Grundlage einer Analyse der für ihre Verwaltung benötigten Fähigkeiten und Kenntnisse eine Personalpolitik ausgearbeitet werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, Ziffer 56 Buchstabe f) |
Bei der Prüfung und Auswahl von Bewerbern für Posten, die mit Budgethilfe zu tun haben, werden Nachweise über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesem Gebiet verlangt. Die Zahl der Fortbildungsmaßnahmen vor Ort zum Thema Budgethilfe wurde von 7 angebotenen Lehrgängen im Jahr 2006 auf 14 im Jahr 2007 und 24 im Jahr 2008 aufgestockt. Diese Lehrgänge werden zusätzlich zu den Fortbildungsmaßnahmen in Brüssel angeboten, bei denen die Delegationen durchschnittlich 40 % der Teilnehmer stellen. Für Bedienstete, die in der Praxis mit Budgethilfen befasst sind, werden außerdem jährlich auf regionaler Ebene Seminare veranstaltet. (Antwort der Kommission auf Ziffer 31 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008) |
Es wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. |
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