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Document 52006AE0747

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Mitteilung der Kommission: Aktionsplan für Biomasse KOM(2005) 628 endg.

ABl. C 195 vom 18.8.2006, p. 69–74 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

18.8.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/69


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema„Mitteilung der Kommission: Aktionsplan für Biomasse“

KOM(2005) 628 endg.

(2006/C 195/19)

Die Kommission beschloss am 23. Januar 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 und dem Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 7. November 2005 um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen: „Mitteilung der Kommission: Aktionsplan für Biomasse“

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 2. Mai 2006 an. Berichterstatter war Herr VOSS.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 427. Plenartagung am 17./18. Mai 2006 (Sitzung vom 17. Mai) mit 85 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den von der Kommission vorgelegten „Biomasse-Aktionsplan“ als einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Europas.

1.2

Die Analyse zum derzeitigen Ausbau der Biomasse sowie deren Potenziale gibt zum ersten Mal einen Überblick über Möglichkeiten und bestehende Hindernisse der Biomassenutzung in den verschiedenen Energiesektoren.

1.3

Den Anteil der Biomasse an den erneuerbaren Energien (EE) auszubauen ist eine wesentliche Voraussetzung, um das Ziel der Europäischen Union von 12 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2010 zu erreichen. Daher ist die Absicht, die Biomassenutzung verstärkt zu fördern, richtig und unverzichtbar.

1.4

Die legislative Lücke im Bereich der Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich zu schließen, wird ausdrücklich vom EWSA unterstützt. Bisher gibt es auf europäischer Ebene lediglich die Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie die Richtlinie zur Förderung von Biotreibstoffen. Angesichts eines Wärmeanteils von etwa 50 % am Gesamtenergieverbrauch und dem hohen Biomassepotenzial für Wärme wird von der Kommission noch in diesem Jahr ein Vorschlag erwartet.

1.5

Dieser Vorschlag sollte allerdings nicht auf Biomasse beschränkt bleiben, sondern auch andere EE-Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung berücksichtigen. Eine konkrete und verbindliche Zielsetzung der Union für das Jahr 2020 würde Investitionssicherheit schaffen. Ein verbindliches EU-Ziel von mindestens 25 % Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 sollte festgelegt werden.

1.6

Der Ausschuss begleitet den von der Kommission angekündigten Bericht zur Biotreibstoffnutzung kritisch und fordert verstärkte Maßnahmen in diesem Bereich. Biotreibstoffe können grundsätzlich einen wesentlichen Anteil an der Verringerung der Abhängigkeit Europas von fossilen Energiequellen leisten. Zugleich wird gerade an diesem Punkt deutlich, dass auch bei einer ambitionierten Substitutionsstrategie die Entwicklung wirksamerer Verkehrsysteme und die wesentliche Verbesserung der Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung bleiben.

1.7

Der Ausschuss fordert die Kommission daher auf, noch in diesem Jahr eine langfristige Perspektive für Investoren zu schaffen und neue, verbindliche Ziele für den Anteil an Biotreibstoffen bis 2020 vorzuschlagen.

1.8

Die bisher im 7. Forschungsrahmenprogramm vorgesehenen Mittel sollten deutlich erhöht werden. Insbesondere auch die Nutzung von Biomasse auf Lignuzellulosebasis sowie Beiprodukten ist weiterzuentwickeln.

1.9

Die bestehende Richtlinie zur Förderung der besonders effizienten Kraft-Wärme-Kopplung (1) sollte ausgeweitet werden, um der Biomassenutzung in der KWK dann einen Vorrang einzuräumen, wenn die Rahmenbedingungen es ermöglichen.

1.10

Die Politik zur vermehrten Biomassenutzung in der Europäischen Union muss einen horizontalen Ansatz verfolgen. Mit einer koordinierten Landwirtschafts-, Struktur-, Regional- und Energiepolitik kann der verstärkte Einstieg vom Landwirt auch in die Energieerzeugung zukunftsweisend für Europas Wettbewerbsfähigkeit, den Umweltschutz und die Energieversorgung sein.

1.11

Das Signal der Kommission zur Notwendigkeit von klaren und verlässlichen Handelsvereinbarungen wird begrüßt. Es sollten allerdings Instrumente eines qualifizierten Marktzugangs im Rahmen der WTO-Verträge auch für Biomasseprodukte etabliert werden. Nur so kann der jungen europäischen Erzeugung eine Entwicklungschance gegeben werden.

1.12

Auch die stoffliche Nutzung der Biomasse sollte in einem europäischen Aktionsplan erörtert werden.

1.13

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Sechste Richtlinie (2) zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern so zu ändern, dass Mitgliedstaaten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Materialien und Dienstleistungen zur Nutzung der erneuerbaren Wärme und Kälte anwenden dürfen.

1.14

Der Ausschuss fordert die Mitgliedsländer und die Kommission auf, eine Mindestverwendung der Mittel der Strukturfonds der EU für Investitionen im Bereich der Biomassenutzung und der anderen regenerativen Energien sicherzustellen. Er spricht sich auch für Mindestanteile im Bereich des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus. Der Mittelanteil für diesen Investitionsbereich sollte steigen und am Ende des Planungszeitraums 2013 einen Anteil von 10 % der Strukturmittel im Durchschnitt der Mitgliedsländer umfassen.

1.15

Der EWSA sieht auch in der Entkopplung der Direktzahlungen im Rahmen der letzten Agrarreform eine wichtige Vorrausetzung für einen verstärkten Energiepflanzenanbau. Er sieht kurzfristig Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der GAP bei der Anpassung der Energiepflanzenprämie. Dies sollte dann insbesondere auch in den neuen Mitgliedsländern ermöglicht werden.

1.16

Neben einer laufenden Überprüfung der Zielerreichung sieht der EWSA auch die Notwendigkeit von obligatorischen Biomasseaktionsplänen in den Mitgliedsländern. So könnten die unterschiedlichen regionalen Potenziale erkannt und mobilisiert werden.

1.17

Der EWSA macht Vorschläge für einen Abbau administrativer Hemmnisse und die Berücksichtigung regenerativer Energieträger z.B. in den Regionalplanungen.

1.18

Der Ausschuss erwartet, dass bereits in einem Aktionsplan Biomasse die Anforderungen an sichere Zertifizierung der Herkünfte der Produkte beschrieben sind. Er nennt hier die Nachhaltigkeitskriterien für innereuropäische Herkünfte und Ernährungssouveränität sowie soziale und ökologische Standards für einen qualifizierten Marktzugang.

1.19

Der EWSA begrüßt, dass gemäß der Kommission die gleichen Emissionsnormen bei Bioenergien wie bei fossilen Brennstoffen gelten.

1.20

Der Ausschuss sieht eine Entwicklung hin zu einer einheitlichen europäischen Energiepolitik. Trotz eines gewissen sinnvollen Wettbewerbs der Markteinführungssysteme für erneuerbare Energieträger sollten Systeme, die sich als besonders effizient in den Kosten und im Umfang des Ausbaus neuer Verfahren herausgestellt haben, auch europaweit angewandt werden. Beispiel dafür sind dynamische Festpreismodelle, wie sie in erneuerbaren Energiegesetzen bereits in zahlreichen Mitgliedsländern angewandt werden.

1.21

Das Ziel von Markteinführungsmaßnahmen kann für den EWSA nicht eine Dauersubventionierung sein, sondern die Herstellung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Anwendung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der externen Kosten.

2.   Begründung

2.1

Unter den Gesichtspunkten der Versorgungssicherheit, der zunehmenden Abhängigkeit Europas von Öl- und Erdgaseinfuhren, steigender Ölpreise und der Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen steht die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen auf der energiepolitischen Tagesordnung der EU und der Mitgliedstaaten weiterhin ganz oben.

2.2

Die vorgesehenen Ziele der Richtlinien zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, sowie der Richtlinie zur Nutzung von Biotreibstoffen, werden ohne weitergehende Maßnahmen nicht erreicht werden. Ebenso wird die Union ihr Gesamtziel einer Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energieträger auf 12 % bei einem „business-as-usual“-Szenario wohl verfehlen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass ein großer Teil zur Zielerfüllung aus dem Biomassesektor stammen müsste, deren Marktentwicklung aber hinter den Erwartungen zurückbleibt.

2.3

Der Anteil erneuerbarer Energien insgesamt verharrt immer noch auf niedrigem Niveau; der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix der EU wird 2010 statt der angestrebten 12 % wohl nur 9 bis 10 % betragen, wenn keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden. Die Kommission hat daher einen Biomasse-Aktionsplan vorgelegt, der zumindest in diesem wichtigen und bisher strategisch vernachlässigten Bereich weitere Initiativen ankündigt.

2.4

Investitionen in Energienutzung sind immer langfristige Investitionen. Ein heute neu gebautes Kraftwerk wird eine Laufzeit von mehr als 30 Jahren haben. Die Unsicherheiten hinsichtlich der Preisentwicklung von Erdöl und Gas im Gegensatz zur guten Vorhersagbarkeit von Rohstoffkosten im Biomassesektor sind neben den Auswirkungen wie Klimawandel ein wesentlicher ökonomischer Grund für die Förderung der Technologie. Dabei ist das Ziel keine dauerhafte Subventionierung der Systeme, sondern die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Berücksichtigung der externen Kosten.

2.5

Im Gegensatz zu erwartenden Preissteigerungen im konventionellen Treibstoffbereich werden erneuerbare Energietechnologien preiswerter durch sinkende Investitionskosten aufgrund technischen Fortschritts und Massenproduktion.

2.6

Kostenvergleiche zwischen erneuerbaren Energien und konventioneller oder nuklearer Energienutzung sind meist unzureichend. Oft werden ehemals in staatlichen Monopolen errichtete abgeschriebene Kraftwerke und deren Kosten mit neuinstallierten Kapazitäten aus erneuerbaren Technologien verglichen. Zudem schlagen sich die externen Kosten konventionell/nuklearer Technologien wie Umweltschäden oder staatliche Versicherungsleistungen für Kraftwerke nicht in den Preisen nieder.

2.7

In dem Aktionsplan sind mehr als 20 Maßnahmen vorgesehen, die größtenteils ab 2006 umgesetzt werden sollen. In Bezug auf die Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehr gehören dazu Vorarbeiten zur Einführung von Verpflichtungen, wonach Mineralölunternehmen den kommerzialisierten konventionellen Kraftstoffen einen bestimmten Prozentsatz an Biokraftstoffen zusetzen müssen.

2.8

Die Kommission kündigt für 2006 einen Bericht im Hinblick auf eine mögliche Überarbeitung der Biokraftstoff-Richtlinie an, worin die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten untersucht wird. Derzeit beträgt der Marktanteil in der EU 0,8 %; damit ist es recht unwahrscheinlich, dass bis 2010 der für die EU im Jahr 2003 insgesamt festgelegte Zielwert von 5,75 % erreicht werden kann.

2.9

Der Plan sieht eine Prüfung der Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraftstoffnormen vor, um die Nutzung von Energie aus Biomasse im Verkehr sowie zur Strom- und Wärmeerzeugung zu fördern. Ferner sollen Forschungsinvestitionen, insbesondere zur Herstellung flüssiger Kraftstoffe aus Holz und Abfällen, sowie eine Kampagne zur Information von Landwirten und Forstbesitzern über Energiepflanzen gefördert werden. Außerdem will die Kommission Rechtsakte zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu Heizzwecken erarbeiten.

2.10

Nach Schätzungen der Kommission könnte der Biomasseeinsatz durch die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen ohne Intensivierung der Landwirtschaft oder nennenswerte Auswirkungen auf die inländische Nahrungsmittelerzeugung bis 2010 auf ca. 150 Mtoe (gegenüber 69 Mtoe im Jahr 2003) gesteigert werden. Die Treibhausgasemissionen werden den Prognosen der Kommission zufolge dadurch um 209 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent jährlich gesenkt. Daneben werden 250 000 bis 300 000 Arbeitsplätze geschaffen — zumeist im ländlichen Raum — und die Abhängigkeit von Energieeinfuhren wird von 48 % auf 42 % verringert.

2.11

Bei einem Preis fossiler Brennstoffe von 54 $ pro Fass Rohöl veranschlagt die Kommission die direkt messbaren Kosten mit 9 Mrd. EUR jährlich. 6 Mrd. EUR für Biokraftstoffe und 3 Mrd. EUR für die Biomassenutzung zur Stromerzeugung. Dies entspricht einem Anstieg von 1,5 Cent pro Liter Benzin und 0,1 Cent pro kWh elektrische Energie.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Die Europäische Union wird ihre selbst gesteckten Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien nicht erreichen, falls keine weiteren Maßnahmen erfolgen. Der EWSA begrüßt den Biomasseaktionsplan und stellt fest, dass der Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs mit dem Formulieren von weiteren Zwischenzielen, so etwa 15 % erneuerbare Energien und 8 % biogene Treibstoffe bis 2015, signalisiert hat, dass eine ambitionierte Politik für regenerative Energieträger fortgeschrieben werden soll. Auch der Beschluss des EU-Parlaments für das Ziel, 25 % aus erneuerbaren Energieträgern bis 2020 zu gewinnen, lässt erkennen, dass der Wille zu einer Neuorientierung in der Energiepolitik in der EU wächst.

3.2

Ein weiteres Hindernis ist, dass die Technologien für erneuerbare Energieträger — wie viele andere innovative Technologien — oft immer noch zu wenig Vertrauen von Seiten der Investoren, Regierungen und Verbraucher genießen; dies liegt an der Unkenntnis der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Der Ausschuss sieht sowohl bei Anwendern, bei Verbrauchern als auch in der Forschung und Entwicklung einen erheblichen Informations- und Fortbildungsbedarf, auf den der Biomasseaktionsplan intensiver eingehen sollte.

3.2.1

Zugleich stellt der Ausschuss fest, das die häufig im Energiebereich anzutreffende Unternehmenskonzentration dem Anspruch auf eine zügige Einführung innovativer Techniken und Verfahren nicht immer gerecht wird. Der EWSA merkt an, dass bei der heutigen Unternehmensstruktur neue Impulse, die oft in kleinen und mittleren Unternehmen entstehen, nicht ausreichend genutzt werden. Er fordert die Kommission auf, hierzu Verbesserungsvorschläge zu machen.

3.3

Die verstärkte Nutzung der Biomasse könnte nicht nur substanziell zu einer Verringerung der Energieimportabhängigkeit der EU beitragen, sondern darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Lissabon-Strategie und zu den Klimaschutzzielen leisten. Die Nutzung der Biomasse begünstigt tendenziell dezentrale Strukturen und damit auch ländliche Entwicklung. Gerade im Hinblick auf die neuen Mitgliedstaaten mit beträchtlichen Anteilen landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit bietet die Biomassenutzung erhebliches Potenzial zur Diversifizierung von Einkommensquellen und Sicherung von Arbeitsplätzen.

3.4

Der EWSA stellt fest, dass Europa derzeit in einigen Bereichen der Bioenergietechnologien führend ist. Die Wirtschaft der EU ist von der Entwicklung und dem Export neuer Technologien abhängig. Innovative Verfahren und Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen bieten die Grundlage, im Bereich von Zukunftstechnologien die führende Rolle im Welthandel einzunehmen. Den politischen Rahmenbedingungen zur Entwicklung nachwachsender Rohstoffe kommt daher für deren wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Europäischen Union die zentrale Bedeutung zu. Mit dem Aufbau dieser Strukturen sollten auch Maßnahmen einhergehen, die den Export von Bioenergietechnologien auf Drittlandsmärkten absichern.

3.5

Der Ausschuss erkennt das hohe Arbeitsmarktpotenzial, das allein bei der Umsetzung des Biomasseaktionsplans mobilisiert wird. Der MITRE Synthesis Report (Monitoring and Modelling Initiative on the Targets for Renewable Energy) von 2003 ermittelt bei einer ehrgeizigen Rohstoffstrategie der EU auf Basis der erneuerbaren Energien allein im Bereich der EU-15 fast 2,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze netto bis 2020. Hiervon werden ca. 2/3 im Bereich der Biomasse prognostiziert. Danach besteht auf der einen Seite ein neuer Bedarf an hoch qualifizierten Kräften insbesondere in Forschung und Entwicklung. Dieser wird mit ca. 400.000 angegeben. Zugleich entsteht auch ein Bedarf an Arbeitskräften mit niedriger oder geringer Ausgangsqualifikation. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die Arbeitsmarktperspektiven bis 2020 in der EU bei einem ambitionierten Ausbau der Biomassenutzung und der regenerativen Energieträger zu überprüfen.

3.6

Um Investitionen und Umstrukturierungen in Gang zu setzen, ist es für den EWSA unerlässlich, langfristige politische Vorgaben verbindlich zu setzen. Diese fehlen im Biomasseaktionsplan. Daher ist die Kommission aufgefordert, schnellstmöglich konkrete Zielsetzungen zur Biomassenutzung bzw. zur Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen. Verbindliche europäische Zielvorgaben bis mindestens 2020 für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr sollten realistisch, aber ambitioniert sein. Ein Mindestanteil von 25 % am Endenergieverbrauch bis 2020 sollte als verbindliches Ziel festgelegt werden. Das vorhandene Biomassepotenzial in Europa, insbesondere im Bereich der Bei- und Nebenprodukte, und die Flächenpotenziale bei einer veränderten Nutzung infolge geänderter Nachfragestrukturen, können diesen Entwicklungspfad ermöglichen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Vereinigten Staaten ihre ähnlich hohen Ziele für die langfristige Nutzung der Biomasse in ihrem Energiesicherungsgesetz implementieren.

3.7

Der Ausschuss unterstützt die vorsichtige Ermittlung der Rohstoffbasis (erforderliche Biomasse) für die Erfüllung des Biomasseaktionsplans; für die Planungszeit wird noch keine Konkurrenz bei agrarischen Rohstoffen gesehen. Langfristig ist einerseits von einer Produktivitätssteigerung und sinkendem Nahrungsmittelverbrauch in Europa auszugehen. Derzeit wird in Europa zugleich ein großer Anteil der Ackerfläche für die Tierhaltung benötigt. Andererseits haben wir eine weltweite Verknappung der Ackerfläche. Es sind also hohe Anforderungen an die Entwicklung effizienter Verwertungs- und Konversionstechnologien zu stellen. Der EWSA sieht in diesem Zusammenhang den so genannten ausgewogenen Ansatz der Kommission bei der internationalen Sicherstellung insbesondere der Rohstoffbasis für die Biotreibstoffe kritisch. Hier können durch billige Importe die Ernährungsbasen von anderen Weltregionen gefährdet und zugleich die Technikentwicklungen in Europa gebremst werden.

3.8

Trotz der vielfältigen Formen des Energiebedarfs und der Biomassebasis in Europa erwartet der EWSA von einem Biomasseaktionsplan Aussagen zur Entwicklung der Markteinführungssysteme. So haben sich bei der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, inklusive der Biomasse, Einspeisemodelle oder Prämienmodelle — wie etwa in Deutschland — als die effizientesten sowohl hinsichtlich der Kosteneffizienz als auch der Ausbaueffizienz erwiesen. Die Kommission hat in Ihrer Mitteilung über Strom aus erneuerbaren Energiequellen (3) bereits darauf hingewiesen. Allerdings sind die finanziellen Rahmenbedingungen nicht alleine ausschlaggebend für den Ausbau erneuerbarer Energien. Mindestens vier Parameter müssen erfüllt sein, um einen erfolgreichen Ausbau zu garantieren.

3.9

Diese Voraussetzungen sind: Ein effizientes finanzielles Anreizmodell, garantierte und faire Netzzugangsbedingungen, transparente administrative Verfahren und öffentliche Akzeptanz. Nur wenn diese vier Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sind kann es zu deutlichen Wachstumsraten im Bereich Strom aus erneuerbaren Energien kommen. Strom deckt ca. 20 % des Energiebedarfs in Europa ab.

3.10

Der Ausschuss unterstützt die Schlussfolgerung der oben genannten Kommissionsmitteilung, dass es derzeit zu früh ist für eine vollkommende Harmonisierung der Fördermodelle für Strom aus erneuerbaren Energien. Er fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten aber auf, die Vorbereitungen für die europaweite Einführung der effektivsten Systemelemente vorzunehmen.

3.11

Die Kommission ist aufgefordert — entsprechend der Richtlinie 2001/77 (4) — diese Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten zu überwachen und notfalls einzufordern.

3.12

Der Ausschuss unterstützt die Einschätzung der Kommission zur Rolle der Biomasse bei der Erfüllung dieser Richtlinie 2001/77. Der Aktionsplan stellt den Ausbau der Kraftwärmekopplung gerade auch bei der Biomassenutzung als eine wichtige Entwicklungsperspektive dar. Der EWSA fordert die Anpassung der Richtlinie an jene der Kraftwärmekopplung. Hervorzuheben bleibt, dass die in den nächsten beiden Dekaden anstehenden hohen Ersatzinvestitionen im Kraftwerksbau in Europa eine Chance für mehr Kraftwärmekopplung sind. Hierdurch ist bekanntlich eine dezentralere, verbrauchernahe Stromerzeugung begünstigt. Der EWSA vermisst aber im Biomasseaktionsplan Aussagen, wie der diskriminierungsfreie Zugang von Stromerzeugern auch aus dem Biomassebereich ins Netz gesichert werden kann.

3.13

Da 50 % des Energiebedarfs in Europa für Wärme genutzt wird und hier trotz des großen Potenzials wahrscheinlich derzeit nicht einmal 10 % aus Biomasse kommen, begrüßt der Ausschuss die Vorschläge des Aktionsplans ausdrücklich. Da Investitionen in Heiz- und Gebäudesysteme sehr langfristig und teilweise auch kapitalintensiv sind, drängt der Ausschuss auf einen zeitnahen Beginn der vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Vorschlag für eine legislative Initiative im Wärme- und Kältebereich sollte ausgedehnt werden auf eine Richtlinie zur Förderung von Wärme- und Kühlung aus allen erneuerbaren Energieträgern, also Solarthermie und Geothermie einbeziehen. Zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sollte eine Richtlinie noch Folgendes enthalten: Setzung von national verbindlichen Zielen, welche die unterschiedlichen natürlichen Ressourcen und die bereits bestehenden Kapazitäten berücksichtigen sollten.

3.14

Der Ausschuss nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass es kaum verlässliche Statistiken im Bereich der Wärme gibt. Ein europaweites, einheitliches System zum Monitoring der Wärmenutzung könnte der Union insgesamt eine bessere Planbarkeit der eingesetzten Ressourcen bieten. Der EWSA unterstreicht die Einschätzung der Kommission hinsichtlich der Bedeutung, dem Ausbau und der Sicherung der Fernwärmenetze bei der Umstellung auf Biomasse als Brennstoff. Hier ist insbesondere in den neuen Mitgliedsländern ein erheblicher Bestand zu sichern.

Die bestehende Richtlinie zur Energieeffizienz im Gebäudebereich sollte schnellstmöglich in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden und eine Änderung der Richtlinie angestrebt werden. Der Geltungsbereich sollte auf alle Gebäude ausgeweitet werden, auch auf solche unter 1000 m2. Dezentralisierte Energiesysteme basierend auf Biomasse sollten Vorrang erhalten. Der Ausschuss unterstützt die Aussagen des Aktionsplans zum Ausbau neuer — und zur Sicherung vorhandener — Fernwärmesysteme bei der Nutzung der Biomasse im Wärme- und besonders im Kraftwärmebereich.

3.15

Der Ausschuss begrüßt die Aussagen der Kommission im Biomasseaktionsplan zu den geltenden und zukünftigen Emissionsnormen (und der Feinstaubrichtlinie) bei der Biomasseverwendung. Sowohl bei der Wärme- und Stromerzeugung als auch im Treibstoffbereich gelten die gleichen Normen.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Treibstoffe machen zwar nur 20 % des Energiebedarfs aus, sie haben aber fast ausschließlich Importe fossilen Ursprungs als Basis. Dies begründet den großen Umfang dieses Bereichs im Biomasseaktionsplan. Nach Einschätzung des Ausschusses sind die Aktivitäten der Kommission im Biomasseaktionsplan hier zu sehr vom Druck nach schnellen Erfolgen gekennzeichnet. Zu sehr wird auf Importe marktfähiger Treibstoffe gesetzt; zu wenig die neuen Abhängigkeiten von Importprodukten und die Auswirkungen auf ökologisches- und soziales Gleichgewicht in den neuen Energieerzeugerländern bewertet. Der Ausschuss bittet die Kommission, zu hinterfragen, ob durch diese Strategie im Aktionsplan nicht grade die Entwicklung nachhaltiger europäischer Lösungen verschleppt werden könnte.

4.2

Im Biokraftstoffbereich haben sich Steuerminderungen, bzw. Steuerbefreiungen als die effizientesten Fördermaßnahmen erwiesen. Insbesondere hat dieses Instrument auch regional angepasste Investitionen ermöglicht. Diese Möglichkeit sollte den Mitgliedstaaten weiterhin gegeben werden. Die Aussage im Aktionsplan lässt dies nicht erkennen.

4.2.1

Dem Treibstoffpfad mit SNG (Substitute Natural Gas — Biogas hat gegenüber Biodiesel aus Ölpflanzen den 5-fachen Energieertrag pro ha) ist neben BTL (bio to liquid) bei Forschung und Entwicklung und somit in der zukünftigen Umsetzung einer EU-Biokraftstoffstrategie ein hoher Stellenwert einzuräumen. Dieser hat eine hohe Flächenproduktivität, ist in der Entwicklung fortgeschritten und eröffnet auch die grundsätzliche Möglichkeit einer gleichzeitigen Erzeugung von Kraftstoff, Strom und Wärme in dezentralen SNG-Anlagen.

4.3

Der Ausschuss unterstützt die EU-Kommission in ihrem Bestreben, das Ziel eines Marktanteils von Biokraftstoffen von 5,75 % bis 2010 verbindlich zu formulieren. Er nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs 2006 8 % als Zwischenziel für 2015 angesetzt hat. Er vermisst aber ein intensives Engagement der betroffenen Wirtschaftsunternehmen, der Kommission und der Mitgliedsländer hin zu einem dringend erforderlichen Quantensprung in der Effizienz der Verkehrssysteme zu kommen. Der EWSA begrüßt an dieser Stelle die Vorschläge des Aktionsplans zum Abbau der verschiedenen Diskriminierungen von Biotreibstoffen und die Vorschläge zur Normierung.

4.4

Die Biomassenutzung soll im 7. Forschungs-Rahmenprogramm wesentlich gestärkt werden. Ziel muss dabei u.a. die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit regenerativer Energieträger sein. Der EWSA stellt fest, dass ein Paradigmenwechsel in der Forschungspolitik hin zu einer regenerativen Ressourcenforschung von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung Europas ist. Er erwartet hier verbindlichere Aussagen auch im Biomasseaktionsprogramm. Der Ausschuss betont, dass die großen Entwicklungsrückstände nicht bei der Bereitstellung der Biomasse liegen, sondern in der Verfügbarkeit von Technologien für die Erzeugung marktfähiger Produkte.

4.4.1

Auch bei der Erschließung der Biomassenutzung einschließlich der stofflichen Nutzung ist es oft sinnvoll, in Fraktionen und Nutzungskaskaden vorzugehen. Grundsätzlich entscheiden aber Marktpreise und Produktionskosten und deren zukünftige Einschätzung. So ist es beispielsweise meist sinnvoller und zielgerichteter Holz, das in der stofflichen Nutzung keinen Markt findet, direkt thermisch oder energetisch zu verwerten, anstatt es über einen langen BTL-Prozess mit Energieverlusten zu Treibstoff zu transformieren. Der Aktionsplan sollte hier nach Einschätzung des EWSA mehr differenzieren und damit auch der Wärme aus Biomasse eine größere Bedeutung geben.

4.5

Der Ausschuss erwartet, dass auch bei der Vergabe und Verteilung der Strukturfondsmittel in den Mitgliedsländern, der Rat und die Kommission der Entwicklung der Investitionen der erneuerbaren Energien, und insbesondere der Biomasse, einen hohen Stellenwert beimessen. Ein verbindlicher Mindestanteil von der Strukturfondsmittel in den EU-Mitgliedsländer sollte hierfür bereitgestellt werden. Der Anteil der Strukturmittel am Ende des derzeitigen Planungszeitraums im Jahre 2013 sollte 10 % im Durchschnitt der Mitgliedsländer erreichen.

4.5.1

Bei der Verteilung der Mittel für die 2. Säule „Ländliche Entwicklung“ (ELER), werden regenerative Energien in der insgesamt positiv zu beurteilenden Strategieplanung erwähnt. Gerade bei diesen sehr knappen Mitteln und den Potenzialen der ländlichen Räume ist sicherzustellen, dass auch hier am Ende des Planungszeitraums in 2013 ein durchschnittlicher Mindestanteil von 10 % in den Mitgliedsländern in diesem Bereich investiert wird.

4.6

Der Ausschuss unterstreicht die Aussagen des Aktionsplans zur Wirkung der Entkopplung für einen Anbau nachwachsender Rohstoffe. Er weist aber auf folgende kurzfristige Anpassungsmöglichkeit hin: Die Energiepflanzenprämie (45 EUR/ha) für 1,5 Mio. ha, beschlossen in den Luxemburger Beschlüssen zur EU-Agrarreform (2003), wird bereits Ende 2006 überprüft. Der EWSA fordert die Kommission auf, zu berücksichtigen, ob die Höhe der Prämie ausreicht. Der Ausschuss hält das derzeitige Antragsverfahren für zu bürokratisch und schlägt dringende Verwaltungsanpassungen vor. Die Energiepflanzenprämie kann derzeit nicht in den neuen Beitrittsländern beantragt werden, die ein vereinfachtes Verfahren zur GAP gewählt haben (8 von 10 neuen Mitgliedsländern). Der Ausschuss fordert, im Rahmen der Anpassung ab Ende 2006 auch diesen Ländern die Möglichkeit des Zugangs zu dieser Flächenprämie zu geben. Hinsichtlich der Höhe sollte eine gesonderte Anpassung für die Standorte überprüft werden, die infolge des Transformationsprozesses keine Zahlungsrechte bekommen haben (5).

4.7

Der Ausschuss schlägt vor, dass der Biomasseaktionsplan der EU obligatorische nationale und regionale Aktionspläne in den Mitgliedsländern vorsieht. Aufgrund der Vielfalt der europäischen Länder und Regionen ist dies ein Schritt, die Potenziale zu erkennen und entsprechend Politik und Administration zu gestalten.

4.7.1

Der Ausschuss vermisst, dass im Aktionsplan die Möglichkeiten, Defizite und Behinderungen in den Mitgliedsländern und Regionen beim Ausbau der Biomassenutzung und der regenerativen Energien nicht behandelt werden. Mögliche Abhilfen wären: Die obligatorische Berücksichtigung und Etablierung in der Regionalplanung, die Identifizierung und der Abbau von Diskriminierungen in der Administration, die Konzentration auf eine Verwaltungsdienststelle in der Planungs- und Bauphase.

4.8

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind vom EWSA aufgefordert, die Sechste Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern so zu ändern, dass Mitgliedstaaten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Materialien und Dienstleistungen zur Nutzung der erneuerbaren Wärme und Kälte anwenden dürfen. Beispielsweise werden in einigen Mitgliedsländern derzeit keine Steuern auf Gas- und Ölbrenner erhoben, auf regenerative Heizinvestitionen wird der volle Steuersatz fällig.

4.9

Der EWSA sieht die dringende Notwendigkeit zu einer europäischen Energiepolitik zu kommen. Bei den Instrumenten zur Markteinführung der regenerativen Energien muss ein ausgewogener Ansatz aus dem Wettbewerb der nationalen Systeme, aber auch ein dynamisches Fortentwickeln hin zu den erkennbar effizientesten Regeln, gefunden werden.

4.10

Der Ausschuss sieht schnellen Handlungsbedarf für ein Zertifizierungssystem hinsichtlich der Herkunft der Biomasserohstoffe. Nur so können negative Öko- und Klimabilanzen verhindert werden. Folgende Anforderungen sind zu stellen (6):

Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen gelten dieselben Grundsätze der guten fachlichen Praxis wie für die Lebensmittelerzeugung;

Flächen müssen auch nach dem Anbau von Nichtlebensmittelrohstoffen für die Lebensmittelerzeugung geeignet bleiben;

der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen soll auf bereits landwirtschaftlich genutzten Flächen und Stilllegungsflächen stattfinden. Hierzu gehören auch Flächen, die z.B. wegen der Transformation vorübergehend nicht bewirtschaftet sind. Er darf nicht zu einer Verringerung von Dauergrünland führen;

zur Verringerung von Transporten ist eine Produktion in regionalen bzw. lokalen Kreisläufen anzustreben;

ökologisch wertvolle Flächen sind für den Naturschutz zu sichern und im Rahmen der Schutzziele zu bewirtschaften;

es sollen nachwachsende Rohstoffe gefördert und angebaut werden, die gute Öko-Bilanzen vorweisen;

einem Schließen der Nährstoffkreisläufe ist besondere Beachtung zu geben.

4.11

Beim internationalem Handel mit Biomasse und Biomasseerzeugnissen sind weiterhin folgende Punkte in die Zertifizierung einzubeziehen: Ernährungssouveränität (d.h. Ernährungsicherung geht vor dem Anbau von cash crops), soziale und ökologische Standards der Erzeugung, keine Rodung von Urwäldern. Die EU ist gefordert, diese Qualifizierungen auch in die Regelungen der WTO zu implementieren.

4.12

Der Ausschuss fordert die Kommission auf, im Rahmen des Biomasseaktionsplans die Errichtung einer internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) zu unterstützen, und auch die Frage der Transparenz in der internationalen Rohstoffwirtschaft im Biomasseaktionsplan stärker zu berücksichtigen.

Brüssel, den 17. Mai 2006

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung. ABl. L 52 vom 21.2.2004.

(2)  Richlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage).

(3)  7. Dezember 2005, KOM(2005) 627 endg.

(4)  Richtlinie 2001/77/EG vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt.

(5)  Vgl. NAT/288, Ziffer 3.2.4.2.

(6)  Vgl. NAT/288, Ziffer 3.7.


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