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Document 52007AE0994

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Zweijährlichen Fortschrittsbericht zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung

ABl. C 256 vom 27.10.2007, p. 76–85 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 256/76


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Zweijährlichen Fortschrittsbericht zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“

(2007/C 256/15)

Die Europäische Kommission ersuchte mit Schreiben vom 11. Dezember 2006 an Herrn DIMITRIADIS den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um die Ausarbeitung einer Stellungnahme zum Thema: „Zweijährlicher Fortschrittsbericht zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz (Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung) nahm ihre Stellungnahme am 8. Juni 2007 an. Berichterstatter war Herr RIBBE.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 437. Plenartagung am 11./12. Juli 2007 (Sitzung vom 11. Juli) mit 70 gegen 21 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses

1.1

Der Ausschuss begrüßt, dass mit der auf dem EU-Gipfel im Juni 2006 beschlossenen „neuen“ Nachhaltigkeitsstrategie sichtbar Bewegung in die Diskussion gekommen ist. Besonders die verbindliche Festlegung der Vorlage von zweijährigen Fortschrittsberichten wird dazu beitragen, dass Politik und Gesellschaft konkreter darüber informiert werden, welche positiven Entwicklungen es gibt und wo Umsetzungsprobleme bestehen.

1.2

Der EWSA hat in seinen früheren Stellungnahmen zur Nachhaltigkeit die vorgelegten Dokumente der Kommission, des Rates bzw. des Europäischen Rates im Kern jeweils begrüßt, aber auch kritische Fragen gestellt und teilweise weitgehende, oft von den Institutionen nicht aufgegriffene Vorschläge erarbeitet. Auch dieses Mal kritisiert der EWSA, dass es in den meisten der als prioritär anerkannten Bereichen noch zu unkonkret formulierte Zielsetzungen gibt, ganz besonders aber, dass zu wenig Klarheit über die Instrumente hergestellt wird.

1.3

Der EWSA begrüßt besonders die in der neuen Strategie festgelegten Hauptziele und die Leitprinzipien der Politik und ruft Kommission, Rat und Europaparlament auf, diese ernst zu nehmen und voll zu berücksichtigen.

1.4

Der Ausschuss erhofft sich vom ersten Fortschrittsbericht, der im September 2007 veröffentlicht werden soll, unter anderem genauere Auskünfte darüber,

mit welchen Wirtschaftsinstrumenten die Kommission „die Förderung von Markttransparenz und Preisen, die die realen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten von Waren und Dienstleistungen widerspiegeln (Preise richtig gestalten), bewerkstelligen will“,

wie die Forderung des Europäischen Rates, „als Beitrag zu den EU-Zielen Beschäftigungssteigerung und Umweltschutz weitere Schritte (zu) erwägen, um die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf die Faktoren Ressourcen- und Energieverbrauch und/oder Umweltverschmutzung kosteneffizient zu verlagern“, konkret umgesetzt werden soll,

welchen konkreten Zeitplan sich die Kommission steckt, das Ziel des Europäischen Rates umzusetzen, diejenigen Beihilfen schrittweise abzuschaffen, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben; und ob dem Gedanken des EWSA Rechnung getragen werden könnte, diese Mittel zumindest zum Teil in einen „EU-Nachhaltigkeitsfonds“ zu überführen,

wie die Kommission die noch auftretenden offensichtlichen Widersprüchlichkeiten zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Nachhaltigkeitspolitik, die z.B. im Verkehrssektor deutlich zu Tage treten (s. Ziffer 4.15 und 4.16), zukünftig vermeiden wird, und

wie mit jenen Mitgliedstaaten umgegangen werden soll, die keine qualifizierten nationalen Nachhaltigkeitsstrategien vorgelegt haben.

1.5

Es ist verständlich, dass dem Bereich Klima und Energie angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Klimaauswirkungen ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Der EWSA ist aber der Auffassung, dass

dies eine positive Entwicklung ist, aber nicht dazu führen darf, dass andere zentrale Elemente der Strategie vernachlässigt werden;

trotz des bestehenden dringenden politischen Handlungsbedarfs alle Beschlüsse nach den in der neuen Strategie festgelegten „Leitprinzipien der Politik“ gefällt werden sollten; also unter Beteiligung der Bürger, der Unternehmen und der Sozialpartner, unter Nutzung der besten verfügbaren Kenntnisse etc. Der Beschluss im Rahmen des „Energiepaketes“, statt der früher beschlossenen 5,75 % zukünftig 10 % der europäischen Kraftstoffe aus Biomasse herzustellen, ist diesem Prinzip nicht gefolgt. Der EWSA sieht hier potenziell große Probleme, die er in einer eigenen Stellungnahme zum entsprechenden Fortschrittsbericht der Kommission (1) formulieren wird.

2.   Hauptelemente und Hintergrund der Stellungnahme

2.1

Im Jahr 2001 verabschiedete der Europäische Rat in Göteborg die „EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“. Im Dezember 2005 legte die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung — ein Aktionsprogramm“ (2) vor, in der „weitere konkrete Maßnahmen für die nächsten Jahre“ festgelegt werden sollten.

2.2

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat sich in den letzten Jahren in vielen Stellungnahmen mit der Nachhaltigkeitsstrategie befasst. Dabei hat er immer wieder die hohe Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung für unsere Gesellschaft herausgestellt. Er hat die Ansätze der Kommission im Grundsatz jeweils unterstützt und die Aussagen des Europäischen Rates geteilt, wonach die Nachhaltigkeitsstrategie die übergeordnete Strategie der Union ist, an deren Zielen sich auch die Lissabon-Strategie zu orientieren hat.

2.3

Der EWSA hat aber in seinen Stellungnahmen zum Thema „Nachhaltige Entwicklung“ oftmals auch kritische Anmerkungen formuliert und konstruktive Fragen aufgeworfen, die von der Kommission und dem Rat teilweise bis heute nicht beantwortet worden sind.

2.4

In seiner letzten Stellungnahme zum Thema befasste sich der EWSA mit der o.g. Mitteilung der Kommission vom Dezember 2005. Er kritisierte dabei, dass die Kommission mit ihrem als „ambitiös“ beschriebenen Aktionsprogramm weder der Empfehlung des EWSA vom April 2004 noch ihrem eigenen Versprechen vom Juni 2005 nachgekommen ist. Denn sie hatte, anders als versprochen, wieder keine klaren Ziele benannt, die sie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie erreichen will.

2.4.1

Der EWSA erinnerte damals daran, dass eine Strategie den Weg zur Erreichung von Zielen beschreibt. Das Fehlen von konkreten Zielen muss zwangsläufig zu Problemen bei der Benennung von Instrumenten führen. Denn wenn man nicht genau weiß, wohin man will, kann man auch nicht festlegen, wie man dorthin kommt. Die Mitteilung ließ folglich nach Auffassung des EWSA mehr Fragen offen, als sie Antworten und Orientierung gab.

2.4.2

Wenn aber weder Ziele noch Instrumente der breiten Bevölkerung bzw. den beteiligten Sozialpartnern vermittelt werden, wenn also Unklarheit darüber herrscht, „was nachhaltige Entwicklung überhaupt konkret ist und wie sich die zukünftige Entwicklung von der heutigen Lebenssituation unterscheiden wird, … (ergeben) sich Ängste und Widerstand potenziell betroffener Sektoren“, schrieb der EWSA bereits in seiner Stellungnahme aus 2004 (3). Der EWSA muss leider feststellen, dass sich in den vergangenen 3 Jahren kaum mehr Klarheit eingestellt hat, was der Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitspolitik sicher abträglich ist.

2.5

Die im ersten Halbjahr 2006 zuständige österreichische Präsidentschaft sah dies alles vermutlich ähnlich. Sie hat deshalb die Kommissionsmitteilung von 2005 mehr oder weniger beiseite gelegt und ein eigenständig neues Papier erarbeitet, mit dem sich dann auf dem Gipfel im Juni 2006 die Staats- und Regierungschefs befassten. Dieses Papier wurde dann dort auch als „die neue Strategie“ verabschiedet (4).

2.6

In dieser neuen Strategie wird dem EWSA — wohl aufgrund seines bisherigen Engagements zum Thema — eine wichtige Rolle zuerkannt. Gemäß Ziffer 39 soll er zukünftig „eine aktive Rolle bei der Schaffung von Eigenverantwortung spielen, in dem er u.a. als Katalysator zur Stimulierung der Debatte auf europäischer Ebene dient“, und indem er „ferner ersucht (wird), Beiträge zu dem alle zwei Jahre von der Kommission vorzulegenden Fortschrittsbericht zu erstellen“.

2.7

Dieser Verantwortung und diesem Wunsch möchte der EWSA mit dieser Stellungnahme nachkommen. Zunächst werden in der Stellungnahme einige wenige grundlegende generelle Anmerkungen zur „neuen“ Strategie vorgetragen (Absatz 3), danach auf die in der neuen Strategie angesprochenen Themenfelder kurz eingegangen (Absatz 4) und anschließend die Vorstellungen des EWSA zu bestimmten Inhalten des bis zum September 2007 zu erstellenden Fortschrittsberichtes formuliert (Absatz 5).

3.   Generelle Anmerkungen zur „neuen“ Strategie

3.1

Wenn die wichtigste politische Institution der EU eine ihrer Politiken überprüft und erneuert, wie es der Europäische Rat mit der „EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“ getan hat, dann erwartet die Zivilgesellschaft, dass in dem Papier auch verdeutlicht wird,

warum überhaupt eine Überprüfung notwendig war,

was das Ergebnis dieser Defizitanalyse war, wo also Probleme erkannt worden sind, und

was konkret in Zukunft verändert werden soll, welche Bereiche man also nicht mehr oder anders bearbeiten will bzw. welche Bereiche warum neu hinzukommen, und

wie man z.B. das notwendige Ziel der Integration des Nachhaltigkeitsgedankens in die Arbeit aller Generaldirektionen zu erreichen gedenkt.

3.2

Doch nach Hintergrund und Ergebnis einer solchen Überprüfung sucht man im Dokument leider vergeblich. Es wird einfach eine „neue“ Strategie vorgelegt.

3.3

In die Göteborg-Strategie waren, auf Grundlage einer Kommissionsmitteilung, 4 Themenschwerpunkte aufgenommen worden, nämlich

Klimaveränderungen,

Verkehr,

Öffentliche Gesundheit sowie

natürliche Ressourcen.

3.4

Zwei weitere, damals von der Kommission in der Vorlage vorgeschlagene Themen, nämlich „Armutsbekämpfung“ sowie „Überalterung“, fanden nicht Eingang in die Göteborg-Strategie, ohne dass der Europäische Rat dies begründete. Der EWSA kritisierte dies in seiner Stellungnahme vom April 2004 (5) als „inadäquates Signal“. Zudem wurde vielfach kritisiert, dass die Strategie nicht in einem einzigen Papier untergebracht würde und öffentlichkeitswirksam vermittelt werden könnte, und dass die Außendimension gesondert behandelt und dann auch in einem eigenen Dokument festgehalten wurde.

3.5

In der „neuen Strategie“ werden nun 7 zentrale Herausforderungen beschrieben und hierzu operative Ziele und Vorgaben benannt. Dabei handelt es sich um die Bereiche:

Klimaänderung und umweltfreundliche Energie,

nachhaltiger Verkehr,

nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion,

Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen,

Gesundheit,

soziale Eingliederung, Demografie und Migration sowie

globale Herausforderung in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung.

3.6

Dieser Abgleich von ursprünglicher mit neuer Strategie zeigt, dass mit der „neuen Strategie“ im Kern keine Schwerpunktverlagerung verbunden ist. Sie ergänzt lediglich die Themen der Göteborg-Strategie um die schon 2001 in der Kommissionsmitteilung erkannten Problemschwerpunkte („Armutsbekämpfung“ und „Überalterung“) sowie um das Thema „Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion“.

3.7

Der EWSA kann dies gut nachvollziehen, da sowohl die 2001 aufgegriffenen wie die damals verworfenen Fragestellungen nicht gelöst sind und eine konsequente politische Behandlung dringender denn je ist. Aber genau vor dem Hintergrund bislang unzureichender politischer Maßnahmen ist die Beantwortung der Frage, was eigentlich die neue von der alten Strategie unterscheidet und wie die bisherigen Erfolge der alten Strategie bewertet werden, von Interesse. Wichtig ist diese Frage vor allem deshalb, um nicht den Vorwurf aufkommen zu lassen, mit der Vorlage immer neuer Papiere mehr zur Verwirrung, denn zur politischen Stärkung eines notwendigen Prozesses beizutragen. Der EWSA hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sich Nachhaltigkeitspolitik nicht an der Menge der von Verwaltung und Politik produzierten Dokumente, sondern nur an konkret wirksamen Maßnahmen messen lässt.

3.8

Diese neue Strategie beruht auf einem hervorragenden Katalog an Grundsätzen für eine nachhaltige Entwicklung, die zu einem Katalog von Zielen und Maßnahmen für jede der sieben ausgewählten prioritären Bereiche umgearbeitet werden sollen; daneben sind einige Maßnahmen zu Querschnittsthemen sowie die Entwicklung von Verfahren zur Umsetzung und zur Beobachtung der Fortschritte vorgesehen. In dieser Hinsicht stellt die neue Strategie sicherlich eine Verbesserung gegenüber den vorangehenden Strategien dar.

3.9

Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass diejenigen Teile der Strategie, die sich mit Klimawandel und Energie befassen, zurzeit nachdrücklich behandelt werden. Dies ist eine positive Entwicklung, darf aber nicht dazu führen, dass andere zentrale Elemente der Strategie vernachlässigt werden. Die vorliegende Überprüfung der Umsetzung bietet eine gute Gelegenheit, dieser Frage nachzugehen und zu versuchen, der Strategie in all ihren zentralen Bereichen mehr Bedeutung und Schwung zu verleihen. Der Ausschuss möchte einmal mehr betonen, dass es sich bei der nachhaltigen Entwicklung um einen umfassenden integrierten Ansatz handelt und nicht um eine Liste einzelner Optionen, aus der man sich sein „Menü“ zusammenstellen kann. Die im Hinblick auf den Klimawandel gesteckten Ziele und Vorgaben sind sehr eindeutig, präzise und dringlich genug, um wirklich Maßnahmen anstoßen zu können. Die meisten anderen Themen der Strategie zur nachhaltigen Entwicklung sind jedoch zu vage und zeitlich unbestimmt, um den Anstoß zu geben für größere Veränderungen.

3.10

Bandbreite der Strategie. Die sieben Themen in der neuen Strategie stellen gegenüber den unzureichenden vier Themen der vorangehenden Version eine Verbesserung dar. Dennoch bleiben einige wichtige Bereiche noch immer ausgeklammert. Bereits in seiner Sondierungsstellungnahme vom April 2004 (6) hatte der EWSA übrigens gefordert, der Landwirtschaft ein eigenes Kapitel zu widmen. Der Ausschuss wiederholt nun diese Forderung vor dem Hintergrund, dass er mehrfach große Zweifel angemeldet hat, dass eine nachhaltige Landwirtschaft, wie sie das „europäische Agrarmodell“ fordert, unter Weltmarktbedingungen überhaupt erreichbar ist. Seine Skepsis, ob sich die GAP wirklich in die richtige Richtung bewegt, wird dadurch verstärkt, dass die Staats- und Regierungschefs die für den Finanzzeitraum 2007-2013 bereitstehenden Mittel der für die Entwicklung der nachhaltigen Landwirtschaft besonders wichtigen 2. Säule der GAP massiv gekürzt haben. Der EWSA hat dies mehrfach kritisiert und fragt sich, wie diese Entscheidung mit der Politik der nachhaltigen Entwicklung vereinbar sein soll. Eine Abhandlung des Themas „Landwirtschaft“ in der neuen Strategie unter dem Punkt „natürliche Ressourcen“ wird der Problematik nicht gerecht.

3.11

Mit der Frage, ob eine auf globale, offene Märkte ausgerichtete europäische Agrarpolitik nachhaltig sein kann, wird automatisch die generelle Frage nach den globalen Spielregeln bei Produktion und Handel angesprochen. Die WTO ist eine Organisation, die auf Übereinkommen basiert, die den freien Welthandel fördern wollen. Ein freier, liberalisierter Handel muss aber keinesfalls automatisch nachhaltig sein, wie der EWSA mehrfach dargestellt hat. Wie aus einem freien Handel ein mit Nachhaltigkeitsprinzipien verträglicher Handel werden kann, dazu macht die neue Strategie leider keine Aussagen. Dies ist ein großes Manko! Auch hier muss der EWSA leider darauf hinweisen, dass es die Verantwortlichen in der EU bislang versäumt haben, diese von ihm bereits vor 3 Jahren aufgeworfene Frage (7) zu beantworten, auch wenn der EWSA gern konstatiert, dass die EU in den letzten Jahren durchaus bemüht war, über neue Regeln im globalisierten Handel und bei IMF und Weltbank zu verhandeln.

3.11.1

Die globale Dimension ist für eine europäische Nachhaltigkeitsstrategie natürlich von großer Bedeutung, da die europäische Wirtschaft natürlich auch von den Entwicklungen außerhalb unseres Wirtschaftsraumes betroffen ist. Eine EU-Strategie muss deshalb mit einem globalen Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung in Einklang stehen und diesen aktiv unterstützen. In der neuen Strategie wird diesem Sachverhalt durch Hinweise auf die Unterstützung der Milleniumsentwicklungsziele, des Kyoto-Protokolls, des UN-Umweltschutzprogramms UNEP und anderer weltweiter Initiativen Rechnung getragen. In der Strategie wird zudem die Notwendigkeit anerkannt, dass „die Globalisierung in den Dienst der nachhaltigen Entwicklung“ gestellt werden muss. Sie enthält einen Hinweis auf den Aktionsplan für nachhaltigen Konsum und nachhaltige Produktion, den die Kommission 2007 erarbeitet. Der EWSA ist jedoch der Auffassung, dass eine weiter reichende Analyse notwendig ist, um überhaupt auf eine Lösung der Probleme der weltweiten Ungleichheit hoffen zu können. Der Wachstumsdrang der Nationen, die sich gerade erst im Prozess der Industrialisierung befinden und die berechtigterweise einen viel höheren Lebensstandard anstreben, wird nahezu mit Sicherheit katastrophale Auswirkungen auf die globalen Ressourcen und Systeme haben. Die Strategie befasst sich daher mit den Belastbarkeitsgrenzen des durch 200 Jahre ungleich verteilte Industrialisierung bereits strapazierten Planeten.

3.11.2

Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission deshalb eine Mitteilung zu Ansätzen zur Verwaltung und Allokation weltweiter gemeinsamer Ressourcen erarbeiten sollte. Diese würde einen langfristigen Rahmen zur Stabilisierung der Konzentration atmosphärischer Treibhausgase auf einem „unbedenklichen“ Niveau durch internationale Beteiligung an einem verbindlichen weltweiten Pool von Emissionsrechten zum Schwerpunkt haben. Nach Ablauf einer vereinbarten Frist, innerhalb deren sich die Pro-Kopf-Emissionen einander angleichen würden, wären diese Rechte gleichmäßig verteilt. Mit einem solchen Ansatz, der bereits vielfach diskutiert wird und als „contraction and convergence“ bekannt ist, können die Auswirkungen sowohl von Bevölkerungswachstum, Industriekapazitäten und Globalisierung als auch die Forderungen nach einer ausgewogenen und konkreten Re-Allokation der Erdatmosphäre als einer gemeinsamen Ressource berücksichtigt werden.

3.12

Eindeutigkeit der Ziele. Nachhaltige Entwicklung ist als Gesamtziel für die Gesellschaft weithin akzeptiert. Damit jedoch von einer Strategie für nachhaltige Entwicklung ein echter Impuls ausgehen kann, muss sie anhand konkreter messbarer Ziele und Vorgaben auf der Grundlage einer strengen Analyse umgesetzt werden. Die neue Strategie enthält zwar eine große Zahl von Zielen und Maßnahmen, setzt diese jedoch nicht in Beziehung zu einer quantifizierten Analyse von Daten und Entwicklungen oder zu einer qualitativen Analyse von Fragestellungen und Problemen. So ist häufig nicht klar, weshalb bestimmte Ziele und Maßnahmen gewählt wurden, wie die entsprechenden Fortschritte bewertet werden sollen und inwiefern sie zu überhaupt zu einer allgemeinen Nachhaltigkeit beitragen können. Die vorliegende Überprüfung sollte die Gelegenheit bieten, all diese Punkte zu verbessern und zu klären, so dass es in Zukunft wirklich möglich sein wird, die Fortschritte systematischer zu beurteilen.

3.13

Nach diesen eher kritischen Anmerkungen möchte der EWSA allerdings auch Positives anmerken. Die „neue Strategie“ formuliert im Vergleich zum im Dezember 2005 vorgelegten „Aktionsprogramm“ der Kommission eindeutig mehr konkrete Zielsetzungen, z.B. bezüglich Begrenzung der klimarelevanten Emissionen oder der Energieeffizienz. Besonders aber die Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat bei seiner Tagung im März 2007 speziell zur Klima-, z.T. auch zur Energiepolitik gezogen hat, lassen nun einige Ziele deutlicher werden.

3.14

Instrumente zur Umsetzung der Strategie. Doch auch in der neuen Strategie (wie auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2007) wird viel zu wenig deutlich, mit welchen Instrumenten diese nun konkreter formulierten Ziele erreicht werden sollen, welche „Strategie“ folglich eingeschlagen werden wird. Interessant ist aber allemal, dass nun — mehr zwischen den Zeilen — zumindest Andeutungen zu möglichen Instrumenten gefunden werden können. Sie sind zwar dem EWSA noch viel zu unkonkret, doch könnte und sollte der Fortschrittsbericht genutzt werden, um hierzu konkrete Aussagen zu machen und so Abhilfe und Orientierung zu schaffen (s. Ziffer 5).

4.   Spezielle Anmerkungen zur „neuen Strategie“

4.1

In der überarbeiteten Strategie wird betont, dass die Dynamik des Prozesses der Lissabon-Strategie unbedingt in die umfassenderen Ziele der nachhaltigen Entwicklung integriert werden muss. Anschließend wird aber keine ernstzunehmende Analyse darüber vorgenommen, wie sich Wachstums- und Entwicklungsmuster weltweit verändern müssen, um die Welt in Zukunft nachhaltiger zu gestalten. Die Folgen nicht nachhaltiger Entwicklungen werden immer offensichtlicher. Sie äußern sich besonders deutlich in den fatalen Folgen der Klimaveränderungen, aber auch im nach wie vor anhaltenden globalen Rückgang der Biodiversität, in der sich immer stärker öffnenden Schere zwischen Arm und Reich, im absehbaren Schwund der Rohstoffe etc.

4.2

Die Folgen werden dramatische ökonomische Auswirkungen haben. In bestimmten Regionen droht die heutige Wirtschaftsbasis komplett zusammen zu brechen. In der Schweiz geben beispielsweise Banken Investoren, die in die Wintersportinfrastruktur investieren wollen, keine Kredite mehr, wenn der Standort unterhalb von 1 500 m über dem Meeresspiegel liegt. Wie es mit der Landwirtschaft bzw. dem Tourismus im Mittelmeerraum weitergehen wird, wenn es noch heißer und trockener werden sollte, darüber herrscht mehr und mehr größte Unsicherheit.

4.3

Die „öffentlichen Ausgaben, die in der EU für den Schutz der Küstenlinie vor Erosion und Hochwasser getätigt werden, belaufen sich auf schätzungsweise 3,2 Mrd. EUR gegenüber 2,5 Mrd. EUR im Jahr 1986. Studien zufolge wird die Küstenerosion im Zeitraum 1990-2020 jährlich Kosten von durchschnittlich 5,4 Mrd. EUR verursachen“. Mit dieser hohen Summe kann jedoch nur ein Teil der sich abzeichnenden negativen Folgen abgewendet bzw. gemildert werden.

4.4

Es ist fatal: Wir leben in einem Wirtschaftssystem, in dem beispielsweise Krankheitskosten und Umweltschäden, z.B. jene Milliarden, die durch den Sturm Kyrill Anfang 2007 verursacht wurden, gesamtwirtschaftlich gesehen positiv bewertet werden, weil sie ja zur Erhöhung des Bruttoinlandsproduktes beitragen. Der EWSA begrüßt, dass der Europäische Rat in seiner neuen Strategie endlich — wenn leider auch nur am Rand — beginnt, sich mit diesem Widerspruch stärker zu befassen. Der Europäische Rat hat völlig recht, wenn er in Ziffer 20 seiner neuen Strategie fordert, dass das „Kernsystem der nationalen Einkommensrechnungen ausgeweitet werden (könnte), indem u.a. Bestands- und Flusskonzepte und Nichtlohnarbeit integriert werden, und es könnte weiter durch Satellitenkonten wie Umweltausgaben und Materialflüsse ausgebaut werden“.

4.5

Der EWSA erinnert an dieser Stelle an seine Aussage aus dem Jahr 2004, dass er es „für angebracht hält, im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie durchaus Fragen zu diskutieren, die bislang fast als Tabu angesehen wurden. Eine dieser Fragen ist die des permanenten Wirtschaftswachstums als übergeordnetes Ziel und Kernaspekt aller Politiken“  (8). Der Ausschuss hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es nicht um ein rein quantitatives Wachstum gehen kann, sondern dass ein „neuer Wachstumsgedanken“ Platz greifen muss, bei dem qualitative, an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Ziele im Vordergrund stehen. Kommission und Rat sollten den vorzulegenden Fortschrittsbericht nutzen,

um einmal zu klären, ob nicht genau am Indikator „Bruttoinlandsprodukt“ als Messlatte für gesellschaftlichen Wohlstand und wirtschaftliche Prosperität auch eine bislang nicht erkannte bzw. ausgesprochene Konfliktlinie zwischen Nachhaltigkeits- und Lissabon-Strategie verläuft, und

um darzustellen, wie konkret ein den Nachhaltigkeitsprinzipien angepasster, neuer „Wohlstandsindikator“ aussehen müsste.

4.6

An vielen Beispielen lässt sich deutlich machen, dass wirtschaftliche und umweltpolitische Fortschritte nicht zwangsläufig zu einem Anstieg des BIP führen müssen, sehr wohl aber Arbeit geschaffen und Umwelt entlastet werden kann. Wenn Energiesparlampen die ineffektiveren normalen Glühbirnen ablösen, so wird weniger Strom verbraucht, das BIP wird sich — auch nach Einrechnung der zu tätigenden Investitionen — dadurch eher verringern. Dennoch wünscht sich der EWSA hier mehr „Wachstum“, wie auch im Bereich der Isolierung von Gebäuden, bei spritsparenden Motoren, energieeffizienten Geräten etc.

4.7

Der Ausschuss begrüßt folglich, dass nun die Kommission Alternativen zum Bruttoinlandsprodukt als Maßstab gesellschaftlichen Wohlstands untersucht, und bekundet sein großes Interesse an dieser Arbeit.

4.8

Nachhaltige Entwicklung ist — das hat der EWSA bereits häufig betont — nicht zum Nulltarif zu haben. Er hat zudem mehrfach betont, dass es auf makroökonomischer Ebene zu einschneidenden strukturellen Veränderungen kommen muss und kommen wird, gewollt oder ungewollt. Die Aufgabe der Politik sollte es sein, den notwendigen Wandel behutsam einzuleiten, um größere Brüche zu vermeiden und die größten negativen Folgen abzumildern.

4.9

Was die Verantwortung für die Lösung dieser Probleme angeht, so erinnert der Ausschuss mit Blick auf die mikroökonomische Ebene daran, dass nicht nur die Politik gefordert ist, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Auch die Wirtschaft und jeder einzelne Mitbürger sind gefordert. Die Kommission erinnert zu Recht seit mehreren Jahren an die soziale Verantwortung der Unternehmen; und diese Verantwortung umfasst im Zuge des sozialen Dialogs die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt.

4.10

Der Europäische Rat weist in seiner neuen Strategie darauf hin (9), dass diese „… einen umfassenden Rahmen (bildet), innerhalb dessen … sich wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele gegenseitig verstärken können“. Er ist ferner der Ansicht, dass bei allen politischen Entscheidungen der EU im Vorfeld eine „ausgewogene“ Bewertung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Dimension der nachhaltigen Entwicklung erfolgen muss, bei der „die externe Dimension der nachhaltigen Entwicklung sowie die Kosten der Untätigkeit berücksichtigt werden“ müssen. Doch sobald es bei der erneuerten Strategie um die Mittel geht, ist nicht mehr von sozialem Dialog, sondern von einem institutionalisierten Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf der einen und „der Wirtschaft“ auf der anderen Seite die Rede, um Leistungsziele für Produkte und Prozesse festzulegen.

4.11

Der EWSA betont, wie wichtig es ist, die Frage der zu ergreifenden politischen Maßnahmen wirklich breit mit allen gesellschaftlichen Kräften zu diskutieren, die in der neuen Strategie festgelegten „Hauptziele“ und „Leitprinzipen“ immer im Auge zu haben und diese wirklich ernst zu nehmen. Nur dann können mögliche Fehlentwicklungen vermieden, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz hergestellt und die Nachhaltigkeit zum wirklichen Handlungsprinzip entwickelt werden.

4.11.1

Ein Beispiel, wie es verfahrenstechnisch nicht gemacht werden sollte, sind die Beschlüsse des Europäischen Rates zu der 10 %-igen Beimischung von Biokraftstoffen im Rahmen der Beschlüsse zum Energiepaket statt der früher beschlossenen 5,75 %. Der EWSA unterstützt ausdrücklich das vom Europäischen Rat gesetzte Ziel, die CO2-Emissionen bis 2020 um 20 bzw. 30 % (je nach Engagement der außereuropäischen Partner) zu reduzieren und erkennt auch die weitergehende Zielsetzung (minus 60 bis 80 % bis 2050) an. Die Beimischung von Biokraftstoffen muss nicht nur dieses Ziel unterstützen, sondern muss auch den anderen Leitprinzipien gerecht werden.

4.11.2

Es sind folglich sowohl die Energie- als auch die Natur- und Umweltbilanzen zu berücksichtigen und die Auswirkungen möglicher Flächenkonkurrenzen (im eigenen Land wie global) zu berücksichtigen. Die sich derzeit verstärkt entwickelnden Diskussionen, beispielsweise über den extrem hohen Einsatz fossiler Energien bei der Produktion der angeblich CO2-freien Biokraftstoffe (10), über deren wirkliche Klimarelevanz (11) oder über die Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion (12) zeigt, dass längst nicht alle „Nachhaltigkeitsfragen“ ausreichend beantwortet sind. Der EWSA wird diesem extrem wichtigen Thema eine gesonderte Stellungnahme widmen.

4.12

Der Ausschuss ist erfreut darüber, dass sich die Diskussion um die wirtschaftspolitischen und die finanziellen Folgen der Nachhaltigkeitsdebatte u.a. durch die Vorlage des Stern-Reports weiter versachlicht hat. Im Stern Report wird bekanntlich errechnet, dass es „nur“ 1 % des BIP bedarf, um beispielsweise die Klimafolgen weitgehend abzuwenden; eine Studie von Vattenfall, die zum Weltwirtschaftsgipfel in Davos vorgelegt wurde, kommt zum Ergebnis, dass es sogar noch „billiger“ ginge. Auch wenn 1 % des BIP ausgedrückt in einer konkreten Geldsumme ein immens hoher Betrag zu sein scheint, so muss dieser in Vergleich gesetzt werden zu anderen Politikbereichen, die ebenfalls viel Geld kosten. Die Realisierung der sog. TINA-Projekte (13) im Verkehrsbereich würde beispielsweise bis 2015 jährliche Investitionen in einer Höhe von rund 1,5 % des BIP allein in den festgelegten Verkehrskorridoren erfordern, wäre also teurer als das, was Stern zur Abmilderung der Klimafolgen errechnet.

4.13

Doch es geht, wie gesagt, nicht nur um Geld, sondern vielfach um strukturelle Veränderungen. Die „neue Strategie“ fordert beispielsweise die „Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Nachfrage nach Verkehrsleistungen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu verringern“. Der EWSA begrüßt dies. Das bedeutet aber auch, dass z.B. die sog. „just in time“ Produktion kritisch hinterfragt werden muss, mit der die Unternehmen ihre Lagerhaltung und die damit verbundenen Kosten aufgegeben und Lastwagen bzw. Güterzüge entsprechend zu rollenden Lagerhallen umfunktioniert haben.

4.14

Der Ausschuss muss aber leider feststellen, dass sich bemerkenswert schnell Diskrepanzen zwischen Anspruch und vermutlicher Wirklichkeit aufzeigen. Denn genau 13 Tage nachdem der Europäische Rat dieses operative Ziel und diese Vorgabe beschlossen hat, hat die EU-Kommission die „Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001“ (14) vorgelegt. Darin wird für den Zeitraum von 2000-2020 von einer wahrscheinlichen Zunahme des BIP von 52 %, des Straßengüterverkehrs um 55 % und des Luftverkehrs von 108 % gesprochen. Die gewollte Entkopplung findet besonders beim Schienengüterverkehr (+ 13 %) sowie beim Schienenpersonenverkehr (+ 19 %) statt.

4.15

Der EWSA kann nur mit großer Verwunderung feststellen, dass es scheinbar keine Abstimmung zwischen der Erstellung der Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch und der neuen Nachhaltigkeitsstrategie gegeben hat, denn dieser offensichtliche Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Politik wird nicht problematisiert. Im Verkehrssektor scheint die Kommission das erste spezifische Ziel, die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Mobilitätszuwachs, quasi aufgegeben zu haben. Die Kommission muss zukünftig alles Erdenkliche tun, um solche Widersprüche gar nicht erst aufkommen zu lassen. Und im Verkehrssektor muss erneut nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Städte und Gemeinden sowie die verschiedenen Aktivitäten so gestaltet werden können, dass die Transport- und Verkehrswege tendenziell kürzer werden, anstatt dass Menschen und Güter zu ihren Zielen immer größere Entfernungen zurücklegen müssen. Hierzu ist eine Anpassung der Steuer- und Raumplanungspolitik sowie eine angemessene Koordinierung auf allen Verwaltungsebenen, von der EU-Ebene bis hin zu den lokalen Behörden erforderlich.

4.16

Die neue Strategie ist, was die Lösung der immer stärker zunehmenden Verkehrsproblematik angeht, eher enttäuschend. Der EWSA muss feststellen, dass die EU energiepolitisch mittlerweile wesentlich konkreter geworden ist, was Lösungen angeht, als im Verkehrsbereich, dessen negativer Einfluss auf Klima und Umwelt- sowie Naturschutz weiter zunehmen wird.

4.17

Die Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom März 2007 (15), wonach das Emissionshandelssystem evtl. auf den Land- und Seeverkehr ausgedehnt werden könnte, sollte im Fortschrittsbericht der Nachhaltigkeitsstrategie aufgegriffen und hinsichtlich möglicher Wirkungen — auch im Vergleich zu anderen Instrumenten — bewertet werden.

5.   Inhalte des Fortschrittsberichtes

5.1

Der EWSA begrüßt, dass gemäß Ziffer 33 der neuen Strategie die Kommission zukünftig alle zwei Jahre (zum ersten Mal im September 2007) einen Fortschrittsbericht über die Durchführung der Strategie der nachhaltigen Entwicklung in der EU und in den Mitgliedstaaten vorlegen wird, der auch künftige Prioritäten, Ausrichtungen und Maßnamen enthält. Der EWSA verspricht sich davon, dass bislang offen gebliebene Fragen dadurch beantwortet werden.

5.2

Dies ist gerade bei den eher vage erwähnten Steuerungs- und Wirtschaftsinstrumenten sehr wichtig. So wird beispielsweise in Ziffer 22 angesprochen, dass „für die Förderung von Markttransparenz und Preisen, die die realen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten von Waren und Dienstleistungen widerspiegeln (Preise richtig gestalten), … die geeignetsten Wirtschaftsinstrumente verwendet werden“ sollten. Damit ist man bei der auch vom EWSA mehrfach gestellten Forderung der Internalisierung der externen Kosten und den dazu notwendigen Instrumenten. Der EWSA erinnert daran, dass diese Debatte über viele Jahre hinweg mehr oder weniger erfolglos geführt worden ist. Mit dreijähriger Verspätung hat die Kommission Ende März 2007 ihr Grünbuch „Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele“ vorgelegt, mit der die Diskussion einen neuen Schub bekommt. Der Ausschuss wird darauf achten, dass im Rahmen der Fortschrittsberichte in diese für die Nachhaltigkeit zentrale Frage endlich Bewegung kommt.

5.3

In Ziffer 23 werden vom Europäischen Rat, also von den Staats- und Regierungschefs, die Mitgliedstaaten aufgefordert, „als Beitrag zu den EU-Zielen Beschäftigungssteigerung und Umweltschutz weitere Schritte (zu) erwägen, um die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf die Faktoren Ressourcen- und Energieverbrauch und/oder Umweltverschmutzung kosteneffizient zu verlagern“. Der EWSA begrüßt dies und bittet die Kommission, diesem Kapitel im Fortschrittsbericht breiten Raum zu widmen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Art und Weise dies geschehen kann. Dabei müssen sowohl die umweltpolitischen Effekte als auch die Verteilung der Lasten genau untersucht werden, damit nicht gerade die sozial Schwachen durch die Steuerumverteilung besonders betroffen werden.

5.4

Der EWSA begrüßt auch die Ankündigung, bis „2008 einen Fahrplan für die nach Sektoren gegliederte Reform derjenigen Beihilfen vor(zu)legen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben und mit der nachhaltigen Entwicklung nicht vereinbar sind“. Auch unterstützt der Ausschuss das formulierte Ziel, „diese Beihilfen schrittweise abzuschaffen“, wobei er es hilfreich fände, wenn für die schrittweise Abschaffung ein konkreter Zeitplan genannt und gleichzeitig auch geprüft würde, die so eingesparten Mittel ggf. in einen neuen „EU-Nachhaltigkeitsfonds“ zu transferieren, auf den die Mitgliedstaaten zurückgreifen können, wenn eine Maßnahme zur Erhaltung der Umwelt mit unverhältnismäßig hohen Kosten für ihr Budget verbunden ist (Artikel 175 Absatz 5 und Artikel 174 Absatz 1, Nizza-Vertrag).

5.5

Der EWSA hat in seinen früheren Stellungnahmen immer wieder dargestellt, dass es für die Mitbürger, Unternehmen und sonstigen interessierten Stellen wichtig ist, einen klaren Überblick zu haben, was politisch konkret geplant ist und warum. Nur dann werden die Menschen auch bereit sein, diesen notwendigen Prozess aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Deshalb ist der Auftrag des Europäischen Rates an die Kommission, „einen allgemein verständlichen Leitfaden zu dieser Strategie (zu) erstellen, der auch bewährte Verfahren und Maßnahmen der Mitgliedstaaten umfasst“ (s. Ziffer 26) richtig. Leider fehlt auch hier ein konkreter Fahrplan, der Fortschrittsbericht sollte darauf eingehen.

5.6

Die Strategie beinhaltet die Verpflichtung, den Politikgestaltungsprozess durch stärkeren Einsatz von Folgenabschätzungen und stärkere Einbindung betroffener Kreise zu verbessern. Der Ausschuss heißt diese Verpflichtung gut und fordert die Kommission sowie die Mitgliedstaaten dazu auf, Erfahrungen mit der Methodik von Folgenabschätzungen im Bereich nachhaltige Entwicklung zu bewerten, und sicherzustellen, dass diese in allen Politik- und Maßnahmenbereichen wirksam angewandt wird.

5.7

Für sehr wichtig hält der EWSA den Ansatz, „eine konkrete und realistische Vision der EU auf ihrem Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung in den kommenden 50 Jahren (zu) erarbeiten“ (Ziffer 27). Aber auch hier stellt sich die Frage, was bis wann konkret vorgelegt wird. Der Ausschuss fordert schon jetzt, in einer solchen Vision den Blick auch über das Jahr 2060 hinauszurichten. Denn angesichts der im Dokument zur erneuerten Strategie angekündigten Verpflichtungen und Hauptziele (16) sollten die gesellschaftlichen Weichenstellungen auch für ganz langfristige Zeiträume so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Der Europäische Rat hat auf seinem Gipfel Anfang März 2007 im Kern damit begonnen, indem er erklärt hat, die „Emissionen bis 2050 gemeinsam um 60 bis 80 % gegenüber 1990 zu verringern“ (17). Einige fossile bzw. nicht regenerierbare Rohstoffe sind sicher länger als 50 Jahre verfügbar, aber dennoch endlich, so dass es richtig ist, bereits heute über eine Politik über den Zeitraum von 50 Jahren hinaus nachzudenken, wenn man es mit dem Aspekt der Generationengerechtigkeit ernst meint.

5.8

Der Ausschuss würde es begrüßen, wenn diese Querschnittsaspekte, die ja auf allen Ebenen der politischen Konzeption (Union und Mitgliedstaaten) einfließen sollen, auch bei den Elementen der Strategie berücksichtigt würden, damit sie wirksam werden. Gleichzeitig wird nicht angegeben, wie das zu gewährleisten ist; vermutlich weil beim aktuellen Stand der Texte, der durch den europäischen Verfassungsentwurf bestätigt wird, die Zuständigkeit der Union in diesem Bereich eine geteilte Zuständigkeit ist und die Mitgliedstaaten für die Finanzierung und Durchführung der Umweltpolitik Sorge tragen (Artikel 175 Absatz 4, Nizza-Vertrag). Die Akteure werden somit nicht präzisiert.

5.9

In der neuen Strategie ist angekündigt, dass jeder Mitgliedstaat einen Vertreter benennen wird, der als Ansprechpartner fungiert. Der EWSA geht davon aus, dass der Fortschrittsbericht Auskunft darüber geben wird, ob diese Nominierung erfolgt ist und wie sich die Zusammenarbeit entwickelt hat.

5.10

Auch sollte der erste Fortschrittsbericht Auskunft darüber geben, ob nun alle Mitgliedstaaten ihre (erste) nationale Strategie fertig gestellt haben, was für Juni 2007 angekündigt war. Für den EWSA stellt sich die Frage, wer diese nationalen Strategien nach welchen Kriterien überprüft und welche Konsequenzen es haben wird, wenn Mitgliedstaaten Strategien nicht fertig gestellt haben oder diese „unqualifiziert“ sind.

5.11

In Ziffer 41 spricht der Europäische Rat von einer „freiwilligen, gegenseitigen Begutachtung“ der nationalen Strategien, die ab 2006 mit einer ersten Gruppe von Mitgliedstaaten beginnen sollte. Der Fortschrittsbericht sollte Auskunft darüber geben, welche Ergebnisse diese Begutachtung ergeben hat und welche Konsequenzen daraus für die europäische Strategie zu ziehen sind.

5.12

Der EWSA erkennt voll und ganz an, dass in vielen Fragen der nachhaltigen Entwicklung die Mitgliedstaaten sowie die regionale und lokale Verwaltungsebene über Kompetenzen verfügen und dass sie für viele Probleme einen eigenen Ansatz und ein eigenes Aufgabenprofil erarbeiten müssen; er ist jedoch der Auffassung, dass, wenn die Fortschritte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf dem erforderlichen Niveau gehalten werden sollen, auch die Kapazitäten in der Kommission ausgebaut werden müssen, damit die Fortschritte insgesamt verfolgt und dort, wo die Umsetzung in Verzug zu geraten scheint und ein gemeinschaftlicher Ansatz gefragt ist, neue Maßnahmen eingeleitet werden können. Der Ausschuss zweifelt daran, dass allein die Koordinierung und der Austausch bewährter Verfahren ausreichend ist. Er würde es begrüßen, wenn er jedes Jahr die Zusammenstellung der zu prüfenden Ergebnisse der Mitgliedstaaten erhalten könnte.

5.13

Im Rahmen der Strategie wird die Einrichtung bzw. Stärkung der nationalen Räte für nachhaltige Entwicklung empfohlen. Die nationalen Räte spielen bei der Vorbereitung der nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle und können auch einen Beitrag dazu leisten, in den Mitgliedstaaten Maßnahmen in Gang zu bringen, die Zivilgesellschaft in Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung einzubeziehen und die Fortschritte zu beobachten. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Anwendung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung unter Wahrung eines dynamischen Gleichgewichts zwischen deren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten. Der Ausschuss kann in Bezug auf diese Empfehlung keine großen Fortschritte erkennen und will dieses Thema zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr untersuchen. Einstweilen regt er an, diese Frage auch im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung mit den Mitgliedstaaten zu erörtern.

5.14

Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten auch weiterhin prüfen, wie die Koordinierung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung innerhalb ihrer eigenen Strukturen gewährleistet werden kann. Nachhaltige Entwicklung ist ein Querschnitts- und Integrationskonzept, das über die spezifischeren Themen einzelner Abteilungen und Agenturen hinausreichen und diese zuweilen verändern sollte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dies nur möglich ist, wenn es innerhalb einer Regierung eine starke zentrale Einheit zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung gibt, die über das Wissen und die Autorität verfügt, sektions- oder abteilungsspezifische Grundsätze in Frage zu stellen. Der Fortschrittsbericht sollte Auskunft darüber geben, wo die Kommission hier innerhalb ihrer eigenen Dienststellen noch Verbesserungsbedarf sieht. Der EWSA ist sich sicher, dass es einen gibt (vgl. Ziffern 4.15 und 4.16)

5.15

Die Strategie weist sehr zu Recht darauf hin, dass nachhaltige Entwicklung umfassend in den Aufgabenbereich und die Praxis regionaler und kommunaler Verwaltungen auf allen Ebenen integriert werden muss. Einige lokale und regionale Gebietskörperschaften in Europa haben sich hinsichtlich der Einbeziehung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung in ihre Arbeit und der Entwicklung innovativer Antworten auf den Klimawandel und andere Fragen der Nachhaltigkeit in der Vergangenheit besonders hervorgetan. Die Überprüfung der Umsetzung stellt eine günstige Gelegenheit dar, die Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene zu bemessen und zu prüfen, wie bewährte Praktiken besser bekannt gemacht werden können.

5.16

In Ziffer 45 wird davon gesprochen, in 2011 zu entscheiden, wann eine „Überprüfung“ der Nachhaltigkeitsstrategie notwendig ist. Der EWSA kann diesem Verfahren nicht zustimmen. Wenn sich im Rahmen der Fortschrittsberichte zeigt, dass Europa auf dem Weg zur Nachhaltigkeit Probleme hat, dann stimmt die Strategie (der Weg zur Erreichung des Ziels) nicht. Und dann ist eine Überprüfung direkt notwendig, nicht erst im Jahr 2011.

Brüssel, den 11. Juli 2007

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  KOM(2006) 845 endg.

(2)  KOM(2005) 658 endg. vom 13.12.2005.

(3)  ABl. C 117 vom 30.4.2004, Seite 22, Ziffer 2.2.1.

(4)  Rat der Europäischen Union, Dokument 10917 vom 9.6.2006: „Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung — Die erneuerte Strategie“.

(5)  ABl. C 117 vom 30.4.2004.

(6)  ABl. C 117 vom 30.4.2004.

(7)  ABl. C 117 vom 30.4.2004, u.a. Ziffern 0.8 und 6.4 ff.

(8)  ABl. C 117 vom 30.4.2004, Seite 22, Ziffer 2.3.9.

(9)  S. Ziffer 8.

(10)  83 % des Energiegehaltes von Ethanol, das aus Mais hergestellt wird, stammt aus fossilen Energien.

(11)  Hoher Lachgasanteil bei der Rapsproduktion (Studie liegt noch vor der Sommerpause, also bis zum Plenum vor).

(12)  Siehe Mexiko: Unruhen wegen steigender Preise von Tortillas, da der Mais verstärkt in die Tanks der Autos fließt.

(13)  TINA = Transport Infrastructure Needs Assessment.

(14)  KOM(2006) 314 endg.

(15)  S. Ziffer 35.

(16)  Nämlich „künftige Generationen“ zu befähigen, „ihre Bedürfnisse zu befriedigen“, „soziale Gerechtigkeit und Zusammenhalt“ zu wahren und einen „hohen Lebensstandard“ und „Vollbeschäftigung“ zu gewährleisten und die angeführten Leitprinzipien, nämlich „Ausrichtung der Politik der Europäischen Union auf den Menschen, durch Förderung der Grundrechte, Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung und Beitrag zur Armutsminderung und zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung“, umzusetzen.

(17)  S. Schlussfolgerungen Ziffer 30.


ANHANG

zu der Stellungnahme des Ausschusses

Folgende Änderungsanträge, die mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen auf sich vereinigen konnten, wurden abgelehnt:

Ziffer 2.4

Wie folgt ändern:

„2.4

In seiner letzten Stellungnahme zum Thema befasste sich der EWSA mit der o.g. Mitteilung der Kommission vom Dezember 2005. Er kritisierte dabei, dass die Kommission mit ihrem als ‚ambitiös‘ beschriebenen Aktionsprogramm weder der Empfehlung des EWSA vom April 2004 noch ihrem eigenen Versprechen vom Juni 2005 nachgekommen ist, Denn sie hatte, anders als versprochen, wieder keine klaren Ziele zu benennen benannt, die sie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie erreichen will.“

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 61

Stimmenthaltungen: 4

Ziffer 2.4.1

Wwie folgt ändern:

„2.4.1

Der EWSA erinnerte damals daran, dass eine Strategie den Weg zur Erreichung von Zielen beschreibt. Das Fehlen von konkreten Zielen, die angesichts der geforderten Berücksichtigung der unterschiedlichen Aspekte der Nachhaltigkeit nur schwer zu setzen sind, muss zwangsläufig zu Problemen bei der Benennung von Instrumenten führen. Denn wenn man nicht genau weiß, wohin man will, kann man auch nicht festlegen, wie man dorthin kommt. Die Mitteilung ließ folglich nach Auffassung des EWSA mehr Fragen offen, als sie Antworten und Orientierung gab.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 63

Stimmenthaltungen: 3

Ziffer 3.11

Wie folgt ändern:

„3.11

Mit der Frage, ob eine auf globale, offene Märkte ausgerichtete europäische Agrarpolitik nachhaltig sein kann, wird automatisch die generelle Frage nach den globalen Spielregeln bei Produktion und Handel angesprochen. Die WTO ist eine Organisation, die auf Übereinkommen basiert, die den freien Welthandel fördern wollen. Ein freier, liberalisierter Handel muss aber keinesfalls automatisch nachhaltig sein, wie der EWSA mehrfach dargestellt hat. Wie aus einem freien Handel ein mit Nachhaltigkeitsprinzipien verträglicher Handel erreicht werden kann, dazu macht die neue Strategie leider keine Aussagen. Dies ist ein großes Manko! Auch hier muss der EWSA leider darauf hinweisen, dass es die Verantwortlichen in der EU bislang versäumt haben, diese von ihm bereits vor 3 Jahren aufgeworfene Frage zu beantworten, auch wenn der EWSA gern konstatiert, dass die EU in den letzten Jahren durchaus bemüht war, über neue Regeln im globalisierten Handel und bei IMF und Weltbank zu verhandeln.“

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 63

Stimmenthaltungen: 8

Ziffer 3.11.2

Ziffer streichen

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 63

Stimmenthaltungen: 3

Ziffer 4.2

Wie folgt ändern:

„4.2

Die Folgen werden könnten dramatische ökonomische Auswirkungen haben. In bestimmten Regionen ist droht die heutige Wirtschaftsbasis gefährdet komplett zusammen zu brechen. In der Schweiz geben beispielsweise Banken Investoren, die in die Wintersportinfrastruktur investieren wollen, keine Kredite mehr, wenn der Standort unterhalb von 1 500 m über dem Meeresspiegel liegt. Wie es mit der Landwirtschaft bzw. dem Tourismus im Mittelmeerraum weitergehen wird, wenn es noch heißer und trockener werden sollte, darüber herrscht mehr und mehr größte Unsicherheit.“

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen: 57

Stimmenthaltungen: 3

Ziffer 4.4

Wie folgt ändern:

„4.4

Es ist fatal: Wir leben in einem Wirtschaftssystem, in dem Es ist ein hinlänglich bekanntes Problem, beispielsweise dass Krankheitskosten und in einigen Fällen Umweltschäden, z.B. jene Milliarden, die durch den Sturm Kyrill Anfang 2007 verursacht wurden, gesamtwirtschaftlich gesehen positiv bewertet werden, weil sie ja zur Erhöhung des Bruttoinlandsproduktes beitragen, während andere bedeutende Aktivitäten nicht in das BIP einfließen. Der EWSA begrüßt, dass der Europäische Rat in seiner neuen Strategie endlich — wenn leider auch nur am Rand — beginnt, sich mit diesem Widerspruch stärker zu befassen. Der Europäische Rat hat völlig recht, wenn er in Ziffer 20 seiner neuen Strategie fordert, dass das ‚Kernsystem der nationalen Einkommensrechnungen ausgeweitet werden (könnte), indem u.a. Bestands- und Flusskonzepte und Nichtlohnarbeit integriert werden, und es könnte weiter durch Satellitenkonten wie Umweltausgaben und Materialflüsse ausgebaut werden‘.“

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 56

Stimmenthaltungen: 8

Ziffer 4.10

Wie folgt ändern:

„4.10

Der Europäische Rat weist in seiner neuen Strategie darauf hin, dass diese ‚… einen umfassenden Rahmen (bildet), innerhalb dessen … sich wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele gegenseitig verstärken können‘. Er ist ferner der Ansicht, dass bei allen politischen Entscheidungen der EU im Vorfeld eine ‚ausgewogene‘ Bewertung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Dimension der nachhaltigen Entwicklung erfolgen muss, bei der ‚die externe Dimension der nachhaltigen Entwicklung sowie die Kosten der Untätigkeit berücksichtigt werden‘ müssen. Doch sobald es bei In der erneuerten Strategie um die Mittel geht, ist jedoch hinsichtlich der Festlegung von Leistungszielen für Produkte und Prozesse nicht mehr von sozialem Dialog, sondern von einem institutionalisierten Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf der einen und ‚der Wirtschaft‘ auf der anderen Seite die Rede, um Leistungsziele für Produkte und Prozesse festzulegen.“

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 41

Nein-Stimmen: 55

Stimmenthaltungen: 3

Ziffer 4.14

Wie folgt ändern:

„4.14

Doch es geht, wie gesagt, nicht nur um Geld, sondern vielfach um strukturelle Veränderungen. Die ‚neue Strategie‘ fordert beispielsweise die ‚Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Nachfrage nach Verkehrsleistungen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu verringern‘. Der EWSA begrüßt dies. Das bedeutet aber auch, dass z.B. die sog. ‚just in time‘ Produktion kritisch hinterfragt werden muss, mit der die Unternehmen ihre Lagerhaltung und die damit verbundenen Kosten aufgegeben und Lastwagen bzw. Güterzüge entsprechend zu rollenden Lagerhallen umfunktioniert haben.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 56

Stimmenthaltungen: 6

Ziffer 4.16

Wie folgt ändern:

„4.16

Der EWSA kann nur mit großer Verwunderung feststellen, dass es scheinbar keine Abstimmung zwischen der Erstellung der Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch und der neuen Nachhaltigkeitsstrategie gegeben hat, denn dieser offensichtliche Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Politik wird nicht problematisiert. Im Verkehrssektor scheint die Kommission das erste spezifische Ziel, die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Mobilitätszuwachs, quasi aufgegeben zu haben. Die Kommission muss zukünftig alles Erdenkliche tun, um solche Widersprüche gar nicht erst aufkommen zu lassen. Und im Verkehrssektor muss erneut nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Städte und Gemeinden sowie die verschiedenen Aktivitäten so gestaltet werden können, dass die Transport- und Verkehrswege tendenziell kürzer werden, anstatt dass Menschen und Güter zu ihren Zielen immer größerer Entfernungen zurücklegen müssen. Hierzu ist eine Anpassung der Steuer- und Raumplanungspolitik sowie eine angemessene Koordinierung auf allen Verwaltungsebenen, von der EU-Ebene bis hin zu den lokalen Behörden erforderlich.“

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 63

Stimmenthaltungen: 4


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