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Document L:1994:120:TOC
Official Journal of the European Communities, L 120, 11 May 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 120, 11. Mai 1994
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 120, 11. Mai 1994
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 1075/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1727/92 mit besonderen Durchführungsbestimmungen zur Versorgung der Azoren und Madeiras mit Getreideerzeugnissen und zur Erstellung der vorläufigen Versorgungsbilanz | |||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 1076/94 DER KOMMISSION vom 6. Mai 1994 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kleinuhr-Werke mit Ursprung in Malaysia und Thailand | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1077/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung @ur Ausfuhr von 1 000 000 Tonnen Brotweichwei@en aus Beständen der fran@ösischen Interventionsstelle | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1078/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung @ur Ausfuhr von 1 000 000 Tonnen Brotweichwei@en aus Beständen der deutschen Interventionsstelle | ||||
Verordnung (EG) Nr. 1079/94 der Kommission vom 10. Mai 1994 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von 250 000 Tonnen Brotweichweizen aus Beständen der dänischen Interventionsstelle | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1080/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung @ur Ausfuhr von 500 000 Tonnen Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1081/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 über die Eröffnung einer Ausschreibung der Erstattung für die Ausfuhr von Gerste nach allen Drittländern | ||||
Verordnung (EG) Nr. 1082/94 der Kommission vom 10. Mai 1994 über eine besondere Interventionsmaßnahme für Gerste in Spanien | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 1083/94 der Kommission vom 10. Mai 1994 über den Verkauf von im Besitz der portugiesischen Interventionsstelle befindlichen 250 000 Tonnen Mais auf dem portugiesischen Markt | |||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 1084/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/80 über die besonderen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Rindfleisch und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 854/94 | |||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 1085/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 zur Festsetzung der Referenzpreise für Pfirsiche einschließlich Brugnolen und Nektarinen für das Wirtschaftsjahr 1994 | |||
* | VERORDNUNG (EG) Nr. 1086/94 DER KOMMISSION vom 10. Mai 1994 zur Festsetzung der Referenzpreise für Aprikosen für das Wirtschaftsjahr 1994 | |||
Verordnung (EG) Nr. 1087/94 der Kommission vom 10. Mai 1994 zur Festsetzung der Beihilfe für Baumwolle | ||||
Verordnung (EG) Nr. 1088/94 der Kommission vom 10. Mai 1994 zur Festsetzung der auf Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen anwendbaren Einfuhrabschöpfungen | ||||
Verordnung (EG) Nr. 1089/94 der Kommission vom 10. Mai 1994 zur Festsetzung der Prämien, die den Einfuhrabschöpfungen für Getreide, Mehl und Malz hinzugefügt werden | ||||
Verordnung (EG) Nr. 1090/94 der Kommission vom 10. Mai 1994 zur Festsetzung der Einfuhrabschöpfungen für Weiß- und Rohzucker | ||||
* | Unterrichtung über das Inkrafttreten des Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Estland | |||
* | Unterrichtung über das Inkrafttreten des Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Lettland | |||
* | Unterrichtung über das Inkrafttreten des Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Litauen | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
94/278/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 18. März 1994 zur Festlegung der Listen von Drittländern, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen der Richtlinie 92/118/EWG des Rates zulassen (1) | |||
94/279/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 26. April 1994 mit Richtgrößen für die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen der Strukturfonds auf die einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen des nicht unter Ziel 1 fallenden landwirtschaftlichen Teils von Ziel 5a, wie in der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates definiert, im Zeitraum 1994-1999 | |||
94/280/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 28. April 1994 zur Änderung der Entscheidung 92/471/EWG über Tiergesundheitsbedingungen und tierärztliche Gesundheitsbescheinigungen für die Einfuhr von Rinderembryonen aus Drittländern (1) | |||
94/281/EG: | ||||
* | ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. April 1994 über den Rechnungsabschluß Italiens für bestimmte vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1991 finanzierte Ausgaben (Nur der italienische Text ist verbindlich) | |||
Berichtigungen | ||||
* | Berichtigung der Entscheidung 94/205/EG der Kommission vom 8. April 1994 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von gefrorenen oder verarbeiteten Jakobsmuscheln und anderen Pectenmuscheln mit Ursprung in Japan (ABl. Nr. L 99 vom 19. 4. 1994) | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR | |||
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |