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Document C2004/106/84

Rechtssache C-159/04: Ersuchenum Vorabentscheidung, vorgelegt mit Entscheidung des Dioikitiko ProtodikeioIoannina vom 10. November 2003 in dem RechtsstreitCarfour Marinopoulos AE gegen 1. Griechischer Staat und 2. Nomarchiaki AvtodiikisiIoanninon

ABl. C 106 vom 30.4.2004, p. 48–48 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/48


Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Entscheidung des Dioikitiko Protodikeio Ioannina vom 10. November 2003 in dem Rechtsstreit Carfour Marinopoulos AE gegen 1. Griechischer Staat und 2. Nomarchiaki Avtodiikisi Ioanninon

(Rechtssache C-159/04)

(2004/C 106/84)

Das Dioikitiko Protodikeio Ioannina ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Entscheidung vom 10. November 2003, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 29 März 2004, in dem Rechtsstreit Carfour Marinopoulos AE gegen 1. Griechischer Staat und 2. Nomarchiaki Avtodiikisi Ioanninon um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

1.

Ist das — in den Gründen des Vorabentscheidungsersuchens beschriebene — Erfordernis einer vorherigen Erlaubnis für das Inverkehrbringen von „Bake-off“-Erzeugnissen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG?

2.

Dient das Erfordernis einer vorherigen Erlaubnis für die Brotherstellung — falls es als mengenmäßige Beschränkung anzusehen ist — lediglich einem qualitativen Zweck, d. h. dient es lediglich zur qualitativen Unterscheidung im Hinblick auf die Eigenschaften des vorgebackenen Brotes (Geruch, Geschmack, Farbe und Aussehen der Kruste) sowie auf seinen Nährwert (Urteil des Gerichtshofes der EG vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-325/00, Kommission/Deutschland) oder dient es dem Schutz der Verbrauchers und der öffentlichen Gesundheit vor einer etwaigen Verfälschung seiner Qualität (Entscheidung 3852/2002 des Symvoulio tis Epikrateias)?

3.

Besteht angesichts dessen, dass die erwähnte Beschränkung unterschiedslos sowohl inländische wie Gemeinschaftserzeugnisse des „Bake-off“-Typs erfasst, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrecht, und ist diese Beschränkung geeignet, den freien Handel mit den genannten Erzeugnissen zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu beeinträchtigen?.


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