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Document 52004XG0207(03)

Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2003 — Strategie für einen Europäischen Aktionsplan für ökologisch erzeugte Lebensmittel und den ökologischen Landbau

ABl. C 34 vom 7.2.2004, p. 3–4 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52004XG0207(03)

Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2003 — Strategie für einen Europäischen Aktionsplan für ökologisch erzeugte Lebensmittel und den ökologischen Landbau

Amtsblatt Nr. C 034 vom 07/02/2004 S. 0003 - 0004


Schlussfolgerungen des Rates

vom 17. Dezember 2003

Strategie für einen Europäischen Aktionsplan für ökologisch erzeugte Lebensmittel und den ökologischen Landbau

(2004/C 34/03)

Im Mai 2001 fand in Dänemark die vom dänischen Landwirtschaftsministerium organisierte Konferenz "Ökologischer Landbau - hin zu einem gemeinsamen Handeln in Europa" statt. Diese Konferenz schloss sich an die Konferenz von 1999 in Österreich an und hatte das Ziel, einen Aktionsplan für die weitere Entwicklung des ökologischen Landbaus in Europa in die Wege zu leiten. Das Thema wurde für den 19. Juni 2001 auf die Tagesordnung des Rates (Landwirtschaft) gesetzt.

Die EU-Kommission hat ein Dokument über die "Durchführbarkeit eines europäischen Aktionsplans für ökologisch erzeugte Lebensmittel und die ökologische Landwirtschaft" vorgelegt (Dok. 15619/02 vom 20. Dezember 2002).

Auf verschiedenen Treffen im Jahr 2003 in Brüssel haben die Mitgliedstaaten die Initiative der Kommission einhellig begrüßt und dazu aufgefordert, dass die Arbeiten zur Aufstellung des Aktionsplans nunmehr eingeleitet werden.

Die Europäische Konferenz über ländliche Entwicklung betonte auf ihrer Tagung im November 2003 in Salzburg, dass die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors durch Diversifizierung, Innovation und höherwertige Produkte unter Berücksichtigung der Vielfalt des landwirtschaftlichen Potenzials in verschiedenen ländlichen Gebieten ein wesentliches Ziel ist.

In Erwägung nachstehender Gründe:

Die zahlreichen Definitionen des Begriffs "ökologischer Landbau", die Institutionen wie die Europäische Union, die Vereinten Nationen (FAO und Codex Alimentarius), einzelne Staaten und internationale Organisationen wie die Internationale Föderation Biologischer Landwirtschaftsbewegungen verwenden, bedürfen einer Harmonisierung. Daher muss versucht werden, zu einer Einigung über eine einheitliche Begriffsbestimmung zu gelangen.

Der ökologische Landbau muss zusammen mit den typischen und den hochwertigen Erzeugnissen zu einem der Hauptbestandteile der europäischen Lebensmittelversorgung und auf diese Weise zu einem Fortschrittsfaktor für die Nachhaltigkeit des gesamten Agrar- und Agrarlebensmittelsektors werden. Er muss daher durch eine angemessene und auf europäischer Ebene integrierte Forschungs- und Innovationstätigkeit gestützt werden.

Es hat sich gezeigt, dass der ökologische Landbau für den Schutz der biologischen Vielfalt und die Erhaltung der in der Landwirtschaft verwendeten nicht erneuerbaren Ressourcen wie auch bei der Umsetzung von Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums und in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Lebensmittelproduktion von entscheidender Bedeutung ist und dadurch für den gesamten europäischen Agrar- und Agrarlebensmittelsektor eine Vorreiterrolle spielt.

Die neue GAP spielt eine wesentliche Rolle dafür, dass die Produktionsbasis des Sektors tatsächlich erhalten und weiterentwickelt werden kann und es ist deshalb unverzichtbar, dass im Aktionsplan auch die Auswirkungen der verschiedenen Instrumente zur Verwirklichung der Reform auf den ökologischen Landbau bewertet und den Mitgliedstaaten dadurch zusätzliche Anhaltspunkte bei ihren Entscheidungen über diese Instrumente gegeben werden.

Der ökologische Landbau spielt erwiesenermaßen eine umweltpolitisch wichtige Rolle, insbesondere, wenn es um die Verringerung der schädlichen Emissionen in die Atmosphäre, die Bekämpfung der Verödung von Böden und den Schutz und Erhalt der Wasservorräte und der natürlichen Umweltbedingungen geht.

Angesichts der Beschlüsse der Union in Bezug auf die Erzeugung, Vermarktung und Kennzeichnung von GVO und der Leitlinien für das Nebeneinander von genetisch veränderten Produkten mit herkömmlicher und ökologischer Landwirtschaft muss geprüft werden, inwieweit die Erzeugung von GVO mit der ökologischen Erzeugung vereinbar ist, insbesondere hinsichtlich der Vermeidung eines zufälligen Vorhandenseins von GVO.

Die Ausbreitung des ökologischen Landbaus sollte durch eine Stimulierung der Nachfrage nach ökologischen Erzeugnissen verstetigt werden. Dabei spielen Initiativen zur Verbesserung der Vermarktungsbedingungen und zur Gewährleistung einer besseren Information der Verbraucher eine wesentliche Rolle -

FORDERT DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION DIE KOMMISSION AUF,

- die in dem Vorbereitungspapier festgelegten Ziele zu aktualisieren, um die Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Aktionsplans auf die strategische Rolle des ökologischen Landbaus im Rahmen der Umweltpolitik der Union und auf die Weiterentwicklung des Bezugsrahmens infolge der GAP-Reform auszurichten;

- angesichts der Entscheidungen der Union betreffend die Erzeugung, Vermarktung und Kennzeichnung von GVO sowie der Leitlinien für das Nebeneinander von genetisch veränderten Produkten mit herkömmlicher und ökologischer Landwirtschaft in die strategischen Ziele des Aktionsplans den Schutz und die Valorisierung ökologischer Erzeugnisse aufzunehmen, und zwar mittels geeigneter Maßnahmen für die ökologische Erzeugung, darunter die Begrenzung des zufälligen Vorhandenseins von GVO;

- auch auf internationaler Ebene Initiativen zu fördern, die auf die Definition der Begriffe "ökologischer Landbau" und "ökologisch erzeugte Lebensmittel" abstellen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die Kosten und den Nutzen der Verwendung des EU-Logos bei allen Erzeugnissen des ökologischen Landbaus - ungeachtet ihres Ursprungs und ohne die Verwendung anderer Logos auszuschließen - bewerten und wirksame Kampagnen in die Wege leiten, die sich an alle europäischen Verbraucher richten und den Konsum solcher Erzeugnisse sowie den Handel mit Drittländern mit diesen Erzeugnissen fördern und ihren freien Verkehr verbessern;

- in die strategischen Ziele des Aktionsplans aufzunehmen, dass geprüft wird, inwieweit die Mitgliedstaaten freiwillige Initiativen zur Ausweisung ländlicher Gebiete fördern können, in denen eine höherwertige Erzeugung, wie die Erzeugung ökologischer, typischer und traditioneller Erzeugnisse, im Sinne der Entwicklung qualitativ hochwertiger Produkte auf lokaler Ebene vorangetrieben werden kann. In Zusammenhang mit dem Ziel, auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu steigern und den organisatorischen Verbund zwischen den verschiedenen Akteuren in der Kette der ökologischen Erzeugung zu stärken, ist es erforderlich, die Vielfalt des landwirtschaftlichen Potenzials in verschiedenen ländlichen Gebieten zu berücksichtigen;

- genauer zu prüfen, ob es notwendig ist, auf europäischer Ebene folgende Einrichtungen zu schaffen:

a) einen unabhängigen Ausschuss, der wissenschaftlich-technische Beratung leistet, Anleitung für Forschung und Innovation im ökologischen Landbau gibt und im Rahmen eines Netzes zwischen Kompetenzzentren der einzelnen Mitgliedstaaten Synergien fördert;

b) eine Marktbeobachtungsstelle, die die Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei ökologischen Erzeugnissen beurteilt;

- die Anpassung der grundlegenden Kontrollregelungen fortzuführen, mit dem Ziel, die gesamte Kette des ökologischen Landbaus, ausgehend von einem risikobezogenen Ansatz, enger in das Kontrollsystem einzubeziehen, die Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen zu verbessern und die bürokratischen Verfahren zu vereinfachen. Dabei sind Einfuhren ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern gebührend zu berücksichtigen;

- sowie den Rat spätestens im Januar 2004 über den Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Aktionsplan zu unterrichten, damit dieser dem Rat spätestens im Mai 2004 endgültig unterbreitet werden kann.

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