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Document 92003E000877

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0877/03 von Jean Lambert (Verts/ALE) an die Kommission. Kommissionsdokument STAR 21 — Strategic Aerospace Review for the 21st Century.

ABl. C 280E vom 21.11.2003, pp. 108–109 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E0877

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0877/03 von Jean Lambert (Verts/ALE) an die Kommission. Kommissionsdokument STAR 21 — Strategic Aerospace Review for the 21st Century.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0108 - 0109


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0877/03

von Jean Lambert (Verts/ALE) an die Kommission

(21. März 2003)

Betrifft: Kommissionsdokument STAR 21 Strategic Aerospace Review for the 21st Century

Das Kommissionsdokument STAR 21 Strategic Aerospace Review for the 21st Century, das im Juli 2002 veröffentlicht wurde, behandelt die Zukunft der Raumfahrtindustrie in der EU. Offensichtlich wird darin nicht zwischen Entwicklungen in der zivilen und der militärischen Raumfahrt unterschieden, was für viele EU-Bürger beunruhigend ist.

In Anbetracht dessen,

- beabsichtigt die Kommission unter diesem Aspekt eine differenzierte Strategie für Entwicklungen in der zivilen bzw. der militärischen Raumfahrt zu veröffentlichen, so dass eine eindeutige Unterscheidung möglich ist;

- gedenkt die Kommission angesichts der Tatsache, dass das STAR 21-Programm auf Prognosen der Industrie beruhte, künftig in verstärktem Maße gesellschaftliche Interessengruppen zu diesen Fragen zu konsultieren?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(6. Mai 2003)

Wie die Kommission in ihrer Antwort auf die schriftlichen Anfragen E-3536/02 und E-3537/02 von Herrn Huhne(1) bereits ausgeführt hat, waren die Mitglieder der Beratergruppe für die Raumfahrt ad personam beteiligt. Dies bedeutet, dass der Bericht der Gruppe STAR 21 den gemeinsamen Standpunkt der Beratergruppe widerspiegelt und kein Dokument der Kommission darstellt. Die Kommission begrüßt den Bericht aber dennoch als wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des politischen und rechtlichen Rahmens der Luft- und Raumfahrtindustrie Europas und befürwortet eine breit angelegte Diskussion aller Beteiligten zu den Empfehlungen der Gruppe STAR 21.

Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Programmen nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass die Beratergruppe unter Hinweis auf verschiedene wesentliche Merkmale der Luft- und Raumfahrtindustrie den komplementären Charakter ziviler und zu Verteidigungszwecken dienender Ausrüstung hervorhebt und zu bedenken gibt, dass ein Großteil der einschlägigen Fertigkeiten und Technologien in beiden Bereichen gleichermaßen zum Einsatz kommt, wobei diese Produkte allerdings den Bedarf von zwei völlig unterschiedlichen Märkten decken, die beide von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind.

Die Raumfahrttechnik ist ein besonderes Segment, in dem die zentralen Entwicklungen in sämtlichen Schlüsselbereichen (Abschusseinrichtungen, Erdbeobachtung, Navigation oder Telekommunikation) potenziell sowohl in zivile als auch in wehrtechnische Anwendungen einfließen können. Die Raumfahrt ist also in hohem Maße durch ihre vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Zu den aktuellen Beispielen hierfür zählt die von den US-Streitkräften entwickelte Raketentechnologie (Delta 4 und Atlas 5), die in erheblichem Umfang auch zur Breitstellung von Abschusskapazitäten für den gewerblichen Markt genutzt werden dürfte. Ähnliche Entwicklungen vollzogen sich auch in Russland. Demgegenüber kann das kommerzielle europäische Ariane-Programm nicht auf vergleichbare wehrtechnische Investitionen zurückgreifen.

Diese und weitere Fragen wurden im Grünbuch der Kommission Europäische Raumfahrtpolitik vom Januar 2003(2) angesprochen. Dieses Dokument, das in Zusammenarbeit mit der Europäischen Raumfahrtagentur erarbeitet wurde, soll einen breit angelegten Konsultationsprozess in Gang bringen, der bis Ende Mai 2003 fortgesetzt werden soll. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Prozesses beabsichtigt die Kommission, vor Jahresende 2003 ihre Schlussfolgerungen in Form eines Weißbuches zur Raumfahrt vorzulegen.

Am 11. März 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung (Europäische Verteidigung Industrie- und Marktaspekte(3)) an, in der verteidigungspolitische Fragen näher angesprochen wurden. In dieser Mitteilung wird betont, dass die Kosteneffizienz der Verteidigungsausgaben, die Aufrechterhaltung einer wettbewerbsfähigen Verteidigungs- und technologisch-industriellen Basis, ein besserer Zugang für in der EU hergestellte Güter zu Drittmärkten, ein moralisch vertretbarer und fairer Handel mit Verteidigungsgütern, die Versorgungssicherheit und auch die Notwendigkeit, die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten in diesem empfindlichen Bereich zu wahren, alles wichtige Überlegungen sind, die in die Festlegung einer Verteidigungsgüterpolitik einfließen. Das Parlament hatte die Kommission in einer Entschließung vom 10. April 2002 aufgefordert, auf diese Fragen einzugehen.

Durch ihre Vorschläge für den Aufbau eines derartigen europäischen Verteidigungsgütermarktes möchte die Kommission den für Rüstungsgüter in Europa geltenden ordnungsrechtlichen Rahmen verbessern. Darüber hinaus fordert die Kommission in dem Forschungsbereich, der mit der globalen Sicherheit in Zusammenhang steht, die Mitgliedstaaten sowie Industrie und Wissenschaft auf, gemeinsamen Bedarf aufzuzeigen und das vorhandene Know-how und die Investitionen zusammenzulegen, um gemeinsam Technologien zu entwickeln, die sich als entscheidend für die langfristige Sicherheit Europas erweisen könnten. Die Kommission sieht der Reaktion der anderen Institutionen auf die angesprochenen Fragen mit Interesse entgegen.

(1) ABl. C 137 E vom 12.6.2003, S. 224.

(2) KOM(2003) 17 endg.

(3) KOM(2003) 113 endg.

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