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Document 92003E000826
WRITTEN QUESTION E-0826/03 by Nicholas Clegg (ELDR) to the Commission. European Commission's Business Environment Simplification Taskforce.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0826/03 von Nicholas Clegg (ELDR) an die Kommission. Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfelds (BEST) der Europäischen Kommission.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0826/03 von Nicholas Clegg (ELDR) an die Kommission. Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfelds (BEST) der Europäischen Kommission.
ABl. C 280E vom 21.11.2003, pp. 95–96
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0826/03 von Nicholas Clegg (ELDR) an die Kommission. Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfelds (BEST) der Europäischen Kommission.
Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0095 - 0096
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0826/03 von Nicholas Clegg (ELDR) an die Kommission (18. März 2003) Betrifft: Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfelds (BEST) der Europäischen Kommission Kann die Kommission die Ausgaben und die Bezüge der Mitglieder ihrer Task Force Vereinfachung des Unternehmensumfelds (BEST) angeben, die von Oktober 1997 bis April 1998 tätig war? Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (5. Mai 2003) Die Mitglieder der Taskforce Vereinfachung des Unternehmensumfelds (BEST), die von Oktober 1997 bis April 1998 tätig war, bezogen kein Gehalt, sondern erhielten Reisespesenersatz sowie Tagegelder in Höhe von maximal 221,84 ECU(1). Darüber hinaus hatten die unternehmerisch bzw. nicht im Staatsdienst tätigen Mitglieder Anspruch auf einen festen Betrag von 400 ECU täglich, der als Vergütung für maximal zwei Tage je Sitzung (ggf. einschließlich des Zeitaufwands für die Vorbereitung der Sitzung) gezahlt wurde(2). Insgesamt beliefen sich die Zahlungen auf 118 575,83 ECU. Im September 1998 wurden die Mitglieder der Taskforce zu einer zusätzlichen Sitzung eingeladen, bei der sie Gelegenheit erhielten, ihren Standpunkt zum Entwurf des Aktionsplans vorzutragen, den die Kommission im Anschluss an den Bericht der Taskforce erstellt hatte. Für die Teilnahme an dieser Sitzung erhielten die Mitglieder eine Reisekostenentschädigung und hatten Anspruch auf Tagegelder in Höhe von maximal 221,84 ECU. Insgesamt beliefen sich diese Zahlungen auf 6 308,36 ECU. (1) Dieser Hoechstbetrag der Tagegelder, welcher das Doppelte des normalen Satzes ausmachte, wurde durch den zuständigen Generaldirektor in Anwendung der Bestimmungen von Artikel 6 Absatz 1 der Réglementation relative au remboursement des frais de voyage, de séjour ainsi que des frais encourus durant le voyage des personnes étrangères à la Commission convoquées en qualité d'experts bewilligt, um dem sehr engen Zeitplan Rechnung zu tragen, nach dem die Mitglieder der Taskforce arbeiten mussten. (2) Auf der Grundlage der zwischen der Kommission und den Mitgliedern geschlossenen Verträge.