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Document 52003AR0063

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase (2004-2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II)"

ABl. C 256 vom 24.10.2003, p. 85–89 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003AR0063

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase (2004-2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II)"

Amtsblatt Nr. C 256 vom 24/10/2003 S. 0085 - 0089


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase (2004-2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II)"

(2003/C 256/15)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der zweiten Phase (2004-2008) des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm DAPHNE II) (KOM(2003) 54 endg. - 2003/0025 (COD));

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 4. März 2003, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 und Artikel 152 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu diesem Thema zu hören;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 23. Januar 2003, die Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa mit der Erarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen;

gestützt auf den am 16. Mai 2003 von seiner Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 63/2003 rev.) (Berichterstatter: Herr Riccardo Ventre (IT-EVP), Präsident der Provinz Caserta);

in der Erwägung, dass Artikel 3 Buchstabe p) des Vertrags vorsieht, dass die Tätigkeit der Gemeinschaft einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus umfasst;

in der Erwägung, dass zum Schutz der Gesundheit alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt als Phänomen gehören, das die Gesundheit der Opfer in körperlicher, geistiger und psychischer Hinsicht beeinträchtigt;

in der Erwägung, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union jegliche unmenschliche und/oder erniedrigende Behandlung verbietet und den Schutz der Minderjährigen und der Frauen gewährleistet;

in der Erwägung, dass das Interesse am Programm DAPHNE (2000-2003) größer als erwartet ist und dass von den zahlreichen eingereichten Projekten aufgrund der - angesichts eines so schwerwiegenden und möglicherweise noch nicht ausreichend erkannten Problems - knappen Mittel bisher nur 13 % finanziert worden sind;

in der Erwägung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jene Einrichtungen sind, die die Aufgabe der Unterstützung der Opfer und die Ausmerzung dieser Form der Gewalt übernehmen müssen;

verabschiedete auf seiner 50. Plenartagung am 2. und 3. Juli 2003 (Sitzung vom 3. Juli) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Standpunkt des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1. begrüßt die zweite Phase des Programms DAPHNE, zumal die Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen weiterhin ein gravierendes Problem ist. Dies belegen die zahlreichen Projekte, die während der Programmlaufzeit unterbreitet wurden;

1.2. begrüßt es, dass durch den Programmvorschlag ein breites Spektrum von Gewalttätigkeiten gegen Minderjährige (Kinder und Jugendliche) und Frauen abgedeckt wird, auch wenn festgestellt werden muss, dass Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken und die Anstiftung zu Diebstahl oder zu Straftaten von Jugendlichen, insbesondere von jugendlichen Immigranten, praktisch unberücksichtigt bleiben;

1.3. ist einverstanden mit der Zielgruppe der Projekte, darunter auch die Kommunalverwaltungen, gerade wegen deren Zuständigkeiten für die Unterstützung der Opfer;

1.4. ist der Auffassung, dass zu dem Programm auch die Regionen gleichberechtigten Zugang haben sollten, da diese in der Regel Budgetbefugnisse für Maßnahmen im sozialen Bereich besitzen, wie auch - zumindest als Partner - die Ordnungsbehörden, zumal diese mitunter unverzichtbar für die Erkennung von Gewalttaten und vor allem für Informationen darüber sind, ob hinter den Gewalttätern eine Organisation steht;

1.5. teilt die Auffassung der Kommission, dass die Bekämpfung der Gewalt eine Voraussetzung für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union ist;

1.6. ist wie die Kommission überzeugt, dass bessere und stärker diversifizierte Aktionsmittel festgelegt werden müssen, auch im Lichte der in der ersten Programmphase gewonnenen Erfahrungen, ist jedoch der Auffassung, dass der Vorschlag in bestimmter Hinsicht, etwa was die Immigranten betrifft, verbessert werden kann;

1.7. teilt die Auffassung, dass es notwendig ist, spezifische Maßnahmen mit genauen Zielen zu definieren, die für jedes Jahr der Programmlaufzeit festgelegt werden, damit diese Maßnahmen besser greifen und viele Programmteilnehmer, die mitunter aus nicht immer eindeutigen und erklärbaren Gründen ausgeschlossen werden, nicht enttäuscht werden;

1.8. hält für sehr zweckmäßig, dass die Kommission beabsichtigt, ein unionsweites Netz bewährter Praktiken und Maßnahmen zur Verhütung und Unterdrückung jeglicher Form der Gewalt zu schaffen, zumal die gegenseitige Kenntnis der angewandten Maßnahmen eine Hilfestellung für die bessere Bewältigung des Problems sein kann. Der Aktionsbereich ist nämlich sehr umfassend und unterschiedlich: er reicht von der häuslichen Gewalt über die Gewalt auf der Straße und am Arbeitsplatz bis hin zur Ausbeutung von ausgegrenzten Personen wie Emigranten und Eingeschleusten, um nur einige Fälle zu nennen, die zeigen, dass eine umfassende europäische Zusammenarbeit erforderlich ist;

1.9. begrüßt, dass eine Aufstockung der Mittel (20 Mio. EUR in der ersten Phase) mit der Begründung beschlossen wurde, dass sich die Zahl der Empfängerländer durch die Erweiterung erhöht und die erste Programmphase belegt hat, dass noch ein großer Interventionsbedarf besteht;

1.10. ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Aufstockung noch zu gering und unzureichend ist, wenn man die großen Verpflichtungen nicht nur gegenüber den neuen Mitgliedstaaten, sondern auch gegenüber den beitrittswilligen Ländern bedenkt, aus denen u. U. viele der Gewalt ausgesetzte Jugendliche und Frauen kommen werden. Die Aufstockung ist auch angesichts der Vielzahl von Projekten zu gering, die während der ersten Phase von DAPHNE eingereicht und für berücksichtigenswert befunden, aber mangels Mittel nicht finanziert wurden. Nur für 13 % der eingereichten Projekte wurden Mittel bereitgestellt;

1.11. begrüßt es, dass ein Teil der Mittel für ergänzende Maßnahmen wie Studien und Untersuchungen reserviert ist, die den von der Kommission festgelegten Anforderungen, aber auch anderen Kriterien Rechnung tragen müssen.

2. Empfehlungen des AdR

Der Ausschuss der Regionen

2.1. empfiehlt, den Adressatenkreis auf die Regionen und auf die Ordnungsbehörden auszudehnen und ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme in Form von Projekten oder als Partner zu geben, aufgrund des Beitrags, den diese zum Ansatz der Problembewältigung leisten können, aber auch aufgrund ihrer spezifischen Beiträge;

2.2. empfiehlt, den Minderjährigen und den Frauen, die wegen ihrer Notlage (auch finanzieller Art) leicht der Gewalt ausgesetzt sind - insbesondere Eingeschleusten oder nicht begleiteten Minderjährigen - besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

2.3. empfiehlt, als Gewalt nicht nur sexuelle Ausnutzung zu kommerziellen Zwecken, sondern auch Anstiftung zu Bettelei, Diebstahl und Straftaten als Delikt zu betrachten;

2.4. empfiehlt eine weitere Mittelaufstockung auf mindestens 65 Mio. EUR, wie dies im ersten Vorschlag der Kommission vorgeschlagen wird, zumal eine Mittelbegrenzung auf 41 Mio. EUR angesichts der gesteckten Ziele als zu gering erscheint, vor allem, wenn ein Teil der bereitgestellten Mittel richtigerweise für Studien und Untersuchungen reserviert wird;

2.5. empfiehlt der Kommission, eine Ausschreibung zu lancieren, unter anderem zur Präzisierung der Ziele für die Studien und Untersuchungen, damit die Zusammenarbeit und die Anregungen - insbesondere seitens der mit dem Problem befassten Kreise - stets zu einer besseren Fokussierung der Ziele beitragen können.

Empfehlung 1

Artikel 3, Ziffer 1

>Ursprünglicher Wortlaut>

>Geäderter Wortlaut>

Begründung

Bei den Organisationen und Einrichtungen, die sich an dem Programm beteiligen können, sollten auch die Regionen genannt werden, da diese in der Regel Zuständigkeiten und Mittel für Maßnahmen betreffend die Gesundheit und die Lebensqualität der Personen haben und eine wertvolle Unterstützung für Projekte im Rahmen der Ziele der zweiten Phase von DAPHNE anbieten können; außerdem sollten auch die Ordnungsbehörden auf der lokalen und einzelstaatlichen Ebene genannt werden, weil sie oft die ersten Stellen sind, die mit Fällen von Gewalt zu tun und davon Kenntnis haben, aber auch, weil sie unter Ziffer 7 Buchstabe a des Anhangs als in Frage kommende Adressaten aufgeführt werden.

Empfehlung 2

Artikel 5, Ziffer 1

>Ursprünglicher Wortlaut>

>Geäderter Wortlaut>

Begründung

Die Aufstockung von den in dem Programmvorschlag vorgesehenen 41 Mio. EUR auf 65 Mio. EUR rechtfertigt sich dadurch, dass während der ersten Phase mit einer Mittelausstattung von 20 Mio. EUR lediglich 13 % der eingereichten Projekte finanziert werden konnten. Außerdem muss in der zweiten Phase auch mit allen Vorschlägen aus den 12 Staaten gerechnet werden, die in den Erweiterungsprozess einbezogen wurden, aber bereits als EU-Staaten betrachtet werden können. Ferner ist anzumerken, dass die Kommission selbst in ihrer Einleitung zu dem Programmvorschlag einen Finanzrahmen von 65 Mio. EUR vorgeschlagen hat.

Empfehlung 3

Anhang, Ziffer 2, Buchstabe a

>Ursprünglicher Wortlaut>

Die Erforschung und Bewertung der verschiedenen Ursachen, Umstände und Mechanismen des Entstehens und der Zunahme von Gewalt;

>Geäderter Wortlaut>

Die Erforschung und Bewertung der verschiedenen Ursachen, Umstände und Mechanismen des Entstehens und der Zunahme von Gewalt einschließlich der Anstiftung zu Bettelei, Diebstahl und Straftaten;

Begründung

Es sei angemerkt, dass auch Anstiftung zu Bettelei, zu Diebstahl und zu Delikten Formen der Gewalt - insbesondere gegenüber Minderjährigen - sind. Das Programm scheint nämlich hauptsächlich, wenn nicht ausschließlich, die Gewalt sexueller Art in den Vordergrund zu stellen, die äußerst schwerwiegend, aber sicher nicht die einzige Form der Gewalt ist.

Empfehlung 4

Anhang "Spezifische Ziele und Maßnahmen", Ziffer 5

>Ursprünglicher Wortlaut>

Ausarbeitung und Erprobung von in Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen zu verwendenden didaktischen Instrumenten zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Konfliktmanagement.

>Geäderter Wortlaut>

Ausarbeitung und Erprobung von in Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, kommunalen und anderen Einrichtungen mit Bildungs- und Kommunikationszielen zu verwendenden didaktischen Initiativen und Instrumenten zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Konfliktmanagement.

Empfehlung 5

Anhang, Ziffer 6, zweiter Absatz

>Ursprünglicher Wortlaut>

Ermittlung möglicher Ursachen, Umstände und Mechanismen des Entstehens und der Zunahme von Gewalt einschließlich der Charaktereigenschaften und Beweggründe von Gewalttätern und Personen, die für die Anwendung von Gewalt zu kommerziellen Zwecken wie die sexuelle Ausbeutung verantwortlich sind;

>Geäderter Wortlaut>

Ermittlung möglicher Ursachen, Umstände und Mechanismen des Entstehens und der Zunahme von Gewalt einschließlich der Charaktereigenschaften und Beweggründe von Gewalttätern und Personen, die für die Anwendung von Gewalt zu kommerziellen Zwecken wie die sexuelle und sonstige Ausbeutung verantwortlich sind;

Begründung

Wie bereits in der obigen Begründung (Änderung 3) festgestellt, gibt es außer der sexuellen Ausbeutung zu kommerziellen Zwecken auch andere Fälle von Gewalt, beispielsweise die Anstiftung zu Diebstahl und zu Bettelei - in psychologischer, moralischer und körperlicher Hinsicht äußerst schwerwiegende Formen der Gewalt gegenüber Minderjährigen.

Empfehlung 6

Anhang, Ziffer 7, Buchstabe c

>Ursprünglicher Wortlaut>

Förderung der Einführung von Maßnahmen zur Erleichterung der Anzeige von Gewalttaten gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen sowie der verschiedenen Formen des Frauen- und Kinderhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bei den Behörden.

>Geäderter Wortlaut>

Förderung der Einführung von Maßnahmen und spezifischen Dienststellen zur Erleichterung der Anzeige von Gewalttaten >S>gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen>/S> oder von Missbrauch sowie der verschiedenen Formen >S>des Frauen- und Kinderhandels zum Zwecke>/S> der sexuellen und sonstigen Ausbeutung >S>bei den Behörden>/S> von Frauen, Kindern und Jugendlichen sowie des Menschenhandels.

Begründung

Gleiche Begründung wie zu Änderungsvorschlag 5.

Brüssel, den 3. Juli 2003.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

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