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Document 52008IP0057

    Lissabon-Strategie
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie

    ABl. C 184E vom 6.8.2009, p. 30–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.8.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 184/30


    Mittwoch, 20. Februar 2008
    Lissabon-Strategie

    P6_TA(2008)0057

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie

    2009/C 184 E/06

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des strategischen Pakets der Kommission für die Lissabon-Strategie, bestehend aus dem Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und über den Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010), der Bewertung der nationalen Reformprogramme und den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2008-2010) gemäß der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat (KOM(2007)0803) sowie der Mitteilung der Kommission über einen Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010 (KOM(2007)0804),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Das europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2007)0581),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, 2007-2013 (KOM(2007)0798),

    in Kenntnis der 27 nationalen Reformprogramme (NRP) für den Zeitraum von 2005 bis 2008 im Rahmen der Lissabon-Strategie, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden,

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. März 2000, 23. und 24. März 2001, 22. und 23. März 2005, 23. und 24. März 2006 und 8. und 9. März 2007 sowie der Ergebnisse der Beratungen anlässlich des informellen Treffens des Europäischen Rates vom 27. Oktober 2005,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung (1),

    unter Hinweis auf das 4. Gemeinsame Parlamentarische Treffen vom 11. und 12. Februar 2008 in Brüssel,

    gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    unter Hinweis auf die Zusage der Kommission, den vom Parlament in seinen Entschließungen zur Lissabon-Strategie bekundeten Standpunkten uneingeschränkt Rechnung zu tragen, insbesondere was die Entschließung des Parlaments vom 15. November 2007 zur Globalisierung betrifft,

    B.

    in der Erwägung, dass das Parlament in seinen früheren Entschließungen die Lissabon-Strategie stets ausdrücklich unterstützt und insbesondere die Neuausrichtung des Ansatzes begrüßt hat, der den Schwerpunkt auf die Strategie für Wachstum und Beschäftigung setzt,

    C.

    unter Hinweis darauf, dass eine starke Wechselbeziehung zwischen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Armutsbekämpfung und sozialer Integration besteht,

    D.

    unter Hinweis auf die gemeinsame Verpflichtung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, sich den Herausforderungen der Globalisierung zu stellen und die damit verbundenen Chancen und Ungewissheiten für die Bürger zu thematisieren; unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union ihrer politischen Verpflichtung als globaler Akteur gerecht werden und zur Verwirklichung und Gestaltung einer weltweit nachhaltigen Entwicklung im Zeitalter der Globalisierung beitragen muss, damit die Menschen überall auf der Welt die Chancen der Globalisierung nutzen können,

    E.

    in der Erwägung, dass der Binnenmarkt ein wichtiges und effizientes Instrument ist, um eine dynamische und wettbewerbsfähige wissensgestützte Wirtschaft zu schaffen und die Wettbewerbsposition Europas auf dem globalen Markt mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensqualität seiner Bürger zu festigen,

    F.

    unter Hinweis darauf, dass in dieser Entschließung entsprechend dem Mandat der Koordinierungsgruppe des Parlaments zur Lissabon-Strategie und unter Beachtung der Zuständigkeiten anderer Ausschüsse des Parlaments nicht im Detail auf laufende Rechtsetzungsverfahren und Konsultationsprozesse eingegangen wird,

    Allgemeine Überlegungen

    1.

    weist erneut darauf hin, wie wichtig die konsequente Umsetzung der Lissabon-Strategie ist, und betont die Wechselwirkung zwischen Fortschritten in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt bei der Schaffung einer dynamischen und innovativen nachhaltigen Wirtschaft;

    2.

    glaubt, dass die wirtschaftliche Entwicklung und der künftige Wohlstand in Europa davon abhängen, wie bessere Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen werden können und wie Europa auf die Chancen und Herausforderungen der Globalisierung, des demografischen Wandels und der globalen Bedrohungen der Umwelt reagiert; glaubt, dass die erneuerte Lissabon-Strategie und die Integrierten Leitlinien das gemeinsame Instrument der Europäischen Union darstellen;

    3.

    glaubt, dass Europa, wenn es den Erfolg der erneuerten Lissabon-Strategie sicherstellen will, auch sein Wirtschaftswachstum und die unzureichende Binnennachfrage ankurbeln muss, wobei dies durch höhere Einkommen in Verbindung mit einem Anstieg der Produktivität und der Beschäftigung bewirkt werden muss;

    4.

    erkennt an, dass die Europäische Union in absehbarer Zukunft mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert ist: einem Rückgang der Bevölkerung ab etwa 2020, einem zunehmenden wirtschaftlichen Druck seitens der Konkurrenten weltweit, einem Anstieg der Energiepreise, dem Klimawandel und sozialen Unausgewogenheiten; ist der Ansicht, dass Europa mit der richtigen Maßnahmenkombination auf diese Herausforderungen reagieren muss;

    5.

    stellt fest, dass sich die Lissabon-Agenda positiv entwickelt; bemerkt aber auch, dass es nach wie vor Defizite bei ihrer Umsetzung gibt und nicht ausreichend anerkannt wird, dass der europäische Entwicklungsprozess hin zu mehr Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, ausreichender sozialer Sicherung und angemessenem Umweltschutz noch nicht krisenfest ist;

    6.

    weist darauf hin, dass die Europäische Union der weltweit größte Exporteur und Importeur von Waren, der weltweit größte Exporteur von Dienstleistungen sowie die zweitwichtigste Ziel- und Ursprungsregion von ausländischen Direktinvestitionen ist und damit zu den großen Nutznießern einer offenen globalen Wirtschaft gehört; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union aufgrund dieser Eigenschaften eine große Verantwortung für die Lösung globaler Fragen trägt;

    7.

    begrüßt die globale Dimension des Lissabon-Prozesses und stellt fest, dass die Lissabon-Strategie eine europäische Antwort auf die Chancen und Risiken der Globalisierung ist; betont in diesem Zusammenhang insbesondere die Bedeutung der transatlantischen Zusammenarbeit sowie einer besseren Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren wie China, Indien und Brasilien und anderen Wirtschaftsräumen in der Welt;

    8.

    fordert, dass Regeln und Verfahren für den Welthandel vereinbart werden, die mit den Millenniums-Entwicklungszielen und der Verantwortung Europas, bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Gesundheitsförderung die Führung zu übernehmen, vereinbar sind; fordert grundsätzlich Maßnahmen zur Bekämpfung von Protektionismus sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union; fordert einen kooperativen und fairen Ansatz für die Fortsetzung der Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde;

    9.

    unterstreicht, dass der Wert einer konsequenten Stabilitäts- und Wachstumspolitik und die Bedeutung der makroökonomischen Stabilität als Quelle des Vertrauens, das die Grundlage für die Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon ist, nicht zu leugnen sind; weist darauf hin, dass im Interesse makroökonomischer Stabilität die Zunahme der Produktivität mit einer gerechteren Verteilung und einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts einhergehen muss; macht in diesem Zusammenhang auf die Forderung aufmerksam, dass die Anhebung der Einkommen mit dem mittelfristigen Produktivitätswachstum Schritt halten sollte;

    10.

    unterstreicht ebenso wie die Kommission, dass die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in hohem Maße voneinander abhängig sind und das Argument für eine gemeinsame Reformagenda im Euroraum am stärksten ist;

    11.

    hält es für ein Thema von überragender Bedeutung, die Finanzmärkte stabil zu halten, und stellt fest, dass die jüngsten „Subprime“-Krisen verdeutlichen, dass die Europäische Union Kontrollmaßnahmen zur Stärkung der Transparenz und der Stabilität der Finanzmärkte und zum besseren Schutz der Verbraucher entwickeln muss; fordert eine Bewertung der derzeitigen aufsichtsrechtlichen Systeme und Instrumente in Europa und besteht auf einer engen Absprache mit dem Parlament, die zu eindeutigen Empfehlungen führen sollte, wie die Stabilität des Finanzsystems und dessen Fähigkeit, sichere langfristige Finanzmittel für die europäischen Unternehmen bereitzustellen, verbessert werden können;

    12.

    verweist darauf, dass die Subsidiarität ausschlaggebend dafür ist, dass die Mitgliedstaaten die Anpassung gemeinsam vereinbarter Politiken in den Bereichen Sicherheit und Flexibilität an die jeweiligen Usancen und Traditionen ihrer nationalen Arbeitsmärkte bewerkstelligen können;

    13.

    verweist darauf, dass die Kohäsionspolitik ein Grundprinzip der Verträge und ein Instrument zur Verwirklichung der politischen Zielvorgaben von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung ist und dass bis zu 75 % der im Zuge der Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel für die Innovation und die Zielvorgaben von Lissabon zweckgebunden sind; ist der Auffassung, dass die Hebelwirkung der Kohäsionspolitik im Allgemeinen sowie der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds im Besonderen für die Umsetzung der Lissabon-Agenda auf regionaler Ebene genutzt werden muss und dass die Ergebnisse dieses Prozesses auf regionaler und lokaler Ebene aufmerksam verfolgt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die gegenwärtige günstige Wirtschaftsentwicklung weitere Reformen begünstigen sollte; hält es für notwendig, zu prüfen, welche Wirkung die Umsetzung der Lissabon-Strategie auf regionaler Ebene hat, wobei die vorläufigen Ergebnisse der Zweckbindung bei der Kohäsionspolitik erstmalig 2008 bewertet werden können;

    14.

    ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche und technologische Forschung eines der Schlüsselelemente der Lissabon-Agenda ist; teilt die Auffassung, dass die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) von außerordentlicher Bedeutung ist und dass die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen ergreifen sollten, um ihre Zielvorgaben für Investitionen in FuE für 2010 zu erreichen, indem sie angeben, wie die nationalen FuE-Investitionsziele für 2010 verwirklicht werden und wie ihre FuE-Strategien zur Schaffung eines Europäischen Forschungsraums beitragen werden; unterstreicht, dass der notwendige Wandel hin zu einer energieeffizienten Wirtschaft mit einem geringen Kohlendioxid-Ausstoß, die unter anderem auf erneuerbaren Energieträgern basiert, mit Hilfe der Entwicklung und des Einsatzes neuer Technologien eine Vielfalt von Chancen für die Europäische Union schaffen wird; nimmt die ernormen Chancen zur Kenntnis, die sich der europäischen Wirtschaft durch die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien und Dienstleistungen bieten, die einen Beitrag zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes der Weltwirtschaft leisten werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, diesbezüglich eine „fünfte Freiheit“ — die Freiheit des Wissens — zu schaffen, die die vier Freiheiten — freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr — ergänzt, und die FuE-Ressourcen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zentral zu bündeln, um ihre effizientere Nutzung zu gewährleisten;

    15.

    begrüßt die jüngsten Initiativen und Investitionen in der Industrie- und Forschungspolitik; begrüßt in diesem Zusammenhang die Gründung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und die jüngste Investition in Galileo als effiziente Instrumente zur Verknüpfung der Erfordernisse im Bereich der technologischen Innovation mit der Forschungsagenda der Industrie; hält die europäischen Programme für das globale zivile Satellitennavigationssystem (Galileo und europäisches geostationäres Navigationssystem) für Schlüsselprojekte der Europäischen Union; unterstreicht die Vorzüge dieser Programme für die Wirtschaft und die Öffentlichkeit sowie die Vorzüge der neuen Dienstleistungen und Märkte, die sie anbieten bzw. eröffnen;

    16.

    glaubt, dass Exzellenznetzwerke erforderlich sind, um die Führungsrolle Europas auf wirtschaftlichem und technologischem Gebiet zu sichern; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die Entwicklung von Exzellenzclustern und Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs solcher Cluster und ihrer Zusammenarbeit unterstützen sollten, um der Kultur der Innovation weitere Impulse zu verleihen; glaubt, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden weitere Schritte zur aktiven Unterstützung einer engeren Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und der Industrie unternehmen sollten;

    17.

    betont, wie wichtig es ist, dass Unternehmen, Bürger und staatlichen Stellen in Europa den Übergang zum digitalen Zeitalter erfolgreich meistern und die wissensgestützte Gesellschaft und Wirtschaft auch tatsächlich verwirklichen, wie es in der Lissabon-Agenda gefordert wird; fordert, dass Wissenschaft und Technologie im Alltagsleben der Bürger stärker entwickelt werden sollten und dass eine integrative Wissensgesellschaft für alle gefördert werden sollte;

    18.

    fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten und ihre regionalen Verwaltungen als die größten Arbeitgeber, Käufer und Dienstleistungserbringer im Binnenmarkt eindringlich auf, Innovationen durch die Schaffung von Pilotmärkten für innovative Produkte und Dienstleistungen voranzutreiben;

    19.

    weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine ausschlaggebende Rolle für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und die Nutzbarmachung neuer Forschungsergebnisse spielen; unterstützt nachdrücklich die von der Kommission vorgeschlagene Regelung für kleine Unternehmen in Europa („Small Business Act“), mit der Chancen für KMU geschaffen werden und eine Kultur gefördert wird, bei der KMU Vorrang haben, und in deren Rahmen ein integrierter Ansatz entwickelt wird, mit dem sich das Wachstumspotenzial auf jeder Stufe des Lebenszyklus der KMU erschließen lässt;

    20.

    unterstreicht, dass KMU dadurch unterstützt werden können, dass ihre Belastung durch Reglementierungen verringert, ihr Zugang zu öffentlichen Aufträgen verbessert und ein günstigeres Umfeld für die Finanzierung und Nutzung von Innovationen geschaffen wird;

    21.

    erkennt an, dass innovative Technologien innerhalb der Europäischen Union zügiger in neue Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden müssen; unterstützt daher die Forderung der Kommission nach einem „Wissensdreieck“ aus Forschung, Bildung und Innovation; erwartet wirksamere Investitionen in neue Fertigkeiten, lebenslanges Lernen und moderne allgemeine/berufliche Bildungssysteme;

    22.

    begrüßt, dass sich die Kommission zum Abbau der Reglementierungslast verpflichtet hat, eine bessere Rechtsetzung anstrebt und die Mitgliedstaaten ermutigt, gleichwertige Maßnahmen zu ergreifen, ohne die Mitwirkungsrechte der Bürger und den Verbraucherschutz zu gefährden; erwartet, dass der Rat und die Kommission ihren in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung (2) abgegebenen Zusagen nachkommen; nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Kommission in letzter Zeit eine Reihe von wichtigen Legislativvorschlägen ohne vorherige Folgenabschätzung bzw. ohne angemessene Bewertung der Auswirkungen früherer Rechtsakte in demselben Bereich vorgelegt hat;

    23.

    unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass ein neuer umfassender Ansatz für die Außen- und Handelspolitik notwendig ist, bei dem der Schwerpunkt auf der weltweiten Konvergenz von Regeln und Normen sowie auf der ordnungspolitischen Zusammenarbeit liegt; unterstreicht, dass Europa sein Potenzial als Sprungbrett für Unternehmen, die auf die Weltmärkte streben, und als attraktiver Standort für Investoren optimieren muss; fordert zudem, dass sämtliche bilateralen oder regionalen Handelsabkommen, die die Europäische Union gegenwärtig aushandelt, durchsetzbare Bestimmungen zur Umsetzung grundlegender arbeitsrechtlicher Normen und anderer Grundsätze menschenwürdiger Arbeit sowie multilateraler Umweltnormen enthalten;

    24.

    bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass es zur Schaffung einer Gesellschaft, die Veränderungen positiv gegenübersteht, eine ausschlaggebende Rolle spielen wird, dass wirtschaftspolitische Beschlüsse auf eine Art und Weise gefasst werden, bei der alle Beteiligen stärker einbezogen werden; erinnert daran, dass der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2005 mit Nachdruck unterstrichen hat, dass ein hohes Maß an Sozialschutz zu den zentralen Elementen der Lissabon-Strategie zählt; bekräftigt, dass es unvertretbar ist, dass Menschen unterhalb der Armutsschwelle und in sozialer Ausgrenzung leben; bekräftigt, dass alle europäischen Bürger Zugang zu menschenwürdiger Arbeit und einem menschenwürdigen Leben auch im Ruhestand haben sollten; unterstützt weitere Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, damit ein umfassender Ansatz zur Erneuerung des entschiedenen Engagements für die Beseitigung der Armut bis zum Jahre 2010 verabschiedet werden kann und alle europäischen Bürger ihre Grundrechte in Anspruch nehmen können; unterstreicht den rechtsverbindlichen Charakter der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Vertrag von Lissabon; fordert, dass sich der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2008 zu einer ehrgeizigen sozialpolitischen Agenda mit einer konkreten Wirkung für die Ergebnisse der Lissabon-Strategie verpflichtet;

    25.

    weist angesichts der Tatsache, dass der soziale und territoriale Zusammenhalt zu den wesentlichen Bestandteilen des Binnenmarktes gehört, erneut darauf hin, wie wichtig es ist, das Vertrauen der Bürger durch Förderung der den Mitgliedstaaten gemeinsamen sozialen und ökologischen Zielsetzungen wie qualitativ hochwertige Beschäftigung, Chancengleichheit, Gesundheits- und Umweltschutz unter Achtung der kulturellen Vielfalt Europas zu stärken; fordert ferner die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Europäische Union ihre Schutzfunktion in diesen Bereichen wahrnimmt und dass ein Regelungswettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten vermieden wird;

    26.

    hält eine weitergehende Integration des Verkehrssektors in die Lissabon-Strategie für erforderlich; besteht darauf, dass der nachhaltige Verkehr, die Logistik und die Entwicklung der Transeuropäischen Netze im Rahmen der neuen Integrierten Leitlinien Vorrang erhalten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die nationalen Pläne, die auf der bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2008 vorgelegt werden, diese Prioritäten widerspiegeln;

    Binnenmarkt und strategische Antworten auf die Globalisierung

    27.

    unterstreicht, dass ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt, hoch qualifizierte Arbeitskräfte, eine ausgewogene soziale Marktwirtschaft und eine stabile Demokratie die stärksten Wettbewerbsvorteile für Europa sind; weist darauf hin, dass der Binnenmarkt Investoren aus Drittländern Vorteile wie gleiche Ausgangsbedingungen und Freizügigkeit bietet; ist allerdings der Ansicht, dass der Zugang zum Binnenmarkt allerdings mit einer vergleichbaren Offenheit von Drittländern — Industrie- und Schwellenländern — für Investoren aus der Europäischen Union einhergehen sollte, was der Schlüsselfaktor bei dem Bemühen ist, ausländische Investitionen anzuziehen und den Handel mit Drittländern auszuweiten; weist darauf hin, dass Europa zusätzlich die bestmöglichen Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen schaffen muss, u. a. bessere Rechtsetzung, verantwortungsbewusstes staatliches Handeln, einen vernünftigen und fairen Wettbewerb, gut funktionierende Märkte für Risikokapital und Vermarktung der Ergebnisse von Forschung und Innovation;

    28.

    fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in das Zentrum ihrer Politikgestaltung zu rücken und die Vollendung des Binnenmarktes zu einer Priorität zu machen, insbesondere durch eine fristgerechte und angemessene Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien und die Beseitigung von ungerechtfertigten Hindernissen beim Zugang zu den nationalen Märkten; erinnert jedoch daran, dass sich die Errichtung des Binnenmarktes auf Wettbewerb, Zusammenarbeit und Solidarität stützte, die auch künftig die Grundvoraussetzungen für weitere Errungenschaften des Binnenmarktes im 21. Jahrhundert sein werden; unterstreicht, dass der Binnenmarkt auf der Grundlage des fairen Wettbewerbs, gut funktionierender Fiskal- und Sozialschutzsysteme sowie eines hohen Niveaus beim Verbraucherschutz weiterentwickelt werden muss;

    29.

    hält es für dringend geboten, den Binnenmarkt zu vollenden und die notwendigen Reformen durchzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu verabschieden, die für die Schaffung eines EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen noch erforderlich sind, und zu gewährleisten, dass ihre nationalen Regulierungsbehörden neue Anbieter und Produkte fördern, und gleichzeitig gleiche Ausgangsbedingungen sowie eine angemessene Transparenz und Rechtssicherheit für die Interessen von einzelnen Investoren sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass sich neue politische Initiativen zur Vollendung des Binnenmarktes stärker auf eine Analyse der Auswirkungen stützen sollten, die sie auf Märkte, Wirtschaftszweige und die Umwelt sowie im sozialen Bereich haben;

    30.

    betont, dass ein angemessenes Schutzniveau in Bezug auf die Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist, und unterstützt die Initiative für ein erschwingliches, sicheres und effizientes Patentsystem, das Anreize für Investitionen und Forschung bietet und die Innovationsfähigkeit vor allem von KMU fördert; fordert die drei Organe dringend auf, gemeinsam in Richtung auf einen politischen Konsens über eine wirkliche Verbesserung des Patentsystems hinzuarbeiten, die es den Bürgern ermöglicht, zu erschwinglichen Preisen Nutzen aus neuen Produkten und Dienstleistungen zu ziehen;

    31.

    weist darauf hin, dass marktgestützte Instrumente eine breite Palette von Instrumenten umfassen, die zunehmend zur Verwirklichung ökologischer Zielsetzungen eingesetzt werden; ist der Auffassung, dass marktgestützte Instrumente wie Steuern, Abgaben und der Emissionshandel eine effiziente Aufteilung der natürlichen Ressourcen fördern und in diesem Zusammenhang zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Lissabon-Strategie beitragen können;

    32.

    bekräftigt seine Ansicht, dass die Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf die Verschlechterung der Umwelt ein wirksames Instrument ist, mit dem sowohl Umwelt- als auch Beschäftigungsprobleme angegangen werden können; vertritt die Auffassung, dass die Belastung der Arbeit verringert werden muss, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Schattenwirtschaft zu bekämpfen;

    33.

    stellt fest, dass das Ziel Energieversorgungssicherheit und das Ziel, den Bürgern Europas auf lange Sicht Mobilität und Energie zu erschwinglichen und fairen Preisen zu gewährleisten, mit der gleichen Strategie zu erreichen sind wie ein ehrgeiziger Klimaschutz;

    34.

    fordert deshalb die Kommission auf, die Beschlüsse des Europäischen Rates auf seiner Frühjahrstagung 2007 konsequent und rasch umzusetzen und erneuerbare Energien und Effizienz tatsächlich zu Prioritäten einer gemeinsamen Energiepolitik zu machen;

    35.

    weist darauf hin, dass eine Kernaufgabe der Europäischen Union und der anderen Industrieländer darin besteht, zu einer Wirtschaft mit geringer Energieintensität auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen überzugehen, und dass sich Europa diesem Ziel effizient dadurch annähern könnte, dass es bereits vorhandene Technologien anwendet, deren Umsetzung jedoch einer gewissen Kühnheit in der Politik bedarf, im Verein mit Anreizen und multilateral vereinbarten Sanktionen für jene Länder, die nicht bereit sind, ihren Anteil an der Last zu tragen; unterstreicht, dass der notwendige Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit geringem Energieverbrauch und geringem CO2-Ausstoß durch die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien vielfältige Chancen für die Europäische Union schaffen wird;

    36.

    betont, wie wichtig es ist, dass im Rahmen der Verkehrspolitik der Klimawandel bekämpft wird und Umweltbelange unterschiedlichster Art angegangen werden; fordert mit Nachdruck, überflüssigen Verkehr mit einer Vielfalt von Maßnahmen zu verringern; unterstreicht die grundlegende Bedeutung des städtischen Verkehrs und fordert, dass die Transeuropäischen Verkehrsnetze einer gründlichen strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden;

    37.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die untereinander verbundenen, interoperablen Transeuropäischen Verkehrsnetze unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der neuen Mitgliedstaaten im Rahmen einer effizienten, nachhaltigen und umweltfreundlichen Verkehrspolitik zügig auszuweiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geeignete Kombination von Maßnahmen anzuwenden, um das Potenzial umweltfreundlicher, intelligenter Verkehrssysteme und technologischer Innovationen voll auszuschöpfen;

    38.

    hält es deshalb für wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass die künftige Nachfrage nach Logistikdienstleistungen mit einer geringeren Belastung der Umwelt und einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen vereinbar ist; weist darauf hin, dass die Nachhaltigkeit des Verkehrs von der Fähigkeit der politischen Entscheidungsträger auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene abhängt, effiziente Anreize bereitzustellen, damit diejenigen, die Verkehrsdienstleistungen in Anspruch nehmen, Spediteure und Fahrzeughersteller ihre Bemühungen fortsetzen, einen umweltfreundlicheren Logistikmarkt zu schaffen;

    Der Arbeitsmarkt und Investitionen in die Menschen

    39.

    erkennt an, dass die EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Nutzen bringt, unterstreicht jedoch gleichzeitig, dass nicht alle EU-Bürger von diesen Ergebnissen profitiert haben; unterstreicht, dass es zur Bewältigung der Globalisierung und der Herausforderungen des demografischen Wandels von allergrößter Bedeutung ist, den Menschen die notwendigen Fertigkeiten und Chancen an die Hand zu geben, mit denen sie für den Arbeitsmarkt attraktiv sind, und jedem Einzelnen konkrete Aussichten auf eine Beschäftigung zu geben, insbesondere durch Maßnahmen, die sich an Menschen richten, die am weitesten vom Arbeitsmarkt abgedriftet sind;

    40.

    unterstreicht, dass der Rat zur Gewährleistung der Freizügigkeit und der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt die Richtlinien über die Arbeitszeitgestaltung, die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer und die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen unverzüglich erlassen und die Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (3) überarbeiten sollte; hebt hervor, dass durch die Beseitigung der Schranken für die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt ein größerer Schutz für die europäischen Arbeitnehmer ermöglicht wird; stellt fest, dass die Europäische Union Anstrengungen unternehmen muss, um ihren Bürgern die Vorteile eines Ansatzes zu erklären, der die Erweiterung, die Integration, die Solidarität und die Mobilität der Arbeitskräfte effektiv miteinander verknüpft;

    41.

    bekräftigt, dass sich Europa die derzeitige hohe Arbeitslosenquote nicht leisten kann; ist der Auffassung, dass das europäische Sozialmodell von den weltweiten Umwälzungen nicht unberührt bleiben wird; ist der Ansicht, dass Europa zur Bewältigung der demografischen Herausforderung und zur Sicherung nachhaltiger öffentlicher Finanzen Reformen der Arbeitsmärkte und der Systeme der Sozialfürsorge durchführen muss, um die Anreize für die Aufnahme einer Arbeit zu verstärken und den Menschen die Chancen und Fertigkeiten zu geben, die notwendig sind, um sich dem Wandel erfolgreich zu stellen und ihre Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern; weist darauf hin, dass die Europäische Union zur Wahrung ihrer weltweiten Wettbewerbsfähigkeit zahlreiche Reformen durchführen muss; vertraut darauf, dass das Vertrauen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern, das dafür erforderlich ist, in dem Maße zunehmen wird, wie der soziale Dialog intensiviert wird; unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden und ausgewogenen Umsetzung der vereinbarten gemeinsamen Grundsätze der „Flexicurity“ für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber;

    42.

    unterstreicht, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zunehmend Interesse an flexiblen Formen der Arbeit haben, und spricht sich dafür aus, dass ein ausgewogenes Paket gemeinsamer Grundsätze für den „Flexicurity“-Ansatz verabschiedet wird; weist darauf hin, dass Bildung, Qualifizierung und Ausbildung Bestandteile einer optimalen Beschäftigungspolitik sind und Infrastrukturen für die Kinderbetreuung als eine der Voraussetzungen für die Steigerung der Erwerbsquote, insbesondere von Frauen, zu betrachten sind; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, diese gemeinsamen Grundsätze in die Konsultation mit den Sozialpartnern im Rahmen ihrer Nationalen Reformprogramme einzubeziehen, und hebt die zentrale Bedeutung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben, der Förderung der Chancengleichheit für alle, von Ausbildung und Umschulung, aktiver Arbeitsmarktpolitik, angemessenem sozialem Schutz und Überwindung der Aufsplitterung des Arbeitsmarktes durch Gewährleistung von Beschäftigungsrechten für alle Arbeitnehmer hervor;

    43.

    erkennt den Beitrag flexibler, mobiler, sicherer und gut funktionierender Arbeitsmärkte für die soziale Integration durch die Schaffung von Beschäftigungschancen für alle Gruppen in der Gesellschaft an; fordert die Mitgliedstaaten deshalb mit Nachdruck auf, die arbeitsrechtlichen Vorschriften zu bewerten und zu verbessern und in die Ausbildung, das lebenslange Lernen und aktive Arbeitsmarktpolitiken zu investieren, um die bestmöglichen Bedingungen für einen hohen Beschäftigungsstand und die Mobilität der Arbeitskräfte zu schaffen; hält es nachdrücklich für notwendig, die grundlegenden Fertigkeiten von jungen Menschen zu verbessern, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Schule abbrechen, unsichere Arbeitsverhältnisse zu verringern und die soziale und berufliche Eingliederung aller zu verbessern; misst im Kontext der Informationsgesellschaft und der wissensgestützten Wirtschaft des 21. Jahrhunderts der digitalen Integration aller gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere benachteiligter Gruppen, älterer Menschen und der Bewohner von entlegenen ländlichen Gebieten, überragende Bedeutung bei;

    44.

    stellt mit Besorgnis die Entwicklung hin zu einer immer größeren Kluft bei Einkommen und Wohlstand in den Mitgliedstaaten fest; ist der Auffassung, dass eine solche Entwicklung mit Hilfe geeigneter nationaler und europäischer Maßnahmen umgekehrt werden sollte, um eine Gesellschaft mit größerem Zusammenhalt zu verwirklichen und den Bürgern die Gewissheit zu vermitteln, dass sie vom Wachstum profitieren;

    45.

    stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemein verbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;

    46.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010, in dem ein Programm mit einer stärkeren Prioritätensetzung und mit lediglich zehn Schlüsselzielen, die während des Zeitraums 2008-2010 verwirklicht werden können, vorgeschlagen wird; unterstreicht jedoch, dass die wichtigste Chance der Lissabon-Strategie darin besteht, dass verschiedene Reformerfordernisse und wirtschafts-, umwelt- und beschäftigungspolitische Instrumente in einer einzigen Reformagenda verknüpft werden; fordert deshalb die Kommission auf, an diesem Ansatz eines in sich schlüssigen und integrativen Policy Mix festzuhalten und ihn nicht durch einen Schritt hin zu stärker isolierten politischen Maßnahmen zu demontieren;

    Messung der Fortschritte und Überwachung des Lissabon-Prozesses

    47.

    begrüßt die Bemühungen der Kommission zum Abbau von Bürokratie, insbesondere mit Blick auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, und zur Verbesserung der Folgenabschätzung von legislativen Vorschlägen; bedauert gleichzeitig die Tatsache, dass sich das Parlament und die Kommission noch immer nicht über die Art der erforderlichen Folgenabschätzung geeinigt haben; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer unabhängigen externen Kontrolle von Folgenabschätzungen;

    48.

    begrüßt das Ziel der Kommission, den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu verringern; erwartet konkrete Angaben dazu, wie dieses Ziel unter Gewährleistung eines verantwortungsvollen staatlichen Handelns erreicht werden kann; unterstreicht, dass sämtliche Regierungsebenen zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen können und deshalb in einschlägige politische Beschlüsse eingebunden werden sollen; fordert in Verbindung mit dem Abbau der Bürokratie und der Vereinfachung der europäischen Rechtsvorschriften eine klare Überwachung, um zu ermitteln, in welchem Umfang der von europäischen Rechtsakten gebotene Spielraum tatsächlich von den Mitgliedstaaten ausgeschöpft wird, wenn es darum geht, nationale Besonderheiten und Engpässe von Innovationen bei deren Umsetzung zu berücksichtigen;

    49.

    vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Interessenvertretern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene die wichtigsten Akteure bei der Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon sind; weist darauf hin, dass die Länder, die sich dem Wettbewerb von außen öffnen, Reformen durchführen und einen ausgeglichenen Haushalt sowie qualitativ hochwertige öffentliche und private Investitionen anstreben, das größte Wachstum verbuchen konnten und die meisten Arbeitsplätze geschaffen haben; bedauert, dass die Lissabon-Strategie in der einzelstaatlichen Politik vieler Mitgliedstaaten nach wie vor kaum sichtbar ist; vertritt die Auffassung, dass die Mobilisierung aller Wirtschaftsakteure ausschlaggebend dafür ist, dass sie effektiv umgesetzt wird; ist insbesondere der Auffassung, dass eine bessere Einbindung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente, der regionalen und kommunalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft die Ergebnisse der Lissabon-Strategie verbessern und die öffentliche Debatte über angemessene Reformen fördern wird; unterstützt den Vorschlag der Kommission an die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Parlamenten zu vertiefen, während gleichzeitig jährliche Debatten über die Umsetzung ihrer nationalen Reformprogramme vorgesehen werden;

    50.

    bekräftigt die Bedeutung des Engagements der regionalen und lokalen Behörden und Akteure für die gesamte Bandbreite sowie für den innovativen Charakter der Errungenschaften; begrüßt in diesem Zusammenhang das starke Interesse des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen an einer Überwachung der Lissabon-Strategie;

    51.

    verweist darauf, dass die Integrierten Leitlinien ein wichtiges Instrument für die Koordinierung sind und manchen Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen bieten, ihre eigenen nationalen Reformagenden zu verfolgen; ist der Auffassung, dass die Analysen und Rückmeldungen der Mitgliedstaaten zeigen, dass die Leitlinien funktionieren, allerdings noch verbessert werden müssen, wenn es um die Anpassung an neue wirtschaftliche Bedingungen und Beschäftigungsbedingungen sowie um die Folgemaßnahmen, d. h. den Leistungsvergleich der Mitgliedstaaten, geht; fordert eine umfassendere Anwendung und Umsetzung der Indikatoren und Zielvorgaben;

    52.

    begrüßt die Länderberichte, die die Kommission erstellt hat; fordert jedoch einen systematischeren Ansatz, bei dem Erfolge wie Defizite herausgestellt werden; unterstützt den Vorschlag der Kommission, besondere „zu beobachtende Punkte“ als Teil der multilateralen Überwachung sowie als Chance für die Verbesserung der nationalen Reaktionen einzuführen;

    53.

    ist der Ansicht, dass politische Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage dadurch erschwert werden, dass keine angemessene Beobachtung der Lage stattfindet; betont diesbezüglich, dass der Sachverstand und das Wissen, die innerhalb der europäischen dezentralen Agenturen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorhanden sind, sehr viel besser genutzt werden könnten;

    54.

    begrüßt deshalb den vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung 2006 gefassten Beschluss, dem Mangel an Kontrolldaten abzuhelfen und den Ausschuss der Regionen zu beauftragen, eine Studie über die „Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ zu verfassen und darin 104 Regionen und Städte der Europäischen Union einzubeziehen, die ihre Ansichten zur Umsetzung der Lissabon-Strategie austauschen (die Studie soll dem Europäischen Rat für die Frühjahrstagung 2008 vorgelegt werden); unterstreicht, dass diese Studie zeigt, ob die Zweckbindungsvorschrift bei den Strukturfonds dazu beiträgt, dass ein höherer Anteil der Ausgaben der Strukturfonds für Innovations- und Umweltziele eingesetzt wird; erwartet, dass in dieser Studie der Mehrwert der Regionalisierung der Lissabon-Strategie bewertet wird;

    55.

    hält es keineswegs für selbstverständlich, wie der Erfolg der Lissabon-Strategie gemessen werden kann oder — allgemeiner ausgedrückt — welche Indikatoren geeignet wären, um den „Fortschritt“ zu messen; hält es jedoch für offenkundig, dass eine Überwachung der Erfolge und der Defizite nicht auf wirtschaftliche Indikatoren wie das BIP/BNE allein beschränkt werden darf, da sie — bestenfalls — Indikatoren für die Schaffung von Wohlstand innerhalb eines bestimmten Zeitraums sind, aber keine zuverlässige Auskunft über das Maß an Wohlstand in einer Gesellschaft erteilen und weit davon entfernt sind, irgendeinen Aufschluss darüber zu geben, mit welchen sozialen und ökologischen Folgekosten die Schaffung von zusätzlichem Wohlstand einhergeht;

    56.

    stellt fest, dass ein multidimensionaler Ansatz entwickelt und angewandt werden muss, um beurteilen zu können, ob es den Menschen — über die Definition durch BIP/BNE hinaus — gut geht; begrüßt deshalb die Beratungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf ihrem zweiten Weltforum „Statistics, Knowledge and Policy“ zum Thema „Messung und Förderung des Fortschritts von Gesellschaften“ im Juni 2007 und die Debatten, die auf der im November 2007 im Europäischen Parlament veranstalteten Konferenz der Kommission zum Thema „Über das Wachstum hinaus“ geführt wurden, weil es wichtig ist, über zuverlässige Daten zu verfügen und Beschlüsse in voller Kenntnis der Sachlage fassen zu können;

    57.

    begrüßt deshalb die von verschiedenen Generaldirektionen der Kommission unternommene Arbeit zur Entwicklung neuer qualitativer Indikatoren; tritt dafür ein, dass diese Indikatoren — ob sie sich auf die soziale Dimension, wie der Armutsindikator, oder die ökologische Dimension, wie der Indikator der biologischen Vielfalt, beziehen — bei künftigen Bewertungen der nationalen Reformprogramme verwendet und in die Kontrolle durch die Kommission einbezogen werden und so den Katalog von Indikatoren zur Messung des Erfolgs der Lissabon-Strategie vervollständigen;

    58.

    fordert nachdrücklich, dass eine angemessene Zusammenarbeit und die umfassende Beteiligung der drei EU-Organe an den weiteren Maßnahmen im Gefolge der Lissabon-Strategie gewährleistet sein muss; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die Rolle des Europäischen Parlaments anzuerkennen, das die Lissabon-Strategie und die nationalen Reformprogramme aufmerksam verfolgt, erhebliche Haushaltsmittel für die Lissabon-Ziele bereitstellt und bei wichtigen Rechtsvorschriften eng mit den einzelstaatlichen Parlamenten zusammenarbeitet;

    *

    * *

    59.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0533.

    (2)  ABl. C 321 vom 31.12.2003, S. 1.

    (3)  ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.


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