Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007IE0996

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Innovation: Auswirkungen auf den industriellen Wandel und die Rolle der EIB

    ABl. C 256 vom 27.10.2007, p. 88–93 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.10.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 256/88


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Innovation: Auswirkungen auf den industriellen Wandel und die Rolle der EIB“

    (2007/C 256/17)

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 6. Juli 2006, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu erarbeiten: „Innovation: Auswirkungen auf den industriellen Wandel und die Rolle der EIB“.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Beratende Kommission für den industriellen Wandel nahm ihre Stellungnahme am 20. Juni 2007 an. Berichterstatter war Herr TÓTH, Mitberichterstatter Herr CALVET CHAMBON.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 437. Plenartagung am 11./12. Juli 2007 (Sitzung vom 11. Juli) mit 138 Stimmen gegen 1 Stimme bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1

    Nach Prüfung der Zusammenhänge zwischen Innovation und industriellem Wandel sowie der zahlreichen damit verbundenen europäischen und einzelstaatlichen Initiativen hat der EWSA beschlossen, im Rahmen seiner Initiativstellungnahme, diejenigen Aspekte des Innovationssystems zu untersuchen, die die direkte kommerzielle Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie die Stärkung und das nachhaltige Wachstum der europäischen Industrie und Wirtschaft fördern können, und dazu Empfehlungen abzugeben.

    1.2

    Der EWSA hält es für beachtenswert, dass der Erfolg der Innovation in vielen Ländern und Regionen eng mit der Offenheit der Gesellschaft und des Bildungswesens zusammenhängt. Insofern als Innovation in unserem Jahrhundert nicht nur in der Wirtschaft, sondern in allen Tätigkeitsbereichen nicht nur existiert, sondern sich sogar als entscheidend erweist, können die Humanressourcen eindeutig zu einem Wachstumsfaktor werden. Nach Ansicht des EWSA wird dieser Faktor als Entwicklungskatalysator immer entscheidender, weshalb die Innovation — entsprechend den Kriterien für lebenslanges Lernen — vor allem auf einer breiten Bildungs- und Ausbildungsgrundlage stehen muss, indem der gleichberechtigte Zugang zu einer quelloffenen und inhaltsoffenen Wissensbasis genutzt wird.

    1.3

    In Unternehmen sollten Synergien zwischen Innovation und „humaner“ Wissensindustrie geschaffen werden, die nicht nur als Grundlage, sondern auch zur Entfaltung der Innovation dienen. Gleichzeitig müssen Verfahren gefunden werden, damit sich das Beschäftigungssystem in flexibler Form entsprechend dem industriellen Wandel entwickelt und die dafür erforderlichen finanziellen Voraussetzungen gegeben sind.

    1.4

    Der EWSA hält es für sehr wichtig, Sichtbarkeit, Präsenz und positive Rückmeldungen bezüglich erfolgreicher Innovationsinitiativen in der Öffentlichkeit zu stärken. Die gesellschaftliche Innovation spielt für die gesamte Innovationskette eine Schlüsselrolle. Die nicht technologische Innovation, wie z.B. neue Geschäftsmodelle, bessere Planung oder die qualitative Entwicklung von Arbeitsorganisation und Kompetenzen, ist mindestens genauso wichtig wie die technologische Innovation. Die Innovation von Organisationsentwicklung und Organisation ist normalerweise erforderlich, um die Möglichkeiten der technologischen Innovation optimal zur Geltung zu bringen.

    1.5

    Die Sozialpartner sowie die Akteure und Einrichtungen der organisierten Zivilgesellschaft spielen bereits heute eine sehr wichtige Rolle bei der Vermittlung, Verstärkung und Rezeption der Modernisierungsbotschaften der Innovation, aber diese Funktion sollte noch verstärkt werden, indem auch die Konzeption der strategischen Prioritäten und der Politik mit einbegriffen werden.

    1.6

    Der EWSA ist davon überzeugt, dass es für die Lösung des europäischen Paradoxes — nach dem unsere Stärke im Bereich der Grundlagenforschung liegt, wir jedoch bei der praktischen, kommerziellen Nutzung der erreichten Ergebnisse im Rückstand sind — zweckmäßig ist, den Schwerpunkt auf die Änderung der Ausgabenstruktur, statt auf die Erhöhung des für FuE-Ausgaben vorgesehenen BIP-Anteils zu legen. Während im Ausgabenbereich größere Anstrengungen erforderlich sind, bedürfen auch die neuen Ansätze verstärkter Aufmerksamkeit.

    1.6.1

    In den Mitgliedstaaten der EU ist bei FuE nach wie vor häufig die Angebotsseite vorherrschend: das Angebot der Forschungsergebnisse aus dem Bereich F&E übersteigt die Nachfrage der Unternehmer. Durch die Verringerung der Unternehmensrisiken, die Verbesserung der Forschungsbedingungen in Unternehmen, die Änderung des unternehmerischen Umfelds und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten sowie Unternehmen muss die Nachfrage erhöht werden.

    1.6.2

    Um die nachhaltige Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu steigern, sind aufeinander abgestimmte Anstrengungen in den Bereichen Finanzierung, F&E, Industrie, Steuer- und Bildungswesen, Umweltschutz sowie Medien und Kommunikation erforderlich, und zwar gleichermaßen auf europäischer wie auf nationaler und regionaler Ebene.

    1.6.3

    Es sollte die in den Mitgliedstaaten bereits in die Praxis umgesetzte Lösung erwogen werden, dass Unternehmen, die selbst Entwicklungen durchführen bzw. derartige Aufträge an Forschungseinrichtungen vergeben, die Möglichkeit haben, im Wege von Ausschreibungen zusätzliche Haushaltsmittel oder private Mittel zu erhalten.

    1.7

    Der EWSA unterstreicht, dass die Anerkennung und der Schutz des geistigen Eigentums in der EU immer weniger den steigenden Anforderungen des globalen Wettbewerbs entsprechen. Die Bedeutung der Veröffentlichung von wissenschaftlichen Leistungen und die Rolle der darauf beruhenden Bewertung — die Bedeutsamkeit des „Wissenschaftsmarkts“ — wird auch weiterhin anerkannt, wobei für die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen und ihre Patentierung, die Geltendmachung der Rechte an geistigem Eigentum und das verstärkte Eintreten für die Gemeinschaftsinteressen mehr Aufmerksamkeit und umfassende Maßnahmen erforderlich sind. Neben der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts hält es der EWSA für wichtig, dass die Mitgliedstaaten prüfen, mit welchen politischen Instrumenten sie den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum weiterentwickeln, diesen auf die institutionelle Überwachung der Patentnutzung ausdehnen und gleichzeitig die EU-interne Zusammenarbeit verbessern können.

    1.8

    Der EWSA ist überzeugt, dass es, um die Innovation in den Vordergrund zu stellen und eine dynamische Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, unabdingbar ist, Managementfunktionen für strategische Innovation zu schaffen und für die entsprechende Schulung von Forschern und Unternehmensfachleuten zu sorgen. Besonders wichtig ist es, dass beim eLearning durch die Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien in den Unterricht (1) der Ausbildung in Innovationsmanagement, einem Anreizsystem hierzu und der Schaffung der entsprechenden organisatorischen Bedingungen große Aufmerksamkeit gewidmet wird.

    1.9

    Nach Ansicht des EWSA gilt es, sich im Interesse der Innovation darum zu bemühen, dass die Schwerpunktachsen von industriellem Wandel sowie Aus- und Weiterbildung einander entsprechen und auch in der Ausbildung rechtzeitig auf Erfordernisse und Veränderungen des Marktes reagiert werden kann. Es ist darauf hinzuwirken, dass — neben der Freizügigkeit der Forscher — das Innovationsmanagement hinreichend mobil ist und eine breit angelegte Zusammenarbeit zwischen den Managern der für Innovation zuständigen Einrichtungen sowie der Wissenschafts- und Technologieparks entstehen kann.

    1.10

    Der EWSA erkennt denjenigen Lenkungs- und Organisationsstrukturen, die in der Lage sind, den Technologietransfer effizienter zu gestalten, eine besondere Rolle bei der Förderung des industriellen Wandels zu. Die Industrie-, Wissenschafts- und Technologieparks sowie die Technologiezentren stellen außerordentlich wichtige Instrumente dafür dar, dass die erforderliche Beratung und Unterstützung sowie die notwendigsten Laboratorien zur Verfügung stehen, damit kleine und mittlere Unternehmen gegründet werden, sich ansiedeln, Positionen als Zulieferer erlangen (erobern) und mit den fortgeschrittenen Technologien Schritt halten können. Um für die Unternehmen relativ kostengünstig und unter Gewährleistung eines hohen Niveaus die für Innovation nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit sie die logistischen Aufgaben mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien wahrnehmen können, ist es in immer höherem Maße erforderlich, dass die Einrichtungen für Technologietransfer als Netzwerk arbeiten. Es ist wichtig, dass die Europäische Kommission in vielfältiger Form für die Weiterentwicklung dieser Strukturen Sorge trägt, insbesondere durch die Förderung der Entwicklung von Zentren für wissenschaftliche Technologie (für Wettbewerbsfähigkeit) und Wissenszentren. Den die Universitäten, Wissenschafts- und Technologieparks, Gründungs- und Technologiezentren umfassenden wissenschaftlichen Zentren (für Wettbewerbsfähigkeit) sollte bei der Geltendmachung der Entwicklungsprioritäten der EU eine herausragende Rolle zugedacht bzw. auf ihre Gründung gedrängt werden.

    1.11

    Der EWSA ist der Ansicht, dass sich die von der EU nachdrücklich hervorgehobenen Ziele — wie die Bestrebung im Rahmen der Lissabon-Strategie, Europa in absehbarer Zeit zum weltweit wettbewerbsfähigsten Raum zu machen — in der Haushaltsdebatte und vor allem in den dazu angenommenen Zahlen nicht widerspiegeln. Die Europäische Kommission verwendet erhebliche Mittel auf die Programme für FuE, aber deren Rolle und Gewicht wächst nicht im gewünschten Maß. Diese Programme würden ihre Funktion dann wirklich effizient erfüllen, wenn sich ihre Wirkung in den Mitgliedstaaten vervielfachen würde und sie den Gegebenheiten der einzelnen Länder entsprechende Programme nach sich ziehen würden, was jedoch nicht der Fall ist. Der EWSA hält es für erforderlich, dass die Europäische Kommission ihr Innovationssystem überprüft und die Mitgliedstaaten darin unterstützt, dass die von ihnen unternommenen Anstrengungen besser aufeinander abgestimmt werden und die Multiplikatorfunktion der FuE-Ressourcen mit besonderem Augenmerk auf die Entwicklungsprioritäten der EU verstärkt durchgesetzt wird.

    1.12

    Im Hinblick auf Finanzierungsfragen begrüßt der EWSA die vielfältigen Anstrengungen der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe) im Interesse der Stärkung der europäischen Wirtschaftskraft und Innovationsfähigkeit sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite. Der EWSA weist darauf hin, dass es sich hier nur um ein Element des Finanzierungsinstrumentariums handelt: der EU-Haushalt muss die Ressourcen für Innovation in dem in der Lissabon-Strategie festgelegten Maß sicherstellen. Darüber hinaus ist auch ein proportional vergleichbarer Beitrag aus den Haushalten der Mitgliedstaaten und Regionen erforderlich.

    1.13

    Nach Auffassung des EWSA hat die Tätigkeit der EIB-Gruppe angesichts der bisherigen Erfahrungen einen fundamentalen Multiplikatoreffekt. Gerade deshalb ruft der EWSA die EIB-Gruppe dazu auf, diesen Multiplikatoreffekt ständig zu überprüfen und aufmerksam zu verfolgen und sich mit der Europäischen Kommission sowie den anderen Geldinstituten im Allgemeinen mit dem Ziel abzustimmen, einen maximalen Multiplikatoreffekt zu erreichen.

    1.14

    Nach Meinung des EWSA verfügt die EIB-Gruppe über enorme Möglichkeiten als Bank des öffentlichen Sektors, aber auch als Dienstleister. Der EWSA empfiehlt der EIB-Gruppe, ihre Tätigkeit im Bereich der Verwaltung von Finanzfonds über die Gemeinschaftsressourcen hinaus auf Finanzressourcen des Privatmarkts auszudehnen.

    2.   Ein innovationsfreundliches, modernes Europa

    2.1

    In der Mitteilung KOM(2006) 589, die die Europäische Kommission anlässlich des am 20. Oktober 2006 unter finnischem Vorsitz in Lahti abgehaltenen informellen Treffens der europäischen Staats- und Regierungschefs veröffentlichte, werden auf zahlreichen Gebieten Fragen zu den Auswirkungen der Innovation auf den Wandel der Industriestruktur angesprochen. Laut der Mitteilung verfügen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten über zahlreiche Trümpfe im Bereich Innovation, leiden jedoch auch unter verschiedenen Widersprüchen: Sie erfinden und führen Innovationen durch, aber verwandeln ihre Innovationen nicht in neue Produkte, Arbeitsplätze und Markenzeichen; zudem entstehen zahlreiche kleine, außerordentlich innovative Betriebe, die jedoch nicht ohne weiteres zu großen, weltweit erfolgreichen Unternehmen werden; darüber hinaus brachte die Umsetzung von Innovationen in bestimmen Branchen, wie der Telekommunikation (IKT), deutliche Produktivitätsvorteile, während dies anderswo — wie sich anhand von Beispielen belegen lässt — nicht der Fall war. Ohne durchdachte und leicht zu handhabende Rechtsvorschriften können Innovation und industrieller Wandel in den Bereichen Patentanmeldung und geistiges Eigentum nicht reibungslos vonstatten gehen. Zu diesem Zweck sollte der Verordnungsvorschlag des Rates zum Gemeinschaftspatent vom 1. August 2000 überprüft werden, um ihn (insbesondere im Zusammenhang mit Zwangslizenzen und mit den Gründen für das Erlöschen des EU-Patentschutzes) besser an die sich schnell entwickelnden Wirtschaftsverhältnisse anpassen zu können. Dazu ist es erforderlich, die unterschiedliche industrielle und/oder kommerzielle Anwendung der angemeldeten Patente zu vereinfachen sowie geeignete Verfahren zu finden, um das geistige Eigentum an von einzelnen Akteuren — Forschern, leitenden Angestellten, Ingenieuren — oder von Gruppen eingeführten Innovationen anzuerkennen, selbst wenn diese einer Unternehmens- oder Verwaltungsstruktur angehören, zu der die betreffende Innovation nicht passt.

    2.2

    Die Innovation wirkt sich dann optimal auf den industriellen Wandel aus, wenn das harmonisierte System der Instrumente von Unternehmen, Branchen, Regionen, Mitgliedstaaten und Union funktioniert und den an den Prozessen beteiligten Unternehmen, Arbeitnehmern, wissenschaftlichen Institutionen, Bildungseinrichtungen und sonstigen Organisationen von Interessenträgern leicht zugängliche und nutzerfreundliche Instrumente bietet.

    2.3

    Für Unternehmen gibt es insbesondere folgende innovationsfördernde — proaktive — Instrumente: (i) strategisches Innovationsmanagement, (ii) strategisches Personalmanagement, (iii) Kompetenzentwicklung, (iv) Anwendung neuer Methoden zur Arbeitsorganisation und (v) Innovationsvereinbarungen auf Unternehmensebene. Der Übergang von der statischen zu einer dynamischeren Arbeitsorganisation, bei der der Schwerpunkt darauf gelegt wird, den Sachverstand und die Fähigkeiten der einzelnen Arbeits- und Fachkräfte zu berücksichtigen und aufzuwerten, und diese bei ihren Entscheidungen für lebenslanges Lernen und/oder zwischen den verschiedenen Formen der Umschulung zu unterstützen, kann nur dazu beitragen, dass Wissen und Innovation sowie innovative Ideen zunehmen und ihre Entstehung gang und gäbe wird.

    2.4

    Für die Bewältigung des Wandels stehen den Unternehmen in erster Linie folgende — aktive — Förderinstrumente zur Verfügung: (i) Kompetenzevaluierung und individuelle Karrierepläne, (ii) Outsourcing von Dienstleistungen, (iii) Weiterbildung und Umschulung sowie (iv) Tarifverträge und Sozialpläne zur Unternehmensumstrukturierung.

    2.5

    Auf sektoraler und regionaler Ebene lässt sich vor allem der Einsatz folgender proaktiver Instrumente ins Auge fassen: (i) Clusterbildung, (ii) Innovationsnetzwerke und -partnerschaften, (iii) Wissenschafts- und Technologie- sowie Industrieparks und Innovationszentren, (iv) regionale Innovationsstrategien und Entwicklungspläne sowie Institutionen für ihre Umsetzung, (v) Wissensregionen.

    2.6

    Die Europäische Kommission prüft ständig, in welchen Sektoren die europäische Innovation am erfolgreichsten ist.

    2.7

    Davon abgesehen weist der EWSA darauf hin, dass bei keinem Sektor die plötzliche Steigerung der Innovationsfähigkeit und der Anstieg des Mehrwertanteils auszuschließen ist. Jede innovative Idee, die auf neue Verfahren für die Materialnutzung, auf die Entwicklung von Technologien und neuen Produkte sowie die Entstehung von neuer Qualität und Mehrwert abzielt, sollte gefördert werden.

    2.8

    Die Wirkung der Innovation lässt sich von den Regierungen der Mitgliedstaaten vor allem durch die Harmonisierung ihrer jeweiligen nationalen Beschäftigungs-, Industrie-, Innovations-, Umwelt-, Bildungs- und Handelspolitik sowie durch die Zusammenarbeit in der gesamten öffentlichen Verwaltung proaktiv fördern. Dabei ist der zusätzliche Nutzen einer mit den Sozialpartnern und den Akteuren der organisierten Zivilgesellschaft eingerichteten Partnerschaft offenkundig. Auf nationaler Ebene sind ferner angezeigt: (i) Untersuchungen und ein Prognosesystem für die Erschließung neuer Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen, (ii) Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme, (iii) eine Strategie für lebenslanges Lernen, (iv) günstige Bedingungen im Rahmen der Arbeitsmarktregelung für Kompetenzaufbau und Mobilität.

    2.9

    Eine besonders wichtige und spezifische Katalysatorfunktion kann den grenzüberschreitenden innovativen Formen der Zusammenarbeit in den Bereichen Innovation und industrieller Wandel zukommen. Hierunter fallen die Gemeinsamen Technologieinitiativen, die Nanotechnologie, innovative Arzneimittel, Wasserstoff- und Kraftstoffzellen, integrierte Computersysteme, Raum- und Luftfahrt sowie die globale Überwachung von Umwelt und Sicherheit. Darüber hinaus sollte auf die Bedeutung der Europäischen Technologieplattformen hingewiesen werden und wie wichtig es ist, sie weiterzuentwickeln. Besonders sinnvoll wäre es zum Beispiel, die Erfahrungen mit der bereits etablierten „Europäischen Stahltechnologieplattform“, der „Plattform für saubere Kohle“ sowie der „Waterborne-Plattform“ bei einem breiten Publikum zu verbreiten.

    2.10

    Auf Ebene der EU-Institutionen sollten die folgenden Elemente in koordinierter und proaktiver Form genutzt und weiterentwickelt werden: (i) die Lissabon-Strategie, (ii) die Strategie für nachhaltige Entwicklung, (iii) die Partnerschaft für Wachstum und Entwicklung, (iv) der (branchenspezifische und branchenübergreifende) europäische soziale Dialog, (v) Gemeinschaftsprogramme für FuE, Innovation, Beschäftigung und lebenslanges Lernen, (vi) die EU-Regionalpolitik, (vii) der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), (viii) die Europäische Beobachtungsstelle für den Wandel sowie (ix) ein europäisches Prognosesystem für neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzschaffung.

    2.11

    Die Initiative zur Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts ist vielversprechend (2). Im Rahmen dieser Stellungnahme ist darauf hinzuweisen, dass zurzeit der Funktionsrahmen des Instituts entsteht und die Anfangsphase am besten dazu geeignet ist, sicherzustellen, dass das Institut wirklich dazu beiträgt, dass aus der Innovation Produkte und Arbeitsplätze hervorgehen.

    2.12

    Von den Initiativen der Europäischen Kommission ist die am 21. November 2006 veröffentlichte Mitteilung „Wege zu einer wirksameren steuerlichen Förderung von FuE“ (KOM(2006) 728 endg.) hervorzuheben.

    2.13

    Vergleichbare Bedeutung kommt der Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung von FuE und Innovation sowie zu den Bestimmungen für staatliche Beihilfen zu (3).

    2.14

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss stimmt darin überein, dass es außerordentlich wichtig ist: (i) bei den künftigen strategischen Technologien eine Führungsrolle für die EU zu begründen, (ii) konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Beziehungen zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen erheblich zu intensivieren, (iii) die Rahmenbedingungen zu entwickeln.

    2.15

    Bei den allgemeinen Rahmenbedingungen ist folgenden Elementen besondere Aufmerksamkeit zu widmen: (i) dem Binnenmarkt, (ii) der Finanzierung der Innovation, (iii) dem Recht an geistigem Eigentum im 21. Jahrhundert und (iv) der Förderung der Außenhandels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der EU-Unternehmen sowie ihres Zugangs zu Drittstaatmärkten.

    2.16

    Überdies müssen auch die Erhebungen zu den einzelnen Branchen baldmöglichst durchgeführt werden, um möglichst günstige branchenspezifischen Bedingungen zu schaffen. Hierbei sollte folgenden Elementen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden: (i) den Aspekten im Zusammenhang mit den KMU, (ii) dem Beitrag zur Umsetzung der Lissabon-Strategie und (iii) der Vernetzung der Regionen.

    3.   Die Rolle der Gruppe der Europäischen Investitionsbank (EIB)

    3.1

    Der EWSA weist darauf hin, dass die gesamte Palette der Finanzierungsinstrumente und der abgestimmte Einsatz dieser Instrumente erforderlich sind, um die günstigsten Auswirkungen der Innovation im Zusammenhang mit dem industriellen Wandel zu erzielen. Alle geeigneten Produkte des Geld- und Kapitalmarkts müssen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob sie von einem klassischen Finanzunternehmen, den Behörden einer Region oder eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union geschaffen wurden. Während des gesamten Innovationsprozesses bis zu seinem vollständigen Abschluss müssen Finanzierungsinstrumente verfügbar sein und Ressourcen bereitgestellt werden, um das technologische Angebot bzw. die Nachfrage des Marktes („push/market pull“) zu stimulieren. Im Zusammenhang mit der umfassenden Frage der Finanzierung wird in dieser Stellungnahme einer der Schlüsselakteure, die Gruppe der Europäischen Investitionsbank, herausgegriffen, die die Instrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) miteinander verknüpft.

    3.2

    Als primäres Ziel haben sich die EIB und der EIF die Steigerung der europäischen Wirtschaftskraft und die Innovation gesetzt. Zur Verwirklichung dieses Ziels, das einen Beitrag zur Lissabon-Strategie und zur europäischen Aktion für Wachstum darstellt, sollen zweckmäßige Mechanismen genutzt und entwickelt werden. Die EIB trägt in erster Linie mit der Initiative „Innovation 2010“ (i2i) dazu bei, Europa innovativer und wettbewerbsfähiger zu machen: Im Laufe des Jahrzehnts sollen für die Unterstützung von Investitionsprojekten in ganz Europa in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI), fortgeschrittene Informations- und Kommunikationstechnologie (einschließlich audiovisueller Dienste und ihrer Inhalte) sowie Online-Dienste 50 Mrd. EUR an Krediten bereitgestellt werden.

    3.2.1

    Die Mittelbindungen für die seit 2000 unterstützten i2i-Projekte erreichten Ende 2006 schätzungsweise 46 Mrd. EUR, was zeigt, dass das für 2010 gesetzte Ziel von 50 Mrd. EUR übererfüllt werden könnte. Zudem erhöhte die EIB durch die — nicht nur zu Forschungs- und Entwicklungszwecken nutzbare — Fazilität für strukturierte Finanzierungen (SFF) ihre Kapazitäten zur Finanzierung von Investitionen, um auch für innovative Spitzenprodukte, -verfahren und -systeme Finanzressourcen bereitzustellen. Dabei geht es um die Unterstützung von Projekten und Projektträgern, bei denen das Kreditrisiko höher ist, da die Projekte keine Investition darstellen. Zur Finanzierung der von den KMU konzipierten Investitionstätigkeiten stellt die EIB zusammen mit geeigneten Finanzintermediären Kreditlinien bereit.

    3.2.2

    Ferner werden innovative Transaktionen entwickelt, u.a. Mechanismen mit Risikoteilung und/oder mit den EIB-Produkten verknüpfte nationale oder regionale Unterstützungsinstrumente, die den spezifischen Bedürfnissen der KMU entsprechen. Der EIF konzentriert sich durch die Bereitstellung von Investitionskapital und Garantien besonders auf KMU. Die Maßnahmen des EIF ergänzen die den KMU durch die EIB gewährte Unterstützung.

    3.2.3

    Hinsichtlich des Zugangs von KMU zu Krediten sind die negativen Folgen des Basel-II-Abkommens herauszustellen. Im Allgemeinen sind in diesem Abkommen spezifische Pflichten für das Bankwesen festgelegt, z.B. die Pflicht der Banken zur Durchführung eines Ratings für jedes KMU, das einen Kredit beantragt. Damit ein solches Rating berechnet werden kann, müssen KMU jetzt sehr viel umfangreichere quantitative, aber auch qualitative Informationen bereitstellen. Die KMU, die über kein Informationssystem des Typs ERP (Enterprise Resource Planning) verfügen, werden nicht in der Lage sein, alle erforderlichen Informationen zu liefern. Die weitaus meisten KMU besitzen keine ERP-Systeme, die sehr kostspielig sind. Deshalb kommen sie für Kredite zu günstigen Bedingungen nicht in Frage, was ihrer Entwicklung abträglich ist. Die EIB und die Europäische Kommission werden deshalb aufgefordert, aufmerksam zu bleiben und die Zugangsmöglichkeiten der KMU zu den von ihnen benötigten Finanzmitteln sowie das Verhältnis zwischen diesen Möglichkeiten und den Folgen des Basel-II-Abkommens zu kontrollieren.

    3.3

    Die Unterstützung der Innovation durch die EIB-Gruppe erfordert die Entwicklung neuer und am Risikoprofil der Operationen orientierter Finanzierungsmodalitäten und Produkte. Um den Mehrwert und die Synergien zwischen den Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft zu erhöhen, werden parallel dazu neue gemeinsame Initiativen der EIB-Gruppe und der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und zwar durch den Aufbau von Partnerschaften im Rahmen von mit EU-Haushaltsmitteln finanzierten Programmen, wie das 7. Rahmenprogramm (FP7) und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Derartige gemeinsame Initiativen beschränken sich weder auf die ab 2007 bestehende Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) noch auf die neuen Initiativen, die der EIF im Rahmen des CIP eingeleitet hat, aber diese letztgenannten Beispiele sind besonders anschaulich.

    3.4   Die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung

    3.4.1

    Die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) ist eine neue und innovative Initiative, die die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank gemeinsam eingerichtet haben, um in Europa — in erster Linie vom Privatsektor durchgeführte — Investitionen in Forschung, Technologienentwicklung und Demonstration sowie Innovation zu unterstützen, indem entsprechende Kreditgarantien für mit größerem Risiko verbundene europäische Projekte im Bereich Innovation gewährt werden. Mit dem neuen System sollen bessere Zugangsmöglichkeiten zur Schuldenfinanzierung für Aktivitäten angeboten werden, die mit einem überdurchschnittlich hohen Risiko behaftet sind; das Risiko tragen die Europäische Gemeinschaft und die EIB gemeinsam mit den Trägern der Projekte für Forschung, Entwicklung und Innovation. Die im Rahmen der RSFF durch die EIB gewährte Unterstützung wird den europäischen Forschern als Ergänzung zu den Fördermitteln aus dem FP7 zur Verfügung stehen.

    3.4.2

    Die RSFF, die nach demselben Regelungsrahmen funktionieren wird wie die SSF, soll aus zwei Kapiteln bestehen, von denen die Europäische Kommission (FP7) das eine und die EIB das andere finanziert, wobei für den Zeitraum 2007-2013 jeweils maximal 1 Mrd. EUR veranschlagt sind. Die FP7-Ressourcen sollen für die Finanzierung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprojekten genutzt werden, die EIB-Mittel hingegen auch für die ergänzende Finanzierung von Innovationsprojekten. Durch die Bereitstellung von bis zu 2 Mrd. EUR aus diesen beiden Kapiteln für die Finanzierung von Risikokapital lassen sich in größerem Maße Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprogramme mit überdurchschnittlich hohem Risiko finanzieren. Das bedeutet, dass die EIB voraussichtlich in der Lage sein dürfte, im Rahmen einer ergänzenden Finanzierung bis zu 10 Mrd. EUR an Fördermitteln bereitzustellen und so einen Multiplikatoreffekt zu erzielen. Mit der RSFF sollen europäische Forschungsvorhaben, wie das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI), die Europäische Technologieplattform, gemeinsame Technologievorhaben oder auch im Rahmen der Agentur für die Koordinierung der europäischen Forschung (EUREKA) initiierte Projekte, unterstützt werden.

    3.4.3

    Ausgehend vom Gedanken des zwischen der Gemeinschaft, der EIB und den Begünstigten geteilten Risikos stellt die RSFF ein zusätzliches Instrument für die Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation dar, bietet dadurch sowohl dem Privatsektor als auch der Forschergemeinschaft eine große Fülle von Möglichkeiten und ergänzt die Palette der bereits für die Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung stehenden Instrumente. Die RSFF ermöglicht der EIB die Ausarbeitung von Finanzprodukten, die die Marktmängel entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Branche und des jeweiligen Projektträgers ausgleichen, wodurch der Kreis der potenziellen Begünstigten erweitert wird. Die RSFF wird unabhängig von ihrer Größe und ihrem Status jeder Rechtsperson zugänglich sein, insbesondere großen und mittelgroßen Unternehmen (mid-caps), KMU, Forschungsinstituten, Hochschulen, Kooperationsstrukturen, Gemeinschaftsunternehmen und Projektgesellschaften (Special Purpose Vehicles). Durch Vereinbarungen zur Risikoteilung mit dem Bankensektor wird die RSFF zur Verbesserung der Gesamtkapazitäten der Finanzakteure beitragen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten, vor allem in den Tätigkeitsbereichen der KMU, zu unterstützen.

    3.4.4

    Auf dem Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ im Juli 2006 wurde beschlossen, für die RSFF bis zur Halbzeitbewertung des 7. Rahmenprogramms erst einmal 500 Mio. EUR zu bewilligen, damit diese Fazilität schnell gestartet werden kann und dabei über eine kritische Masse am Finanzmitteln verfügt. Bis 2013 können in Abhängigkeit der Ergebnisse der Halbzeitbewertung und der Einschätzung der potenziellen Nachfrage nach diesem neuen Instrument weitere 500 Mio. EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitgestellt werden. Während die allgemeinen Bedingungen für den Einsatz der Mittel und die Regeln für die Verwaltung der RSFF, einschließlich der Kriterien für die Förderfähigkeit, der Regelung und der Verteilung des Risikos zwischen den Institutionen, in den Programmen „Zusammenarbeit“ und „Kapazitäten“ des 7. FP festgelegt sind, werden die genauen Maßnahmen durch eine bilaterale Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der EIB geregelt, die am 5. Juni 2007 unterzeichnet wurde.

    3.5   Innovationsförderung durch den EIF

    3.5.1

    Der EIF führt die ihm von seinen Aktionären (EIB, Europäische Kommission) oder von Dritten (auf Ebene der Mitgliedstaaten) anvertrauten Aufträge zur Unterstützung der Innovation und Finanzierung von KMU entsprechend den Zielen der Gemeinschaft aus. Ende 2006 beliefen sich die Transaktionen des EIF auf insgesamt 15 Mrd. EUR, von denen 11,1 Mrd. EUR für Garantien und 3,7 Mrd. EUR für Operationen mit Risikokapital aufgewendet wurden.

    3.5.2

    Die Lissabon-Strategie, durch die die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöht werden soll, stellt einen der wichtigsten Motoren für die Tätigkeit des EIF (der die einzige Einrichtung der EU für die Finanzierung von KMU ist) dar. Durch die Investition von 3,7 Mrd. EUR in 244 Risikokapitalfonds hat der EIF dazu beigetragen, den bestehenden Innovationsrückstand aufzuholen, indem er einen Multiplikatoreffekt erzielte, der Finanzierungen in Höhe von etwa 20 Mrd. EUR zugunsten von KMU und schnell wachsenden neuen Unternehmen (darunter einige Welterfolge wie Skype, Bluetooth/Cambridge Silicon Radio oder Kelkoo) nach sich zog. In den Schlussfolgerungen des europäischen Ratsvorsitzes von März 2005 ruft der Europäische Rat den EIF auf, seine Tätigkeit zugunsten der Finanzierung von Technologietransfers zu diversifizieren. 2006 wurden die ersten Technologietransferoperationen für Lizenzierungen und Spin-off-Aktivitäten unterzeichnet.

    3.5.3

    Im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau wird der EIF für die Verwaltung des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zuständig sein und als einer der Hauptakteure der Initiative JEREMIE fungieren. Mit diesen beiden Programmen sollen die Finanzierung von KMU und das Finanz-Engineering verbessert werden.

    3.5.3.1

    Das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das eines der wichtigsten Instrumente der EU für KMU und Innovation darstellt, sorgt für Risikokapital (einschließlich der Finanzierung von Aktivitäten im Rahmen von Technologietransfer, Netzwerken von Einzelinvestoren (Business Angels) und der Ökoinnovation) sowie für Garantiemechanismen für KMU.

    3.5.3.2

    Im Rahmen der Initiative JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises — gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) können die nationalen und regionalen Behörden die Finanzmittel aus dem EFRE in Form von maßgeschneiderten marktorientierten Finanzinstrumenten, wie Eigenmittel, Risikokapital, Garantien oder Kredite, einsetzen. Die Initiative JEREMIE wurde konzipiert, um die Finanzierungen des EFRE durch das Aufbringen ergänzender Mittel zu optimieren und gleichzeitig ihre Durchführung durch einen flexibleren Regelungsrahmen zu vereinfachen. 2007 dürften die aufgestockten Mittel des EIF die Ressourcen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie von JEREMIE ergänzen; den Schätzungen nach werden bis 2013 mehr als eine Million von KMU von den Finanzinstrumenten des EIF profitiert haben.

    3.5.3.3

    Da sie über einen hohen Multiplikatoreffekt (1 EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt bringt den KMU durch Garantien bis zu 50 EUR) und eine starke Katalysatorfunktion gegenüber den Finanzakteuren (insbesondere Risikokapitalfonds) verfügen, sind die Finanzinstrumente der Gemeinschaft als ein Beispiel für vorbildliche Verfahrensweisen im Rahmen der Lissabon-Agenda anzusehen. Damit technologische Anwendungen im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vermehrt zum Tragen kommen, sollten gezielt Universitäten und KMU anvisiert und der Schwerpunkt verstärkt auf die Projektfinanzierung, die Propagierung von Maßnahmen zur Bestimmung von geistigem Eigentum, Genehmigungen und ihre Ausstellung, Kooperationsvereinbarungen sowie den daraus erwachsenden Nutzen gelegt werden. Mit Hilfe der Initiative JEREMIE muss eine erfolgreiche Durchführung garantiert werden, ähnlich wie bei den Regelungen für Finanzierungen und staatliche Beihilfen.

    3.5.4

    2006 haben sich die EIB und der EIF auf gemeinsame Operationen geeinigt, insbesondere zur Verknüpfung von Kreditlinien der EIB mit Garantien des EIF für innovative KMU. Wahrscheinlich werden derartige Operationen in Zukunft weiterentwickelt werden, vor allem im Rahmen von JEREMIE.

    Brüssel, den 11. Juli 2007

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  „Der Beitrag des IT-gestützten lebenslangen Lernens zur Wettbewerbsfähigkeit, zum industriellen Wandel und zur Entwicklung des Sozialkapitals in Europa“, CCMI/034, 13.9.2006.

    (2)  KOM(2006) 604 endg.

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001, ABl. L 63 vom 28.2.2004.


    Top