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Document C2004/201/28

Rechtssache C-258/04: Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour du travail Lüttich (9. Kammer) vom 7. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Office national de l'emploi gegen Ioannis Ioannidis

ABl. C 201 vom 7.8.2004, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

7.8.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/14


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour du travail Lüttich (9. Kammer) vom 7. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Office national de l'emploi gegen Ioannis Ioannidis

(Rechtssache C-258/04)

(2004/C 201/28)

Die Cour du travail Lüttich (9. Kammer) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 7. Juni 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 17. Juni 2004, in dem Rechtsstreit Office national de l'emploi gegen Ioannis Ioannidis um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Steht das Gemeinschaftsrecht (insbesondere die Artikel 12, 17 und 18 EG) der Regelung eines Mitgliedstaats (wie in Belgien der Königlichen Verordnung vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit) entgegen, die Arbeitsuchenden, die grundsätzlich das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen, ein so genanntes Überbrückungsgeld auf der Grundlage einer abgeschlossenen höheren Schulausbildung gewährt und dabei denjenigen, die einem anderen Mitgliedstaat angehören, in gleicher Weise wie den eigenen Staatsangehörigen die Bedingung auferlegt, dass das Überbrückungsgeld nur gewährt wird, wenn die erforderliche Schulausbildung an einer Lehranstalt abgeschlossen wurde, die von einer der drei nationalen Gemeinschaften errichtetet, bezuschusst oder anerkannt ist (wie in Artikel 36 Absatz 1 Unterabsatz 1 Nummer 2 Buchstabe a der genannten Königlichen Verordnung geregelt), so dass das Überbrückungsgeld einem jungen Arbeitsuchenden verweigert wird, der zwar nicht der Familie eines Wanderarbeitnehmers angehört, jedoch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt, in dem er, bevor er sich innerhalb der Union fortbewegt hat, eine höhere Schulausbildung genossen und abgeschlossen hatte, die als der Schulausbildung gleichwertig anerkannt ist, die von den Behörden des Staates verlangt wird, in dem das Überbrückungsgeld beantragt wird?


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