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Document C2005/253E/02

PROTOKOLL
Donnerstag, 27. Januar 2005

ABl. C 253E vom 13.10.2005, p. 11–39 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

13.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 253/11


PROTOKOLL

(2005/C 253 E/02)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Josep BORRELL FONTELLES

Präsident

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.

2.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen:

1)

Rat und Kommission:

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 zur Ermöglichung des Einsatzes der Gemeinschaftshilfe gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung (KOM(2004)0814 — C6-0026/2005 — 2004/0285(CNS)).

Ausschussbefassung:

federführend: AFET

mitberatend: BUDG, CONT

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (05100/2005 — C6-0027/2005 — 2004/0131(AVC)).

Ausschussbefassung:

federführend: AFET

mitberatend: INTA

Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (14211/2004 — C6-0028/2005 — 2004/0119(AVC)).

Ausschussbefassung:

federführend: AFET

mitberatend: INTA

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abänderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG hinsichtlich der Jahresabschlüsse bestimmter Arten von Unternehmen und konsolidierter Abschlüsse (KOM(2004)0725 — C6-0164/2004 — 2004/0250(COD)).

Ausschussbefassung:

federführend: JURI

mitberatend: ECON

2)

Ausschüsse

2.1)

Empfehlungen:

*** Empfehlung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (13286/2004 — C6-0022/2005 — 2004/0195(AVC)) — Ausschuss für internationalen Handel

Berichterstatter Barón Crespo Enrique (A6-0007/2005).

*** Empfehlung:

1.

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union;

2.

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (14025/2004 — C6-0003/2005 — 2004/0115(AVC)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Berichterstatter Brok Elmar (A6-0011/2005).

2.2)

Empfehlungen für die zweite Lesung:

***II Empfehlung für die Zweite Lesung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (10458/4/2004 — C6-0140/2004 — 2004/0025(COD)) — Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Berichterstatter Rübig Paul (A6-0002/2005).

3.   Tagesordnung

Der Präsident teilt mit, dass der Präsident der Ukraine, Viktor Juschtschenko, aufgrund der schlechten Wetterverhältnisse in Mitteleuropa nicht nach Brüssel anreisen konnte.

Daher wird die feierliche Sitzung abgesagt.

4.   Erklärung des Präsidenten

Der Präsident gibt eine Erklärung zum Gedenken an den 60. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau ab.

Das Parlament legt eine Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer ein.

(Die Sitzung wird von 9.10 Uhr bis 10.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS ROCA

Vizepräsident

5.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

6.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in Anlage I zu diesem Protokoll enthalten.

6.1.   Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU/ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Kroatien *** (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Empfehlung:

1.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union [KOM(2004)0370 — 14211/2004 — C6-0028/2005 — 2004/0119(AVC)]

2.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Ungarn, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union [KOM(2004)0354 — 9856/2004 — 14025/2004 — C6-0003/2005 - 2004/0115(AVC)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: Elmar Brok (A6-0011/2005).

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 1

ENTWÜRFE LEGISLATIVER ENTSCHLIESSUNGEN

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6.TA-PROV(2005)0013 und 0014)

Das Parlament erteilt somit seine Zustimmung.

6.2.   Assoziationsabkommen EU/Chile *** (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Empfehlung: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (13286/2004 — C6-0022/2005 — 2004/0195(AVC)) — Ausschuss für internationalen Handel. Berichterstatter:

Enrique Barón Crespo (A6-0007/2005)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 2

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2005)0015)

Das Parlament erteilt somit seine Zustimmung.

6.3.   Digitale Inhalte ***II (Abstimmung)

Empfehlung für die zweite Lesung: Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (10458/4/2004 — C6-0140/2004 — 2004/0025(COD)) — Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie.

Berichterstatter: Paul Rübig (A6-0002/2005).

(Qualifizierte Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 3)

GEMEINSAMER STANDPUNKT DES RATES

In der geänderten Fassung für gebilligt erklärt (P6_TA(2005)0016)

6.4.   Lage im Nahen Osten (Abstimmung

Entschließungsanträge B6-0068/2005, B6-0071/2005, B6-0072/2005, B6-0075/2005, B6-0078/2005 und B6-0080/2005

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 4)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0068/2005

(ersetzt B6-0068/2005, B6-0071/2005, B6-0072/2005, B6-0075/2005, B6-0078/2005 und B6-0080/2005):

eingereicht von den Abgeordneten:

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, João de Deus Pinheiro, Edward McMillan-Scott und Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion

Pasqualina Napoletano, Véronique De Keyser und Michel Rocard im Namen der PSE-Fraktion

Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion

Joost Lagendijk, David Hammerstein Mintz, Margrete Auken und Johannes Voggenhuber im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Francis Wurtz, Adamos Adamou und Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Roberta Angelilli, Brian Crowley, Cristiana Muscardini und Anna Elzbieta Fotyga im Namen der UEN-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2005)0017)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Francis Wurtz hat im Namen der GUE/NGL-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 2 vorgeschlagen, der angenommen wurde.

Edward McMillan-Scott hat die Streichung von Ziffer 15 vorgeschlagen.

6.5.   Holocaust, Antisemitismus und Rassismus (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0069/2005, B6-0070/2005, B6-0073/2005, B6-0074/2005, B6-0076/2005, B6-0077/2005 und B6-0079/2005

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 5)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0069/2005/rév.

(ersetzt B6-0069/2005, B6-0070/2005, B6-0073/2005, B6-0074/2005, B6-0076/2005, B6-0077/2005 und B6-0079/2005):

eingereicht von den Abgeordneten:

Hans-Gert Poettering, Ewa Klamt, Timothy Kirkhope und Patrick Gaubert im Namen der PPE-DE-Fraktion

Martin Schulz, Glyn Ford und Martine Roure im Namen der PSE-Fraktion

Sarah Ludford, Graham Watson und Alexander Nuno Alvaro im Namen der ALDE-Fraktion

Daniel Marc Cohn-Bendit und Monica Frassoni im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Francis Wurtz, Miguel Portas, Dimitrios Papadimoulis, André Brie, Marco Rizzo und Helmuth Markov im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Brian Crowley im Namen der UEN-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2005)0018)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Bogusław Sonik hat im Namen der PPE-DE-Fraktion mündliche Änderungsanträge zu Erwägung A und zu Ziffer 5 zweiter Spiegelstrich vorgeschlagen;

Sarah Ludford zum Thema der mündlichen Änderungsanträge;

Martin Schulz hat im Namen der PSE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung A vorgeschlagen;

Hans-Gert Poettering hat im Namen der PPE-DE-Fraktion den mündlichen Änderungsantrag von Martin Schulz unterstützt;

Sarah Ludford zum Abstimmungsverfahren über die mündlichen Änderungsanträge;

Daniel Marc Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu den mündlichen Änderungsanträgen der PSE- und der UEN-Fraktion;

Martin Schulz zum Abstimmungsverfahren;

Johannes Voggenhuber hat den mündlichen Änderungsantrag von Martin Schulz zwar unterstützt, jedoch auch auf die Verantwortung Österreichs hingewiesen;

Michał Tomasz Kamiński im Namen der UEN-Fraktion und Sarah Ludford zur Wortmeldung von Daniel Marc Cohn-Bendit;

Hannes Swoboda hat die Tragweite des mündlichen Änderungsantrags von Martin Schulz dargelegt;

Vytautas Landsbergis hat einen mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung A vorgeschlagen;

Cristiana Muscardini zur Wortmeldung von Daniel Marc Cohn-Bendit und zum Abstimmungsverfahren über die mündlichen Änderungsanträge.

7.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Holocaust, Antisemitismus und Rassismus — RC-B6-0069/2005/rev

Frank Vanhecke, Maciej Marian Giertych.

8.   Berichtigungen des Stimmverhaltens

Folgende Abgeordnete haben die nachstehenden Berichtigungen ihres Stimmverhaltens mitgeteilt:

Holocaust, Antisemitismus und Rassismus — RC-B6-0069/2005/rev

Entschließung (gesamter Text)

dafür: Christofer Fjellner, Mogens N.J. Camre, Lydia Schenardi.

***

Kathy Sinnott hat darauf hingewiesen, dass sie einen mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung A einreichen wollte, dem zufolge der Liste der genannten Opfer die Behinderten hinzugefügt werden sollte, dass sie jedoch den Präsidenten nicht rechtzeitig auf sich aufmerksam machen konnte.

9.   Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung

Gemäß Artikel 144 GO sprechen die folgenden Abgeordneten, die die Aufmerksamkeit des Parlaments auf Fragen von politischer Bedeutung richten wollen:

Jo Leinen, József Szájer, Witold Tomczak, Nigel Farage, Barbara Kudrycka, Mary Lou McDonald, Gerard Batten, Genowefa Grabowska, Urszula Krupa, Bogdan Pęk, Bogusław Rogalski, Marios Matsakis, Ryszard Czarnecki, György Schöpflin und Kathy Sinnott.

10.   Prüfung von Mandaten

Auf Vorschlag des JURI-Ausschusses beschließt das Parlament, das Mandat von Viktória Mohácsi mit Wirkung ab 29. November 2004 für gültig zu erklären.

11.   Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates

Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass die folgenden Gemeinsamen Standpunkte des Rates, die dazugehörigen Begründungen und die jeweiligen Standpunkte der Kommission eingegangen sind:

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 24. Januar 2005 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/541/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge (11934/3/2004 — C6-0029/2005 — 2003/0130(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: TRAN

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 24. Januar 2005 in Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/115/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen (11933/3/2004 — C6-0030/2005 — 2003/0136(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: TRAN

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 24. Januar 2005 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/408/EWG des Rates über Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Sitze, ihrer Verankerungen und Kopfstützen (11935/3/2004 — C6-0031/2005 — 2003/0128(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: TRAN

Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, beginnt somit am folgenden Tag, 28.01.2005.

12.   Beschlüsse über bestimmte Dokumente

Ausschussbefassung

ITRE-Ausschuss

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (KOM(2004)0607 — C6-0122/2004 — 2004/0209(COD))

Federführend: EMPL

(mitberatend: ITRE, FEMM)

CONT-Ausschuss

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (KOM(2004)0002 — C5-0069/2004 — 2004/0001(COD))

Federführend: IMCO

(mitberatend: CONT, ECON, EMPL, ENVI, ITRE, CULT, JURI)

JURI-Ausschuss

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von Arzneimitteln, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestimmt sind (KOM(2004)0737 — C6-0168/2004 — 2004/0258(COD))

Federführend: INTA

(mitberatend: DEVE, ENVI, JURI)

13.   Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Parlament gemäß Artikel 172 Absatz 2 GO zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet.

Mit Zustimmung des Parlaments werden die angenommenen Texte umgehend den Adressaten übermittelt.

14.   Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

Die nächsten Sitzungen finden vom 21.02.2005 bis zum 24.02.2005 statt.

15.   Unterbrechung der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments ist unterbrochen.

Die Sitzung wird um 11.05 Uhr geschlossen.

Julian Priestley

Generalsekretär

Josep Borrell Fontelles

Präsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Adwent, Albertini, Allister, Alvaro, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Angelilli, Antoniozzi, Arnaoutakis, Ashworth, Assis, Atkins, Attwooll, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Baco, Badía i Cutchet, Barsi-Pataky, Batten, Battilocchio, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bersani, Bielan, Birutis, Blokland, Bloom, Bobošíková, Böge, Bösch, Bonde, Bonino, Bono, Bonsignore, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bozkurt, Bradbourn, Mihael Brejc, Brepoels, Bresso, Breyer, Brie, Brok, Brunetta, Budreikaitė, Buitenweg, Bullmann, van den Burg, Bushill-Matthews, Busquin, Busuttil, Buzek, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casa, Casaca, Cashman, Caspary, Castex, Castiglione, del Castillo Vera, Catania, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Cesa, Chatzimarkakis, Chichester, Chmielewski, Christensen, Chruszcz, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbey, Cornillet, Correia, António Costa, Paolo Costa, Cottigny, Coveney, Cramer, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, D'Alema, Davies, De Poli, Degutis, Dehaene, De Keyser, Demetriou, De Michelis, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dimitrakopoulos, Dionisi, Di Pietro, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duin, Duka-Zólyomi, Duquesne, Ebner, Ek, El Khadraoui, Esteves, Estrela, Ettl, Eurlings, Jonathan Evans, Robert Evans, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Fjellner, Flasarová, Flautre, Florenz, Foglietta, Fontaine, Ford, Fotyga, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gaubert, Gauzès, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Goudin, Genowefa Grabowska, Grabowski, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Graça Moura, Grech, Gröner, Grosch, Grossetête, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hall, Hammerstein Mintz, Handzlik, Harangozó, Harbour, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedh, Hegyi, Henin, Hennicot-Schoepges, Herczog, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Honeyball, Hoppenstedt, Hortefeux, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Huhne, Hutchinson, Ibrisagic, Ilves, in 't Veld, Isler Béguin, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kaczmarek, Kallenbach, Kamiński, Karas, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Tunne Kelam, Kilroy-Silk, Kindermann, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Knapman, Koch, Kohlíček, Konrad, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Kozlík, Krahmer, Krarup, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kuhne, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Landsbergis, Lang, Langen, Langendries, Laschet, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Fernand Le Rachinel, Letta, Lévai, Janusz Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liese, Liotard, Locatelli, Lombardo, López-Istúriz White, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Maat, Maaten, McAvan, McCarthy, McDonald, McGuinness, McMillan-Scott, Madeira, Malmström, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Manolakou, Mantovani, Markov, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Mathieu, Matsakis, Matsis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgantini, Morillon, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscardini, Muscat, Musotto, Musumeci, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Özdemir, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Paasilinna, Pack, Borut Pahor, Paleckis, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Panzeri, Papadimoulis, Papastamkos, Parish, Patrie, Pavilionis, Peillon, Pęk, Alojz Peterle, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Piskorski, Pistelli, Pittella, Pleštinská, Podestà, Podkański, Poettering, Poignant, Polfer, Prets, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Ribeiro e Castro, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Salvini, Samaras, Sánchez Presedo, dos Santos, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Sbarbati, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Schmidt, Pál Schmitt, Ingo Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schroedter, Schulz, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Sifunakis, Silva Peneda, Sinnott, Siwiec, Sjöstedt, Skinner, Škottová, Sommer, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Strejček, Stroz, Stubb, Sudre, Sumberg, Surján, Svensson, Swoboda, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Titford, Titley, Toia, Tomczak, Toubon, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Väyrynen, Vaidere, Vakalis, Valenciano Martínez-Orozco, Vanhecke, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Ventre, Verges, Vergnaud, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vincenzi, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Westlund, Whitehead, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wierzejski, Wijkman, Wise, von Wogau, Wohlin, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zani, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmungen

ges.

gesonderte Abstimmungen

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem. Entschl.antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

Geh.

Geheime Abstimmung

1.   Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU/Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ***

Bericht: BROK (A6-0011/2005)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

2.   Assoziationsabkommen EU/Chile ***

Bericht: BARÓN CRESPO (A6-0007/2005)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

3.   Digitale Inhalte ***II

Empfehlung für die zweite Lesung RÜBIG (A6-0002/2005)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Artikel 6

1

ITRE-Ausschuss

 

+

 

Gemeinsamer Standpunkt

 

für angenommen erklärt

 

4.   Lage im Nahen Osten

Entschließungsanträge: B6-0068/2005, 0071/2005, 0072/2005, 0075/2005, 0078/2005 und 0080/2005

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC6-0068/2005 (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL und UEN)

§ 8

2

GUE/NGL

getr.

 

mündlicher Änderungsantrag

1

+

2

-

§ 12

 

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EV

-

297, 301, 17

3

+

 

4

+

 

§ 13

3

GUE/NGL

 

+

 

§ 14

 

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§15

 

ursprünglicher Text

 

-

 

nach § 14

1

UEN

 

+

 

Abstimmung: Entschließung (insgesamt)

 

+

 

Entschließungsanträge von Fraktionen

B6-0068/2005

 

ALDE

 

 

B6-0071/2005

 

Verts/ALE

 

 

B6-0072/2005

 

PSE

 

 

B6-0075/2005

 

GUE/NGL

 

 

B6-0078/2005

 

UEN

 

 

B6-0080/2005

 

PPE-DE

 

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

ALDE, PPE-DE

§ 12

1. Teil: bis Gewalthandlungen

2. Teil: das Wort willkürlichen

3. Teil: die Worte auf beiden Seiten

4. Teil: Rest

§ 14

1. Teil: Text ohne die Worte den Bau der Trennmauer zu stoppen

2. Teil: diese Worte

GUE/NGL

Am 2 (siehe auch mündlichen Änderungsantrag zu diesem Änderungsantrag)

1. Teil: bis dieser Ziele sind

2. Teil: Rest

Verschiedenes

M. Herr Wurtz hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 2 vorgeschlagen:

8.

fordert Präsident Abbas nachdrücklich auf, seine Bereitschaft zur Beendigung der Gewalt unter Beweis zu stellen (Originaltext der Ziffer 8)und begrüßt die von Präsident Abbas ergriffenen Maßnahmen sowie seine Bereitschaft zu Reformen und zur verstärkten Kontrolle der palästinensischen Sicherheitskräfte und zur Aufnahme eines uneingeschränkten Dialogs mit allen betroffenen Parteien; ist der Auffassung, dass die volle politische Unterstützung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union sowie die aktive Mitarbeit Israels wesentlich für das Erreichen dieser Ziele sind; fordert die israelischen Behörden auf, den Fahrplan und die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anzunehmen und umzusetzen;

5.   Holocaust, Antisemitismus und Rassismus

Entschließungsanträge:B6-0069/2005, 0070/2005, 0073/2005, 0074/2005, 0076/2005, 0077/2005 und 0079/2005

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC6-0069/2005/rev (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL und UEN)

§ 4

 

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 5 Spiegelstrich 2

 

ursprünglicher Text

 

+

mündlicher Änderungsantrag

Erwägung A

mndl. Am.

PPE-DE (Sonik)

 

+

mündliche Änderungsanträge

mndl. Am.

PSE (Schulz)

 

+

1

UEN

 

mndl. Am.

Landsbergis

 

+

Nach Erwägung B

2

UEN

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (insgesamt)

NA

+

617, 0, 10

Entschließungsanträge von Fraktionen

B6-0069/2005

 

PSE

 

 

B6-0070/2005

 

Verts/ALE

 

 

B6-0073/2005

 

ALDE

 

 

B6-0074/2005

 

GUE/NGL

 

 

B6-0076/2005

 

PPE-DE

 

 

B6-0077/2005

 

UEN

 

 

B6-0079/2005

 

IND/DEM

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

ALDE, PPE-DE, Verts/ALE: Schlussabstimmung

IND/DEM, UEN: Änd. 1

Antrag auf getrennte Abstimmung

IND/DEM:

§ 4

1. Teil: Text ohne die Worte kulturellen and religiösen

2. Teil: diese Worte

Verschiedenes

Die PPE-DE-Fraktion (Herr Sonik) hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung A vorgeschlagen:

A.

in der Erwägung, dass der 27. Januar 2005, der 60. Jahrestag der Befreiung des Todeslagers Auschwitz-Birkenau, das von Hitlers Nationalsozialisten eingerichtet wurde und in dem insgesamt bis zu 1,5 Millionen Juden, Roma, Polen, Russen und Gefangene verschiedener anderer Nationalitäten und Homosexuelle ermordet worden sind, für die europäischen Bürger nicht nur ein wichtiger Anlass ist, um des ungeheuren Schreckens und der Tragödie des Holocaust zu gedenken und sie zu verurteilen, sondern auch um das besorgniserregende Anwachsen des Antisemitismus und insbesondere antisemitischer Zwischenfälle in Europa anzusprechen und sich erneut bewusst zu machen, wie gefährlich es ist, wenn Menschen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion sowie politischer oder sexueller Ausrichtung unterdrückt und gequält werden,

Die PPE-DE-Fraktion (Herr Sonik) hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 5 zweiter Spiegelstrich vorgeschlagen:

die Aufklärung über den Holocaust verstärkt wird und dazu alle Einrichtungen des Gedenkens an den Holocaust, vor allem das Museum Auschwitz-Birkenau (Państwowe Muzeum Auschwitz-Birkenau w Oświęcimiu) und das Informationszentrum zum Holocaust in Berlin (Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas), als europäische Ressourcen einbezogen werden, die Aufklärung über den Holocaust und die Unionsbürgerschaft als Pflichtthemen in die Lehrpläne der Schulen in der gesamten Europäischen Union aufgenommen werden und indem der gegenwärtige Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus vor dem Hintergrund der Shoah (des Holocaust) gesehen wird,

Die PSE-Fraktion (Herr Schulz) hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung A vorgeschlagen:

A.

in der Erwägung, dass der 27. Januar 2005, der 60. Jahrestag der Befreiung des Todeslagers Auschwitz-Birkenau, das von Nazi-Deutschland eingerichtet wurde und in dem Hunderttausende Juden, Roma, Homosexuelle, Polen und Gefangene anderer Nationalitäten ermordet worden sind, für die europäischen Bürger nicht nur ein wichtiger Anlass ist, um des ungeheuren Schreckens und der Tragödie des Holocaust zu gedenken und sie zu verurteilen, sondern auch um das besorgniserregende Anwachsen des Antisemitismus und insbesondere antisemitischer Zwischenfälle in Europa anzusprechen und sich erneut bewusst zu machen, wie gefährlich es ist, wenn Menschen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion sowie politischer oder sexueller Ausrichtung unterdrückt und gequält werden,

M. Herr Landsbergis hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung A vorgeschlagen:

A.

in der Erwägung, dass der 27. Januar 2005, der 60. Jahrestag der Befreiung des Todeslagers Auschwitz-Birkenau, das von Hitlers Nationalsozialisten eingerichtet wurde und in dem Hunderttausende Juden, Roma, Homosexuelle, Polen und Gefangene anderer Nationalitäten ermordet worden sind, für die europäischen Bürger nicht nur ein wichtiger Anlass ist, um des ungeheuren Schreckens und der Tragödie des Holocaust zu gedenken und sie zu verurteilen, sondern auch um das besorgniserregende Anwachsen des Antisemitismus und insbesondere antisemitischer Zwischenfälle in Europa anzusprechen und sich erneut bewusst zu machen, wie gefährlich es ist, wenn Menschen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion , sozialer Zuordnung sowie politischer oder sexueller Ausrichtung unterdrückt und gequält werden,


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

RC — B6-0069/2005 — Antisemitismus

Entschließung

Ja-Stimmen: 617

ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bonino, Bourlanges, Budreikaitė, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Cornillet, Costa Paolo, Davies, Degutis, Deprez, De Sarnez, Dičkutė, Di Pietro, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Guardans Cambó, Hall, Huhne, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Lehideux, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Pistelli, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Brie, Catania, Flasarová, Guidoni, Kaufmann, Kohlíček, Krarup, Liotard, McDonald, Markov, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Remek, Sjöstedt, Stroz, Triantaphyllides, Verges, Wagenknecht, Wurtz

IND/DEM: Adwent, Batten, Belder, Blokland, Bloom, Bonde, Borghezio, Chruszcz, Clark, Farage, Giertych, Goudin, Grabowski, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Salvini, Sinnott, Speroni, Titford, Tomczak, Whittaker, Wierzejski, Wise, Wohlin, Železný

NI: Allister, Baco, Battilocchio, Belohorská, Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Kilroy-Silk, Kozlík, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mote, Resetarits, Rutowicz

PPE-DE: Albertini, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Brejc, Brepoels, Brok, Brunetta, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, De Poli, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Eurlings, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Graça Moura, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hortefeux, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jałowiecki, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Laschet, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podestà, Podkański, Poettering, Pomés Ruiz, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Ribeiro e Castro, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Pál, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Andersson, Arnaoutakis, Assis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badía i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bresso, Bullmann, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbey, Correia, Costa António, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Harangozó, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lévai, Lienemann, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Panzeri, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Sifunakis, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Wiersma, Wynn, Xenogiannakopoulou, Yañez-Barnuevo García, Zani

UEN: Angelilli, Aylward, Bielan, Didžiokas, Foglietta, Fotyga, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Musumeci, Ó Neachtain, Pavilionis, Pirilli, Roszkowski, Ryan, Szymański, Tatarella, Vaidere

Verts/ALE: Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 10

GUE/NGL: Henin, Manolakou, Toussas

NI: Claeys, Dillen, Schenardi, Vanhecke

PPE-DE: Lombardo

UEN: Camre

Verts/ALE: van Buitenen


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2005)0013

Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen EU/Kroatien ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (KOM(2004)0370 — 14211/2004 — C6-0028/2005 — 2004/0119(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM(2004)0370 — 14211/2004) (1),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 zweiter Satz und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0028/2005),

gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0011/2005),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2005)0014

Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen EU/ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (KOM(2004)0354 — 9856/2004 — 14025/2004 — C6-0003/2005 — 2004/0115(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM(2004)0354 — 9856/2004 — 14025/2004) (1),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 zweiter Satz und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0003/2005),

gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0011/2005),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2005)0015

Assoziationsabkommen EU/Chile ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (KOM(2004)0566 — C6-0022/2005 — 2004/0195(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2004)0566) (1),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0022/2005),

gestützt auf die Artikel 75, 83 Absatz 7 und 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0007/2005),

1.

gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zu dem Abkommen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Chile zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2005)0016

Digitale Inhalte ***II

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (10458/4/2004 — C6-0140/2004 — 2004/0025(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (10458/4/2004 - C6-0140/2004),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung (1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)0096) (2),

in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2004)0367) (3),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 62 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie für die zweite Lesung (A6-0002/2005)

1.

billigt den Gemeinsamen Standpunkt in der geänderten Fassung;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte vom 22.4.2004, P5_TA(2004)0364.

(2)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(3)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TC2-COD(2004)0025

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in zweiter Lesung am 27. Januar 2005 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2005/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 157 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entwicklung der Informationsgesellschaft und der Breitbandkommunikation wird sich auf das Leben aller Bürger der Europäischen Union auswirken, da insbesondere der Zugang zu Wissen und neue Formen des Wissenserwerbs gefördert werden und somit die Nachfrage nach neuen Inhalten, Anwendungen und Diensten steigen wird.

(2)

Die Verbreitung des Internets nimmt in der Gemeinschaft weiterhin rasch zu. Die Möglichkeiten des Internets sollten dazu genutzt werden, dass alle Personen und Organisationen in der Gemeinschaft von den sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen des Informations- und Wissensaustauschs profitieren können. In Europa sind nunmehr die Voraussetzungen gegeben, um das Potenzial digitaler Inhalte umfassend zu nutzen.

(3)

Der Europäische Rat von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 stellt in seinen Schlussfolgerungen fest, dass von dem Übergang zu einer digitalen, auf Wissen basierenden Wirtschaft, der von neuen Gütern und Dienstleistungen ausgelöst wird, starke Impulse für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten ausgehen werden. Dabei wurde ausdrücklich die Rolle der Anbieter von Inhalten gewürdigt, die durch die Nutzung und Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa einen Mehrwert schaffen.

(4)

In dem Aktionsplan eEurope 2005, der Teil der Lissabonner Strategie ist, wird zu Maßnahmen aufgerufen, mit denen das Angebot sicherer Dienste, Anwendungen und Inhalte über Breitbandnetze gefördert werden soll und die zu einem Umfeld führen sollen, das private Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigt, sowie zu einer Steigerung der Produktivität und moderneren öffentlichen Dienstleistungen, und jedem die Möglichkeit zur Teilnahme an der globalen Informationsgesellschaft geben sollen.

(5)

In Europa werden hochwertige digitale Inhalte mit ausgewogenen Zugangs- und Nutzungsrechten offensichtlich zunehmend von einem breiten Publikum nachgefragt; dies können einzelne Bürger, Studenten, Forscher, KMU und andere Nutzer aus der Wirtschaft oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen sein, die ihre Kenntnisse erweitern möchten, oder aber Wiederverwender, die digitale Inhalte zur Entwicklung von Diensten nutzen möchten.

(6)

Die Akteure im Bereich der digitalen Inhalte sind sowohl die Anbieter von Inhalten (einschließlich öffentlicher und privater Organisationen und Institutionen, die digitale Inhalte erstellen und zusammentragen oder deren Eigentümer sind) als auch die Nutzer von Inhalten (einschließlich Organisationen und Unternehmen, die Endnutzer sind oder digitale Inhalte wieder verwenden und/oder einen Mehrwert damit schaffen). Besonderes Augenmerk sollte auf die Teilnahme von KMU gerichtet werden.

(7)

Ziel des mit der Entscheidung 2001/48/EG des Rates vom 22. Dezember 2000 (3) angenommenen Programms eContent (2001-2004) war es, die Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte im Internet zu unterstützen und die Sprachenvielfalt europäischer Websites in der Informationsgesellschaft zu fördern. In der Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2003 über die Zwischenbewertung des Programms eContent wird bekräftigt, wie wichtig es ist, Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen.

(8)

Technologische Fortschritte bieten die Möglichkeit, Inhalte durch eingebettetes Wissen aufzuwerten und die Interoperabilität von Diensten zu verbessern; dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu digitalen Inhalten sowie für deren Nutzung und Verbreitung. Das ist vor allem für die Bereiche von öffentlichem Interesse relevant, auf die dieses Programm abzielt.

(9)

Voraussetzung für die Kontinuität der im Rahmen dieses Programms eingeleiteten Vorhaben ist die Förderung tragfähiger Geschäftsmodelle; damit werden zudem die Bedingungen für höhere wirtschaftliche Erträge aus Diensten, die auf dem Zugang zu digitalen Inhalten und deren Wiederverwendung beruhen, verbessert.

(10)

Es wurde ein Rechtsrahmen erarbeitet, um den Herausforderungen zu begegnen, die sich im Bereich der digitalen Inhalte in der Informationsgesellschaft stellen (4)  (5)  (6).

(11)

Aufgrund unterschiedlicher Verfahren in den Mitgliedstaaten gibt es nach wie vor technische Hindernisse für den breiten Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors sowie für deren Nutzung, Wiederverwendung und Verwertung in der Gemeinschaft.

(12)

Soweit digitale Inhalte personenbezogene Daten umfassen, sollten die Richtlinien 95/46/EG (7) und 2002/58/EG (8) eingehalten werden; die eingesetzten Technologien sollten die Privatsphäre achten und nach Möglichkeit stärken.

(13)

Aktionen der Gemeinschaft, die Informationsinhalte betreffen, sollten die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Gemeinschaft zur Geltung bringen.

(14)

Die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (9) erlassen werden.

(15)

Die Kommission sollte dafür sorgen, dass dieses Programm Initiativen und Programme der Gemeinschaft — insbesondere jene, die sich mit den Bereichen Bildung und Kultur sowie mit dem europäischen Interoperabilitätsrahmen befassen — ergänzt und dass Synergieeffekte erzielt werden.

(16)

Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms ein Finanzrahmen festgesetzt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne der Nummer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (10) bildet.

(17)

Da die Ziele der beabsichtigten Maßnahmen, nämlich die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa, aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der in Frage stehenden Sachgebiete auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen der europäischen Dimension und der Auswirkungen der Maßnahmen besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht dieser Beschluss nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Ziel des Programms

(1)   Mit diesem Beschluss wird für den Zeitraum 2005-2008 ein Programm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in der Gemeinschaft eingerichtet, das die Schaffung und Verbreitung von Informationen in Bereichen von öffentlichem Interesse auf Gemeinschaftsebene fördert.

Das Programm erhält die Bezeichnung Programm eContentplus (nachstehend das Programm genannt).

(2)   Zur Verwirklichung des Gesamtziels des Programms werden die folgenden Aktionsbereiche festgelegt:

a)

Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung auf Gemeinschaftsebene;

b)

Erleichterung der Verbesserung der Qualität und Förderung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit digitalen Inhalten bei Anbietern und Nutzern von Inhalten sowie sektorübergreifend;

c)

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der digitalen Inhalte und Sensibilisierung.

Die im Rahmen dieser Aktionsbereiche durchzuführenden Tätigkeiten sind auf die in Anhang I genannten Bereiche der Informationen des öffentlichen Sektors, der räumlichen Daten sowie der pädagogischen, kulturellen und wissenschaftlichen Inhalte ausgerichtet. Das Programm ist gemäß Anhang II durchzuführen.

Artikel 2

Teilnahme

(1)   Die Teilnahme an dem Programm steht juristischen Personen mit Sitz in den Mitgliedstaaten offen. Ferner können juristische Personen mit Sitz in den Bewerberländern gemäß mit diesen Ländern bestehenden oder zu schließenden bilateralen Abkommen teilnehmen.

(2)   Juristische Personen mit Sitz in den EFTA-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind, können gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens zur Teilnahme an dem Programm zugelassen werden.

(3)   Juristische Personen mit Sitz in Drittländern und internationale Organisationen können ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zur Teilnahme an dem Programm zugelassen werden, sofern ihre Teilnahme effektiv zur Durchführung des Programms beiträgt. Die Entscheidung über die Genehmigung einer solchen Teilnahme wird nach dem in Artikel 4 Absatz 2 genannten Verfahren getroffen.

Artikel 3

Zuständigkeiten der Kommission

(1)   Für die Durchführung des Programms ist die Kommission verantwortlich.

(2)   Die Kommission erstellt auf der Grundlage dieses Beschlusses ein Arbeitsprogramm.

(3)   Bei der Durchführung des Programms trägt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Sorge für die Gesamtkohärenz und -komplementarität mit anderen einschlägigen Politiken, Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, die Auswirkungen auf die Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte und die Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft haben, insbesondere die Gemeinschaftsprogramme für Forschung und technologische Entwicklung, IDA (Datenaustausch zwischen Verwaltungen), eTen (transeuropäische Netze), eInclusion, eLearning (System der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa), MODINIS und sichere Nutzung des Internet (Safer Internet).

(4)   Die Kommission handelt in den folgenden Fällen nach dem in Artikel 4 Absatz 2 genannten Verfahren:

1.

Annahme und Änderung des Arbeitsprogramms;

2.

Festlegung der Kriterien und des Inhalts von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit den in Artikel 1 dargelegten Zielen;

3.

Beurteilung der auf der Grundlage der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für eine Gemeinschaftsförderung vorgeschlagenen Vorhaben, bei denen sich der geschätzte Gemeinschaftsbeitrag auf mindestens 1 000 000 EUR beläuft;

4.

Abweichung von den Regelungen des Anhangs II.

(5)   Die Kommission unterrichtet den in Artikel 4 genannten Ausschuss über die Fortschritte bei der Durchführung des Programms.

Artikel 4

Ausschuss

(1)   Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.

(2)   Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Der Zeitraum nach Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.

(3)   Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Artikel 5

Überwachung und Bewertung

(1)   Um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsmittel effizient genutzt werden, sorgt die Kommission dafür, dass die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Aktionen einer vorherigen Beurteilung, einer ständigen Kontrolle und einer abschließenden Bewertung unterzogen werden.

(2)   Die Kommission überwacht die Durchführung von Vorhaben im Rahmen des Programms. Sie bewertet die Art und die Wirkung der Durchführung der Vorhaben, um festzustellen, ob die ursprünglichen Ziele erreicht wurden.

(3)   Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis spätestens Mitte 2006 Bericht über die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Aktionsbereiche. Dabei unterrichtet sie über die Vereinbarkeit des für die Jahre 2007 und 2008 vorgesehenen Betrags mit der Finanziellen Vorausschau. Gegebenenfalls unternimmt die Kommission die erforderlichen Schritte im Rahmen der Haushaltsverfahren für die Jahre 2007 und 2008, um die Vereinbarkeit der jährlichen Mittelzuweisungen mit der Finanziellen Vorausschau sicherzustellen. Nach Abschluss des Programms legt die Kommission einen endgültigen Bewertungsbericht vor.

(4)   Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat die Ergebnisse ihrer quantitativen und qualitativen Bewertung gegebenenfalls zusammen mit entsprechenden Vorschlägen zur Änderung dieses Beschlusses. Die Ergebnisse sind jeweils vor der Vorstellung des Entwurfs des allgemeinen Haushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2007 bzw. 2009 vorzulegen.

Artikel 6

Finanzrahmen

(1)   Der Finanzrahmen für die Durchführung von Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen dieses Beschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 wird hiermit auf 149 000 000 EUR festgesetzt; davon sind 55 600 000 EUR für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2006 vorgesehen.

(2)   Für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2006 gilt der Betrag als bestätigt, sofern er für diese Phase des Programms mit der ab dem Jahr 2007 geltenden Finanziellen Vorausschau vereinbar ist.

(3)   Die jährlichen Mittel für den Zeitraum von 2005 bis 2008 werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt. Anhang III enthält eine vorläufige Aufgliederung der Ausgaben.

Geschehen zu ... am ...

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  Stellungnahme vom 29. April 2004(ABl. C 117 vom 30.4.2004, S. 49).

(2)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 22. April 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht), Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 24. September 2004 (ABl. C 25 E vom 1.2.2005, S. 19 )und Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 27. Januar 2005.

(3)  ABl. L 14 vom 18.1.2001, S. 32.

(4)  Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90).

(5)  Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10).

(6)  Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77 vom 27.3.1996, S. 20).

(7)  Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31). Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

(8)  Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) (ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37).

(9)  ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(10)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Geändert durch den Beschluss 2003/429/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25).

ANLAGE I

MASSNAHMEN

I.   EINLEITUNG

Das Gesamtziel des Programms eContentplus ist die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in der Gemeinschaft, um die Schaffung und Verbreitung von Informationen in Bereichen von öffentlichem Interesse auf Gemeinschaftsebene zu fördern.

Das Programm wird bessere Voraussetzungen für den Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten sowie deren Verwaltung in mehrsprachigen und multikulturellen Umgebungen schaffen. Es wird das Angebot für die Nutzer erweitern und neue Formen der Interaktion mit wissensbasierten digitalen Inhalten fördern — ein mittlerweile unerlässliches Merkmal, um Inhalte dynamischer zu gestalten und gezielter auf einen bestimmten Kontext (Lernen, Kultur, Menschen mit besonderen Bedürfnissen usw.) auszurichten.

Das Programm wird den Weg für eine Rahmenstruktur für hochwertige digitale Inhalte in Europa — den Europäischen Raum für digitale Inhalte - ebnen, indem es den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Inhaltsbranchen und den Anbietern und Nutzern von Inhalten sowie deren gegenseitige Bereicherung fördert.

Geplant sind drei Aktionsbereiche:

a)

Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung auf Gemeinschaftsebene;

b)

Erleichterung der Verbesserung der Qualität und Förderung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit digitalen Inhalten bei Anbietern und Nutzern sowie sektorübergreifend;

c)

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der digitalen Inhalte und Sensibilisierung.

II.   AKTIONSBEREICHE

A.   Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung auf Gemeinschaftsebene

Zu den im Rahmen dieser Aktionsbereiche durchzuführenden Tätigkeiten gehören der Aufbau von Netzen und die Entwicklung von Partnerschaften zwischen den Akteuren, um die Schaffung neuer Dienste zu fördern.

Zielbereiche sind Informationen des öffentlichen Sektors, räumliche Daten sowie didaktische und kulturelle Inhalte.

Schwerpunktbereiche:

a)

Sensibilisierung breiterer Kreise für die Bedeutung von Informationen des öffentlichen Sektors, ihren wirtschaftlichen Wert und die gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Nutzung. Zu verbessern ist die grenzüberschreitende Nutzung und Verwertung von Informationen des öffentlichen Sektors durch öffentliche Einrichtungen und Privatunternehmen, insbesondere KMU, zur Entwicklung von hochwertigen Informationsprodukten und -diensten.

b)

Förderung der breiteren Nutzung räumlicher Daten durch öffentliche Körperschaften, Privatunternehmen — einschließlich KMU — und Bürger durch Instrumente der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Zu behandeln sind sowohl technische als auch organisatorische Fragen; Doppelarbeit und unzureichend entwickelte territoriale Datenbestände sind zu vermeiden. Die grenzüberschreitende Interoperabilität ist ebenso zu fördern wie die Zusammenarbeit zwischen Kartierungsstellen und die Entwicklung neuer europäischer Dienste für mobile Nutzer. Ferner ist die Verwendung offener Standards zu unterstützen.

c)

Förderung der Verbreitung offener europäischer Sammlungen digitaler Objekte für Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Privatpersonen. Es wird die Einrichtung europaweiter Vermittlungsdienste für digitale Lerninhalte mit entsprechenden Geschäftsmodellen gefördert. Ferner sollte die Verwendung offener Standards und die Bildung großer Nutzergruppen unterstützt werden, die Vornormungs- und Spezifikationspläne analysieren und testen, um der Festlegung weltweiter Normen für digitale Lerninhalte eine mehrsprachige und multikulturelle europäische Dimension zu verleihen.

d)

Förderung des Aufbaus europaweiter Informationsinfrastrukturen für den Zugang zu hochwertigen Europäischen digitalen kulturellen und wissenschaftlichen Ressourcen und deren Nutzung durch Verknüpfung virtueller Bibliotheken, gemeinschaftlicher Sammlungen usw. Zu fördern sind koordinierte Konzepte für die Digitalisierung und das Anlegen von Sammlungen, die Pflege digitaler Objekte sowie die Bestandsaufnahme digitaler kultureller und wissenschaftlicher Ressourcen. Der Zugang zu diesen Ressourcen ist durch effiziente Lizenzsysteme und eine kollektive Freigabe der Nutzungsrechte zu verbessern.

B.   Erleichterung der Verbesserung der Qualität und Förderung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit digitalen Inhalten bei Anbietern und Nutzern von Inhalten sowie sektorübergreifend

Durch die im Rahmen dieser Aktionsbereiche durchzuführenden Tätigkeiten sollen die Ermittlung und die weite Verbreitung bewährter Praktiken für Methoden, Verfahren und Abläufe gefördert werden, um eine höhere Qualität und Effizienz bei der Entwicklung, Nutzung, und Verbreitung digitaler Inhalte zu erreichen.

Sie umfassen Versuche zum Nachweis der Auffindbarkeit, Nutzbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Kombinierbarkeit und Interoperabilität digitaler Inhalte im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften, wobei von Anfang an dem Bedarf der verschiedenen Zielgruppen und Märkte in einem zunehmend mehrsprachigen und multikulturellen Umfeld Rechnung zu tragen ist; sie müssen mehr sein als bloße Lokalisierungstechnologien.

Diese Tätigkeiten werden die Vorteile der Anreicherung digitaler Inhalte mit maschinenverständlichen Daten (semantisch korrekt definierten Metadaten, die auf einer relevanten beschreibenden Terminologie sowie den entsprechenden Vokabularen und Ontologien basieren) nutzen.

Die Versuche werden thematisch gebündelt. Die Erfassung und Verbreitung erworbener Kenntnisse und die gegenseitige Bereicherung sind wesentlicher Bestandteil der Versuche.

Zielanwendungsbereiche sind Informationen des öffentlichen Sektors, räumliche Daten, pädagogische und kulturelle digitale Inhalte sowie wissenschaftliche und akademische digitale Inhalte.

C.   Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der digitalen Inhalte und Sensibilisierung

Die im Rahmen dieser Aktionsbereiche durchzuführenden Tätigkeiten umfassen Begleitmaßnahmen zu einschlägigen Rechtsakten in Bezug auf digitale Inhalte und die Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der digitalen Inhalte sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung. Die Entwicklung von Instrumenten für Leistungsvergleiche, Überwachung und Analyse, die Folgenabschätzung des Programms sowie die Verbreitung der Ergebnisse werden unterstützt. Dabei werden sich abzeichnende Möglichkeiten und Probleme (z.B. Vertrauen, Qualitätskennzeichnung, Rechte an geistigem Eigentum im Bildungswesen) aufgezeigt und analysiert und es werden gegebenenfalls Lösungen vorgeschlagen.

ANLAGE II

MITTEL FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

1.

Die Kommission führt das Programm entsprechend dem technischen Inhalt des Anhangs I durch.

2.

Die Durchführung erfolgt über indirekte Aktionen; dazu gehören:

a)

Aktionen auf Kostenteilungsbasis

i)

Projekte zur Wissenserweiterung im Hinblick auf die Verbesserung vorhandener Produkte, Verfahren und/oder Dienste und/oder die Erfüllung des Bedarfs der Gemeinschaftspolitik. Die Gemeinschaftsfinanzierung beträgt in der Regel höchstens 50 % der Projektkosten. Öffentliche Körperschaften können eine Erstattung von 100 % der Zusatzkosten erhalten.

ii)

Maßnahmen im Hinblick auf bewährte Praktiken zur Verbreitung von Wissen; sie werden in der Regel nach Themen gebündelt und über thematische Netze verknüpft. Der Gemeinschaftsbeitrag für diese Maßnahmen beschränkt sich auf die zur Erreichung der spezifischen Ziele erforderlichen oder angemessenen direkten Kosten.

iii)

Thematische Netze führen unterschiedliche Akteure zusammen, die ein bestimmtes technologisches oder organisatorisches Ziel verfolgen, um Koordinierungsmaßnahmen und Wissenstransfer zu erleichtern. Sie können mit Maßnahmen im Hinblick auf bewährte Praktiken verknüpft sein. Unterstützung wird für die erstattungsfähigen Zusatzkosten der Koordinierung und Einrichtung des Netzes gewährt. Der Gemeinschaftsbeitrag kann die erstattungsfähigen Zusatzkosten für diese Maßnahmen abdecken.

b)

Begleitmaßnahmen tragen zur Durchführung des Programms oder der Vorbereitung künftiger Tätigkeiten bei. Ausgeschlossen sind Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, Marketing-Tätigkeiten und Verkaufsförderung.

i)

Studien zur Unterstützung des Programms, einschließlich Vorbereitung künftiger Maßnahmen;

ii)

Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops oder andere Sitzungen und Verwaltung gebündelter Maßnahmen;

iii)

Verbreitung, Information und Kommunikation.

3.

Die Auswahl von Aktionen auf Kostenteilungsbasis erfolgt auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die gemäß den geltenden Finanzbestimmungen auf der Website der Kommission veröffentlicht werden.

4.

Anträge auf Förderung durch die Gemeinschaft müssen gegebenenfalls einen Finanzierungs-plan umfassen, in dem alle Elemente der Projektfinanzierung aufgeführt sind; dabei sind unter anderem Angaben zur Höhe der bei der Gemeinschaft beantragten Fördermittel sowie zu sonstigen beantragten oder gewährten Beihilfen aus anderen Quellen zu machen.

5.

Begleitmaßnahmen werden nach den geltenden Finanzvorschriften im Rahmen von Ausschreibungen durchgeführt.

ANLAGE III

VORLÄUFIGE AUFGLIEDERUNG DER AUSGABEN

1.

Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung auf Gemeinschaftsebene 40-50 %

2.

Erleichterung der Verbesserung der Qualität und Förderung bewährter Praktiken im Zusammenhang mit digitalen Inhalten bei Anbietern und Nutzern von Inhalten sowie sektorübergreifend 45-55 %

3.

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren im Bereich der digitalen Inhalte und Sensibilisierung 8-12 %

P6_TA(2005)0017

Lage im Nahen Osten

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Nahen Osten und insbesondere seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 (1),

unter Hinweis auf die Resolutionen 242, 338, 425, 1373 und 1397 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der palästinensischen Präsidentschaftswahlen,

unter Hinweis auf den Bericht der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union und die Erklärung der Delegation der Beobachter des Europäischen Parlaments,

unter Hinweis auf den Fahrplan für den Frieden des Quartetts vom 30. April 2003,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die palästinensischen Präsidentschaftswahlen trotz der schwierigen Umstände aufgrund der Besetzung der Palästinensergebiete durch Israel zufriedenstellend verlaufen sind; ferner in der Erwägung, dass sie eine entscheidende Chance zur Erneuerung des Friedensprozesses darstellen und beispielgebend für andere Wahlen in der Region sein können,

B.

besorgt über die Auswirkungen der Besetzung auf die Wahlen durch Beschränkungen der Bewegungsfreiheit sowohl der Kandidaten als auch der Wähler, über die Schikanen und kurzfristigen Verhaftungen einiger Kandidaten, als sie versuchten, ihre potenziellen Wähler in Ostjerusalem zu erreichen, und durch schwerwiegende Beschränkungen, die Einwohnern von Jerusalem bei der Wahrnehmung ihres Wahlrechts auferlegt wurden,

C.

in der Erwägung, dass die jüngsten terroristischen Angriffe, durch die die Bemühungen um Verhandlungen sabotiert werden sollten, sich gerade zu dem Zeitpunkt echter Hoffnung auf Wiederbelebung des politischen Prozesses ereigneten; besorgt über die Auswirkungen dieser Angriffe und von Vergeltungsmaßnahmen, denen auf beiden Seiten Menschen zum Opfer fallen und die zu weiteren Beschränkungen für die Palästinenser führen,

1.

begrüßt den Erfolg der ersten Präsidentschaftswahlen seit 1996 und insbesondere die hohe Wahlbeteiligung; zollt dem palästinensischen Volk und den palästinensischen Behörden Anerkennung für ihr Engagement für Demokratie, das sie trotz der Besetzung unter Beweis gestellt haben, und insbesondere den palästinensischen Frauen, die einen wichtigen Beitrag zur Durchführung der Wahlen geleistet und sich sehr zahlreich an ihnen beteiligt haben;

2.

ist der Auffassung, dass der neue Präsident der palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, und die anderen Kandidaten den Wahlkampf in Anbetracht der Umstände verantwortungsvoll und entsprechend den internationalen Standards geführt haben;

3.

fordert Israel im Hinblick auf die bevorstehenden palästinensischen Parlamentswahlen nachdrücklich auf, das international anerkannte Wahlrecht aller Einwohner von Ostjerusalem voll zu respektieren und den Wahlvorgang dadurch zu erleichtern, dass die bei den Präsidentschaftswahlen beobachteten Hindernisse bis zu den Parlamentswahlen beseitigt werden;

4.

begrüßt die Wirksamkeit der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union und fordert den Rat und die Kommission auf, eine weitere Mission für die Parlamentswahlen im Juli 2005 vorzubereiten, um den Pluralismus und einen ausgewogenen Zugang aller Kandidaten zu den Medien zu unterstützen sowie in Zusammenarbeit mit den israelischen Behörden Lösungen für die Schwierigkeiten der Palästinenser, die in Ostjerusalem leben, zu finden;

5.

stellt mit Besorgnis fest, dass sich viele Mitglieder der Palästinensischen Zentralen Wahlkommission aus Protest gegen politischen Druck zurückgezogen haben, der am Wahltag zwecks Verlängerung des Abstimmungszeitraums ausgeübt wurde;

6.

fordert die israelische Regierung und die Palästinensische Autonomiebehörde auf, die sich mit dem Ausgang der Präsidentschaftswahlen bietende Gelegenheit zu nutzen und die Verhandlungen wieder aufzunehmen; fordert die Europäische Union auf, dringend eine Initiative im Rahmen des Quartetts, und insbesondere gegenüber den USA in Übereinstimmung mit den sich ergänzenden Rollen im Friedensprozess, zu ergreifen, um eine neue Phase enger Zusammenarbeit einzuleiten und die Friedensbemühungen in dieser Region gemeinsam wiederzubeleben;

7.

fordert den Rat, den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Kommission auf, in vollem Umfang ihre Rolle im Nahostfriedensprozess wahrzunehmen und im Rahmen des Barcelona-Prozesses sowie der europäischen Nachbarschaftspolitik in Übereinstimmung mit den bereits vom Rat beschlossenen Aktionsplänen ihre Unterstützung für die Palästinensische Autonomiebehörde und das palästinensische Volk fortzusetzen und den Dialog mit Israel weiter zu entwickeln;

8.

fordert Präsident Abbas nachdrücklich auf, seine Bereitschaft zur Beendigung der Gewalt unter Beweis zu stellen, und begrüßt die von Präsident Abbas ergriffenen Maßnahmen sowie seine Bereitschaft zu Reformen und zur verstärkten Kontrolle der palästinensischen Sicherheitskräfte und zur Aufnahme eines uneingeschränkten Dialogs mit allen betroffenen Parteien; ist der Auffassung, dass die volle politische Unterstützung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union sowie die aktive Mitarbeit Israels wesentlich für das Erreichen dieser Ziele sind;

9.

fordert die Palästinensische Autonomiebehörde auf, das Engagement des palästinensischen Volkes für Demokratie anzuerkennen und die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz, eine bessere Gewaltenteilung von Exekutive und Legislative, eine verantwortungsvolle Staatsführung, einschließlich einer transparenten Rechnungslegung, und die Korruptionsbekämpfung zu fördern;

10.

erklärt nochmals in diesem besonderen Augenblick, dass die Lösung des Nahostkonflikts nur durch Aushandlung eines stabilen und endgültigen Friedensabkommens, wie im immer noch geltenden Fahrplan dargelegt wird, möglich ist, ohne Vorbedingungen und ausgehend von der Existenz zweier demokratischer, souveräner und lebensfähiger Staaten, die friedlich nebeneinander in sicheren und anerkannten Grenzen bestehen;

11.

ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Frieden nur mit einer wirklich an der Basis ansetzenden Vorgangsweise zustande kommen kann, an dem die Zivilgesellschaften beider Seiten, die einen Dialog anstreben, beteiligt sind; fordert diesbezüglich das Quartett auf, die Genfer Vereinbarung als Ergänzung des Fahrplans voll zu nutzen und die Fortführung der Verhandlungen zwischen den Zivilgesellschaften in diesem Rahmen zu erleichtern;

12.

verurteilt alle Terroranschläge und Gewalthandlungen auf beiden Seiten; fordert, dass sich die bewaffneten palästinensischen Gruppen aller Anschläge enthalten, und erinnert sie daran, dass jede Form von Terror und Gewalt nicht nur Unschuldige das Leben kostet, sondern sich auch nachteilig auf den Friedensprozess und die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung auswirkt; fordert die israelische Regierung auf, auf Vergeltung und außerrechtliche Tötungen zu verzichten;

13.

fordert die israelische Regierung auf, den Rückzug aus dem Gazastreifen und anderen Teilen der besetzten Gebiete als einen glaubwürdigen Schritt der Umsetzung des Fahrplans und der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Richtung auf einen dauerhaften Frieden zu vollziehen und dabei Ägypten, den ersten Nachbarn, der diesem Vorhaben zustimmen muss, sowie die palästinensischen Behörden einzubeziehen und mit ihnen zu verhandeln, wobei eine internationale Beobachtungsmission den Prozess verifizieren sollte; fordert den Rat auf, geeignete Mittel zur notwendigen Unterstützung zu finden;

14.

fordert die israelische Regierung erneut auf, der Ausweitung der Siedlungen, insbesondere im Gebiet um Jerusalem, Einhalt zu gebieten, den Bau der Trennmauer zu stoppen und uneingeschränkt das Vierte Genfer Abkommen zu erfüllen und so der Verletzung des Völkerrechts ein Ende zu setzen;

15.

bekräftigt die Unterstützung der Union für den Friedensprozess und schlägt einen wirtschaftlichen Entwicklungsplan vor, der von der Union überwacht wird und der Region eine solide Grundlage für Wohlfahrt und Stabilität geben soll;

16.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat, der israelischen Regierung und der Knesset, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Regierung der Russischen Föderation sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.


(1)  ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.

P6_TA(2005)0018

Holocaust, Antisemitismus und Rassismus

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemitismus und Rassismus

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 2, 6, 7 und 29 des EU-Vertrags und Artikel 13 des EG-Vertrags, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, höchste Standards in Bezug auf Menschenrechte und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten, sowie gestützt auf die Europäische Charta der Grundrechte,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus vom 27. Oktober 1994 (1), 27. April 1995 (2), 26. Oktober 1995 (3), 30. Januar 1997 (4) und 16. März 2000 (5), auf den Bericht seines Untersuchungsausschusses Rassismus und Fremdenfeindlichkeit von 1990 und auf seine schriftliche Erklärung vom 7. Juli 2000 zum Gedenken an den Holocaust (6),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (7) (EUMC) und auf die verschiedenen Berichte der EUMC zum Rassismus in der Europäischen Union, darunter Erscheinungsformen des Antisemitismus in der EU 2002-2003 und Wahrnehmungen von Antisemitismus in der Europäischen Union, die beide im März 2004 veröffentlicht wurden,

unter Hinweis auf die Erklärung der 2. Antisemitismuskonferenz der OSZE, die am 28. und 29. April 2004 in Berlin stattgefunden hat, sowie auf die Tatsache, dass die OSZE kürzlich einen Sonderbeauftragten für die Bekämpfung von Antisemitismus ernannt hat,

unter Hinweis auf die Erklärung des Internationalen Forums von Stockholm über den Holocaust, das vom 26. bis 28. Januar 2000 stattgefunden hat, in der zu mehr Aufklärung über den Holocaust aufgerufen wurde,

unter Hinweis darauf, dass der 27. Januar 2005 in mehreren EU-Mitgliedstaaten als Tag des Gedenkens an den Holocaust eingeführt wurde,

gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der 27. Januar 2005, der 60. Jahrestag der Befreiung des Todeslagers Auschwitz-Birkenau, das von Nazi-Deutschland eingerichtet wurde und in dem insgesamt bis zu 1,5 Millionen Juden, Roma, Polen, Russen und Gefangene verschiedener anderer Nationalitäten und Homosexuelle ermordet worden sind, für die europäischen Bürger nicht nur ein wichtiger Anlass ist, um des ungeheuren Schreckens und der Tragödie des Holocaust zu gedenken und sie zu verurteilen, sondern auch um das besorgniserregende Anwachsen des Antisemitismus und insbesondere antisemitischer Zwischenfälle in Europa anzusprechen und sich erneut bewusst zu machen, wie gefährlich es ist, wenn Menschen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, sozialer Zuordnung sowie politischer oder sexueller Ausrichtung unterdrückt und gequält werden,

B.

in der Erwägung, dass Europa seine Geschichte nicht vergessen darf, nämlich dass die von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrations- und Vernichtungslager zu den abscheulichsten und schmerzlichsten Seiten der Geschichte unseres Kontinents gehören; in der Erwägung, dass die in Auschwitz begangenen Verbrechen im Gedächtnis künftiger Generationen weiterleben müssen, als Warnung vor einem solchen Völkermord, der seine Wurzeln in der Verachtung anderer Menschen, in Hass, Antisemitismus, Rassismus und Totalitarismus hat,

C.

in der Erwägung, dass es ungeachtet der wichtigen Maßnahmen, die die Europäische Union in Anwendung von Artikel 13 des EG-Vertrags eingeleitet hat, auf unterschiedlichen Ebenen immer noch zu Diskriminierungen aus religiösen und ethnischen Gründen kommt,

D.

in der Erwägung, dass sich Juden in Europa zunehmend gefährdet fühlen, da Antisemitismus über das Internet verbreitet wird und sich durch die Schändung von Synagogen, Friedhöfen und anderen religiösen Stätten, durch Anschläge auf jüdische Schulen und Kulturzentren sowie durch Angriffe auf Juden in Europa, bei denen viele Menschen verletzt werden, manifestiert,

E.

in der Erwägung, dass der Holocaust im Bewusstsein Europas eingebrannt ist, insbesondere wegen seines mörderischen Hasses auf Juden und Roma aufgrund ihrer rassischen oder religiösen Identität, und dass Antisemitismus sowie rassistische und religiöse Vorurteile dennoch nach wie vor eine sehr ernste Gefahr für ihre Opfer und die europäischen und internationalen Werte der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit und damit für die gesamte Sicherheit in Europa und der Welt darstellen,

F.

in der Erwägung, dass es einen ständigen Dialog mit den Medien darüber geben muss, wie ihre Berichte und Kommentare die Wahrnehmung und das Verständnis von religiösen sowie ethnischen und rassistischen Fragen sowie die Darstellung der historischen Wahrheit sowohl positiv als auch negativ beeinflussen können,

1.

gedenkt aller Opfer des Nationalsozialismus und ist überzeugt, dass ein dauerhafter Frieden in Europa nur möglich ist, wenn seine Geschichte nicht in Vergessenheit gerät; lehnt revisionistische Auffassungen sowie die Leugnung des Holocaust als schändlich und historisch unwahr ab und verurteilt sie; ist besorgt über den Zulauf zu extremistischen und ausländerfeindlichen Parteien sowie über die wachsende Akzeptanz ihrer Auffassungen in der Öffentlichkeit;

2.

fordert die Institutionen der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten und alle demokratischen politischen Parteien Europas auf,

jegliche Form von Intoleranz und Aufwiegelung zum Rassenhass sowie alle Belästigungen und rassistischen Gewalttaten zu verurteilen,

insbesondere alle Akte und Erscheinungsformen von Antisemitismus, in welcher Form sie auch auftreten mögen, bedingungslos zu verurteilen,

insbesondere alle Gewalttaten, die aus Hass oder Intoleranz gegenüber anderen Religionen oder Rassen begangen werden, einschließlich Anschlägen auf religiöse Orte, Stätten und Heiligtümer von Juden, Moslems oder anderen Glaubensgemeinschaften, sowie alle gewalttätigen Übergriffe auf Minderheiten wie beispielsweise Roma zu verurteilen;

3.

fordert den Rat und die Kommission sowie die einzelnen lokalen, regionalen und nationalen Entscheidungsebenen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und von Anschlägen auf Minderheiten, einschließlich Roma und Drittstaatsangehörige, in den Mitgliedstaaten zu koordinieren, um den Grundsätzen der Toleranz und Nichtdiskriminierung Geltung zu verschaffen und die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Integration zu fördern;

4.

ist überzeugt, dass dazu auch die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen auf lokaler und nationaler Ebene gehören sollte, einschließlich des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen kulturellen, ethnischen und religiösen Gemeinschaften;

5.

bekräftigt seine Überzeugung, dass Gedenken und Aufklärung wesentliche Elemente sind, um Intoleranz, Diskriminierung und Rassismus auszumerzen, und fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Antisemitismus und Rassismus verstärkt zu bekämpfen, indem insbesondere bei jungen Menschen das Bewusstsein für die Geschichte und die Lehren aus dem Holocaust geschärft wird, indem

das Gedenken an den Holocaust gefördert wird und zu diesem Zweck der 27. Januar in der gesamten Europäischen Union zum Europäischen Holocaustgedenktag erklärt wird,

die Aufklärung über den Holocaust verstärkt wird und dazu alle Einrichtungen des Gedenkens an den Holocaust, vor allem das Museum Auschwitz-Birkenau (Państwowe Muzeum Auschwitz-Birkenau w Oświęcimiu) und das Informationszentrum zum Holocaust in Berlin (Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas), als europäische Ressourcen einbezogen werden, die Aufklärung über den Holocaust und die Unionsbürgerschaft als Pflichtthemen in die Lehrpläne der Schulen in der gesamten Europäischen Union aufgenommen werden und indem der gegenwärtige Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus vor dem Hintergrund der Shoah (des Holocaust) gesehen wird,

gewährleistet wird, dass die Behandlung des Zweiten Weltkriegs im Schulunterricht in den 25 EU-Ländern mit äußerster historischer Genauigkeit erfolgt, und indem die Mittel genutzt werden, die das Parlament in den Haushaltsplan 2005 für Schulen in der gesamten Europäischen Union eingesetzt hat, damit diese Patenschaften für Grabstätten und Denkmäler übernehmen;

6.

begrüßt die erklärte Absicht des Luxemburger Ratsvorsitzes, die festgefahrenen Diskussionen über den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (8) wieder in Gang zu bringen, und fordert den Rat nachdrücklich auf, sich auf ein europaweites Verbot der Aufstachelung zum Rassenhass und zum religiösen Hass unter Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu einigen;

7.

fordert die Kommission auf, zu überprüfen, inwieweit die Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (9) umgesetzt wird, die der Stärkung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung dient, und eine große Konferenz mit allen betroffenen Akteuren zu organisieren, vor allem Politikern, öffentlichen Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden, die sich in diesem Bereich engagieren;

8.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer zu übermitteln.


(1)  ABl. C 323 vom 21.11.1994, S. 154.

(2)  ABl. C 126 vom 22.5.1995, S. 75.

(3)  ABl. C 308 vom 20.11.1995, S. 140.

(4)  ABl. C 55 vom 24.2.1997, S. 17.

(5)  ABl. C 377 vom 29.12.2000, S. 366.

(6)  ABl. C 121 vom 24.4.2001, S. 503.

(7)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 1.

(8)  ABl. C 75 E vom 26.3.2002, S. 269.

(9)  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.


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