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Document 92003E000719

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0719/03 von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an den Rat. Prestige: Einwirken der EU auf die Internationale Maritime Organisation (IMO).

ABl. C 280E vom 21.11.2003, pp. 81–82 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92003E0719

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0719/03 von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an den Rat. Prestige: Einwirken der EU auf die Internationale Maritime Organisation (IMO).

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0081 - 0082


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0719/03

von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an den Rat

(11. März 2003)

Betrifft: Prestige: Einwirken der EU auf die Internationale Maritime Organisation (IMO)

Ziffer 5 der Entschließung vom 19. Dezember 2002 über die Sicherheit auf See und Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der durch den Öltanker Prestige verursachten Katastrophe des Europäischen Parlaments lautet folgendermaßen:

[Das Europäische Parlament] erkennt die Tatsache an, dass die Union nur begrenzte Befugnis besitzt, Schiffe, die sich im Transit durch ihre Gewässer befinden, zu kontrollieren; [und] fordert daher den Rat auf, rasch zu handeln und der Kommission den Auftrag zu erteilen, im Namen aller 15 Mitgliedstaaten in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zu verhandeln, insbesondere im Hinblick auf die Einführung von strengeren Vorschriften zur Hafenstaatkontrolle in Drittstaaten, die Entwicklung eines Überprüfungsverfahrens für Flaggenstaaten, mit dem Gefälligkeitsflaggen im Sinne der Pariser Vereinbarung bekämpft werden sollen, und die sachgemäße Einhaltung von obligatorischen Schifffahrtsrouten und Lotsenanweisungen sowie die Beschränkung des Schiffsverkehrs in festgelegten, besonders empfindlichen Seegebieten, um empfindliche Küstenstreifen zu schützen; [und] fordert angesichts des langsamen Entscheidungsprozesses auf der Ebene der IMO die Kommission auf, gleichzeitig bilaterale Verhandlungen mit wichtigen Drittländern aufzunehmen, um die Sicherheit von Schiffen zu verbessern, die im Transitverkehr EU-Gewässer befahren.

Wie bewertet der Rat diese Forderung des Europäischen Parlaments?

Welche Maßnahmen hat der Rat in dieser Angelegenheit ergriffen und welche gedenkt er noch zu ergreifen?

Gemeinsame Antwortauf die Schriftlichen Anfragen E-0717/03 und E-0719/03

(21. Juli 2003)

Der Rat begrüßt die umgehende Reaktion des Europäischen Parlaments auf die Havarie der Prestige, die in den Entschließungen vom 21. November und 19. Dezember 2002 zum Ausdruck kommt. Er stimmt den meisten Grundsätzen, die in diesen Entschließungen vertreten werden, in vollem Umfang zu und stellt mit Zufriedenheit fest, dass viele der vom Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Schlussfolgerungen über Schiffssicherheit und Umweltverschmutzungen in Einklang stehen, die der Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie) am 6. Dezember 2002 als Reaktion auf die Havarie der Prestige angenommen hat.

In der Anfrage wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Verbesserung der Sicherheit auf See und eine effizientere Verhütung der Meeresverschmutzung Maßnahmen auf internationaler Ebene zusätzlich zu den Gemeinschaftsvorschriften erforderlich machen. Der Rat wird daher weiterhin in den entsprechenden internationalen Gremien seine uneingeschränkte Aufmerksamkeit auf die Probleme der Sicherheit auf See und des Schutzes der Meeresumwelt richten und hierbei nach geeigneten Lösungen für diese Probleme suchen. Ebenso nehmen die Mitgliedstaaten aktiv an internationalen Verhandlungen in erster Linie im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) über mehrere der in der Anfrage genannten Themen teil, und zwar auf der Grundlage von Standpunkten, die zuvor zwischen den EU-Ländern und der Kommission abgestimmt worden sind.

Der Rat stimmt dem Ziel zu, die Bedrohung, die von der Havarie Öl oder gefährliche Stoffe befördernder Schiffe für die Sauberkeit der Meeresumwelt und der Küsten in empfindlichen Gebieten ausgeht, zum Beispiel dadurch zu verringern, dass Maßnahmen wie eine Änderung der Routen, obligatorischer Lotsendienst oder eine Einschränkung der Schifffahrt ergriffen werden. Der Rat hat daher in seinen Schlussfolgerungen vom 6. Dezember die Mitgliedstaaten, die gemeinsame Interessen in Bezug auf empfindliche Meeresgebiete haben, dringend aufgefordert, koordinierte Vorschläge für die Gebiete zu ermitteln und zu formulieren, die von der IMO als besonders empfindliche Meeresgebiete zu schützen sind. Der Rat wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass einige Mitgliedstaaten auf der nächsten Tagung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC), die vom 14.-18. Juli 2003 stattfinden wird, einen gemeinsamen Antrag vorlegen werden, in dem vorgeschlagen wird, ein die Atlantikküste umfassendes Gebiet zum besonders empfindlichen Meeresgebiet zu erklären.

Der Rat setzt sich auch für die effektive Umsetzung der regionalen und internationalen Regelungen über die Hafenstaatkontrolle ein, wobei er die Ansicht teilt, dass eine verstärkte Hafenstaatkontrolle eine der Maßnahmen ist, die gegen unternormige Schiffe anzuwenden sind. Zu den laufenden Arbeiten in diesem Bereich tragen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Pariser Vereinbarung und der IMO bei, z.B. auf der 11. Tagung des IMO-Unterausschusses für die Anwendung der Rechtsinstrumente durch den Flaggenstaat (FSI 11), die vom 7.-11. April 2003 stattgefunden hat.

In der Frage der Entwicklung eines Prüfverfahrens für Flaggenstaaten zur Bekämpfung von Gefälligkeitsflaggen hat der Rat am 6. Dezember erklärt, dass er die derzeitigen Arbeiten der IMO zur Ausarbeitung eines Flaggenstaat-Kodexes sowie einer obligatorischen Modellprüfungsregelung unterstützt, die sicherstellen sollen, dass Flaggenstaaten ihren Verpflichtungen im Rahmen der internationalen Übereinkünfte nachkommen. Der Rat hat ganz allgemein betont, dass internationale Seerechts- und Seeverkehrsbestimmungen, die zu einem von einigen offenen Registern geduldeten unverantwortlichen Verhalten und zu Fahrlässigkeit führen, überprüft werden müssen.

Schließlich wurde in den Schlussfolgerungen des Rates in voller Übereinstimmung mit der Entschließung des Parlaments darauf hingewiesen, dass Vereinbarungen mit wichtigen Drittländern zu treffen sind, um die Sicherheit EU-Gewässer durchfahrender Schiffe zu verbessern, indem die Absicht der Kommission zur Kenntnis genommen wurde, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die beitrittswilligen Länder sowie andere Nachbarländer, einschließlich Russlands, sich an einem Übereinkommen beteiligen, dem zufolge die schweren Ölsorten nur in Doppelhüllen-Tankschiffen befördert werden sollten. In ähnlicher Weise hat der Rat erklärt, dass er die Kommission bei ihren Bemühungen unterstützt, die Möglichkeiten für technische Kooperationsprogramme auszuloten, mit denen Nachbarländern bei ihren Anstrengungen zur Erhöhung der Sicherheit auf See und der Verhütung von Umweltverschmutzungen Hilfestellung geleistet werden kann.

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