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Document C2007/170/18
Case C-228/07: Reference for a preliminary ruling from the Verwaltungsgerichtshof (Austria) lodged on 9 May 2007 — Jörn Petersen v Arbeitsmarktservice Niederösterreich
Rechtssache C-228/07: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshof (Österreich) eingereicht am 9. Mai 2007 — Jörn Petersen gegen Arbeitsmarktservice Niederösterreich
Rechtssache C-228/07: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshof (Österreich) eingereicht am 9. Mai 2007 — Jörn Petersen gegen Arbeitsmarktservice Niederösterreich
ABl. C 170 vom 21.7.2007, p. 10–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
21.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 170/10 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshof (Österreich) eingereicht am 9. Mai 2007 — Jörn Petersen gegen Arbeitsmarktservice Niederösterreich
(Rechtssache C-228/07)
(2007/C 170/18)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jörn Petersen
Beklagter: Arbeitsmarktservice Niederösterreich
Vorlagefragen
1. |
Handelt es sich bei einer Geldleistung der Arbeitslosenversicherung, welche Arbeitslosen, die die Zuerkennung einer Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Pensions- oder Unfallversicherung beantragt haben, bis zur Entscheidung über ihren Antrag als Vorschuss auf diese Leistungen gegen spätere Verrechnung mit diesen gewährt wird, wobei dafür zwar die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit und der Erfüllung der Anwartschaft vorliegen müssen, nicht aber die sonst für den Bezug von Arbeitslosengeld weiters vorausgesetzte Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft, und die weiters nur dann gewährt wird, wenn mit der Zuerkennung der Leistungen aus der gesetzlichen Pensions- oder Unfallversicherung im Hinblick auf die vorliegenden Umstände zu rechnen ist, um eine Leistung bei Arbeitslosigkeit im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (25. April 2007) (EWG) Nr. 1408/71 (1) des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, oder um eine Leistung bei Invalidität im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung? |
2. |
Für den Fall, dass die erste Frage dahingehend beantwortet wird, dass es sich bei der darin genannten Leistung um eine Leistung bei Arbeitslosigkeit im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 handelt: Steht Artikel 39 EG einer Bestimmung des nationalen Rechts entgegen, wonach der Anspruch auf diese Leistung — abgesehen vom Fall einer nur auf Antrag des Arbeitslosen bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Umständen bis zu drei Monaten zu erteilenden Nachsicht — ruht, wenn sich der Arbeitslose im Ausland (in einem anderen Mitgliedstaat) aufhält? |
(1) ABl. L 149, S. 2.