Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007AE0990

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Hinweisendes Nuklearprogramm — Vorlage nach Artikel 40 Euratom-Vertrag zwecks Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses KOM(2006) 844 endg.

    ABl. C 256 vom 27.10.2007, p. 51–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.10.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 256/51


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Hinweisendes Nuklearprogramm — Vorlage nach Artikel 40 Euratom-Vertrag zwecks Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses“

    KOM(2006) 844 endg.

    (2007/C 256/11)

    Die Europäische Kommission beschloss am 10. Januar 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 40 des Euratom-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 19. Juni 2007 an. Berichterstatterin war Frau SIRKEINEN.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 437. Plenartagung am 11./12. Juli 2007 (Sitzung vom 12. Juli) mit 81 Stimmen 28 gegen bei 15 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Zusammenfassung

    1.1

    Im Jahr 2004 schlug der EWSA in seiner Stellungnahme zum Thema „Die Bedeutung der Kernenergie für die Stromerzeugung“ vor, „über die Bedeutung der Kernindustrie in der Praxis — Versorgungssicherheit, Verringerung der CO2-Emissionen, wettbewerbsfähige Preise, Sicherheit, Behandlung der abgebrannten Brennelemente — zu informieren, um der organisierten Zivilgesellschaft die Möglichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der darüber geführten Debatte zu geben.“ Das neue hinweisende Nuklearprogramm (PINC) bietet entsprechende Informationen. Der EWSA stimmt der Analyse und Darstellung in der Mitteilung der Kommission zu. Die Kommission hat seines Erachtens die wesentlichen Aspekte herausgegriffen und korrekt beschrieben. Der Ausschuss weist zusätzlich noch auf einige Aspekte der Kernkraft hin, die berücksichtigt werden sollten.

    1.2

    Der Kernenergie, die 31 % des Strombedarfs und 15 % des gesamten Primärenergieverbrauchs der EU (Stand: 2004) deckt, kommt auf dem Energiemarkt eine maßgebliche Rolle zu. Sie wird auch den Energiezielen der EU umfassend gerecht. Die Kosten von Nuklearstrom sind mittlerweile eindeutig wettbewerbsfähig. Die Außenabhängigkeit ist gering und die Brennstoffbezugsquellen sind diversifiziert und stabil, was die Versorgungssicherheitsanforderungen erfüllt. Die Kernkraft stellt derzeit die größte weitgehend CO2-freie Energiequelle in Europa dar.

    1.3

    Ausgehend von dem Beschluss des Europäischen Rates über die Klimaziele bis und nach 2020 sollte jedwede zusätzliche kohlenstoffarme Energieerzeugungskapazität, seien es nun erneuerbare Energieträger, Kernkraft oder potenziell saubere Kohle, zunächst Energieerzeugungskapazitäten ersetzen, die CO2-Ausstoß verursachen, und entsprechend zur Erhöhung der Gesamtmenge an kohlenstoffarm erzeugtem Strom beitragen. Anders ausgedrückt, wenn nicht zumindest der derzeitige Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung aufrecht erhalten wird, bis völlig neue Energielösungen zur Verfügung stehen, können die Klimaziele und andere energiepolitische Ziele nicht erreicht werden.

    1.4

    Der Ausschuss bekräftigt die anhaltend wichtige Aufgabe der EU, den modernsten Rechtsrahmen für die Kernenergie für die Mitgliedstaaten, die sich für deren Nutzung entscheiden, im Einklang mit den im Euratom-Vertrag festgelegten höchsten Normen für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weiterzuentwickeln.

    1.5

    Das dringendste Problem ist die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und insbesondere die Endlagerung abgebrannter Brennstäbe, das zwar technisch, nicht aber politisch gelöst ist. In Bezug auf die anderen Gebiete, auf denen weiterhin ein stimmiges Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich ist — die nukleare und die Strahlungssicherheit, wo Europa gute Ergebnisse vorweisen kann, sowie eine sichere Finanzierung der Stilllegung von Reaktoren — schließt sich der Ausschuss dem Standpunkt der Kommission an.

    1.6

    Der EWSA weist auf verschiedene Aspekte der Kernenergie hin, die im hinweisenden Nuklearprogramm nicht angesprochen werden, wie das Phänomen der Terrorismusbedrohung und die ausreichende Kühlwasserversorgung bestimmter Kernkraftwerke.

    1.7

    Als problematisch kann es sich für die Mitgliedstaaten, die weiter auf die Atomenergie setzen wollen, erweisen, dass der Kernenergiebereich bei der Berufswahl und als Forschungsschwerpunkt an Attraktivität eingebüßt hat. Der EWSA teilt die Meinung der Kommission, dass Know-how auf den Gebieten Strahlenschutz und Nukleartechnologie für die EU von grundlegender Bedeutung ist und das Augenmerk daher der Bildung, Schulung und Forschung in diesen Bereichen gelten muss.

    1.8

    Der EWSA unterstützt das Recht der Mitgliedstaaten, über die Zusammensetzung ihres Energiemixes mit oder ohne Kernkraft im Einklang mit dem hinweisenden Nuklearprogramm zu entscheiden.

    2.   Einleitung

    2.1

    Artikel 40 des Euratom-Vertrags zufolge „veröffentlicht die Kommission in regelmäßigen Abständen hinweisende Programme, insbesondere hinsichtlich der Ziele für die Erzeugung von Kernenergie und der im Hinblick hierauf erforderlichen Investitionen aller Art. Vor der Veröffentlichung holt die Kommission die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu diesen Programmen ein.“ Seit 1958 wurden vier solcher hinweisender Programme sowie eine Aktualisierung veröffentlicht, zuletzt 1997.

    2.2

    Der Entwurf für das neue hinweisende Nuklearprogramm (PINC) wurde von der Europäischen Kommission am 10. Januar 2007 im Rahmen ihres Klima- und Energiepakets „Eine Energiepolitik für Europa“ vorgelegt. Die endgültige Fassung wird nach Eingang der Stellungnahme des EWSA veröffentlicht.

    2.3

    Im Rahmen dieses Pakets schlägt die Kommission außerdem Klimaziele vor, denen zufolge die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % im Vergleich zu 1990 senken sollen, Europa allein jedenfalls aber um 20 %. Weitere Aspekte des Pakets betreffen den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt, den Verbund der Strom- und Gasnetze, Vorschläge für eine nachhaltige Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern, einen Fahrplan für erneuerbare Energien einschl. des verbindlichen Ziels, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix der EU auf 20 % bis zum Jahr 2020 zu vergrößern, sowie für eine Erhöhung von Energieeinsparungen durch eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020, und einen europäischen Strategieplan für Energietechnologie. Auf seiner Tagung am 9. März 2007 billigte der Europäische Rat die Ziele und die wesentlichen politischen Inhalte des Dokuments.

    2.4

    Im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags hat der EWSA zu jedem hinweisenden Nuklearprogramm eine Stellungnahme abgegeben. Auch in einigen anderen Stellungnahmen hat er sich zur Kernenergie geäußert, wobei in diesem Zusammenhang in jüngster Zeit vor allem seine Initiativstellungnahme zum Thema „Die Bedeutung der Kernenergie für die Stromerzeugung“ aus dem Jahr 2004 zu nennen wäre, in der er zu der Schlussfolgerung gelangte, „dass die Kernkraft (…) Bestandteil einer diversifizierten, ausgewogenen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Energiepolitik in der EU sein sollte. In Anbetracht der immer noch offenen Fragen kann nicht alles auf die Kernkraft gesetzt werden, doch ist der Ausschuss auch der Überzeugung, dass ein teilweiser oder vollständiger Ausstieg die Chancen der EU, ihre Klimaverpflichtungen einzuhalten, untergraben würde.“

    3.   Die Mitteilung der Kommission

    3.1

    In ihrer Mitteilung gibt die Kommission einen Überblick über die in den letzten zehn Jahren getätigten Investitionen in Kernenergie, geht auf die wirtschaftlichen Aspekte der Kernenergieerzeugung ein, analysiert die Rolle der Kernenergie im Energiemix und untersucht die Voraussetzungen für die gesellschaftliche Akzeptanz der Kernkraft. Im Wesentlichen geht es ihr um Folgendes:

    3.2

    Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst, ob er Kernenergie zur Stromerzeugung nutzt. Finnland und Frankreich beschlossen jüngst, die Nutzung der Kernkraft auszubauen. In den Niederlanden, Polen, Schweden, der Tschechischen Republik, Litauen, Estland, Lettland, der Slowakei, dem Vereinigten Königreich, Bulgarien und Rumänien ist die Debatte über die Kernenergiepolitik neu angefacht worden. Deutschland, Spanien und Belgien halten — trotz fortlaufender Debatten — am Ausstieg aus der Kernkraft fest. 12 der 27 EU-Mitgliedstaaten produzieren keinen Atomstrom.

    3.3

    Die 152 in der EU-27 in Betrieb befindlichen Kernkraftwerksblöcke liefern 30 % der derzeitigen europäischen Stromproduktion, wobei dieser Anteil jedoch bei Fortsetzung der Stilllegungsprogramme in verschiedenen Mitgliedstaaten erheblich sinken wird. Um die absehbare Energienachfrage bewältigen zu können und die Abhängigkeit Europas von Energieimporten zu verringern, könnten neue Investitionen oder die Verlängerung der Laufzeit einiger Anlagen beschlossen werden.

    3.4

    Der Ausbau der Kernenergieerzeugung könnte der Kommission zufolge eine Option darstellen, um die CO2-Emissionen zu senken, und eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen. Die Stromproduktion aus Kernkraft ist weitgehend kohlenstofffrei und deshalb ist die Kernenergie Teil des Kohlenstoffreduzierungsszenarios der Kommission, wonach ebenfalls die CO2-Emissionen aus der Energienutzung gesenkt werden sollen. Dieser Umstand könnte auch bei der Erörterung künftiger Systeme für den Emissionsrechtehandel ins Gewicht fallen.

    3.5

    Für die Wachstumsperspektiven der Kernenergie sind die wirtschaftlichen Aspekte ausschlaggebend, denn ein Kernkraftwerk stellt zunächst eine Investition im Wert von 2 bis 3,5 Mrd. EUR dar. Während der Bau eines Kernkraftwerks teurer ist als der Bau eines mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerks, liegen die Betriebskosten im Anschluss an die Anfangsinvestition erheblich niedriger. Die Kommission führt im Einzelnen folgendes an:

    3.5.1

    „Die wirtschaftlichen Risiken eines Kernkraftwerks haben mit der beträchtlichen Kapitalinvestition in der Anfangsphase zu tun und verlangen einen quasi fehlerfreien Betrieb in den ersten 15 bis 20 Jahren ihrer 40- bis 60-jährigen Laufzeit, damit sich die ursprüngliche Investition bezahlt macht. Zudem sind für die Stilllegung und die Abfallentsorgung finanzielle Vermögenswerte einzuplanen, die 50 bis 100 Jahre nach der Abschaltung des Reaktors verfügbar gemacht werden müssen.“

    3.5.2

    „In der EU-27 (1) gibt es 152 in Betrieb befindliche Kernkraftwerksblöcke, die auf 15 Mitgliedstaaten verteilt sind. Das Durchschnittsalter von Kernkraftwerken (KKW) beträgt annähernd 25 Jahre (2). In Frankreich mit dem größtem Bestand an Kernreaktoren, die nahezu 80 % der Elektrizität liefern, und in Litauen mit nur einem KKW, das aber 70 % der Elektrizität produziert, liegt das Durchschnittsalter bei etwa 20 Jahren. Das Durchschnittsalter der 23 KKW des Vereinigten Königreichs nähert sich 30 Jahren, während in Deutschland das Durchschnittsalter der 17 in Betrieb befindlichen KKW 25 Jahre beträgt.“

    3.5.3

    „Die Kernkraft zeichnet sich seit jeher aus durch eine Kombination höherer Konstruktions- und niedrigerer Betriebskosten im Vergleich zu einer Energieproduktion durch fossile Energieträger, bei der zwar niedrigere Kapitalkosten, aber dafür höhere, potenziell schwankende Brennstoff- und damit Betriebskosten zu verzeichnen sind.“

    3.6

    Die Stromerzeugung aus Kernkraft ist gegenüber Rohstoffpreisschwankungen weitgehend unempfindlich, da ein Reaktor mit einer relativ geringen Menge Uran, das größtenteils aus stabilen Regionen bezogen wird, jahrzehntelang betrieben werden kann. Beim derzeitigen Verbrauchsniveau können in vernünftigem Maße gesicherte und rückführbare, bekannte Uranressourcen zu wettbewerbsfähigen Preisen den Bedarf der Industrie zumindest für die nächsten 85 Jahre decken. Deshalb bieten neue Kernkraftwerke in den meisten Industrieländern eine wirtschaftliche Möglichkeit zur Erzeugung von Grundlaststrom.

    3.7

    Seit 1997 hat die Nuklearindustrie erhebliche Investitionen getätigt. Die Kommission hat erkannt, wie wichtig die Aufrechterhaltung einer technologischen Führungsrolle im Bereich der Kernenergie ist und unterstützt die Weiterentwicklung des fortschrittlichsten Rahmens für deren Nutzung, der auch die Nichtweiterverbreitung, das Abfallmanagement und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen erfasst. Seit dem Abschluss des Euratom-Vertrags gehören kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz zu den Prioritäten der Europäischen Gemeinschaft, und sie haben im Zuge der verschiedenen Erweiterungen noch an Bedeutung gewonnen.

    3.8

    Aufgabe der EU sollte es sein, den modernsten Rechtsrahmen für die Kernenergie für die Mitgliedstaaten, die sich für deren Nutzung entscheiden, im Einklang mit den im Euratom-Vertrag festgelegten höchsten Normen für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weiterzuentwickeln. Die Bewirtschaftung von radioaktiven Abfällen und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen sollten dabei einbezogen werden.

    3.9

    Die Kommission schlägt vor, im Weiteren insbesondere folgende Themen zu erörtern:

    Anerkennung gemeinsamer Referenzniveaus für die nukleare Sicherheit, die in der EU durchzusetzen sind, wobei auf das umfangreiche Fachwissen der für die nukleare Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten aufgebaut wird;

    Einsetzung einer hochrangigen Gruppe für nukleare Sicherheit und Sicherung, die den Auftrag erhält, schrittweise ein gemeinsames Verständnis und schließlich ergänzende europäische Regelungen für nukleare Sicherheit und Sicherung zu entwickeln;

    Gewährleistung, dass die Mitgliedstaaten nationale Pläne für die Entsorgung radioaktiver Abfälle aufstellen;

    während der Frühphase des RP7 Gründung von Technologieplattformen im Hinblick auf eine engere Koordinierung der Forschung in den Programmen der Einzelstaaten, der Industrie und der Gemeinschaft auf dem Gebiet der zukunftsfähigen Kernspaltung und der Endlagerung in geologischen Formationen;

    Überwachung der Empfehlung über die Harmonisierung der einzelstaatlichen Konzepte für die Verwaltung der Stilllegungsfonds im Hinblick darauf, dass Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden;

    Vereinfachung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren auf der Grundlage einer engeren Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden mit dem Ziel, die höchsten sicherheitstechnischen Standards zu sichern;

    größere Verfügbarkeit von Euratom-Darlehen unter der Voraussetzung, dass die Obergrenzen wie von der Kommission vorgeschlagen aktualisiert werden, um den Erfordernissen des Marktes besser zu entsprechen;

    Entwicklung eines harmonisierten Haftungssystems und Einrichtung von Verfahren, damit bei einem durch einen Nuklearunfall verursachten Schaden Mittel zur Verfügung stehen;

    neue Impulse für die internationale Zusammenarbeit, insbesondere durch eine engere Kooperation mit der IAEO und der NEA sowie durch bilaterale Abkommen mit Nicht-EU-Ländern und eine neu aufgelegte Unterstützung für Nachbarländer.

    4.   Allgemeine Bemerkungen

    4.1

    Der EWSA begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für das neue hinweisende Nuklearprogramm. Seit der Vorlage des letzten hinweisenden Programms vor zehn Jahren hat sich das energiepolitische Umfeld erheblich verändert. Vor allem in den letzten Jahren haben neue und dramatische Entwicklungen alle drei Elemente der Energiepolitik — Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und vertretbare Preise sowie Umweltüberlegungen, insbesondere Klimawandel — ins Blickfeld gerückt. Die EU hat auf die sich klar abzeichnenden Probleme und Herausforderungen mit Vorschlägen für eine Energiepolitik für Europa reagiert. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, auch den Bereich Kernenergie zu analysieren und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. In ihrer Energiepolitik-Mitteilung stellt die Kommission die Kernenergie in den allgemeinen energiepolitischen Kontext und liefert die erforderlichen Informationen für die Debatte über eine Energiepolitik für Europa und ihre Festlegung.

    4.2

    Im Jahr 2004 schlug der EWSA in seiner Stellungnahme zum Thema „Die Bedeutung der Kernenergie für die Stromerzeugung“ vor, „über die Bedeutung der Kernindustrie in der Praxis — Versorgungssicherheit, Verringerung der CO2-Emissionen, wettbewerbsfähige Preise, Sicherheit, Behandlung der abgebrannten Brennelemente — zu informieren, um der organisierten Zivilgesellschaft die Möglichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der darüber geführten Debatte zu geben.“ Das neue hinweisende Nuklearprogramm (PINC) wartet mit den entsprechenden Informationen auf, und der EWSA stimmt der Analyse und Darstellung in der Energiepolitik-Mitteilung der Kommission im Großen und Ganzen zu. Die Kommission hat seines Erachtens die meisten wesentlichen Aspekte herausgegriffen und korrekt beschrieben. Der Ausschuss weist zusätzlich noch auf einige Aspekte der Kernkraft hin, die berücksichtigt werden sollten.

    4.3

    Der Kernenergie, die 31 % des Strombedarfs und 15 % des gesamten Primärenergieverbrauchs der EU (Stand: 2004) deckt, kommt auf dem Energiemarkt eine maßgebliche Rolle zu. Sie wird auch den Energiezielen der EU umfassend gerecht. Die Kosten von Nuklearstrom sind mittlerweile eindeutig wettbewerbsfähig, insbesondere bei der Erzeugung von Grundlaststrom. Die Außenabhängigkeit ist gering und die Brennstoffbezugsquellen sind diversifiziert und stabil, was die Versorgungssicherheitsanforderungen erfüllt. Die Kernkraft stellt derzeit die größte weitgehend CO2-freie Energiequelle in Europa dar (s. Ziffer 4.8).

    4.4

    Verbesserungen bei der Energieeffizienz einschl. Kraft-Wärme-Kopplung und dadurch eine Senkung der Nachfrage ist das erste und wichtigste Ziel auf der energiepolitischen Agenda. Gleichzeitig sind umfassende Investitionen in die Stromerzeugung in der EU erforderlich, um alte Anlagen zu ersetzen und womöglich auch einem erhöhten Strombedarf begegnen zu können, falls wirtschaftliche und technologische Entwicklungen zu einem Anstieg des Elektrizitätsanteils an der Gesamtenergienachfrage führen.

    4.4.1

    Mittel- und langfristig können neue Energietechnologien wie Wasserstofftechnologie, Wärmepumpen, Elektroautos usw. zu einem rascheren Anstieg des Elektrizitätsbedarfs als Anteil an der Gesamtenergienachfrage führen als in den jüngsten Szenarien vorhergesehen wird. Damit könnte die Kernkraft im EU-Energiemix sehr viel wichtiger werden als bisher.

    4.5

    Der Ausschuss kennt bestehende Pläne zur Verlängerung der Betriebsdauer von Kraftwerken über den Zeitraum einer kommerziellen Nutzung von 30 bis 40 Jahren hinaus. Das Problem der Alterung europäischer Kraftwerke wurde in dem von der Kommission erarbeiteten Dokument nicht vertieft und bedarf einer Ergänzung. Da die Kommission schreibt, dass 'bestimmte finanzielle und ökologische Risiken … in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor bei den Regierungen (verbleiben), etwa die Zuständigkeit für die Anlagen für die langfristige Entsorgung und Endlagerung von Abfällen', sind hier zukünftig noch Regelungen zu treffen.

    4.6

    Diese neuen Investitionen sollten im Idealfall an den Zielen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Bekämpfung des Klimawandels ausgerichtet werden. In Anbetracht der Eigenschaften und des Potenzials der Stromerzeugung aus anderen Energieträgern ist damit zu rechnen, dass die Laufzeit bestehender Kernkraftwerke verlängert wird und auch entsprechende Investitionen getätigt werden. Der Ausschuss schließt sich diesbezüglich dem Standpunkt der Kommission an.

    4.7

    Der Kommission zufolge dürften die Uranvorräte unter Zugrundelegung des derzeitigen Verbrauchs noch 85 Jahre reichen. Andere Quellen gelangen zu anderen Einschätzungen und veranschlagen Reichweiten von 85 bis 500 Jahren. Da die Brennstoffverfügbarkeit wichtig für die Energieversorgungssicherheit ist, sollte die Kommission ausführlichere Informationen über die Verfügbarkeit des Kernbrennstoffs vorlegen.

    4.8

    Beim Vergleich der Umweltauswirkungen verschiedener Energieträger ist es wichtig, die kumulierten Umweltauswirkungen sämtlicher Stadien von der Gewinnung der jeweiligen Rohstoffe über die Produktion, den Transport und die Energieerzeugung bis zur Wiederverwertung und Entsorgung zu berücksichtigen. In einem vom Weltenergierat (WEC) veröffentlichten Bericht (Comparison of Energy Systems Using Life Cycle Assessment. World Energy Council, Juli 2004) werden eine Reihe von Lebenszyklusanalysen zusammengetragen und ausgewertet. Dem Bericht zufolge liegen die je kWh Nuklearstrom verursachten CO2-Emissionen mit 1-5 % des durch Kohleverstromung verursachten CO2-Ausstoßes ebenso niedrig wie bei der Stromerzeugung durch Windkraft, Biomasse und Wasserkraft.

    4.9

    Es muss also unbedingt der wertvolle Beitrag der Kernkraft zur Vermeidung der Entstehung von Klimagasen berücksichtigt werden. Beim derzeitigen Energiemix werden in der EU durch die Nutzung der Kernenergie jährlich ca. 600 Mio. t CO2-Ausstoß vermieden. Weltweit werden dadurch etwa 2 Mrd. t CO2-Ausstoß vermieden, was dem derzeitigen Gesamt- CO2-Ausstoß von Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich zusammengenommen entspricht. Wenn einige Mitgliedstaaten wie geplant aus der Kernkraft aussteigen, müssen zahlreiche der derzeitigen Kernkraftwerke in Europa durch andere emissionsfreie Energieträger ersetzt werden. Wenn dazu noch Kernkraftwerke am Ende ihrer Laufzeit nicht durch neue Anlagen ersetzt werden, muss mittelfristig der gesamte Kernkraftwerkspark durch andere emissionsfreie Energieträger ersetzt werden.

    4.10

    Ausgehend von dem Beschluss des Europäischen Rates über die Klimaziele bis und nach 2020 sollte jedwede zusätzliche kohlenstoffarme Energieerzeugungskapazität, seien es nun erneuerbare Energieträger, Kernkraft oder potenziell saubere Kohle, zunächst Energieerzeugungskapazitäten ersetzen, die CO2-Ausstoß verursachen, und entsprechend zur Erhöhung der Gesamtmenge an kohlenstoffarm erzeugtem Strom beitragen. Anders ausgedrückt, wenn nicht zumindest der derzeitige Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung aufrecht erhalten wird, bis völlig neue Energielösungen zur Verfügung stehen, können die Klimaziele und andere energiepolitische Ziele nicht auf wirtschaftlich vertretbare Weise erreicht werden. Dagegen liegt es auf der Hand, dass ein wachsender Anteil an Kernenergie und erneuerbaren Energieträgern eine kosteneffizientere Bekämpfung des Klimawandels ermöglichen würde.

    4.11

    Der EWSA befürwortet die Internalisierung der externen Kosten bei der Bepreisung aller Energie- und sonstigen Marktaktivitäten. Der ExternE-Studie (3) der Europäischen Kommission zufolge belaufen sich die externen Kosten für eine Kilowattstunde Nuklearstrom auf 0,4 Cent. Die entsprechenden externen Kosten bei der Kohleverstromung werden auf das Zehnfache veranschlagt, bei der Stromgewinnung aus Biomasse ebenfalls auf ein Mehrfaches, bei der Stromerzeugung durch Wind- und Wasserkraft auf den gleichen Wert wie beim Nuklearstrom.

    4.12

    Die Kommission wirft die grundlegende Frage auf, ob die Kernenergie politische Fördermaßnahmen benötigt. Alle sauberen Technologien sollten gleich behandelt werden. Es müssen Mechanismen gefunden werden, um die Forschungen auf dem Gebiet der neuen Reaktorgeneration und des damit verbundenen Brennstoffkreislaufs voranzubringen. Für vollkommen neue Entwicklungen — Pilotvorhaben — könnte eine finanzielle Unterstützung in Betracht gezogen werden. Die herkömmliche Kernenergie benötigt keine Beihilfen und sollte auch nicht subventioniert werden.

    4.13

    Die öffentliche Meinung und Wahrnehmung der Kernenergie ist nach Ansicht der Europäischen Kommission ausschlaggebend für die Zukunft der Nuklearpolitik. Der Ausschuss stimmt dem zu, weist jedoch darauf hin, dass die Kernenergie in den verschiedenen Mitgliedstaaten auf sehr unterschiedliche Akzeptanz stößt. Die Information der Öffentlichkeit und die Transparenz der Entscheidungsverfahren muss verbessert werden, denn aus Umfragen geht hervor, dass die Öffentlichkeit in der EU unzureichend über Kernenergiefragen unterrichtet ist. Die Kommission könnte hier eine wichtige Aufgabe übernehmen. Wie der EWSA aber auch schon vielfach betont hat, muss den Bedenken der Öffentlichkeit durch praktische Maßnahmen Rechnung getragen werden.

    4.14

    Der Ausschuss bekräftigt die anhaltend wichtige Aufgabe der EU, den modernsten Rechtsrahmen für die Kernenergie für die Mitgliedstaaten, die sich für deren Nutzung entscheiden, im Einklang mit den im Euratom-Vertrag festgelegten höchsten Normen für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weiterzuentwickeln.

    4.15

    Das dringendste Problem ist die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und insbesondere die Endlagerung abgebrannter Brennstäbe, das zwar technisch, nicht aber politisch gelöst ist. Die Entsorgung ist ein großes Problem hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit und die öffentliche Akzeptanz der Atomkraft. Im hinweisenden Nuklearprogramm wird darauf aufmerksam gemacht, dass bisher noch kein Land die vorgeschlagene endgültige Lösung verwirklicht hat. In Finnland konnten insofern Fortschritte erzielt werden, als eine Endlagerstätte ausgewählt wurde, und auch in Schweden und Frankreich schreitet die Auswahl eines Standorts voran.

    4.16

    Wie die Kommission vertritt auch der Ausschuss den Standpunkt, dass bei der nuklearen und der Strahlungssicherheit — zwei Gebiete, auf denen Europa gute Ergebnisse vorweisen kann — sowie bei der Sicherung der Finanzierung für die Stilllegung von Reaktoren weiterhin ein stimmiges Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich ist.

    4.17

    Das neue Phänomen der Terrorismusbedrohung wird im hinweisenden Nuklearprogramm nicht angesprochen. Es handelt sich aber um eine ernste Gefahr für Kernkraftwerke sowie für viele andere Industrieanlagen und öffentliche Gebäude überall in der Welt. Alle Kernkraftwerke sollten so ausgelegt werden, dass beim Absturz eines großen Passagierflugzeugs keine radioaktive Strahlung aus dem Kraftwerk freigesetzt wird. Durch die technischen Sicherheitsvorkehrungen und durch eine entsprechende Sicherheitskultur muss gewährleistet werden, dass auch innerhalb eines Kraftwerks keinerlei terroristischer Anschlag verübt werden kann. Die Kommission sollte die Initiative ergreifen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und den Betreibern sicherstellen, dass es in jedem Kernkraftwerk geeignete Vorkehrungen zur Abwehr terroristischer Gefahren gibt.

    4.18

    In den jüngsten heißen und trockenen Sommern rückte auch das Thema einer ausreichenden Wasserführung der Flüsse zur Kühlwasserversorgung von Kondensationskraftwerken in den Blickpunkt. Das Problem trat bislang nur vereinzelt, selten und kurz auf, könnte in einigen Fällen jedoch ernst werden. Die Problematik muss bei der Konstruktion und der Standortwahl von Kraftwerken berücksichtigt werden.

    4.19

    Problematisch ist auch, dass der Kernenergiebereich nach nahe 20 Jahren eines Beinahe-Moratoriums in Europa bei der Berufswahl und als Forschungsschwerpunkt an Attraktivität eingebüßt hat. Das darauf zurückzuführende mangelnde Interesse seitens Studenten und Experten wird zum Hemmschuh für die Entwicklung der Kernenergie und stellt ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Der EWSA teilt die Meinung der Kommission, dass Know-how auf den Gebieten Strahlenschutz und Nukleartechnologie für die EU von grundlegender Bedeutung ist und das Augenmerk daher der Bildung, Schulung und Forschung in diesen Bereichen gelten muss. Es muss auch dafür gesorgt werden, dass das Wissen der Generation der Wissenschaftler und Techniker, die den aktuellen Kernkraftwerkspark in Europa gebaut haben, bewahrt und weitergegeben wird, denn in vielen Ländern mangelt es seit Jahren an Expertennachwuchs.

    4.20

    Die Kommission erinnert daran, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, ob er Kernenergie zur Stromerzeugung nutzt. Der EWSA unterstützt das Recht der Mitgliedstaaten, über die Zusammensetzung ihres Energiemixes mit oder ohne Kernkraft zu entscheiden. Dieses Recht sollte nicht nur von der EU, sondern auch von den anderen Mitgliedstaaten geachtet werden. Jedoch wirken sich die Entscheidungen eines Mitgliedstaats in vielerlei Hinsicht auf die Situation in den anderen Mitgliedstaaten aus, und diese Wechselwirkungen werden sich bei einer größeren Öffnung der Binnenmärkte noch verstärken.

    5.   Bemerkungen zu den Vorschlägen für Maßnahmen

    5.1

    In Kapitel 6.5 „Nächste Schritte“ des hinweisenden Nuklearprogramms schlägt die Kommission verschiedene Themen zur weiteren Erörterung auf EU-Ebene vor (vgl. Ziffer 3.9). Der EWSA möchte sich dazu wie folgt äußern:

    5.1.1

    Wie die Kommission ist der EWSA der Meinung, dass die gemeinsamen Referenzniveaus für die nukleare Sicherheit auf dem umfangreichen Fachwissen der für die nukleare Sicherheit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen einer Zusammenarbeit innerhalb des Verbands der westeuropäischen Aufsichtsbehörden (WENRA) (4) aufgebaut werden sollten. Eine andere Vorgehensweise könnte das derzeitige hohe Sicherheitsniveau in einigen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

    5.1.2

    Eine hochrangige Gruppe für nukleare Sicherheit und Sicherung, der Vertreter der zuständigen nationalen Behörden angehören, könnte den Harmonisierungsprozess fördern und seine Vereinbarkeit mit internationalen Übereinkommen für nukleare Sicherheit gewährleisten.

    5.1.3

    Der EWSA hält es für dringend notwendig, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die Kernkraft nutzen, nationale Pläne für die Entsorgung von Brennstäben und radioaktivern Abfällen aufstellen. Die nationalen Pläne können einen rein nationalen, einen multinationalen oder einen zweigleisigen Ansatz enthalten. Jede andere Handlungsweise wäre eine verantwortungslose „Vererbung“ der Verpflichtungen an die nächsten Generationen.

    5.1.4

    Technologieplattformen haben sich bei der Schaffung öffentlich-privater Partnerschaften für die Entwicklung europäischer strategischer Forschungsagenden bewährt. Der EWSA befürwortet die von der Kommission angeregte Gründung von Technologieplattformen auf dem Gebiet der zukunftsfähigen Kernspaltung und der Endlagerung in geologischen Formationen. Dadurch könnte die Nuklearindustrie für die dringend benötigten jungen Wissenschaftler wieder attraktiv werden.

    5.1.5

    Um eine umfassende Deckung der gesamten Betriebskosten und faire Voraussetzungen zu gewährleisten, ist es innerhalb der EU und auch auf internationaler Ebene unabdinglich, dass die Betreiber in Form von Stilllegungsfonds angemessene Mittel zurückstellen. Eine vollständig harmonisierte Fondsverwaltung hält der Ausschuss jedoch nicht für erforderlich, solange die Grundsätze einer umfassenden und gesicherten Deckung und der Transparenz eingehalten werden.

    5.1.6

    Die Einhaltung höchster sicherheitstechnischer Standards und eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und ihre schrittweisen Harmonisierung auf der Grundlage einer engeren Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden tun Not, um die langen Vorlaufzeiten für Bauvorhaben übersichtlicher zu machen und dadurch eine genauere Planung und Kostenkalkulation zu ermöglichen. Sicherheitserwägungen müssen absoluten Vorrang haben.

    5.1.7

    Der EWSA billigt den Vorschlag der Kommission, die Obergrenzen von Euratom-Darlehen zu aktualisieren und die Verfügbarkeit dieser Darlehen zu erhöhen. Grundsätzlich sollten Investitionen in alle Energieformen zu gleichen Bedingungen Zugang zu Darlehen haben, wobei im Fall der nichtnuklearen Energieträger die EIB zuständig ist.

    5.1.8

    Ein harmonisiertes Haftungssystem und ein Verfahren, das bei einem durch einen Nuklearunfall verursachten Schaden ausreichende Mittel sichert, ohne öffentliche Mittel zu beanspruchen, ist nach Ansicht des EWSA eine weitere Voraussetzung für eine stärkere Akzeptanz der Kernkraft. Das jetzige System (Haftungssumme 700 Mio. $) wird diesem Anspruch nicht gerecht. Das Problem der Versicherung eines äußerst unwahrscheinlichen Unfalls mit potenziell sehr schweren und kostspieligen Schäden muss auf offene, konstruktive und praktische Weise angegangen werden. Eine Möglichkeit wäre ein Versicherungspool.

    5.1.9

    Der EWSA begrüßt den Vorschlag, der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere durch eine engere Kooperation mit der IAEO und der NEA sowie durch bilaterale Abkommen neue Impulse zu geben. Vor allem der Unterstützung von Nachbarländern sollte Gewicht zukommen.

    5.2

    Zusätzlich zu diesen Vorschlägen möchte der EWSA das Augenmerk der Kommission bei der Vorbereitung der nächsten Schritte auf folgende Aspekte lenken:

    5.2.1

    Die Mitgliedstaaten müssen auf den voraussichtlich wieder zunehmenden Bildungs- und Schulungsbedarf auf dem breit gefächerten Gebiet der Kernenergie und -technik sowie Bildungs- und Schulungsmaßnahmen im Bereich nukleare Sicherheit hingewiesen werden. Durch die Bildung wird nicht nur neues Arbeitskräftepotenzial für den Bereich der Kernenergie geschaffen, sondern sie ist auch ein Mittel, um in der Gesellschaft das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen, was von ausschlaggebender Bedeutung für die Bildung der öffentlichen Meinung ist.

    5.2.2

    Es wäre angebracht, weitere potenzielle Probleme im Zusammenhang mit Investitionen in Kernkraft auf einem offenen Energiemarkt angesichts des Investitionsumfangs und der langen Vorlaufzeiten auszuloten und mögliche marktgestützte Lösungen vorzuschlagen.

    5.2.3

    Die europäische Nukleartechnologie-Industrie ist weltweit führend, bietet qualitativ hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten und trägt durch ihre ausgezeichneten Sicherheitsstandards zur weltweiten nuklearen Sicherheit bei. Damit diese Führungsposition gehalten werden kann und da die Investitionen in die Kernenergie erwartungsgemäß weltweit steigen dürften, sollte die Kommission die sektorbezogenen Maßnahmen ihres neuen industriepolitischen Konzepts auch auf die Nuklearindustrie einschließlich ihrer Zuliefererindustrien ausrichten.

    5.3

    Abschließend begrüßt der EWSA die Absicht der Kommission, ihr hinweisendes Nuklearprogramm in kürzeren Abständen zu veröffentlichen, um so ein regelmäßigeres, aktuelles Bild von der Lage in der EU vermitteln zu können.

    Brüssel, den 12. Juli 2007

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  Anhang 2: Nach Ländern aufgeschlüsselte Angaben über gegenwärtige Tätigkeiten des Kernbrennstoffkreislaufs.

    (2)  Anhang 1: Siehe Abb. 6 und 7: Alter der KKW und Aufteilung auf die Länder.

    (3)  ExternE — Untersuchung zu den durch Stromerzeugung und Verkehr verursachten sozioökonomischen Kosten — Europäische Kommission, 2003.

    (4)  (Western European Nuclear Regulatory Authorities).


    ANHANG

    zur Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Folgende Änderungsantrage, auf die mindestens ein Viertel der abgegebenen Ja-Stimmen entfiel, wurden im Laufe der Beratungen abgelehnt:

    Ziffer 1.1

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Im Jahr 2004 schlug der EWSA in seiner Stellungnahme zum Thema ‚Die Bedeutung der Kernenergie für die Stromerzeugung‘ vor, ‚über die Bedeutung der Kernindustrie in der Praxis — Versorgungssicherheit, Verringerung der CO2-Emissionen, wettbewerbsfähige Preise, Sicherheit, Behandlung der abgebrannten Brennelemente — zu informieren, um der organisierten Zivilgesellschaft die Möglichkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten der darüber geführten Debatte zu geben.‘ Das neue hinweisende Nuklearprogramm (PINC) bietet die einige der entsprechenden Informationen. Der EWSA stimmt der Analyse und Darstellung in der Mitteilung der Kommission in Teilen zu, stellt aber auch fest, dass wichtige Themen nicht erörtert werden (s.u.a. Ziffer 1.6). Die Kommission hat seines Erachtens die wesentlichen Aspekte herausgegriffen und korrekt beschrieben. Der Ausschuss weist zusätzlich noch auf einige Aspekte der Kernkraft hin, die berücksichtigt werden sollten.

    Begründung

    Ergibt sich aus den anderen Änderungsanträgen sowie aus der Ziffer 1.6. des Entwurfs der Stellungnahme, wo ja darauf hingewiesen wird, dass wichtige Teilaspekte (Terror, Kühlwasser) nicht hinreichend erörtert werden.

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 49

    Nein-Stimmen: 52

    Stimmenthaltungen: 11

    Ziffer 1.2

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Der Kernenergie, die 31 % des Strombedarfs und 15 % des gesamten Primärenergieverbrauchs der EU (Stand: 2004) deckt, kommt auf dem Energiemarkt eine maßgebliche Rolle zu. Sie wird auch den Energiezielen der EU umfassend gerecht. Die Kosten von Nuklearstrom sind mittlerweile eindeutig wettbewerbsfähig. Die Außenabhängigkeit ist gering und die Brennstoffbezugsquellen sind diversifiziert und stabil, was die Versorgungssicherheitsanforderungen erfüllt. Die Kernkraft stellt derzeit die größte eine der größten weitgehend CO2-freien Energiequellen in Europa dar. Ihre sonstigen Umweltauswirkungen sind begrenzt bzw. unter Kontrolle.

    Begründung

    Im Kommissionsdokument wird nicht von „der größten“, sondern „von einer der größten“ weitgehend CO2-freien Energiequellen gesprochen. Wir sollten richtig zitieren.

    Über die anderen Umweltwirkungen: s. andere Änderungsanträge.

    Ergebnis der Abstimmung (Anm.: Die beantragte Streichung des letzten Satzes dieser Textstelle wurde vom Plenum akzeptiert.)

    Ja-Stimmen: 57

    Nein-Stimmen: 60

    Stimmenthaltungen: 3

    Ziffer 1.3

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Ausgehend von dem Beschluss des Europäischen Rates über die Klimaziele bis und nach 2020 sollte jedwede zusätzliche kohlenstoffarme Energieerzeugungskapazität, seien es nun erneuerbare Energieträger, Kernkraft oder potenziell saubere Kohle, zunächst Energieerzeugungskapazitäten ersetzen, die CO2-Ausstoß verursachen, und entsprechend zur Erhöhung der Gesamtmenge an kohlenstoffarm erzeugtem Strom beitragen. Der Ausschuss nimmt die Aussagen der Kommissionsmitteilung zur Kenntnis, wonach ‚derzeit … sich über 110 kerntechnische Anlagen innerhalb der EU in verschiedenen Stadien der Stilllegung. (befinden). Den Vorausschätzungen zufolge wird zumindest ein Drittel der 152 KKW, die derzeit in der erweiterten Europäischen Union betrieben werden, bis 2025 still gelegt werden müssen (ohne Berücksichtigung einer eventuellen Betriebszeitverlängerung der KKW)‘. Da andererseits bislang nur der Bau eines neuen Reaktors bei der Kommission angezeigt ist, wird der Anteil der Kernenergie an der Stromproduktion höchst wahrscheinlich stark abnehmen. Dennoch können, dies zeigt eine Studie des Bundeskanzleramtes in Deutschland für die Bundesrepublik, die Klimaziele eingehalten werden, was allerdings weitere Anstrengungen bei Stromeinsparungen, bei der Effizienz und der Nutzung regenerativer Energien voraussetzt. Anders ausgedrückt, wenn nicht zumindest der derzeitige Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung aufrecht erhalten wird, bis völlig neue Energielösungen zur Verfügung stehen, können die Klimaziele und andere energiepolitische Ziele nicht erreicht werden.

    Begründung

    Ergibt sich aus dem Kommissionstext sowie der genannten Studie.

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 49

    Nein-Stimmen: 65

    Stimmenthaltungen: 6

    Ziffer 1.7

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Als p Problematisch ist auch , kann es sich für die Mitgliedstaaten, die weiter auf die Atomenergie setzen wollen, erweisen, dass der Kernenergiebereich nach nahezu 20 Jahren eines Beinahe-Moratoriums in Europa bei der Berufswahl und als Forschungsschwerpunkt an Attraktivität eingebüßt hat. Der EWSA teilt die Meinung der Kommission, dass Know-how auf den Gebieten Strahlenschutz und Nukleartechnologie für die EU von grundlegender Bedeutung ist und das Augenmerk daher der Bildung, Schulung und Forschung in diesen Bereichen gelten muss. Hierfür sind primär die Betreiber der Anlagen zuständig.

    Begründung

    Von einem „Moratorium“ kann einerseits keine Rede sein, und die Verantwortung für Ausbildung etc. liegt primär bei den Unternehmen, nicht beim Staat/bei der Staatengemeinschaft.

    Ergebnis der Abstimmung (Es wurde nur die Änderung am Ende der Textstelle zur Abstimmung gestellt, die Änderung am Anfang dieser Ziffer wurde angenommen.)

    Ja-Stimmen: 45

    Nein-Stimmen: 71

    Stimmenthaltungen: 2

    Ziffer 3.6.1

    Eine neue Ziffer 3.6.1 einfügen:

    Was die Verfügbarkeit der Uranressourcen angeht, stellt der Ausschuss fest, dass zwischen der Kommissionsmitteilung und der Zusammenfassung des letzten Red Data Books der IAEO Differenzen existieren. Dort heißt es (wörtlich): ‚Nach den aktuellen Prognosen ist die Versorgungskapazität mit Natururan — einschließlich aller bestehenden, festgelegten, geplanten und potenziellen Abbaustätten auf der Basis identifizierter Vorräte … ausreichend, um den hochgerechneten weltweiten Uranbedarf im Jahr 2010 abzudecken, sofern alle Abbaustättenerweiterungen und Neuerschließungen wie geplant verlaufen und der Abbau überall mit voller Betriebsleistung erfolgt. … Da sekundäre Quellen insbesondere nach 2015 jedoch an Bedeutung abnehmen dürften, gilt es, den Reaktorbedarf zunehmend aus der Erweiterung bestehender und der Erschließung neuer Abbaustätten oder der Nutzung alternativer Kernbrennstoffkreisläufe — beides sind aufwändige und langwierige Unterfangen — zu decken. Als Anreiz zur rechtzeitigen Erschließung der erforderlichen identifizierten Vorräte bedarf es in naher Zukunft einer anhaltend starken Nachfrage nach Uran. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zum Aufspüren und zur Erschließung neuer Ressourcen (üblicherweise 10 Jahre und mehr) kann es zu Engpässen in der Uranversorgung und dadurch sowie aufgrund der zur Neige gehenden sekundären Quellen zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Uranpreise kommen.‘ Der Ausschuss erwartet, dass die Kommission hier Aufklärung leistet.

    Begründung

    Wir sollten die offensichtlichen Differenzen benennen und nicht verschweigen.

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 49

    Nein-Stimmen: 65

    Stimmenthaltungen: 5

    Ziffer 4.1

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Der EWSA begrüßt nimmt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für das neue hinweisende Nuklearprogramm zur Kenntnis. Seit der Vorlage des letzten hinweisenden Programms vor zehn Jahren hat sich das energiepolitische Umfeld erheblich verändert. Vor allem in den letzten Jahren haben neue und dramatische Entwicklungen alle drei Elemente der Energiepolitik — Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und vertretbare Preise sowie Umweltüberlegungen, insbesondere Klimawandel — ins Blickfeld gerückt. Die EU hat auf die sich klar abzeichnenden Probleme und Herausforderungen mit Vorschlägen für eine Energiepolitik für Europa reagiert. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, auch den Bereich Kernenergie zu analysieren und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. In ihrer Energiepolitik-Mitteilung stellt die Kommission die Kernenergie in den allgemeinen energiepolitischen Kontext und liefert die einen Teil der erforderlichen Informationen für die Debatte über eine Energiepolitik für Europa und ihre Festlegung.

    Begründung

    Die Berichterstatterin schreibt selbst, dass nicht alle Aspekte diskutiert werden (z.B. Terror etc.).

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 50

    Nein-Stimmen: 69

    Stimmenthaltungen: 2

    Ziffer 4.5

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Diese neuen Investitionen sollten im Idealfall an den Zielen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Bekämpfung des Klimawandels ausgerichtet werden. In Anbetracht der Eigenschaften und des Potenzials der Stromerzeugung aus anderen Energieträgern ist damit zu rechnen, dass nimmt der EWSA die in einigen Mitgliedstaaten laufende Diskussion, die Laufzeit bestehender Kernkraftwerke zu verlängert n wird und auch entsprechende Investitionen zu getätigt en, werden zur Kenntnis. Der Ausschuss schließt sich diesbezüglich dem Standpunkt der Kommission an.

    Begründung

    Der Antragsteller weiß nicht, an welcher Stelle die Kommission gesagt hat, dass damit „zu rechnen sei“, dass die Laufzeit verlängert wird. Dies ist eine reine Spekulation.

    Siehe auch Ziffer 1.5, geändert in der Fachgruppensitzung, wo wir eine Besorgnis bezüglich einer möglichen Verlängerung der Laufzeiten aussprechen.

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 50

    Nein-Stimmen: 67

    Stimmenthaltungen: 6

    Ziffer 4.6

    Am Ende hinzufügen:

    Der Kommission zufolge dürften die Uranvorräte unter Zugrundelegung des derzeitigen Verbrauchs noch 85 Jahre reichen. Andere Quellen gelangen zu anderen Einschätzungen und veranschlagen Reichweiten von 85 bis 500 Jahren. Da die Brennstoffverfügbarkeit wichtig für die Energieversorgungssicherheit ist, sollte die Kommission ausführlichere Informationen über die Verfügbarkeit des Kernbrennstoffs vorlegen. Gleichzeitig wird nochmals darauf hingewiesen, dass zur Frage der Verfügbarkeit der Uranressourcen erhebliche Differenzen bestehen.

    Begründung

    Selbsterklärend.

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 55

    Nein-Stimmen: 68

    Stimmenthaltungen: 0

    Ziffer 4.8

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Es muss also unbedingt der wertvolle Beitrag der Kernkraft zur Vermeidung der Entstehung von Klimagasen berücksichtigt werden. Beim derzeitigen Energiemix werden in der EU durch die Nutzung der Kernenergie jährlich ca. 600 Mio. t CO2-Ausstoß vermieden. Weltweit werden dadurch etwa 2 Mrd. t CO2-Ausstoß vermieden, was dem derzeitigen Gesamt- CO2-Ausstoß von Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich zusammengenommen entspricht. Wenn einige Mitgliedstaaten wie geplant aus der Kernkraft aussteigen, müssen zahlreiche der derzeitigen Kernkraftwerke in Europa durch andere emissionsfreie Energieträger, durch Energieeffizienzmaßnahmen bzw. durch Sparmaßnahmen ersetzt werden. Wenn dazu noch Kernkraftwerke am Ende ihrer Laufzeit nicht durch neue Anlagen ersetzt werden, muss mittelfristig der gesamte Kernkraftwerkspark durch andere emissionsfreie Energieträger, Effizienz- und Sparmaßnahmen ersetzt werden.

    Begründung

    Wir müssen über weit mehr nachdenken, als nur einen Stromproduzenten durch einen anderen zu ersetzen. Darauf hat der EWSA mehrfach hingewiesen.

    Weitere Anmerkung des Antragstellers: Ich hatte die Berichterstatterin gebeten, die Zahlen bezüglich der CO2-Einsparungen zu belegen, nachdem im Arbeitsdokument nach — mit Quellenangabe — 300 Mio. t genannt wurden. Dies ist leider nicht geschehen!

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 61

    Nein-Stimmen: 61

    Stimmenthaltungen: 2

    Ziffer 4.9

    Am Ende hinzufügen:

    Ausgehend von dem Beschluss des Europäischen Rates über die Klimaziele bis und nach 2020 sollte jedwede zusätzliche kohlenstoffarme Energieerzeugungskapazität, seien es nun erneuerbare Energieträger, Kernkraft oder potenziell saubere Kohle, zunächst Energieerzeugungskapazitäten ersetzen, die CO2-Ausstoß verursachen, und entsprechend zur Erhöhung der Gesamtmenge an kohlenstoffarm erzeugtem Strom beitragen. Anders ausgedrückt, wenn nicht zumindest der derzeitige Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung aufrecht erhalten wird, bis völlig neue Energielösungen zur Verfügung stehen, können die Klimaziele und andere energiepolitische Ziele nicht auf wirtschaftlich vertretbare Weise erreicht werden. Dagegen liegt es auf der Hand, dass ein wachsender Anteil an Kernenergie und erneuerbaren Energieträgern eine kosteneffizientere Bekämpfung des Klimawandels ermöglichen würde. Andererseits belegen Studien (Bundeskanzleramt in Deutschland für die Bundesrepublik), dass die Klimaziele eingehalten werden können, was allerdings weitere Anstrengungen bei Stromeinsparungen, bei der Effizienz und der Nutzung regenerativer Energien voraussetzt.

    Begründung

    Selbsterklärend.

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 58

    Nein-Stimmen: 65

    Stimmenthaltungen: 1

    Ziffer 4.11.1

    Eine neue Ziffer 4.11.1 einfügen:

    Die Kommission stellt dar, dass ‚die Haftung bei Nuklearunfällen in den EU-15-Mitgliedstaaten … von dem System des Pariser Übereinkommens von 1960 geregelt (wird), das ein harmonisiertes, internationales Haftungssystem für kerntechnische Unfälle geschaffen hat und das die Haftung der Betreiber im Falle von kerntechnischen Unfällen auf derzeit rund 700 Millionen $ beschränkt‘. Der EWSA sieht hierin schon eine indirekte Subvention der Atomenergie und fordert dazu auf, die Betreiber zu verpflichten, für alle potenziellen Schäden über eine ausreichende Versicherung auch aufzukommen.

    Begründung

    In den Sitzungen der Studiengruppe verwies die Berichterstatterin darauf, dass „eine Lösung gefunden werden muss und kann“. Im Text wird dies nicht deutlich. Der Änderungsantrag zielt genau hierauf ab.

    Hinweis: Autos werden in Deutschland mit einer Haftpflichtsumme von 100 Mio. € versichert, AKW im Vergleich zu den potenziellen Schäden mit lächerlichen 700 Mio. $!!!!!

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 41

    Nein-Stimmen: 44

    Stimmenthaltungen: 3

    Ziffer 4.14

    Wortlaut wie folgt ändern:

    Das dringendste Problem ist die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und insbesondere die Endlagerung abgebrannter Brennstäbe, das zwar technisch, nicht aber politisch gelöst ist. Die Entsorgung ist ein großes Problem hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit und die öffentliche Akzeptanz der Atomkraft. Im hinweisenden Nuklearprogramm wird darauf aufmerksam gemacht, dass bisher noch kein Land die vorgeschlagene endgültige Lösung verwirklicht hat. In Finnland konnten insofern Fortschritte erzielt werden, als eine Endlagerstätte ausgewählt wurde, und auch in Schweden und Frankreich schreitet die Auswahl eines Standorts voran.

    Begründung

    Das Problem ist nirgendwo technisch gelöst.

    Ergebnis der Abstimmung

    Ja-Stimmen: 55

    Nein-Stimmen: 69

    Stimmenthaltungen: 4


    Top