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Document 92003E001415

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1415/03 von Joan Vallvé (ELDR) an die Kommission. Schließung der Zeitung Egunkaria.

ABl. C 280E vom 21.11.2003, pp. 140–141 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E1415

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1415/03 von Joan Vallvé (ELDR) an die Kommission. Schließung der Zeitung Egunkaria.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0140 - 0141


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1415/03

von Joan Vallvé (ELDR) an die Kommission

(23. April 2003)

Betrifft: Schließung der Zeitung Egunkaria

Am 20. Februar d.J. wurde die Zeitung Euskaldunon Egunkaria auf Anordnung von Juan del Olmo, Richter am spanischen Nationalgericht, geschlossen. Die Guardia Civil nahm 10 leitende Persönlichkeiten dieser Zeitung, darunter ihren Direktor, Martxelo Otamendi, wegen ihrer mutmaßlichen Beziehungen zur ETA fest. Derzeit sind immer noch drei von ihnen in Haft.

Am 10. März beschloss derselbe Richter des Nationalgerichts, vorläufig für sechs Monate die Handelsgesellschaften Egunkaria Sortzen SL und Egunkaria SA sowie die Tageszeitung Eeuskaldunon Egunkaria und ihre Räumlichkeiten, Hauptsitze und Niederlassungen zu schließen sowie ihre Aktivitäten für den gleichen Zeitraum auszusetzen. Der Richter begründete seine Entscheidung mit dem Argument, die betreffenden Einrichtungen bzw. deren Projekte würden mutmaßlich von der ETA verwaltet und begründet und seien einer terroristischen Strategie gleichzusetzen. Der Vorwurf, die Zeitung sei Teil der Projekte und des wirtschaftlichen und kulturellen Gefüges der ETA, basiert auf Unterlagen, die 1992 (im Gründungsjahr der Zeitung) bei Terroristen beschlagnahmt wurden.

Egunkaria war die einzige vollständig in baskischer Sprache erscheinende Zeitung. Die rechtliche und politische Entscheidung, sie zu schließen, kann einen Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung bedeuten, wenn keine spezifischen Beweise vorliegen. Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit lautet wie folgt: 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 2. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Am 26. März traf sich der Verband der Minderheiten-Zeitungen in Europa, dem 32 Zeitungen angehören, in Brüssel. Die spanischen Behörden untersagten dem Direktor von Egunkaria, Martxelo Otamendi, die Teilnahme.

Erst vor zwei Jahren proklamierte die Europäische Union das Europäische Jahr der Sprachen für alle Sprachen mit dem Ziel, die sprachliche Vielfalt zu fördern. Heute bedauern wir in Anbetracht der bestehenden Situation, dass eine Minderheitensprache wie Baskisch ein weiteres Problem hinnehmen muss und Schwierigkeiten hat, ihre Identität zum Ausdruck zu bringen, nachdem die einzige Zeitung geschlossen wurde, die derzeit vollständig in dieser Sprache veröffentlicht wird. Ich möchte auf die besondere Bedeutung hinweisen, die die Verfügbarkeit einer Zeitung in der eigenen Muttersprache für derartige Minderheitengemeinschaften hat.

Angesichts dieser Lage möchte ich wissen, ob die Europäische Kommission die zuständigen spanischen Behörden bereits um Erklärungen ersucht hat oder plant, dies in naher Zukunft zu tun, um sicherzustellen, dass kein Grundrecht verletzt wird und dass diese Maßnahme nicht der Politik der Europäischen Union hinsichtlich der Förderung und Achtung der sprachlichen Vielfalt in den Mitgliedstaaten entgegensteht.

Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

(4. Juni 2003)

Die Kommission verweist den Herrn Abgeordneten auf ihre Antwort auf die schriftlichen Anfragen E-0641/03 und E-0672/03 von Herrn Ebner u.a.(1).

(1) Siehe Seite 75.

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