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Document 92002E003383

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3383/02 von Olivier Dupuis (NI) an die Kommission. Anwendung der Folter in der Russischen Föderation.

ABl. C 110E vom 8.5.2003, pp. 211–212 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E3383

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3383/02 von Olivier Dupuis (NI) an die Kommission. Anwendung der Folter in der Russischen Föderation.

Amtsblatt Nr. 110 E vom 08/05/2003 S. 0211 - 0212


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3383/02

von Olivier Dupuis (NI) an die Kommission

(28. November 2002)

Betrifft: Anwendung der Folter in der Russischen Föderation

Andrej Viktorowitsch Osentschugow und Alexej Wladimirowitsch Schischkin, zwei Bürger der Russischen Föderation im Alter von 17 Jahren und des Diebstahls verdächtigt, wurden am 5. März 2002 verhaftet und zwei Tage später auf Anweisung des Staatsanwalts des Bezirks Sormowski der Stadt Nischnij Nowgorod in das regionale Zentrum für Untersuchungshaft (sledstvennyi izolyator) IZ -52/1 von Nischnij Nowgorod eingeliefert.

In dem Untersuchungsgefängnis sollen Herr Osentschugow und Herr Schischkin von zwei anderen erwachsenen Häftlingen, darunter Herr Michail Germanowitsch Petrow, gefoltert, ohne dass die Gefängniswärter eingriffen, um aus ihnen Geständnisse über andere Diebstähle zu erpressen, die sie begangen haben sollen. Die Eltern der jungen Häftlinge haben die Direktion der Haftanstalt um eine Untersuchung gebeten. Diese ist nicht darauf eingegangen und hat einfach behauptet, es bestehe kein Anlass, eine solche Untersuchung zu eröffnen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren zum Fall der Misshandlungen von Andrej Viktorowitsch Osentschugow und Alexej Wladimirowitsch Schischkin eingeleitet und eine offizielle Untersuchung begonnen. Nun hat am 21. Oktober 2002 nach einem Prozess voller Verfahrensmängel (insbesondere die Zeugenaussagen der Verteidigung wurden nicht ins Prozessprotokoll aufgenommen) Richter Grigoriew vom Bezirksgericht von Sormowski in Nischnij Nowgorod Herrn Osentschugow und Herrn Schischkin aufgrund der unter Folter erpressten Geständnisse des Diebstahls für schuldig befunden und sie zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Könnte sich die Kommission auf die in ihrem Besitz befindlichen Informationen über diese soundsovielte schwere Verletzung der Grundrechte in der Russischen Föderation berufen? Könnte Sie mitteilen, welche Schritte sie unternommen hat oder zu unternehmen gedenkt, um eine Revision des Prozesses gegen die Herren Osentschugow und Schischkin auf der Grundlage der international anerkannten Regeln für einen fairen Prozess zu erreichen? Ist die Kommission angesichts der unzähligen anderen Fälle, die von systematischen Verstößen der Justiz in der Russischen Föderation zeugen, nicht der Auffassung, dass sie ihre gesamte Politik gegenüber der Russischen Föderation revidieren sollte?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(20. Dezember 2002)

Die Kommission verfügt nicht über spezielle Informationen hinsichtlich dieses Falls. Sie ist sich jedoch der Mängel, die im Gerichts- und im Strafvollzugssystem in Russland bestehen, vollauf bewusst und teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten im Zusammenhang mit den Berichten führender nichtstaatlicher Menschenrechtsorganisationen über Folter und andere Übergriffe auf Häftlinge.

Die Kommission hat stets betont, dass der Aufbau einer Gesellschaft, die auf der Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte basiert, im Interesse Russlands liegt. In dieser Hinsicht sind der Aufbau und die Stärkung eines unabhängigen, objektiven und effizienten Justizwesens unabdingbar. Die finanzielle Hilfe der Europäischen Kommission ist zunehmend auf die Unterstützung der laufenden Justizreform in Russland ausgerichtet, einschließlich Schulungen von Richtern, Gerichtsverwaltern, Gerichtsvollziehern und anderen juristischen Fachkräften. Für diesen Zweck wird jährlich über TACIS die beträchtliche Summe von 10 Millionen Euro bereitgestellt. Gleichzeitig genießt die Förderung der Menschenrechte in Russland im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), in der Russland als Schwerpunktgebiet für die Zeit 2002/2004 ausgewiesen wurde, weiterhin Priorität.

Auf der stärker politischen Ebene wird die Union im Rahmen ihres intensiven politischen Dialogs mit Russland ihre Anliegen hinsichtlich der Situation der Menschenrechte in Russland einschließlich des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und des Verbots der Folter weiter zum Ausdruck bringen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinschaft auch künftig unterstreichen, dass die effiziente Partnerschaft, die die Gemeinschaft und Russland aufzubauen versuchen, zwangsläufig auf einer Reihe fundamentaler Kernwerte beruhen muss, einschließlich der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte im Einklang mit den wichtigsten von Russland ratifizierten internationalen und europäischen Menschenrechtsübereinkommen. Parallel dazu wird die Union die einschlägigen Arbeiten im Europarat und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) weiter fördern.

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