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Document 92003E001277
WRITTEN QUESTION E-1277/03 by Dana Scallon (PPE-DE) to the Council. Uniates in Romania.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1277/03 von Dana Scallon (PPE-DE) an den Rat. Griechisch-katholische Minderheit in Rumänien.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1277/03 von Dana Scallon (PPE-DE) an den Rat. Griechisch-katholische Minderheit in Rumänien.
ABl. C 280E vom 21.11.2003, pp. 123–124
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1277/03 von Dana Scallon (PPE-DE) an den Rat. Griechisch-katholische Minderheit in Rumänien.
Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0123 - 0124
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1277/03 von Dana Scallon (PPE-DE) an den Rat (4. April 2003) Betrifft: Griechisch-katholische Minderheit in Rumänien Am 7. Februar 2002 konnte die Kirchengemeinde der griechisch-katholischen Minderheit (Uniates) von Ocna Mures in Transsylvanien (Rumänien) ihre Kirche wieder in Besitz nehmen, nachdem sie vor Gericht einen entsprechenden Rechtsanspruch durchgesetzt hatte. Nur wenige Wochen später, am 16. März 2002, wurden die Gemeindeangehörigen jedoch von einem von drei orthodoxen Priestern angeführten Haufen mit Unterstützung der örtlichen Polizei aus ihrer Kirche vertrieben. Bereits einige Jahre zuvor hatte es einen entsprechenden Vorfall gegeben: In der Stadt Ardud warnte die Polizei den griechisch-katholischen Priester, er werde verhaftet, anschließend wurden die Gemeindemitglieder einzeln vorgeladen und ihnen allen wurde dasselbe gesagt. Im Jahre 1995 hatte in der Stadt Craiova der orthodoxe Bischof mit Hilfe der Armee und der Polizei die griechisch-katholische Kirche demoliert. Inwieweit sind dem Rat derartige Diskriminierungen der griechisch-katholischen Minderheit in Rumänien bekannt? Inwieweit beabsichtigt der Rat, in Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen das Problem der religiösen Verfolgungen aufzugreifen? Inwieweit ist der Rat bereit, eine Beendigung derartiger religiöser Diskriminierungen der katholischen Minderheit oder anderer religiöser Minderheiten in Rumänien zu fordern? Antwort (22. Juli 2003) Der Rat misst der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Religionsfreiheit, durch die Bewerberländer größte Bedeutung bei. In Bezug auf Rumänien stellt der Rat fest, dass die Kommission in ihrem im Oktober 2002 veröffentlichten Regelmäßigen Bericht 2002 über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt zu dem Schluss kommt, dass Rumänien die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor generell erfuellt. Was die von der Frau Abgeordneten gestellte spezielle Frage anbelangt, so wird in dem Regelmäßigen Bericht festgestellt, dass die Religionsfreiheit durch die Verfassung garantiert ist und in der Praxis eingehalten wird. Eine besondere Frage stellt allerdings das Eigentum der Kirchen dar. Dazu heißt es in dem Bericht: Im Juli 2002 nahm das Parlament Rechtsvorschriften an, mit denen der Prozess der Rückgabe des beschlagnahmten Eigentums der Kirchen geklärt wurde. Mit diesen Vorschriften wird der Geltungsbereich des früheren Gesetzes in mehreren wichtigen Punkten erweitert. Allerdings fällt nur Kircheneigentum darunter, für die Rückgabe der Kirchen als solche gibt es gegenwärtig keinen rechtlichen Rahmen. Dies ist ein besonders wichtiges Anliegen für die griechisch-orthodoxe Kirche, die durch Enteignung unter kommunistischer Herrschaft zahlreiche Immobilien verloren hat, aber noch immer über keinerlei Rechtsbehelf verfügt. Die Regierung hat zugesagt, eine spezielle Rechtsvorschrift zu dieser Frage vorzulegen, aufgrund von Verzögerungen bei der Vorbereitung eines derartigen Gesetzes gibt es indessen keine nennenswerten Fortschritte. Die Union wird im Rahmen der Heranführungsstrategie die Situation in Rumänien auf der Grundlage der Beitrittskriterien von Kopenhagen aufmerksam verfolgen und sollte sich dies als notwendig erweisen die Angelegenheit mit der rumänischen Seite erörtern, insbesondere in den durch das Europa-Abkommen eingesetzten Gremien, wie dem Assoziationsrat und dem Assoziationsausschuss.