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Document C2008/041/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5057 — Aviva/UBI Vita) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 41 vom 15.2.2008, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 41/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5057 — Aviva/UBI Vita)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 41/13)

1.

Am 7. Februar 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Durch den Erwerb von Anteilsrechten erwirbt das Unternehmen Aviva Italia Holding SpA („Aviva“, Italien), das der Gruppe Aviva plc („Aviva Group“, Vereinigtes Königreich) angehört, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die alleinige Kontrolle über das Unternehmen UBI Assicurazioni Vita SpA („UBI Vita“, Italien), das von UBI Partecipazioni Assicurative SpA („UBI Partecipazioni“, Italien) kontrolliert wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Aviva: allgemeine Versicherungen und Lebensversicherungen, langfristige Spareinlagen und Vermögensverwaltung,

UBI Vita: Lebensversicherungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5057 — Aviva/UBI Vita, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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