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Document 62008CN0460

    Rechtssache C-460/08: Klage, eingereicht am 21. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

    ABl. C 327 vom 20.12.2008, p. 19–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.12.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 327/19


    Klage, eingereicht am 21. Oktober 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik

    (Rechtssache C-460/08)

    (2008/C 327/32)

    Verfahrenssprache: Griechisch

    Parteien

    Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Rozet und D. Triantafyllou)

    Beklagte: Hellenische Republik

    Anträge

    Die Kommission beantragt,

    festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen hat, dass sie in ihrem Recht das Erfordernis der griechischen Staatsangehörigkeit für den Zugang zur Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter griechischer Flagge beibehalten hat;

    der Hellenische Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Keine Rechtfertigung im Sinne des Art. 39 Abs. 4 EG, da die hoheitlichen Befugnisse nicht tatsächlich regelmäßig von den Kapitänen und den Ersten Offizieren ausgeübt würden.


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