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Document 92002E002591
WRITTEN QUESTION P-2591/02 by Gian Gobbo (NI) to the Commission. Priority to be given to Argentineans of European origin as far as immigration from outside the Community is concerned.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2591/02 von Gian Gobbo (NI) an die Kommission. Priorität für die Wiedereinreise argentinischer Staatsbürger europäischer Abstammung bei der Einwanderung aus Drittstaaten.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2591/02 von Gian Gobbo (NI) an die Kommission. Priorität für die Wiedereinreise argentinischer Staatsbürger europäischer Abstammung bei der Einwanderung aus Drittstaaten.
ABl. C 280E vom 21.11.2003, pp. 7–8
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2591/02 von Gian Gobbo (NI) an die Kommission. Priorität für die Wiedereinreise argentinischer Staatsbürger europäischer Abstammung bei der Einwanderung aus Drittstaaten.
Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0007 - 0008
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2591/02 von Gian Gobbo (NI) an die Kommission (11. September 2002) Betrifft: Priorität für die Wiedereinreise argentinischer Staatsbürger europäischer Abstammung bei der Einwanderung aus Drittstaaten Die schwere Wirtschaftskrise, die in jüngster Zeit Argentinien heimgesucht hat, führt viele argentinische Staatsbürger europäischer Abstammung dazu, in die Europäische Union und insbesondere nach Italien und Spanien auszuwandern. Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um durchaus gebildete Menschen, die mindestens eine Gemeinschaftssprache vollkommen beherrschen, so dass ihre Eingliederung in die Mitgliedstaaten keinerlei Problem aufwirft. Hält es die Europäische Kommission nicht für zweckmäßig, ein Hilfsprogramm für die vorrangige und bevorzugte Wiedereinreise dieser unserer Brüder in ihre ursprünglichen Heimatländer zu schaffen? Hält die Kommission die kontrollierte Einreise dieser Neuimmigranten europäischer Abstammung nicht für sinnvoller, als außereuropäische Einwanderer in unsere Gesellschaften strömen zu lassen, die aus kulturellen, religiösen und wirtschaftlich-sozialen Gründen von unseren Gemeinwesen immer häufiger schwer zu assimilieren sind? Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission (30. Oktober 2002) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Entwicklung einer gemeinschaftlichen Migrationspolitik fällt die Bestimmung der Kriterien zur Auswahl von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig in das Hoheitsgebiet einwandern wollen, in die Zuständigkeit des jeweiligen Mitgliedstaats. Diese haben dabei einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und bilateralen oder sonstigen Abkommen, die sie gegebenenfalls mit bestimmten Drittstaaten geschlossen haben, Rechnung zu tragen. Kenntnisse in der Sprache des Aufnahmelandes sowie historische und kulturelle Verbindungen mit Drittländern können sich auf diese Regelungen und die Aufnahmeentscheidung auswirken. Die Kommission hat den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit(1) vorgelegt. Sie verfolgt damit das Ziel, gemeinsame Kriterien für die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit festzulegen, wobei sich die Art der Erwerbstätigkeit nach dem Bedarf des inländischen Arbeitsmarkts richtet und verschiedene Optionen für die Einhaltung der Kriterien gegeben sind. Der Richtlinienentwurf sieht ein einziges nationales Anwendungsverfahren vor, das zu einem kombinierten Titel, d.h. die in einem Akt erteilte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, führt, um die derzeitigen unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Da sich die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Union rasch wandelt, hat die Kommission nicht die Aufstellung EU-weit geltender Quoten oder Programme zur Anwerbung von Zuwanderern vorgeschlagen. Sie vertritt jedoch die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten im Zuge der schrittweisen Entwicklung einer gemeinsamen Politik längerfristig enger zusammen arbeiten und ihre Aufnahmeregelungen stärker koordinieren werden. (1) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt Drittstaatsangehöriger zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ABl. C 332 E vom 27.11.2001.