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Document 52004XG0207(01)

Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Informationspolitik im Bereich der GAP

ABl. C 34 vom 7.2.2004, p. 1–1 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52004XG0207(01)

Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Informationspolitik im Bereich der GAP

Amtsblatt Nr. C 034 vom 07/02/2004 S. 0001 - 0001


Schlussfolgerungen des Rates

vom 17. Dezember 2003

zur Informationspolitik im Bereich der GAP

(2004/C 34/01)

In Erwägung nachstehender Gründe -

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 814/2000 stellt eine solide Rechtsgrundlage für die Erfuellung der Informationsaufgaben im Rahmen der GAP dar.

(2) Die Erfahrungen der letzten drei Jahre bezüglich der Qualität der finanzierten und kofinanzierten Maßnahmen sind im Großen und Ganzen positiv zu beurteilen und die künftige Bewertung der Wirkung dieser Maßnahmen wird es ermöglichen, den Nutzen der einschlägigen Politik in angemessener Weise einzuschätzen.

(3) Die Erfahrung zeigt, dass derzeit kein Anlass besteht, die beiden Säulen der Informationspolitik, nämlich die von Dritten zur Kofinanzierung durch den EAGFL vorgelegten Maßnahmen zum einen und die auf Betreiben der Kommission ergriffenen und zu 100 % aus dem EAGFL finanzierten Maßnahmen zum anderen, zu ändern.

(4) Die verfügbaren Mittel sind nicht in vollem Umfang ausgeschöpft worden, wobei die Probleme aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands und der allzu eingeschränkte Anwendungsbereich der Maßnahmen als Hauptursachen für diese Unterausnutzung der Haushaltsmittel genannt wurden.

(5) Die bisherigen Bemühungen zur Gewährleistung einer größeren Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen begünstigten Organisationen müssen fortgesetzt werden.

(6) Der Dialog über die Informationspolitik zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist zu intensivieren.

(7) Die Kommission muss kurzfristig eine Bewertung vornehmen, damit gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses des Systems ermittelt werden können -

IST DER RAT ÜBEREINGEKOMMEN, DASS

- die Mitgliedstaaten die notwendigen Vorschläge, insbesondere zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands unterbreiten, so dass die verfügbaren Mittel effizienter genutzt werden können,

- die Kommission ersucht werden muss, eine Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 814/2000 vorzuschlagen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Informationspolitik im Bereich der GAP zu verbessern und um auf Initiative und im Auftrag der Kommission insbesondere eine technische Hilfe für die Abwicklung der aus dem Kommissionshaushalt finanzierten Zuschüsse vorzusehen,

- die von der Kommission finanzierten Maßnahmen zu einer gezielteren Einsetzung der Beihilfen sowie zu einer Verbesserung des globalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Informationspolitik führen sollten.

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