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Document 52007IE0986

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Festlegung einer Energiepolitik für Europa (Lissabon-Strategie)

    ABl. C 256 vom 27.10.2007, p. 31–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.10.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 256/31


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Festlegung einer Energiepolitik für Europa (Lissabon-Strategie)“

    (2007/C 256/07)

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 14. September 2006 (bestätigt am 26. Oktober 2006) gemäß Artikel 31 seiner Geschäftsordnung, einen Informationsbericht zu folgendem Thema zu erstellen: „Festlegung einer Energiepolitik für Europa (Lissabon-Strategie)“.

    Auf der Plenartagung am 14./15. März 2007 wurde beschlossen, den Informationsbericht in eine Initiativstellungnahme umzuwandeln (Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung).

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 19. Juni 2007 an. Berichterstatterin war Frau SIRKEINEN.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 437. Plenartagung am 11./12. Juli 2007 (Sitzung vom 12. Juli) mit 126 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Empfehlungen

    1.1

    Die Energie ist als Thema in den Mittelpunkt der Politik gerückt und eng mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung verknüpft.

    Die Energie macht einen wachsenden Teil der europäischen Wirtschaft aus. Um die energiepolitischen Herausforderungen — Klimawandel, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit — zu bewältigen, muss sich die EU zu einer äußerst effizienten und kohlenstoffarmen Energiewirtschaft wandeln.

    Daher ist ein globaler Ansatz erforderlich, und auf EU-Ebene muss über die Steuerung der Energienachfrage in Europa, über die Sicherung der Energieversorgung aus den verschiedensten Quellen, über den Netzzugang und eine einheitliche Stimme bei energiepolitischen Außenbeziehungen sowie bei anderen möglichen Maßnahmen nachgedacht werden.

    Die Entwicklung und der Einsatz von Innovationen, die diesen Wandel möglich machen werden, erfordern bestimmte Voraussetzungen und spezifische Maßnahmen auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene.

    1.2

    Mehr und bessere Arbeitsplätze sind das Kernziel der Lissabon-Strategie. Durch veränderte Marktbedingungen gehen einige Arbeitsplätze im Energiesektor verloren. Gleichzeitig können neue Energielösungen die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze bewirken. Die allgemeine und berufliche Bildung ist hier ein Schlüsselfaktor.

    1.2.1

    Neben der Beschäftigung stehen noch weitere Aspekte der sozialen Dimension der Energie im Mittelpunkt der Lissabon-Strategie. Hierzu zählen vor allem hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu vertretbaren Preisen. Die Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, muss aktiv in die Gestaltung der Energiepolitik eingebunden werden.

    1.3

    Der EWSA legt in Zusammenarbeit mit nationalen Wirtschafts- und Sozialräten folgende energiepolitische Empfehlungen im Rahmen der Lissabon-Strategie, „Energiepolitik für eine Wissensgesellschaft“, vor:

    Die Energiepolitiken und andere einschlägige Rahmenbedingungen sollten vor dem Hintergrund der EU-Ziele einer effizienten und kohlenstoffarmen Wirtschaft geprüft werden.

    Es muss für gut ausgebildete und motivierte Arbeitskräfte gesorgt werden, indem ein hochwertiges Bildungssystem sichergestellt wird.

    Öffentliche FuE sollte in ausreichendem Umfang, in vergleichbarer Größenordnung wie die größten Konkurrenten, sichergestellt und eine stärkere private FuE-Finanzierung sollte gefördert werden.

    Die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich sollte insbesondere mit anderen großen Akteuren ausgebaut werden. Politik und Maßnahmen im Bereich der Energietechnologie der wichtigsten Konkurrenten und Partner sollten systematisch verfolgt werden.

    In der Gründungs- und Anfangsphase von KMU sowie bei Investitionen in neue Technologien sollten Risikofinanzierungen verfügbar gemacht werden.

    Durch einen offenen und gesunden Wettbewerb auf dem Energiemarkt sollten die Unternehmen zu Innovationen gezwungen werden. Bei erneuerbaren Energien kann der Netzzugang der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Innovation sein.

    Investitionshemmnisse, die dem Einsatz neuer Technologien im Wege stehen, müssen beseitigt werden. Planungs- und Genehmigungsanforderungen verlangsamen Investitionen und behindern sie teilweise sogar. Um die mit Investitionen verbundenen Risiken zu verringern, muss der Rechtsrahmen verlässlich und stabil sein.

    Der Zugang neuer Technologien zum europäischen Markt und zum Weltmarkt muss sichergestellt werden.

    Gleiche Ausgangsbedingungen, z.B. eine Bepreisung von CO2 auf globaler Ebene, müssen sichergestellt werden, wobei darauf zu achten ist, dass CO2 nicht als „normale“ Ware gehandelt wird, da seine reale Verringerung eine Voraussetzung für das Überleben unseres Planeten darstellt.

    Ehrgeizige Ziele können zum Aufbau einer starken Stellung der EU auf dem Weltmarkt für energieeffiziente und erneuerbare Energietechnologien beitragen. Die Aufstellung von Zielen und den entsprechenden Fristen muss jedoch sorgfältig durchdacht sein, damit eine realistische Möglichkeit besteht, dass sie wirklich erreicht werden können.

    Die Maßnahmen für eine aktive Unterstützung von Innovation müssen sorgfältig unter folgenden Maßnahmen ausgewählt werden, damit die Ergebnisse kostengünstig sind:

    Finanzierung von FuE;

    Allgemeine und berufliche Bildung;

    Sensibilisierung der Öffentlichkeit;

    Preismechanismen, Besteuerung;

    Finanzhilfen;

    Verbindliche Ziele und Verpflichtungen;

    Vorschriften und verbindliche Standards;

    Freiwillige Standards, freiwillige Vereinbarungen;

    Öffentliches Auftragswesen.

    1.4

    Um die dringend erforderliche Umgestaltung des Energiesektors zu bewerkstelligen, muss das Innovationstempo anziehen. Der Ausschuss drängt darauf, folgenden Punkten besondere Aufmerksamkeit zu widmen:

    Maßnahmen für eine korrekte Bepreisung von CO2-Emissionen,

    der Ausweitung öffentlicher und privater FuE-Bemühungen zur Förderung neuer Energieformen und der Energieeffizienz,

    Rechtsvorschriften, mit deren Hilfe auf eine raschere Steigerung der Energieeffizienz von Produkten aller Art hingewirkt wird,

    eine proaktivere Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens, über das vor allem im Bauwesen höhere Energieeffizienznormen durchgesetzt werden.

    2.   Einleitung

    2.1

    Der EWSA soll gemeinsam mit den nationalen Wirtschafts- und Sozialräten Anfang 2008 einen „zusammenfassenden Bericht“ zu den Prioritäten der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorlegen. Diese Stellungnahme zur Energiepolitik ist Teil dieses zusammenfassenden Berichts. Sie wurde in Zusammenarbeit mit nationalen Wirtschafts- und Sozialräten erstellt, mit aktiven Beiträgen insbesondere des französischen, des italienischen und des maltesischen Wirtschafts- und Sozialrates.

    2.2

    Diese Stellungnahme stützt sich auf Abschnitt B — Mikroökonomische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008. Insbesondere bezieht sie sich auf Leitlinie 8 zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, auf die Leitlinie 12 zu FuE, auf die Leitlinie 13 zu Innovation und IKT sowie auf Leitlinie 14 zur Begünstigung einer nachhaltigen Ressourcennutzung (1).

    Der Europäische Rat vom März 2006

    2.3

    Der Europäische Rat begrüßt in den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 23./24. März 2006 in Brüssel „die Initiativen des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, mit denen die Eigenverantwortung (für die neubelebte Lissabon-Strategie für Arbeitsplätze und Wachstum) auf Gemeinschaftsebene gestärkt werden soll. Er hält den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen an, ihre Arbeit fortzusetzen, und ersucht sie, Anfang 2008 zusammenfassende Berichte zur Unterstützung der Partnerschaft für Beschäftigung und Wachstum vorzulegen“ (Ziffer 12 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes).

    2.4

    Der Europäische Rat stellt Folgendes fest: „Die Verschärfung des Wettbewerbsdrucks von außen, die alternde Bevölkerung, höhere Energiepreise und die Notwendigkeit, die Energiesicherheit zu gewährleisten, prägen die Rahmenbedingungen“ (Ziffer 7 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes). Ferner „bekräftigt er, dass die Integrierten Leitlinien 2005-2008 für Beschäftigung und Wachstum weiterhin gültig sind. In diesem Rahmen verständigt er sich auf spezifische Bereiche für vorrangige Maßnahmen in Bezug auf Investitionen in Wissen und Innovation, auf das Unternehmerpotenzial — insbesondere von KMU — und auf Beschäftigung für vorrangige Bevölkerungsgruppen sowie die Festlegung einer Energiepolitik für Europa“ (Ziffer 16).

    2.5

    Zum Thema Energie hält der Europäische Rat fest, dass Europa im Energiebereich zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen hat: die anhaltend schwierige Situation auf den Öl- und Gasmärkten, die zunehmende Abhängigkeit von Importen und die bislang noch begrenzte Diversifizierung, hohe und stark schwankende Energiepreise, die weltweit zunehmende Energienachfrage, Sicherheitsrisiken für die Erzeuger- und Transitländer sowie für die Transportrouten, die wachsende Bedrohung durch die Klimaänderungen, die langsamen Fortschritte bei der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien, das Erfordernis höherer Transparenz auf den Energiemärkten und einer stärkeren Integration und Vernetzung der nationalen Energiemärkte bei einer kurz vor dem Abschluss stehenden Liberalisierung des Energiemarktes (Juli 2007), die begrenzte Abstimmung zwischen den Akteuren im Energiebereich, obwohl bedeutende Investitionen in die Energieinfrastruktur erforderlich sind (Ziffer 43).

    2.6

    Angesichts dieser Herausforderungen und unter Zugrundelegung des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ fordert der Europäische Rat eine Energiepolitik für Europa, die auf eine effiziente Gemeinschaftspolitik, Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten und Stimmigkeit der Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen ausgerichtet ist und den drei Zielen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit in ausgewogener Weise gerecht wird (Ziffer 44).

    2.7

    Der Europäische Rat betont, dass die Energiepolitik den Anforderungen in vielen Politikbereichen gerecht werden muss, damit diese Kohärenz in der internen und der externen EU-Politik erreicht wird. Als Teil einer Wachstumsstrategie und durch offene und wettbewerbsorientierte Märkte fördert die Energiepolitik die Investitionstätigkeit, die technologische Entwicklung sowie den Binnen- und Außenhandel. Sie ist sehr eng mit der Umweltpolitik verknüpft und steht auch in einem engen Zusammenhang mit der Beschäftigungs-, der Regional- und insbesondere der Verkehrspolitik. Außerdem gewinnen außen- und entwicklungspolitische Aspekte zunehmend an Bedeutung, wenn es darum geht, die energiepolitischen Ziele mit anderen Ländern zu fördern (Ziffer 45).

    2.8

    Die Energiepolitik für Europa sollte auf gemeinsamen Vorstellungen bezüglich der langfristigen Perspektiven für Angebot und Nachfrage und auf einer objektiven und transparenten Einschätzung der Vor- und Nachteile aller Energiequellen beruhen und auf ausgewogene Weise zu ihren drei Hauptzielen beitragen: (Ziffern 46 + 47).

    Erhöhung der Versorgungssicherheit

    Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften und der Bezahlbarkeit der Energieversorgung zum Nutzen der Unternehmen und der Verbraucher innerhalb eines stabilen Regelungsrahmens

    Förderung der Umweltverträglichkeit

    2.9

    Bei der Erfüllung dieser Hauptziele sollte die Energiepolitik für Europa:

    Transparenz und Nichtdiskriminierung auf den Märkten gewährleisten,

    mit den Wettbewerbsvorschriften vereinbar sein,

    mit dem öffentlichen Versorgungsauftrag vereinbar sein,

    die Hoheit der Mitgliedstaaten über die primären Energiequellen uneingeschränkt wahren und die Mitgliedstaaten bei der Wahl des Energiemixes voll respektieren.

    Das „Energiepaket“ 2007

    2.10

    Die Kommission soll ab 2007 regelmäßig eine Begutachtung der Energiestrategie unterbreiten. Am 10. Januar 2007 veröffentlichte die Kommission ihre erste Überprüfung sowie eine Mitteilung an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: „Eine Energiepolitik für Europa“ — das sog. „Energiepaket“.

    2.11

    Die Kommission geht bei einer europäischen Energiepolitik von drei Ausgangspunkten aus: Bekämpfung des Klimawandels, Förderung von Beschäftigung und Wachstum, Verringerung der durch die Abhängigkeit von Erdgas- und Erdölimporten bedingten externen Verwundbarkeit der EU.

    2.12

    Als grundlegendes energiepolitisches Ziel sieht die Kommission, dass die EU die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 % im Vergleich zum Stand von 1990 verringern sollte. Das EU-Ziel muss im Zusammenhang mit der Notwendigkeit internationaler Maßnahmen der Industrieländer für den Klimaschutz gesehen werden. Sobald dahingehende Verpflichtungen vereinbart worden sind, muss die EU noch mehr tun. Das Ziel sollte daher höher gesteckt werden: eine 30 %ige Senkung bis 2020 und eine 60-80 %ige Senkung bis 2050.

    2.13

    Es geht nicht nur um den Klimawandel, sondern auch um Europas Energieversorgungssicherheit, seine Wirtschaft und das Wohlergehen seiner Bürger. Die Kommission erkennt, dass durch das Erreichen des Ziels auch die Bedrohung der EU durch eine zunehmende Volatilität der Öl- und Gaspreise verringert werden kann und ein in stärkerem Maße wettbewerbsorientierter EU-Energiemarkt entstehen kann, der Innovationstechnologien und Beschäftigung hervorbringt.

    2.14

    Im Energiebereich setzt das Erreichen dieses Gesamtziels für den Klimagasausstoß voraus, dass die EU ihren energieverbrauchsbedingten CO2-Ausstoß in den nächsten 13 Jahren um mindestens 20 % (voraussichtlich mehr) senkt. Die EU muss also eine weltweite Führungsrolle übernehmen, um eine neue industrielle Revolution in Gang zu setzen.

    2.15

    Damit dieses Ziel erreicht werden kann, schlägt die Kommission auch vor, den Schwerpunkt auf eine Reihe energiebezogener Maßnahmen zu legen: Steigerung der Energieeffizienz, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix und neue Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass die Vorteile des Energiebinnenmarktes allen zugute kommen, Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die langfristige Entwicklung der Energietechnologien, mit einer erneuten Hinwendung zur nuklearen Sicherheit und Sicherheitsüberwachung und mit entschlossenen Bemühungen der EU, gegenüber ihren internationalen Partnern, einschließlich Energieerzeugern, Energieimporteuren und Entwicklungsländern, „mit einer Stimme“ zu sprechen.

    2.16

    Zu der Überprüfung gehört ein zehn Punkte umfassender Energieaktionsplan mit einem Zeitplan für Maßnahmen. Mit dem Aktionsplan wird ein erstes Paket konkreter Maßnahmen unterbreitet, das Folgendes umfasst:

    einen Bericht über die Verwirklichung des Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarktes durch die Mitgliedstaaten und die Ergebnisse einer Untersuchung über die Wettbewerbslage in diesen beiden Sektoren,

    einen vorrangigen Verbundplan für die Strom- und Erdgasnetze der Mitgliedstaaten, durch den das europäische Netz Wirklichkeit werden soll,

    Vorschläge zur Förderung der nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen,

    einen Fahrplan und weitere Initiativen von Förderung erneuerbarer Energien, vor allem von Biokraftstoffen für den Verkehrssektor,

    eine Analyse der Lage der Kernenergie in Europa,

    ein Arbeitspapier für einen künftigen europäischen Strategieplan für Energietechnologie.

    2.17

    Am 19. Oktober 2006 hat die Kommission den Aktionsplan für Energieeffizienz vorgelegt, der auch Teil des Aktionsplans ist. Die Mitteilung der Kommission „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad CelsiusDer Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus“ und die Überprüfung der Energiestrategie ergänzen und verstärken einander.

    2.18

    Der Europäische Rat billigte die Vorschläge der Kommission auf seiner Frühjahrstagung am 8./9. März 2007. Die Kommission wird nun im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates ausführliche legislative und andere einschlägige Vorschläge ausarbeiten. Im Zuge einer zweiten Überprüfung der Energiestrategie in zwei Jahren wird über die Fortschritte berichtet werden, da sich die Staats- und Regierungschefs zu einer regelmäßigen Erörterung von Energiefragen verpflichtet haben.

    Frühere Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zur Energiepolitik

    2.19

    Der EWSA hat während seiner Mandatsperiode 2002-2006 mehrere Stellungnahmen zu energiepolitischen Themen vorgelegt, insbesondere zu den Besonderheiten und der Rolle verschiedener Energiequellen und -technologien. Auf seiner Plenartagung im September 2006 verabschiedete der EWSA schließlich eine Sondierungsstellungnahme, die sich an diese früheren Stellungnahmen anschloss, zum Thema „Die Energieversorgung der Europäischen Unioneine Strategie für einen sinnvollen Energiemix“  (2). In dieser Stellungnahme wurden viele der Themen, die vom Europäischen Rat im März 2006 angesprochen wurden, erörtert. Die wesentlichen Schlussfolgerungen dieser Stellungnahme lauteten wie folgt:

    2.20

    Der EWSA vertrat die Ansicht, dass sich Europa ein strategisches Ziel für einen breit gefächerten Energiemix setzen sollte, bei dem auf bestmögliche Weise Ziele in den Bereichen Wirtschaft, Versorgungssicherheit und Klimapolitik berücksichtigt werden. Alle Energiequellen und -technologien hätten im Hinblick auf diese Ziele Vor- und Nachteile, die offen erörtert und auf ausgewogene Weise berücksichtigt werden müssten.

    2.21

    Das Potenzial des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern erachte er als noch längst nicht ausgeschöpft. Doch selbst wenn das vorgeschlagene Ziel von 20 % erneuerbaren Energien bis 2020 erreicht würde, könnten erneuerbare Energieträger die herkömmlichen Energieträger in absehbarer Zukunft voraussichtlich nicht voll und ganz ersetzen.

    2.22

    Alle Optionen müssten offen gehalten werden. Die in der Stellungnahme dargelegten Szenarios für die EU-25 untermauerten diese Schlussfolgerung deutlich. Auch in dem Szenario, das auf der Annahme einer optimalen Entwicklung der Energieeffizienz und maximalen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen beruhte, wurde keine Energietechnik verzichtbar, ohne dass dies negative Wirkungen entweder für die Umwelt oder für die Wirtschaft mit sich bringen würde.

    2.23

    Der gegenwärtige Energiemix sollte mit Hilfe politischer Strategien in Richtung einer geringeren Außenabhängigkeit und einer größeren Verfügbarkeit emissionsneutraler Quellen in Europa weiterentwickelt werden, wobei zu berücksichtigen sei, dass die Entscheidungen über Investitionen in verschiedene Technologien von den Markakteuren getroffen würden.

    2.24

    Der EWSA empfahl die Entwicklung einer Strategie für einen sinnvollen Energiemix. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, die jeweilige Rolle der EU, der Mitgliedstaaten, unabhängiger Instanzen und der Marktakteure zu klären.

    Es wurde empfohlen, dass die Strategie für einen sinnvollen Energiemix aus folgenden Elementen bestehen sollte:

    Energieeffizienz, einschließlich der Kraft-Wärme-Kopplung;

    erneuerbare Energiequellen, einschließlich der Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr;

    Energieeffizienz im Verkehr;

    Verbesserung der nuklearen Sicherheit und die Lösung des Problems der abgebrannten Brennelemente;

    saubere Kohletechnologien und erneut verstärkte Verwendung einheimischer Kohlevorkommen der EU;

    Förderung von Investitionen in Flüssiggasterminals;

    geeignete Rahmenbedingungen für ausreichende Investitionen in die Erzeugung und den Transport von Energie;

    Die EU sollte auf internationaler Ebene mit einer Stimme sprechen und ihre Position als einer der stärksten Akteure ausspielen.

    Abschätzung der Auswirkungen gegenwärtiger und künftiger klima- und umweltpolitischer Maßnahmen auf die übrigen energiepolitischen Ziele

    eine weltweite Post-Kyoto-Lösung, in die zumindest alle großen Emissionsverursacher einbezogen werden müssen

    mehr FuE-Anstrengungen und mehr EU-Beihilfen für FuE im Energiebereich, sowohl kurz- als auch langfristig.

    3.   Bemerkungen des EWSA zu einer Energiepolitik für Europa vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie

    3.1

    Energie ist eine Grundvoraussetzung in einer modernen Gesellschaft. Um unseren Bedarf an Nahrung, Heizung an kalten Tagen, Beleuchtung, Verkehr, Rohstoffen und Konsumgütern sowie an der heute zunehmend wichtigeren Telekommunikation und Informationsverarbeitung zu decken, sind wir auf eine sichere Energieversorgung angewiesen. Doch müssen und können wir die Art und Weise ändern, auf die wir diesen Bedarf decken. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, insbesondere angesichts des Klimawandels, müssen wir dringend einen Paradigmenwechsel vollziehen, hin zu einer äußerst effizienten, kohlenstoffarmen Energiewirtschaft.

    3.2

    Die Energie ist eng mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung verknüpft. Um die Lissabon-Ziele erreichen zu können, brauchen wir ausreichend Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen. Gleichzeitig können neue Energielösungen, vor allem wenn sie auf dem Weltmarkt erfolgreich sind, als starke Impulsgeber für europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze wirken.

    3.3

    Die allgemeinen Ziele der Energiepolitik — Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit — sind und bleiben gültig. Das ernsthafte Problem des Klimawandels erfordert eine Eindämmung der Energienachfrage durch eine sehr viel bessere Energieeffizienz und einen sehr viel höheren Anteil erneuerbarer Energien und anderer kohlenstoffarmer Energietechnologien, wie etwa in Zukunft potenziell die CO2-Abscheidung und -Speicherung. Auch eine bessere Energieeffizienz, eine Diversifizierung der Energiequellen und eine einheitliche Stimme der EU in der Außenpolitik kämen der Energieversorgungssicherheit zugute. Die Wettbewerbsfähigkeit muss über einen offenen Markt mit einem gut funktionierenden und gerechten Wettbewerb, einschließlich des Netzzugangs und unter Sicherstellung der Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen, gesteigert werden.

    3.4

    Die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen ist ein zentrales Element der Lissabon-Strategie. Da der Wettbewerb auf den Märkten insgesamt eine höhere Produktivität erfordert, müssen auch die Unternehmen auf dem Energiemarkt effizienter werden. Wenn Arbeitsplätze im Energiebereich verloren gehen, müssen die betroffenen Arbeitnehmer angemessen unterstützt werden. Gleichzeitig können Arbeitsplätze in Energie verbrauchenden Branchen erhalten und vermehrt werden. Insbesondere der Wandel hin zu einer besseren Energieeffizienz und der Umstieg auf erneuerbare Energien und andere neue Technologien werden zahlreiche und vor allem hochwertige Arbeitsplätze schaffen.

    3.4.1

    Die soziale Dimension der Energiepolitik muss im Rahmen der Lissabon-Strategie ausreichend berücksichtigt werden. Sie umfasst die Aspekte Beschäftigung und Arbeitsplätze sowie die Verfügbarkeit von Energie für alle zu erschwinglichen Preisen, d.h. die Sicherstellung einer hochwertigen öffentlichen Dienstleistung. Die Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, muss aktiv in die Gestaltung der Energiepolitik eingebunden werden.

    3.5

    Der EWSA hat seine Ansichten zu den oben erwähnten wesentlichen energiepolitischen Themen in jüngeren Stellungnahmen detailliert zum Ausdruck gebracht und wird demnächst eine Stellungnahme zu den legislativen und anderen spezifischen Vorschlägen erarbeiten, die von der Kommission auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Energiepaket vorgelegt werden sollen.

    3.6

    Um Doppelarbeit zu vermeiden und einen optimalen Mehrwert zu der Energiedebatte beizusteuern, konzentriert sich der EWSA in dieser Stellungnahme auf das Verhältnis zwischen der Energiepolitik und der der Lissabon-Strategie zugrunde liegenden Vision von Europa als Wissensgesellschaft. In dieser Stellungnahme wird auf die im Energiepaket enthaltenen Themen in Bezug auf Innovationen eingegangen.

    Die Rolle von Technologie und Innovation bei der Bewältigung der Herausforderungen im Energiebereich in diesem Jahrhundert

    3.7

    Auf politischer Ebene aufgestellte Ziele und Maßnahmen bilden zwar den Rahmen, doch sind Technologie und andere Innovationen, z.B. auch Verhaltensänderungen, Schlüsselfaktoren für wirkliche Fortschritte. Dies gilt für eine Steigerung der Energieeffizienz, sowohl bei der Umwandlung als auch bei der Nutzung von Energie. Innovationen können eine wichtige Rolle bei der Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Energielieferungen spielen, da sie eine Diversifizierung des Energiemixes ermöglichen. Definitiv erforderlich sind Innovationen für die Verringerung der Treibhausgasemissionen, durch die Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien, sauberer Kohle und anderer fossiler Brennstoffe sowie einer sicheren Kernenergie.

    3.8

    Innovation bedeutet Erneuerung im weitesten Sinne, d.h. die Entwicklung, breite Nutzung und wirtschaftliche Verwertung neuer Ideen. Sie umfasst technologische Innovationen wie auch neue Management- oder andere organisatorische Lösungen. Innovation findet statt in der Industrie, aber auch im Dienstleistungs- und im öffentlichen Sektor. Häufig, sicherlich aber nicht immer, geht Innovation von der Forschung aus. Hierzu verweist der Ausschuss auch auf seine Stellungnahme zum Thema „Forschungsbedarf im Hinblick auf eine sichere und nachhaltige Energieversorgung“ (3).

    3.8.1

    Im Blickpunkt stehen vor allem Energietechnologien, wie eine effizientere Verbrennung, Windkraftanlagen, Solarzellen oder künftig Brennstoffzellen, Wasserstofftechnologie und Fusion. Ebenso wichtig sind flankierende Technologien, wie die Werkstoffentwicklung oder die Meteorologie, die durch bessere Vorhersagen für eine effiziente Optimierung sorgt.

    3.8.2

    Für eine effizientere Energienutzung stehen beinahe unbegrenzte technische Möglichkeiten zur Verfügung: eine bessere Isolierung, energiesparende Geräte, leichtere Werkstoffe, eine bessere Produkt- und Verfahrensplanung in der Industrie, effizientere Maschinen. Hier ist die Rolle energieintensiver Industrien von Bedeutung: Sorgen sie nicht durch Investitionen und Fachwissen für Nachfrage, so wird die Innovation auf weiten Gebieten der energieeffizienteren Technologie für die Industrie in der EU im Keim erstickt.

    3.8.3

    Informations- und Kommunikationstechnologien bieten ein großes Potenzial. Angewandt in der Erzeugung, Umwandlung und Verteilung von Energie können IKT wie in jedem Prozess zu mehr Effizienz und höherer Produktivität beitragen. Gleiches gilt für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb, insbesondere bei Übertragungsnetzen. IKT helfen Nutzern und Verbrauchern, ihren Energieverbrauch in den Griff zu bekommen. Eine Möglichkeit mit mehrfachem Nutzen wäre beispielsweise eine Reduzierung der Belastungsspitzen, indem die Nutzer unverzüglich auf Preissignale reagieren können. Allgemein könnte durch den Einsatz von IKT Verkehrsbedarf, z.B. durch Telearbeit oder Videokonferenzen, ersetzt werden.

    3.8.4

    Außerdem werden neue Wege — Innovationen — für den Betrieb und die Verwaltung von Energiesystemen und energieverwandten Systemen gebraucht. Das Ziel besteht hier in der Sicherstellung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen zu einem vertretbaren Preis. Beispiele sind das Management eines sicheren Betriebs von Produktions- und Übertragungssystemen und ihrer Instandhaltung sowie der Marktbetrieb (Handel), das Spitzenlastmanagement und die Nutzung des Tageslichts. Nicht zuletzt kann eine effiziente Logistik ein wichtiger Faktor bei der Steuerung der Energienachfrage und einem besseren Brennstoffmanagement sein.

    3.8.5

    Auch innovatives Verhalten ist angesagt. Auf den Verbraucher kommt es an: Eine intelligentere Energienutzung ist Sache eines jeden Einzelnen, und dafür sind neue Ideen und mehr Wissen erforderlich. Eine große Herausforderung liegt in einer stärkeren Bewusstseinsbildung und geeigneten Verbraucherinformationen als Leitfaden für bewusste Entscheidungen. Die Regional- und Stadtplanung sowie architektonische Lösungen und Bauvorschriften können den Bürgern wichtige Hilfestellungen bei ihren Energieentscheidungen geben; zu diesem Zweck sollten offizielle Informationskampagnen für eine effiziente Energienutzung und Energieeinsparungen gefördert werden.

    3.9

    Grundlegend neue Problemlösungen werden benötigt, auch ein Wandel ist dringend erforderlich. Ein radikaler Wandel braucht Zeit, und daher ist es wichtig, unverzüglich mit der Ressourcenallokation zu beginnen. In der Zwischenzeit sollten vorhandene optimale Techniken umfassend eingesetzt werden, z.B. um den Energieverbrauch der Haushalte zu senken.

    3.10

    Um Innovation und Investitionen in eine kostenwirksame Richtung zu lenken, sollte die Kosteneffizienz vorgelagerter Technologien quantitativ bewertet werden. Ein wichtiges Maß sind die bei unterschiedlichen Technologien anfallenden Kosten zur Vermeidung von einer Tonne CO2 — beispielsweise sind Windkraftanlagen diesbezüglich wesentlich teurer als die Isolierung von Häusern.

    Voraussetzungen und Maßnahmen der Politik für mehr Innovation

    3.11

    Die Schaffung und Nutzung von Innovationen erfordert bestimmte Voraussetzungen und einige spezifische politische Maßnahmen, sowohl auf lokaler, regionaler, nationaler als auch auf europäischer Ebene. Da die EU eine weltweite Führungsrolle bei Energieeffizienz und kohlenstoffarmer Technologie einnehmen will, müssen die energiepolitischen Maßnahmen und andere einschlägige Rahmenbedingungen mit Blick auf dieses Ziel durchleuchtet werden.

    3.12

    Die erste Voraussetzung für erfolgreiche Innovationen sind gut ausgebildete und motivierte Arbeitskräfte, unterstützt durch ein erstklassiges Bildungssystem. Die Entwicklung neuer Technologien erfordert ausreichende FuE-Bemühungen sowie eine Risikofinanzierung für die Gründungs- und die Anfangsphase von KMU. Ein gesunder und offener Wettbewerb zwingt Unternehmen zu Innovation. Der Marktzugang (auch zum globalen Markt) ist notwendig. Bei erneuerbaren Energien kann der Netzzugang der entscheidende Faktor für eine erfolgreiche Innovation sein. Der Rechtsrahmen muss so gestaltet sein, dass Innovation gefördert wird, z.B. indem Innovatoren besonders belohnt werden. (Beispiel: Das ETS belohnt diejenigen, die schon frühzeitig Maßnahmen zur Emissionsreduzierung ergriffen haben, nicht!) Durch Überregulierung wird Innovation unterdrückt.

    3.12.1

    Investitionen sind erforderlich, um neue Technologien zur Anwendung zu bringen. Um investieren zu können, müssen Unternehmen rentabel arbeiten. Dies gilt auch für Investitionen in bessere Energieeffizienz, selbst bei kurzer Amortisationsdauer. Zwar hat die Energiewirtschaft in den vergangenen Jahren große Gewinne verbucht, doch sind die Investitionen noch immer gering. Bekanntermaßen verlangsamen Planungs- und Genehmigungsanforderungen und Erlaubnisverfahren Investitionen und behindern sie gelegentlich sogar. Um die mit Investitionen verbundenen Risiken zu verringern, muss der Rechtsrahmen verlässlich und stabil sein. Da Investitionen in die Energieinfrastruktur häufig lange Amortisationszeiten haben, wären langfristige Verträge günstig.

    3.12.2

    Ein Unternehmen wird nur in die Entwicklung oder den Einsatz neuer Technologien investieren, wenn durch ausreichend große Märkte ein entsprechender Investitionsertrag gesichert ist. In den meisten Fällen sind die nationalen Märkte hierfür nicht groß genug — der Zugang zu globalen Märkten wird zunehmend zur Voraussetzung für die Tätigung von Investitionen. Ebenso relevant sind die Nachfrage auf dem Weltmarkt und gleiche Ausgangsbedingungen. Einseitige Maßnahmen der EU schaffen keine Nachfrage an anderen Orten in der Welt, auch wenn dies langfristig so sein kann. Beispielsweise kann eine Bepreisung von CO2 ein wichtiger Anreiz sein, doch müsste dies auf globaler Ebene erfolgen.

    3.12.3

    Die starke Stellung der EU auf dem Weltmarkt für energieeffiziente und erneuerbare Energietechnologien sollte weiter ausgebaut und gestärkt werden. Das Ziel der EU, zum Vorreiter in der Klimapolitik zu werden und dafür ehrgeizige Ziele für die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien zu setzen, kann hierzu beitragen. Dies geht jedoch nicht automatisch. Die Aufstellung von Zielen und den entsprechenden Fristen muss sorgfältig durchdacht sein, damit eine realistische Möglichkeit besteht, dass sie wirklich erreicht werden können — ansonsten könnten nur zusätzliche Kosten und möglicherweise Arbeitsplatzverluste das Ergebnis sein. Beispielsweise müssen einschlägige Technologien in der Entwicklungspipeline so weit gediehen sein, dass sie rechtzeitig einsatzbereit sind. Auch sind Investitionszyklen in verschiedenen Branchen zu berücksichtigen.

    3.12.4

    Die EU scheint einen Schwerpunkt auf Marktinterventionen als Mittel zur Innovationsförderung zu legen, was u.U. aber nicht ausreicht. Die USA und andere Länder setzen stärker auf die öffentliche Finanzierung von FuE. Sowohl die öffentliche als auch die private FuE-Förderung muss in Europa ausgebaut werden. Die technologische Zusammenarbeit mit den anderen Hauptakteuren muss ausgeweitet und ihre Politik und Maßnahmen sollten systematisch verfolgt werden. In Europa ist eine intensivere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erforderlich, und die Bemühungen auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene müssen besser koordiniert werden, ohne den Wettbewerb dabei auszuschalten. Eine engere Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Forschung und den Unternehmen muss gefördert werden, sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung von Forschungsagenden, um sicherzustellen, dass Forschungsbemühungen auch Innovationen hervorbringen. Das geplante Europäische Technologieinstitut (ETI) könnte hier eine Rolle übernehmen.

    3.13

    Für eine aktive Unterstützung von Innovationen ist normalerweise eine Kombination von Instrumenten erforderlich. Unterschiedliche Entwicklungsphasen und Marktsituationen erfordern auch unterschiedliche Instrumente, um einen Erfolg sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der für eine erfolgreiche Markteinführung von Innovationen erforderlichen Maßnahmen können Technologien z.B. in drei Kategorien aufgeteilt werden:

    1)

    Weit weg vom Markt, in der FuE-Phase: Hier ist eine gezielte Unterstützung für FuE und Demonstration erforderlich. Preissignale, wie z.B. die Bepreisung von CO2, sind nicht ausreichend.

    2)

    Nah am Markt, eine funktionierende Technik, die jedoch immer noch zu teuer für den Markt ist: Die Bepreisung von CO2 kann der richtige Anreiz sein, ebenso wie eine gezielte Unterstützung, um eine rasche Nachfragesteigerung und somit ein großes Produktionsvolumen sicherzustellen.

    3)

    Ein gutes Produkt auf dem Markt, jedoch geringe Nachfrage (Beispiele sind unter den energieeffizienten Technologien zu finden): Hier sind vor allem Sensibilisierungsmaßnahmen gefragt, wobei Energieauditsysteme u.Ä. helfen können.

    3.14

    Auf EU-Ebene sowie auf der nationalen und regionalen Ebene steht eine große Auswahl an Maßnahmen und Instrumenten zur Verfügung. Die Maßnahmen für spezifische Ziele müssen sehr sorgfältig ausgewählt werden, um auf möglichst kostenwirksame Weise zu Ergebnissen zu gelangen. Die Handlungsgeschwindigkeit sollte kritisch bewertet werden, um Ressourcenverschwendung und unbeabsichtigte Nebenwirkungen zu vermeiden. Maßnahmen, die eindeutig direkten und indirekten Zielen dienen — sog. „No-regrets“-Maßnahmen -, sollten so rasch wie möglich umgesetzt werden. Kompliziertere, häufig neuartige Maßnahmen, wie z.B. Maßnahmen für eine Bepreisung von CO2, sollten zunächst sorgfältig geprüft werden. Um Komplikationen, unerwartete Nebenwirkungen und suboptimale Lösungen zu vermeiden, sollten für ein Ziel nicht mehrere Maßnahmen gewählt werden. Bei der Auswahl der einzusetzenden Maßnahmen muss auch das effiziente Funktionieren des Binnenmarktes berücksichtigt werden, was bislang nicht immer der Fall war.

    3.14.1

    Finanzierung von FuE: Hierzu verweist der Ausschuss insbesondere auf seine Stellungnahme zum Thema „Investitionen in Wissen und Innovation (Lissabon-Strategie)“ INT/325. Die EU als solche hinkt eindeutig hinter den USA und einigen anderen starken Konkurrenten her. Im 7. Rahmenprogramm sind insgesamt ca. 4 Mrd. EUR über sieben Jahre verteilt für Energie (mit Ausnahme des ITER-Baus) vorgesehen, während die US Energy Bill allein für 2007 im US-Bundeshaushalt 4,4 Mrd. US-Dollar (mit einem Anstieg in den kommenden Jahren) vorsieht. Neben der Aufstockung öffentlicher Mittel für FuE im Energiebereich sollten auch Anreize für mehr private Investitionen in FuE in diesem Bereich gegeben und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten gefördert werden.

    3.14.2

    Allgemeine und berufliche Bildung: Zusätzlich zu den Bemühungen um eine Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa muss die Energiebranche jungen Leuten als attraktive und aussichtsreiche Berufsmöglichkeit vermittelt werden. Angesichts des immer rascheren technologischen Wandels ist das lebenslange Lernen von grundlegender Bedeutung.

    3.14.3

    Sensibilisierung der Öffentlichkeit: Es ist eine große Herausforderung, unser aller Verhalten hin zu einer intelligenteren Energienutzung zu ändern. Hier sind die Schulen und Kampagnen gefragt. Mit der diesbezüglichen Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger von morgen könnte bereits in der Grundschule begonnen werden, da die Kinder sehr empfänglich für die Thematik der Zukunft unseres Planeten sind und auch aktiv etwas beitragen möchten. Am Arbeitsplatz und in Unternehmen haben Energieaudits, z.B. auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen, gute Ergebnisse hervorgebracht.

    3.14.4

    Preismechanismen, Besteuerung: Preissignale können, wenn sie sorgfältig angelegt sind, Innovationen durch die Steuerung von Verbraucherentscheidungen wirksam unterstützen. Als Mittel für eine allgemeine Senkung des Energieverbrauchs sind höhere Preise allerdings nicht sehr wirksam — bekanntermaßen ist die Preiselastizität bei Energie allgemein gering.

    3.14.5

    Finanzhilfen: Gezielte Finanzhilfen können wirksame Entscheidungshilfe leisten. Zu Beginn der Lernkurve sind häufig Finanzhilfen nötig, um die ansonsten zu hohen Risiken auszugleichen. Um den Wettbewerb nicht zu verzerren, können sie nur im Rahmen bestehender EU-Vorschriften, d.h. bei Marktversagen, eingesetzt werden. Finanzhilfen müssen zeitlich befristet sein und allmählich abgebaut werden. Zur Förderung der Energieeffizienz müssen geeignete Anreize entwickelt werden, um über die Mehrkosten bei der Anschaffung energieeffizienter Geräte, die sich häufig bereits nach kurzer Zeit amortisieren, hinweg zu helfen.

    3.14.6

    Auf politischer Ebene aufgestellte Ziele und Verpflichtungen: Sie geben ein Signal für die gewünschte Richtung einer Entwicklung. Ebenso wichtig für Investitionsentscheidungen sind die tatsächlichen politischen Instrumente, die für das Erreichen der Ziele eingesetzt werden. Bei der Aufstellung von Zielen ist zu berücksichtigen, dass normalerweise einige Wirtschaftsbereiche profitieren, während andere das Nachsehen haben. Bei übermäßig ehrgeizigen Zielen kann der Schaden größer als der Nutzen sein. Derzeit scheint die Tendenz dahin zu gehen, dass ein Globalziel und zusätzlich noch mit diesem Ziel verbundene Unterziele aufgestellt werden, z.B. Ziele für die Verringerung des CO2-Ausstoßes; und um diese Ziele zu erreichen, werden dann noch Ziele für den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien aufgestellt. Dies könnte zu suboptimalen Lösungen bei der Verwirklichung des Globalziels führen. Sowohl für die Ziele als auch für speziell ausgewählte Instrumente sind sorgfältige Folgenabschätzungen erforderlich, wie z.B. Vereinbarungen mit der Industrie in Deutschland und Finnland.

    3.14.7

    Emissionshandel, grüne/weiße Zertifikate: Dies sind wirkungsvolle Instrumente, die, wenn sie sorgfältig geplant sind, das angestrebte Ziel erreichen. Die Kosten sind jedoch im Voraus schwer einschätzbar und können sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Je größer der Markt ist und je mehr Marktakteure mit Rechten oder Zertifikaten handeln, desto besser. Wenn das System auf Unternehmen angewandt würde, die global tätig sind, müsste auch das System global angelegt sein, um den Wettbewerb nicht zu verzerren.

    3.14.8

    Vorschriften oder verbindliche Standards: Sorgfältig geplante Vorschriften können Innovation fördern. Insbesondere können mit Vorschriften auf wirkungsvolle Art überholte Technologien ausrangiert werden. Durch die Aufstellung ehrgeiziger mittelfristiger Ziele zur Anhebung der Effizienzstandards kann die Innovation auf die Energieeffizienz von Produkten ausgerichtet werden. Die Gefahr Innovationen zu unterdrücken besteht jedoch immer. In jedem Fall muss jedoch sichergestellt sein, dass durch Vorschriften keine Markthindernisse geschaffen werden.

    3.14.9

    Freiwillige Standards, freiwillige Vereinbarungen, Zertifizierung: Dies sind innovationsfreundliche politische Instrumente. Sie führen zwar vielleicht nicht immer zum exakten, ursprünglich angestrebten Ziel, doch ermöglichen sie große Fortschritte bei der Innovation, und das praktisch ohne negative Nebeneffekte.

    3.14.10

    Öffentliches Auftragswesen: Öffentliche Ausschreibungen können eine wichtige Rolle für die Innovationsförderung im Energiebereich spielen. Diesbezügliche Verfahren sollten entwickelt und umfassend verbreitet werden. Eine „grünere“ Beschaffung erfordert normalerweise die Anwendung des Lebenszyklus-Ansatzes; für dieses und andere neue Verfahren benötigen die Behörden häufig Schulungen. Die einzuhaltenden EU-Rechtsvorschriften im Beschaffungsbereich sehen durch die Vorgabe von Lösungen auf dem neuesten Stand der Technik eine zunehmend „grüne“ Beschaffung vor.

    3.14.11

    Um die dringend erforderliche Umgestaltung des Energiesektors zu bewerkstelligen, muss das Innovationstempo anziehen. Der Ausschuss drängt darauf, folgenden Punkten besondere Aufmerksamkeit zu widmen:

    Maßnahmen für eine korrekte Bepreisung von CO2-Emissionen,

    der Ausweitung öffentlicher und privater FuE-Bemühungen zur Förderung neuer Energieformen und der Energieeffizienz,

    Rechtsvorschriften, mit deren Hilfe auf eine raschere Steigerung der Energieeffizienz von Produkten aller Art hingewirkt wird,

    eine proaktivere Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens, über das vor allem im Bauwesen höhere Energieeffizienznormen durchgesetzt werden.

    Brüssel, den 12. Juli 2007

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  KOM(2005) 141 endg., Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung.

    (2)  ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 185.

    (3)  ABl. C 241 vom 7.10.2007, S. 13.


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