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Document 52004AE0957

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen“ (kodifizierte Fassung) (KOM(2004) 232 endg. — 2004/0074 (COD))

    ABl. C 302 vom 7.12.2004, p. 38–38 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    7.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 302/38


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen“ (kodifizierte Fassung)

    (KOM(2004) 232 endg. — 2004/0074 (COD))

    (2004/C 302/09)

    Der Rat beschloss am 27. April 2004, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 71 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 10. Juni 2004 an. Berichterstatter war Herr CHAGAS.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 410. Plenartagung am 30. Juni/1. Juli 2004 (Sitzung vom 30. Juni) mit 160 Ja-Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.

    Ziel des Vorschlags ist die Kodifizierung der Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen (1).

    2.

    Im Rahmen des Europa der Bürger kommt es sehr darauf an, dass die gemeinschaftlichen Rechtsakte eine einfachere, klarere Form erhalten. Daher haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Notwendigkeit betont, alle schon häufig geänderten Rechtsakte zu kodifizieren, und am 20. Dezember 1994 ein interinstitutionelles Abkommen geschlossen, das ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht. Aus der Kodifizierung darf sich keinerlei inhaltliche Änderung der jeweiligen Rechtsakte ergeben.

    3.

    Da der vorliegende Kommissionsvorschlag genau in diese Richtung geht, hat der EWSA keinerlei Einwände vorzubringen.

    Brüssel, den 30. Juni 2004.

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Roger BRIESCH


    (1)  ABl. L 143 vom 27.6.1995, S. 70 — Stellungnahme des EWSA: ABl. C 393 vom 31.12.1994, S. 56.


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