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Document 52008XX0625(02)

    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse aus der Sitzung vom 9. Januar 2008 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/M.4781 — Norddeutsche Affinerie/Cumerio — Berichterstatter: Tschechische Republik

    ABl. C 161 vom 25.6.2008, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.6.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 161/6


    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse aus der Sitzung vom 9. Januar 2008 zum Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/M.4781 — Norddeutsche Affinerie/Cumerio

    Berichterstatter: Tschechische Republik

    (2008/C 161/07)

    1.

    Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass es sich bei dem angemeldeten Vorhaben um einen Zusammenschluss im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates handelt.

    2.

    Der Beratende Ausschuss ist mit der Abgrenzung der folgenden relevanten Märkte durch die Kommission einverstanden:

    a)

    weltweiter Markt für Kupferschrott;

    b)

    weltweiter Markt für Kupferkathoden;

    c)

    EWR-weiter Markt für Gießwalzdraht;

    d)

    EWR-weiter Markt für Kupferformate, wobei eine weitere Unterteilung nach sauerstofffreien Kupferformaten und anderen Kupferformaten im vorliegenden Fall offen gelassen werden kann.

    3.

    Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission zu, dass die Abgrenzung der sachlich relevanten Märkte für die verschiedenen Kupferhalbzeuge und ihre räumliche Ausdehnung im vorliegenden Fall offen gelassen werden können.

    4.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss keine nicht koordinierten Effekte auf dem weltweiten Markt für Kupferschrott zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

    5.

    Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss keine nicht koordinierten Effekte auf dem EWR-weiten Markt für Gießwalzdraht zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

    6.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss keine nicht koordinierten Effekte auf dem EWR-weiten Markt für Kupferformate zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

    Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu.

    7.

    Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass der geplante Zusammenschluss keine vertikalen Effekte auf den dem Kupferkathodenmarkt nachgelagerten Märkten zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

    8.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss keine vertikalen Effekte auf den dem Kupferformatmarkt nachgelagerten Märkten zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

    Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu.

    9.

    Der Beratende Ausschuss stimmt der Kommission zu, dass der geplante Zusammenschluss keine koordinierten Effekte auf dem EWR-weiten Markt für Kupferformate zur Folge hätte, infolge derer der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde.

    Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu. Ein anderer Mitgliedstaat enthält sich der Stimme.

    10.

    Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das angemeldete Vorhaben für mit dem Gemeinsamen Markt und dem des EWR-Abkommens vereinbar erklärt werden sollte.

    Ein Mitgliedstaat stimmt dem nicht zu. Ein anderer Mitgliedstaat enthält sich der Stimme.


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