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Document C2007/054/11

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4594 — OEP/ArvinMeritor (Unternehmensbereich Emissions Technologies) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 54 vom 9.3.2007, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.3.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 54/13


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4594 — OEP/ArvinMeritor (Unternehmensbereich Emissions Technologies)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 54/11)

    1.

    Am 2. März 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen One Equity Partners II, L.P., („OEP“, USA), das letztendlich von JP Morgan Chase & Co („JPMC“, USA) kontrolliert wird, erwirbt durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmensbereichs Emissions Technologies der ArvinMeritor, Inc. („ArvinMeritor ET“, USA).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    OEP: private Kapitalbeteiligungsgesellschaft;

    ArvinMeritor ET: Hersteller von Auspuffanlagen für Pkw und Lkw.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4594 — OEP/ArvinMeritor (Unternehmensbereich Emissions Technologies) per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Bruxelles/Brussel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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