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Document 92003E001293
WRITTEN QUESTION E-1293/03 by Claude Moraes (PSE) to the Council. Progress on the Seville European Council proposals.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1293/03 von Claude Moraes (PSE) an den Rat. Fortschritte bei den Vorschlägen des Europäischen Rates von Sevilla.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1293/03 von Claude Moraes (PSE) an den Rat. Fortschritte bei den Vorschlägen des Europäischen Rates von Sevilla.
ABl. C 280E vom 21.11.2003, pp. 125-126
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1293/03 von Claude Moraes (PSE) an den Rat. Fortschritte bei den Vorschlägen des Europäischen Rates von Sevilla.
Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0125 - 0126
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1293/03 von Claude Moraes (PSE) an den Rat (4. April 2003) Betrifft: Fortschritte bei den Vorschlägen des Europäischen Rates von Sevilla Kann der Rat mitteilen, wie er die Fortschritte bei den Vorschlägen des Europäischen Rates von Sevilla sieht, die sich mit der illegalen Einwanderung und der Bildung eines Europäischen Grenzschutzes oder einer Europäischen Grenzpolizei an den Außengrenzen der EU befassen? Antwort (22. Juli 2003) Der Rat misst der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla große Bedeutung bei, vor allem in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und die Grenzkontrollen. Was die Bekämpfung der illegalen Einwanderung anbelangt, so hat der Rat eine Reihe wichtiger Rechtsakte angenommen. Erwähnenswert sind insbesondere der am 28. Februar 2002 verabschiedete Gesamtplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in der Europäischen Union(1) und das Rückkehraktionsprogramm, das am 28. November 2002 angenommen wurde. Mit diesen Rechtsakten, deren Geltungsbereich allgemein gefasst ist, soll eine gemeinsame Strategie auf der Ebene der Union in den Bereichen der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der Rückkehr illegaler Einwanderer festgelegt werden, indem eine Reihe von Aktionen und Maßnahmen auf diesem Gebiet ermittelt wird, die verabschiedet und umgesetzt werden sollen. Einige dieser spezifischen Aktionen und Maßnahmen werden gegenwärtig in den zuständigen Ratsgremien erörtert. Es sei ferner daran erinnert, dass der Rat Mandate angenommen hat, mit denen er die Kommission ermächtigt, Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und 11 Drittländern (Marokko, Russland, Pakistan, Sri Lanka, Albanien, Algerien, China, Türkei, Hongkong, Macau und Ukraine) auszuhandeln. Die Abkommen mit Hongkong, Macau und Sri Lanka wurden bereits von der Kommission paraphiert und der Rat wird voraussichtlich in Kürze die jeweiligen Beschlüsse für ihren Abschluss annehmen. Was die schrittweise Einführung eines koordinierten und integrierten Schutzes der Außengrenzen betrifft, so hat der Europäische Rat in Sevilla auf konkrete Maßnahmen verwiesen, um deren Umsetzung der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ersucht wurden. Der Europäische Rat hat ferner den Rat gebeten, dem Europäischen Rat im Juni 2003 in Zusammenarbeit mit der Kommission einen Abschlussbericht über die Umsetzung dieser Maßnahmen vorzulegen. Diese Umsetzung ist an einen konkreten Zeitplan geknüpft. Aus den den Ratsgremien vorgelegten Zwischenberichten geht hervor, dass bei der Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Verstärkung der Grenzkontrollen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung wesentliche Fortschritte gemacht wurden. Im Anschluss an die Annahme des Plans für den Grenzschutz an den Außengrenzen durch den Rat Justiz und Inneres im Juni 2002 haben die Mitgliedstaaten insgesamt 17 Projekte, Maßnahmen und Ad-Hoc-Zentren ins Leben gerufen. Sowohl 2002 als auch 2003 wurden gemeinsame Aktionen an den externen Land-, See- und Luftgrenzen durchgeführt. Es wurden mehrere Pilotprojekte eingeleitet, so z.B. in Bezug auf rationelle Rückführungsverfahren, die koordinierte strafrechtliche Ermittlung bei grenzüberschreitender Kriminalität, die Einrichtung einer Fachdienststelle Mobiles Detektionsteam und ein internationales Flughafenprojekt. Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Modell für die integrierte Risikoanalyse (CIRAM) verabschiedet und ein gemeinsamer Grundstock für die Grenzschutzausbildung ausgearbeitet. Ein Netz von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen wird voraussichtlich vor Ende des Jahres 2003 seine Tätigkeit aufnehmen; gleichzeitig wird der Aufbau eines von Belgien geleiteten Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen in den Westlichen Balkanstaaten abgeschlossen sein. Es ist dem Rat allerdings noch nicht möglich, die Endergebnisse dieser Projekte, Maßnahmen und Ad-Hoc-Zentren zu kommentieren. Nachdem alle Berichte eingereicht und geprüft worden sind, wird der Rat dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Thessaloniki im Juni 2003 einen Bericht mit einer Gesamtbewertung vorlegen, wie ihn der Europäische Rat in Sevilla erbeten hat. Dieser Bewertungsbericht wird derzeit erstellt. Was die Überlegungen zum Aufbau eines Europäischen Grenzschutzes anbelangt, so wartet der Rat die Ergebnisse einer Studie der Kommission über die Zweckmäßigkeit und Praktikabilität eines Europäischen Grenzschutzes ab. Die Kommission führt derzeit eine Untersuchung über die Aufteilung der Lasten für den Grenzschutz an den Außengrenzen auf die Mitgliedstaaten und die Union durch. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden dem Europäischen Rat in Thessaloniki vorgelegt werden. Ferner arbeitet die Kommission gegenwärtig an einem Vorschlag zur Neugestaltung des Gemeinsamen Handbuchs zur Grenzkontrolle. (1) ABl. C 142 vom 14.6.2002, S. 23.