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Document C2007/235/10

Rechtssache C-382/05: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 18. Juli 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Richtlinie 92/50/EWG — Verträge über die Behandlung von Hausmüll — Einstufung — Öffentlicher Auftrag — Dienstleistungskonzession — Publizitätsmaßnahmen)

ABl. C 235 vom 6.10.2007, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 235/7


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 18. Juli 2007 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik

(Rechtssache C-382/05) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verträge über die Behandlung von Hausmüll - Einstufung - Öffentlicher Auftrag - Dienstleistungskonzession - Publizitätsmaßnahmen)

(2007/C 235/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu und X. Lewis)

Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. M. Braguglia im Beistand von G. Fiengo)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 11, 15 und 17 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) — Vergabe eines Auftrags und Veröffentlichung der entsprechenden Bekanntmachung — Abschluss von Verträgen über die Verwertung des in den Gemeinden der Region Sizilien anfallenden restlichen Teils der Haushaltsabfälle

Tenor

1.

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der Fassung der Richtlinie 2001/78/EG der Kommission vom 13. September 2001 und insbesondere aus den Art. 11, 15 und 17 dieser Richtlinie verstoßen, dass die Presidenza del Consiglio dei Ministri — Dipartimento per la protezione civile — Ufficio del Commissario delegato per l'emergenza rifiuti e la tutela delle acque in Sicilia das Verfahren für den Abschluss der Verträge über die Verwertung des nach Durchführung der differenzierten Abfallsammlung verbleibenden Resthausmülls, der in den Gemeinden der Region Sizilien anfällt, eingeleitet und diese Verträge geschlossen hat, ohne die in der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren anzuwenden und insbesondere ohne die entsprechende Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 22 vom 28.1.2006.


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