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Dokument C2006/287/07

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4464 — Goldman Sachs/Cerberus/Harpen) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 287 vom 24.11.2006, s. 25—25 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    24.11.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 287/25


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4464 — Goldman Sachs/Cerberus/Harpen)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2006/C 287/07)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 10. November 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Goldman Sachs Group Inc. („Goldman Sachs“, USA) und Cerberus Group („Cerberus“, USA) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei den Unternehmen Harpen Immobilien GmbH & Co. KG und Harpen Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH (zusammen „Harpen“, Deutschland) durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in den folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Goldman Sachs: Investmentbanking;

    Cerberus: privater Investmentfonds;

    Harpen: Vermietung und Entwicklung von Immobilien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4464 — Goldman Sachs/Cerberus/Harpen, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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