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Document C2004/106/165
Case T-102/04: Actionbrought on 8 March 2004 by David Cornwell againstthe Commission of the European Communities
Rechtssache T–102/04: Klagedes David Cornwell gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereichtam 8. März2004
Rechtssache T–102/04: Klagedes David Cornwell gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereichtam 8. März2004
ABl. C 106 vom 30.4.2004, p. 84–84
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
30.4.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 106/84 |
Klage des David Cornwell gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 8. März 2004
(Rechtssache T–102/04)
(2004/C 106/165)
Verfahrenssprache: Französisch
David Cornwell, wohnhaft in Kraainem (Belgien), hat am 8. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben, mit der zum einen seine Einstufung berichtigt und er zum 1. August 2000 in die Besoldungsgruppe A 4, Dienstaltersstufe 4, und zum 16. März 2003 in die Besoldungsgruppe A 4, Dienstaltersstufe 5, eingestuft wird und zum anderen die finanziellen Wirkungen dieser Entscheidung auf den 5. Oktober 1995 beschränkt werden; |
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. April 2003, mit der seine Einstufung bei der Einstellung berichtigt und er zum 1. Mai 1992 in die Besoldungsgruppe A 5, Dienstaltersstufe 3, eingestuft worden sei, seine spätere Einstufung berichtigt und er zum 1. August 2000 in die Besoldungsgruppe A 4, Dienstaltersstufe 4, und zum 16. März 2003 in die Besoldungsgruppe A 4, Dienstaltersstufe 5, eingestuft worden sei sowie die finanziellen Wirkungen dieser Entscheidung auf den 5. Oktober 1995 beschränkt worden seien.
Die Klagegründe und Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T–402/03 (Katalagarianakis/Kommission, ABl. 2004, C 35, S. 17).