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Document 62008FN0073
Case F-73/08: Action brought on 25 August 2008 — Marcuccio v Commission
Rechtssache F-73/08: Klage, eingereicht am 25. August 2008 — Marcuccio/Kommission
Rechtssache F-73/08: Klage, eingereicht am 25. August 2008 — Marcuccio/Kommission
ABl. C 272 vom 25.10.2008, p. 51–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
25.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 272/51 |
Klage, eingereicht am 25. August 2008 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-73/08)
(2008/C 272/100)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung verschiedener Entscheidungen, mit denen die Kommission Anträge des Klägers auf Erstattung von Krankheitskosten in Höhe von 100 % abgelehnt hat, und Verurteilung der Kommission zur Zahlung eines entsprechenden Betrags
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung über die Ablehnung des am 28. Juni 2007 übersandten Antrags vom 27. Juni 2007 aufzuheben; |
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die Entscheidung über die Ablehnung des am 29. Juni übersandten Antrags vom selben Tag aufzuheben; |
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die Entscheidung über die Ablehnung des am 2. Juli 2007 übersandten Antrags vom 30. Juni 2007 aufzuheben; |
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die Entscheidung über die Ablehnung des am 2. Juli 2007 übersandten Antrags vom selben Tag aufzuheben; |
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soweit erforderlich das Schreiben vom 29. April 2008 aufzuheben; |
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die Kommission zu verurteilen, an ihn im Rahmen einer Erstattung der ihm entstandenen Krankheitskosten in Höhe von 100 % einen Betrag von 4 747,29 Euro oder einen nach billigem Ermessen des Gerichts festzusetzenden niedrigeren Betrag zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 10 % p. a. ab dem 7. November 2007 mit jährlicher Kapitalisierung oder mit Kapitalisierung und von dem nach dem Ermessen des Gerichts festzusetzenden Tag an, zu zahlen; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |