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Document 52007IE1003

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika

    ABl. C 256 vom 27.10.2007, p. 138–143 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.10.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 256/138


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika“

    (2007/C 256/24)

    In seiner Plenartsitzung am 17. Januar 2007 beschloss der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten: „Die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika“.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 14. Juni 2007 an. Berichterstatter war Herr SOARES.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 437. Plenartagung am 11./12. Juli 2007 (Sitzung vom 12. Juli) mit 63 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1

    Der EWSA ist bereits seit Jahren der Auffassung, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika Teil eines über Handelsbeziehungen hinausgehenden strategischen Ansatzes sind, denn sie zeigen den Willen Europas, bei der Realisierung eines Gesellschaftsmodells, das auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Frieden und Solidarität zwischen den Völkern beruht, als aktiver Partner zu fungieren (1).

    1.2

    Ferner sind die Beziehungen zu Lateinamerika und zur Karibik geschichtlich betrachtet viel mehr als nur die Suche nach einem wirtschaftlichen oder geostrategischen Partner. Die Völker Lateinamerikas haben zu Europa seit langem kulturelle, politische, soziale, sprachliche und emotionale Verbindungen und teilen dieselbe Weltsicht, was außerordentlich zu schätzen ist und in dem beginnenden Verhandlungsprozess nicht vergessen werden darf.

    1.3

    Nach Aufnahme der Verhandlungen zwischen der EU und Zentralamerika über den Abschluss eines Assoziierungsabkommens zwischen diesen beiden Weltregionen ist es nach Auffassung des EWSA dringend nötig, dass sich alle Anstrengungen darauf konzentrieren, rasch ein beispielhaftes Abkommen zu erzielen, das beide Seiten zufrieden stellt und zugleich als Vorbild für die derzeitigen und künftigen Verhandlungen mit Lateinamerika und der Karibik dienen kann, da es die gegenseitigen Vorteile einer strategischen Partnerschaft mit der Europäischen Union achtet. Hierbei handelt es sich um Vorteile, die weit über den Handelsaustausch hinaus reichen müssen, da sie auf den Grundlagen des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, einer nachhaltigen Entwicklung der Region, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Würde aller Menschen beruhen.

    1.4

    Der EWSA hofft, dass die Verhandlungen die zentralamerikanischen Regierungen veranlassen, ihren Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft ihres Landes zu intensivieren. Ein demokratischer und transparenter Dialog, der auf konkreten, beiderseitig respektierten Vorschlägen beruht. Der EWSA fordert daher den Beratenden Ausschuss des Systems für Zentralamerikanische Integration (CC-SICA) auf, weiterhin auf möglichst einvernehmliche Abkommen hinzuarbeiten, die die Haltung der gesamten zentralamerikanischen Zivilgesellschaft zu den Verhandlungen widerspiegeln und die für das Follow-up des gesamten Prozesses erforderlichen Zusagen ermöglichen.

    1.5

    Der EWSA empfiehlt, bei den Verhandlungen folgende Aspekte zu berücksichtigen:

    1.5.1

    die erforderliche Stärkung der organisierten Zivilgesellschaft Zentralamerikas, insbesondere durch die institutionelle Stärkung des CC-SICA als beratenden Organs des SICA. Die EU muss darauf hinwirken, dass ihre Verhandlungspartner stärker anerkennen, welch grundlegende Rolle der CC-SICA für eine erfolgreiche regionale Integration gespielt hat und spielen muss, und diesem Organ entsprechend dem von der Kommission in dem Dokument zur regionalen Zusammenarbeit vorgegebenen Ziel finanzielle Unterstützung gewähren;

    1.5.2

    die Einführung von Sozialklauseln, die nötig sind, damit das Assoziierungsabkommen der Gesamtheit der Gesellschaft zugute kommt und zu einem entscheidenden Faktor für die Konsolidierung der Demokratien, für die Bekämpfung der Armut, der sozialen Ausgrenzung und der Arbeitslosigkeit sowie für die Entwicklung eines Wirtschaftsmodells wird, das die Ungleichheiten nicht noch verstärkt oder vertieft. Das Abkommen soll auch dazu dienen, den sozialen Zusammenhalt zu erhöhen und die biologische Vielfalt zu wahren (in diesem Sinne sollte das Abkommen Tausende von Kleinbauern berücksichtigen, die eine umweltverträglichere Landwirtschaft betreiben möchten). Besondere Aufmerksamkeit verdient während der Aushandlung und der anschließenden Umsetzung des Assoziierungsabkommens die uneingeschränkte Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen der ILO durch die Regierungen;

    1.5.3

    das Bestehen eines Allgemeinen Präferenzsystems als einseitiges Instrument der Europäischen Union zur Unterstützung der ärmsten Staaten, weshalb die handelspolitischen Aspekte des Abkommens für die zentralamerikanischen Staaten vorteilhafter sein müssen als es dieses — bereits ziemlich positive — System schon vorsieht;

    1.5.4

    die die organisierte Zivilgesellschaft muss regelmäßig und rechtzeitig relevante Informationen erhalten, um die Verhandlungen institutionell verfolgen zu können. Dies umfasst auch die Möglichkeit, dass vor den Verhandlungsrunden Konsultationen stattfinden, damit der Standpunkt der organisierten Zivilgesellschaft berücksichtigt wird; auch sollten Foren für ein breiteres gesellschaftliches Publikum veranstaltet werden, damit alle Bürger den Fortgang dieser Verhandlungen genau verfolgen können. Diesbezüglich muss als zentrales Element der Mitwirkung der Zivilgesellschaft die Schaffung eines Gemischten Ausschusses zur Begleitung der Verhandlungen in Betracht gezogen werden, der in institutionalisierter Weise tätig wird, alle Verhandlungen verfolgt und als Vermittler zwischen den Verhandlungspartnern und der Zivilgesellschaft insgesamt dienen kann.

    1.5.5

    Damit schließlich sämtliche Aspekte des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika unter echter Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft verhandelt werden, empfiehlt der EWSA, dass der Gemischte Beratende Ausschuss EWSA/CC-SICA, der in Artikel 52 Absatz 4 der politischen Vereinbarung zwischen den beiden Regionen vorgesehen ist, unmittelbar nach der Unterzeichnung des Abkommens tätig werden kann — mit der Aufgabe, die Umsetzung des Abkommens zu beobachten.

    2.   Einleitung

    2.1

    Die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika insgesamt sind bislang nicht sehr intensiv, wenngleich sich die EU entscheidend für die Befriedung und Demokratisierung der Region einsetzte und einen interministeriellen Dialog — den Ministerdialog von S. José 1984 — startete, der noch heute ein Meilenstein für die Region ist.

    2.2

    2003 unterzeichneten die EU und Zentralamerika ein Abkommen über die Konsolidierung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit. Im Mai 2006 wurde auf dem 4. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU, Lateinamerikas und der Karibik der Wille bekundet, möglichst rasch Fortschritte in Richtung auf ein Assoziierungsabkommen zu erzielen (2).

    2.3

    Der Wiener Erklärung zufolge, die im April 2006 auf dem 4. Treffen der Zivilgesellschaft EU/Lateinamerika und Karibik verabschiedet wurde, sollten sich die Assoziierungsvereinbarungen zwischen der EU und Lateinamerika sowie der Karibik nicht auf Handels- und Wirtschaftsfragen beschränken, sondern müssen auch politische, kulturelle und soziale Aspekte berücksichtigen, um zu einem stärkeren sozialen Zusammenhalt zu gelangen.

    2.4

    In dem Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und dem CC-SICA werden als Leitlinien für die Arbeit der beiden Institutionen festgelegt das „Engagement für die Aufnahme des sozialen Dialogs in das künftige Assoziierungsabkommen EU/Zentralamerika“ und die „Unterstützung der Initiative zur Schaffung eines Gemischten Beratenden Ausschusses der Zivilgesellschaft beider Weltregionen im institutionellen Rahmen des künftigen Assoziierungsabkommens“. Der erfolgreiche Abschluss eines Assoziierungsabkommens hängt sehr stark davon ab, dass die organisierte Zivilgesellschaft beider Regionen die Verhandlungen effektiv begleiten kann und in der Lage ist, die gesamte Gesellschaft über die Fortschritte, die Schwierigkeiten und die Erfolge zu unterrichten.

    3.   Eine neue Etappe in den Beziehungen EU/Zentralamerika

    3.1

    Derzeit konkretisieren sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika im politischen Dialog und der Zusammenarbeit sowie in den Handelsbeziehungen, die die EU in den 70er Jahren durch das Allgemeine Präferenzsystem förderte, zu dem inzwischen noch eine Sonderregelung mit Anreizen für nachhaltige Entwicklung und ordentliche Governance — einschließlich der Bekämpfung des Drogenhandels — (SPG+) hinzugekommen ist.

    3.2

    Die EU ist nach den USA (46 %) der zweitgrößte Handelspartner Zentralamerikas mit 12 % des Gesamthandels. Was jedoch die Entwicklungshilfe und -zusammenarbeit anbelangt, ist die EU der größte Geldgeber Zentralamerikas mit Haushaltsmitteln in Höhe von 563,2 Mio. EUR im Zeitraum 2002-2006, zu denen noch 74,5 Mio. EUR im Rahmen des Memorandums zwischen der Kommission und dem Generalsekretariat des SICA sowie über 279 Mio. EUR Katastrophenhilfe hinzukommen, letztere hauptsächlich infolge des Hurrikans Mitch und des anschließenden Erdbebens in El Salvador. Die EU hat für die Jahre 2007-2013 eine Aufstockung ihrer Entwicklungshilfe auf 840 Mio. EUR zugesagt, und auch der Umfang der europäischen Direktinvestitionen in Zentralamerika nimmt weiter zu.

    3.3

    Jedoch gehen die Beziehungen zwischen der EU und Zentralamerika weit über Handel und Zusammenarbeit hinaus und beruhen auf einer umfassenderen strategischen Sicht, die so sensible Bereiche wie Sicherheit und Terrorbekämpfung, Umweltschutz und Aufbau eines Modells für nachhaltige Entwicklung, Migration und ihre notwendige Steuerung zum Nutzen sowohl der Herkunfts- als auch der Aufnahmeländer der Migranten sowie die Einführung einer neuen Weltwirtschaftsordnung auf der Grundlage einer verantwortungsvollen Regierungsführung unter Achtung der Menschenrechte sowie der wirtschaftlichen und sozialen Rechte umfasst.

    3.4

    Der im Mai 2006 in Wien gefasste Beschluss, Verhandlungen mit Zentralamerika über den Abschluss eines Assoziierungsabkommens aufzunehmen, ist schon für sich allein genommen eine Herausforderung und Chance, die nicht verpasst werden darf.

    3.5

    Da die europäische Strategie für den Abschluss von Assoziierungsabkommen auf einem interregionalen Dialog beruht, muss analysiert werden, wie fortgeschritten die Integration der Region Zentralamerika ist.

    3.5.1

    Die Integration Zentralamerikas ist schon ein altes Projekt, das bis auf die Unabhängigkeit der zentralamerikanischen Staaten zurückgeht. Dieses Projekt hat durch das Protokoll von Tegucigalpa von 1991 und den Vertrag über die wirtschaftliche Integration Zentralamerikas von 1993 an Aktualität gewonnen.

    3.5.2

    Zwar besteht ein mehrheitlicher Konsens über die regionale Integration, doch werden bislang kaum Fortschritte erzielt, weil sich die politischen Beschlüsse nur schwer konkret umsetzen lassen, weil erhebliche wirtschaftliche Schwächen bestehen oder auch, weil es an regionaler Solidarität mangelt. Dennoch kann man sagen, dass die Integration seit 2002 deutlichere Züge anzunehmen scheint (3).

    3.5.3

    Behindert wird der Integrationsprozess jedoch dadurch, dass die regionalen Institutionen zu schwach sind und daher keine supranationalen Beschlüsse gefasst werden können; dadurch, dass sich die Volkswirtschaften der Länder dieser Region unterschiedlich entwickeln; sowie dadurch, dass die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen fast nicht an der Beschlussfassung und an der Sensibilisierung für die Vorteile der regionalen Integration beteiligt sind; diese Faktoren erschweren entschlossenere Fortschritte im Integrationsprozess.

    3.5.4

    Trotz der Schwierigkeiten stimmen jedoch einige Faktoren optimistisch im Hinblick auf den regionalen Integrationsprozess, insbesondere die gemeinsame Tradition und Kultur der betreffenden Länder, das Vorhandensein eines relativ stabilen und verantwortungsvollen rechtlichen und institutionellen Rahmens sowie die empfundene und bekräftigte Notwendigkeit, einige Institutionen zu reformieren (PARLACEN (4)), um in den Strategien zur Einführung regionaler Politiken größere Effizienz erreichen zu können. Zuversichtlich und vertrauenserweckend stimmen auch die Bewusstwerdung und die stärkere Mitwirkung der Zivilgesellschaft.

    3.5.5

    In den jüngsten Sitzungen des Gemischten Ausschusses EU/Zentralamerika im April 2007 sagten die zentralamerikanischen Regierungen zu, bis zum Abschluss der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen einen Rechtsrahmen für die Schaffung der zentralamerikanischen Zollunion mit entsprechendem Durchführungszeitplan vorzulegen, was ein wichtiger und entscheidender Schritt in Richtung zentralamerikanische Integration und Möglichkeit eines Abkommens zwischen den beiden Weltregionen ist.

    3.6

    Der nun beginnende Verhandlungsprozess bietet eine außerordentliche Chance zur Nutzung beiderseitiger Vorteile in verschiedenen Bereichen, die ausgeschöpft werden können und müssen. Darunter sind beispielsweise folgende Aspekte zu nennen:

    3.6.1

    Entwicklung und Stärkung der Zollunion und Abschaffung der Wirtschafts- und Zollbarrieren zwischen den Ländern der Region, eine von der EU unterstützte Politik, die einen starken Beitrag dazu leisten kann, dass die zentralamerikanischen Volkswirtschaften einander ergänzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren derzeitigen und potenziellen Wirtschaftspartnern steigern. Dies erleichtert etwaige europäische Investitionen in der Region und sogar die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit;

    3.6.2

    ein stärkerer und harmonischerer sozialer Zusammenhalt festigt die noch jungen zentralamerikanischen Demokratien, wodurch Konfliktpotenzial entschärft, die Rechtssicherheit erhöht und ein Austausch zwischen den beiden Weltregionen, der auf klaren, gemeinsam beschlossenen und respektierten Regeln beruht, ermöglicht wird. Wie mehrere Studien der UN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL) belegen, hängt die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Länder zu einem guten Teil vom erreichten Niveau des sozialen Zusammenhalts ab. Daher muss die organisierte Zivilgesellschaft in den ganzen Verhandlungsprozess einbezogen werden;

    3.6.3

    ein weiterer Bereich von Interesse für beide Weltregionen ist die Erarbeitung vorbeugender Maßnahmen gegen Naturkatastrophen, um Zentralamerika weniger anfällig zu machen. Diese Region ist Naturkatastrophen ausgeliefert, die zahlreiche Menschenleben kosten und die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Millionen Menschen verschlechtern. Diesem Umstand sollte in den Verhandlungen Rechnung getragen werden, indem vorbeugende Maßnahmen und Katastrophenschutzvorkehrungen getroffen werden. Gleichzeitig würden diese Maßnahmen die Aufgabe der Hilfe im Katastrophenfall erleichtern und die Kosten der solidarischen internationalen Hilfe verringern;

    3.6.4

    und schließlich sei — ohne Anspruch auf Vollständigkeit — hervorgehoben, dass die EU und Zentralamerika die gleichen Interessen haben, wenn es darum geht, die Umwelt und die Artenvielfalt durch Politiken, Programme und konkrete Maßnahmen dringend zu schützen. Wenn die Verhandlungen Anreize schaffen für einen vernünftigen Umgang mit natürlichen Ressourcen, für die Ablehnung umweltschädlicher Verfahren und Produkte, für die Achtung der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte der Landarbeiter(innen) sowie für die Ausweisung von Naturschutzgebieten, so wird das Assoziierungsabkommen einen wertvollen Beitrag leisten, der nicht nur beiden Weltregionen zugute kommt, sondern auch ein Muster für eine Assoziierung neuen Typs darstellt, das in anderen Verhandlungen als Beispiel dienen kann.

    4.   Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage in Zentralamerika

    4.1

    Die Länder Zentralamerikas gehören zu den ärmsten Lateinamerikas und weisen erhebliche Mängel bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf, was den sozialen Zusammenhalt jedes einzelnen dieser Länder und der gesamten Region — bedingt durch die starke Armut und eine sehr ungleiche Vermögensverteilung — insgesamt stark beeinträchtigt.

    4.2

    Es handelt sich um eine Region (mit Ausnahme von Costa Rica), in der demokratische Prozesse erst jüngst begonnen haben und die langjährige Diktaturen und bewaffnete Konflikte mit nachhaltigen Auswirkungen erlebt hat. Folgende Hindernisse stehen ihrer Entwicklung im Wege:

    a)

    noch immer schwach ausgeprägte Demokratien mit unzureichendem Schutz der Grundrechte, Straflosigkeit für Verbrechen, Korruption, mangelnde Transparenz von Regierung und Verwaltung bei ökonomischen und politischen Entscheidungen usw.;

    b)

    Schwäche der Wirtschaft, vor allem aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Länder und ihrer Abhängigkeit von den Konjunkturen der Weltmärkte;

    c)

    schwacher sozialer Zusammenhalt, vor allem aufgrund hoher Armut und unzureichender Vermögensverteilung, die es den ärmsten Bevölkerungsschichten nicht gestattet, am Wirtschaftswachstum teilzuhaben, sondern sie zu alternativen Überlebensformen wie Auswanderung oder sozialer Gewalt zwingt;

    d)

    vielfältige Umweltprobleme, einerseits aufgrund von Naturkatastrophen in dieser Region (Erdbeben, Überschwemmungen, anhaltende Dürren) und andererseits aufgrund der bedenkenlosen Ausbeutung der Bodenschätze. Nach Feststellungen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) zählen zu den Faktoren, die die Umweltprobleme in Zentralamerika verstärken, unter anderem der ungeordnete und nahezu planlose Verstädterungsprozess, die Übernutzung der Wasserressourcen, die exzessive Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft und die Waldrodungen.

    4.3

    In wirtschaftlicher Hinsicht erfuhr die zentralamerikanische Region ein Wachstum, das allerdings nicht ausreicht, um die sozialen Probleme zu lösen. In den vergangenen Jahren betrug die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate in der Region zwischen 3,2 % und 3,5 %. Aber die fehlende Wettbewerbsfähigkeit der zentralamerikanischen Volkswirtschaften — mit Ausnahme von Costa Rica und El Salvador — weist diesen Ländern auf der Skala der Wettbewerbsfähigkeit, die vom World Economic Forum für das Jahr 2006 aufgestellt wurde, die hinteren Plätze zu: 53. (Costa Rica), 61. (El Salvador) 75. (Guatemala) 93. (Honduras) und 95. (Nicaragua) — auf einer Skala von 125 Staaten.

    4.4

    In sozialer Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die zentralamerikanische Gesellschaft sehr komplex und vielfältig ist und Eingeborenengemeinschaften sowie eine nicht unbedeutende Gruppe von afrikanisch-stämmigen Einwohnern umfasst, die im allgemeinen marginalisiert, wenn nicht gar vergessen sind.

    4.5

    Die Eingeborenengemeinschaften werden gewöhnlich mit den armen ländlichen Gebieten in Verbindung gebracht, wobei häufig die Wanderungsbewegung in die Städte aufgrund der stets schlechter werdenden wirtschaftlichen Situation auf dem Lande vergessen wird, die zu einer Zunahme des Armutsgürtels um die Städte beiträgt.

    4.6

    Die afrikanischstämmigen Einwohner, die in allen Ländern außer El Salvador anzutreffen sind, haben nicht die erforderliche politische und gesellschaftliche Beachtung erfahren und sind Opfer von rassischen, beruflichen und sozialen Diskriminierungen.

    4.7

    Die soziale Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, die von sämtlichen sozioökonomischen Indikatoren angezeigt wird, ist ein Sachverhalt, der schon wegen seines Umfangs nicht übersehen werden kann. Sowohl an der Arbeitslosigkeit als auch an den prekären Jobs, an der Qualität der Arbeit oder der Höhe erhaltenen Lohnes und an der besonders hohen Schulabbrecherquote von Mädchen ist zu erkennen, dass die Lage der Frauen in der zentralamerikanischen Gesellschaft äußerst nachteilig, ja geradezu dramatisch ist, zumal ein hoher Anteil unter ihnen aus verschiedenen Gründen auch Haushaltsvorstand ist.

    4.8

    Dass keine aktualisierten, zuverlässigen und vergleichbaren Daten über die Situation der Frauen und Mädchen vorliegen, scheint zu belegen, dass dieser Frage nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird, obwohl die Regierungen der Region die internationalen Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, so das einschlägige ILO-Übereinkommen oder das UN-Übereinkommen gegen jede Art von Diskriminierung von Frauen. Die Gewalt gegen Frauen (in ihren verschiedenen Formen, von häuslicher Gewalt bis zu Gewalt am Arbeitsplatz) ist weiterhin sehr besorgniserregend, trotz der Bemühungen der Frauenbewegungen.

    4.9

    Die Armut, die mit Ausnahme von Costa Rica praktisch die Hälfte der Bevölkerung oder mehr betrifft, das Gewicht des informellen Arbeitsmarktes, der etwa 40 % ausmacht, die mehr als ungenügenden Haushaltsmittel für soziale Belange wie Gesundheit und Bildung und die Arbeitslosigkeit sind Merkmale einer Region, die man vor Augen haben muss, um eine Vorstellung von dem Mangel an sozialem Zusammenhalt zu erhalten, der dort herrscht.

    4.10

    Auch muss hervorgehoben werden, dass es im Allgemeinen keine Politik der Achtung der Menschenrechte gibt. Insbesondere werden die Rechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften nicht respektiert, wenngleich die verschiedenen zentralamerikanischen Länder zahlreiche ILO-Übereinkommen ratifiziert haben, wodurch die Verantwortung der Regierungen für die Wahrung dieser Rechte natürlich zunimmt. Die Ausübung der Bürger- und Gewerkschaftsrechte in dieser Region kann in vielen Fällen schwere persönliche Nachteile mit sich bringen, ja sogar das Leben kosten.

    5.   Kriterien, die es im Zusammenhang mit einem Assoziierungsabkommen EU/Zentralamerika zu berücksichtigen gilt

    5.1

    Bei der Vorgehensweise zur Konkretisierung des künftigen Assoziierungsabkommens müssen einige zu berücksichtigende Kriterien hervorgehoben werden, die nach Auffassung des EWSA nicht nur grundlegende Elemente für den Erfolg dieses Abkommens, sondern auch Teil einer umfassenderen Strategie für ganz Lateinamerika sein müssen.

    5.2

    Asymmetrien. Ein erstes Element, das es zu berücksichtigen gilt, sind die enormen Asymmetrien zwischen den beiden Weltregionen in vielerlei Hinsicht: Fläche, Bevölkerung, BIP, Handelsbeziehungen, wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

    5.2.1

    So starke Asymmetrien zwischen den beiden Regionen machen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, damit das Assoziierungsabkommen erfolgreich sein kann und dazu beiträgt, dass die Handels- und Kooperationspolitiken kohärent sind und sich hinsichtlich ihrer Ziele nicht unterscheiden.

    5.3

    Förderung des sozialen Zusammenhalts. Dies muss eines der zentralen Kriterien des geplanten Abkommens sein, nicht nur, weil der soziale Zusammenhalt für die EU in ihren Beziehungen zu Drittstaaten ein strategisches Element ist, sondern auch, weil er der Schlüssel für die eigene Entwicklung der zentralamerikanischen Region ist, die mit enormen Problemen der Armut und sozialen Ausgrenzung zu kämpfen hat.

    5.3.1

    Daher müssen bei der Umsetzung von Sozialpolitiken in ausreichendem Umfang die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden — in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit, aber u.a. auch im Bereich der Steuern, damit die ganze Gesellschaft von der Wirtschaftsentwicklung profitieren und die durch das Assoziierungsabkommen eröffneten Chancen nutzen kann.

    5.4

    Stärkung der Demokratie und der Institutionen. Angesichts einer so vielfältigen und durch Armut, langjährige Diktaturen und Bürgerkriege so zerrissenen Gesellschaft wie in Zentralamerika muss das Abkommen eine Chance darstellen, die Demokratie, insbesondere die partizipative Demokratie, und ihre Institutionen zu stärken.

    5.4.1

    Ganz unterschiedliche Einrichtungen, die sich für Menschenrechte, Rechte der Eingeborenen oder Afrikanischstämmigen, die Rechte der Frauen, der Arbeitnehmer oder den Umweltschutz engagieren, fordern eine stärkere Beteiligung an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Beschlussfassung, stoßen aber auf Schwierigkeiten, Gehör zu finden und als vollwertige Partner akzeptiert zu werden. Das Abkommen muss ein Faktor sein, der die Beteiligung und Anerkennung dieser Einrichtungen fördert.

    5.4.2

    Im konkreten Fall des CC-SICA, des gemäß Artikel 12 des Protokolls von Tegucigalpa eingesetzten Beratungsorgans, muss seine Rolle als Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft anerkannt und unterstützt werden, indem ihm die Logistik- und Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, die er für die Erfüllung seiner Aufgabe braucht.

    5.4.3

    Der EWSA anerkennt den CC-SICA als seine Partnerinstitution und hat mit ihm im April 2006 ein Abkommen geschlossen, das auf dem gemeinsamen Engagement für die Prinzipien Demokratie, Menschenrechte, wirtschaftliche und soziale Rechte sowie auf dem Willen zur Beteiligung am Dialog und an der Schaffung engerer Wirtschafts- und Kooperationsverbindungen zwischen der EU und dem SICA beruht.

    5.5

    Stärkung der regionalen Integration. Die regionale Integration darf nicht nur als europäische Forderung im Hinblick auf den Abschluss eines Handelsabkommens betrachtet werden, sondern ist auch als eine Chance für die Länder Zentralamerikas zu sehen, damit sie ihre Wirtschaftsschwächen angehen und die Synergien nutzen, die durch die regionale Integration zustande kommen können.

    5.5.1

    Man darf diese Frage jedoch auch nicht maximalistisch betrachten. Die regionale Integration ist ein Prozess, der Zeit, Unterstützung und ständige Anstrengung erfordert. In diesem Sinne muss das Abkommen eine Reihe von Mechanismen vorsehen (unter anderem die Einrichtung von Zollausgleichsfonds und Fonds für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt), die die regionale Integration der zentralamerikanischen Region antreiben, unterstützen und erleichtern.

    5.6

    Dem Assoziierungsabkommen eine soziale Dimension verleihen. Das Assoziierungsabkommen enthält drei eng miteinander verbundene Pfeiler — Politik, Handel und Zusammenarbeit -, die alle gleich wichtig sind, weshalb in den Verhandlungen nicht jener Pfeiler überbewertet werden sollte, der sich als der komplexeste und schwierigste herausstellt.

    5.6.1

    Im Rahmen des Pfeilers „Politik“ muss das Assoziierungsabkommen konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der good governance eine soziale Dimension mit dem Ziel eines möglichst starken sozialen Zusammenhalts sowie Klauseln zur Berücksichtigung der Rolle der Frauen, des Schutzes der Menschenrechte, der Arbeitnehmerrechte, der Umwelt, der Eingeborenen und der Einwohner mit afrikanischen Vorfahren enthalten.

    5.6.2

    Behandelt werden muss auch die Situation der Auswanderung aus Zentralamerika, deren Folgen für die Entwicklung der Länder der Region widersprüchlich sein können (Geldüberweisungen aus dem Ausland; Akademiker- und Arbeitskräfteabwanderung). Bei der Behandlung dieser Frage müssen die Würde und die Rechte der Zentralamerikaner, die in der EU leben und arbeiten, gebührend geachtet werden.

    5.6.3

    Im Rahmen des Pfeilers „Zusammenarbeit“ muss das Assoziierungsabkommen die Weitergewährung, ja Aufstockung der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfen für die Region und die Überwindung ihrer politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schwächen vorsehen. Vorgesehen werden kann — und muss nach dem Dafürhalten des EWSA — die Unterstützung für Institutionen, die auf Themen wie ILO, UNESCO oder WHO spezialisiert sind und die Entwicklung heikler Themen analysieren.

    5.6.4

    Wenn die EU die Erwartungen der zentralamerikanischen Länder erfüllen will — die ja schon Erfahrung mit anderen internationalen Abkommen haben (insbesondere dem mit den USA geschlossenen Zentralamerikanischen Freihandelsabkommen CAFTA) -, muss sie beweisen, dass das angestrebte Assoziierungsabkommen umfassendere Ziele verfolgt und mit einer umfassenden sozialen Vision einhergeht, die sich von den Grundprinzipien der EU leiten lässt und ein Wirtschaftsmodell beinhaltet, das in der Lage ist, zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region zu führen.

    6.   Empfehlungen des EWSA

    In Anbetracht der obigen Punkte spricht sich der EWSA für folgende Empfehlungen aus:

    6.1

    Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den zentralamerikanischen Staaten muss eine politische Priorität der Union darstellen, da es für die biregionale Politik der EU mit anderen Partnern in Lateinamerika von strategischer Bedeutung ist;

    6.2

    das Abkommen muss alle seine Bestandteile — Politik, Handel und Zusammenarbeit — gleichwertig behandeln;

    6.3

    es ist zu berücksichtigen, dass sich unter den Verhandlungspartnern die ärmsten Staaten Lateinamerikas befinden und dass die enormen Asymmetrien zwischen den beiden Regionen dazu zwingen, die Kooperationsprogramme zu verstärken, um etwaige negative Folgen zu vermeiden und eine Handelsöffnung zu erreichen, die auf diese Tatsachen abgestimmt ist;

    6.4

    im Assoziierungsabkommen müssen Maßnahmen vorgesehen werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern und Rechtssicherheit für Investitionen gewährleisten; auch müssen darin Ausgleichsinstrumente vorgesehen werden, um den naturgegebenen Schwierigkeiten zu begegnen, die die Schaffung eines zentralamerikanischen Binnenmarktes aufgrund der Asymmetrien zwischen den Volkswirtschaften dieser Region verursacht;

    6.5

    das Abkommen muss maßgeblich zu einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Region beitragen, indem seine Vorteile sich nicht nur für die ohnehin Privilegierten, sondern für die gesamte Bevölkerung bemerkbar machen;

    6.6

    es muss eine arbeitsrechtliche Dimension vor allem in Bezug auf die Normen der ILO enthalten; das Assoziierungsabkommen muss dazu beitragen, dass die Unterzeichner die Grundsätze und Werte beachten, die in der Verfassung der ILO und in ihren wichtigsten Instrumenten für den sozialen Bereich verankert sind, wie z.B. in der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998), der Dreiseitigen Grundsatzerklärung zu multinationalen Unternehmen und Sozialpolitik (1977, geändert 2000) und der Entschließung der Internationalen Arbeitskonferenz betreffend die gewerkschaftlichen Rechte und ihre Beziehungen zu den bürgerlichen Freiheiten (1970);

    6.7

    es muss eine deutliche soziale Dimension haben, die nicht nur Arbeitnehmerfragen umfasst, sondern auch den Umweltschutz, und mit der ein Gesamtfortschritt für die Region und ihre Völker erzielt wird;

    6.8

    es sind besonders die schwächsten Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen, als da sind die Frauen, die Eingeborenen und die afrikanisch-stämmigen Einwohner;

    6.9

    das Abkommen muss die erforderlichen Mechanismen für eine effektive Mitwirkung der Zivilgesellschaft vom Beginn der Verhandlungen an bis zu ihrer Umsetzung vorsehen;

    6.10

    in diesem Sinne sind die Hilfen für die beratenden Gremien der organisierten Zivilgesellschaft zu verstärken, insbesondere für den CC-SICA, das institutionelle Organ für die Integration der zentralamerikanischen Region, damit sie über die erforderlichen personellen, logistischen und finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgabe verfügen können;

    6.11

    es muss umgehend ein Gemischter Ausschuss zur Begleitung der Verhandlungen geschaffen werden, der sich aus Mitgliedern des EWSA und des CC-SICA zusammensetzt und in den im beiderseitigen Einvernehmen noch weitere Organisationen Vertreter entsenden können, wenn deren Beteiligung als nützlich und relevant für die Analyse des Verhandlungsprozesses betrachtet wird;

    6.12

    und schließlich muss mit den Erörterungen zwischen CC-SICA und EWSA über die Zusammensetzung, Aufgaben und Form der Umsetzung des künftigen Gemischten Beratenden Ausschusses begonnen werden, dem institutionellen Beratungsorgan des künftigen Assoziierungsabkommens.

    Brüssel, den 12. Juli 2007

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  „Sozialer Zusammenhalt in Lateinamerika und der Karibik“ (ABl. C 110 vom 10.4.2004), „Beziehungen EU/Mexiko“; „Die Beziehungen zwischen der EU und der Andengemeinschaft“ (ABl. C 309 vom 16.12.2006).

    (2)  Unter Punkt 31 der Schlusserklärung des Gipfeltreffens von Wien heißt es: „Unter Hinweis auf das gemeinsame strategische Ziel der Erklärung von Guadalajara und angesichts der positiven Ergebnisse der mit Zentralamerika durchgeführten gemeinsamen Bewertung der regionalen Wirtschaftsintegration begrüßen wir den Beschluss der Europäischen Union und Zentralamerikas, Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen und die Schaffung einer Freihandelszone aufzunehmen.“

    (3)  Die Exporte der zentralamerikanischen Länder untereinander haben zwischen 1995 und 2002 um etwa 60 % zugenommen (Informe Centroamericano 2004, IDB).

    (4)  Zentralamerikanisches Parlament.


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