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Document C2008/207/02
Non-opposition to a notified concentration (Case COMP/M.4963 — Rexel/Hagemeyer) Text with EEA relevance
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4963 — Rexel/Hagemeyer) Text von Bedeutung für den EWR
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4963 — Rexel/Hagemeyer) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 207 vom 14.8.2008, p. 2–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.8.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 207/2 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.4963 — Rexel/Hagemeyer)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 207/02)
Am 22. Februar 2008 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden zwei EU-Websites veröffentlicht:
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Website Wettbewerb, Fusionskontrolle http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/. Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig gesucht werden, |
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Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu) unter der Celex-Nummer 32008M4963. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |