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Document 92002E002971

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2971/02 von Christa Prets (PSE) an die Kommission. GD Beschäftigung und Soziales — Informationspolitik.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 223–224 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E2971

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2971/02 von Christa Prets (PSE) an die Kommission. GD Beschäftigung und Soziales — Informationspolitik.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0223 - 0224


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2971/02

von Christa Prets (PSE) an die Kommission

(22. Oktober 2002)

Betrifft: GD Beschäftigung und Soziales Informationspolitik

Am 12. September 2002, 18.00 Uhr, veröffentlichte die Austria Presse Agentur (APA) eine Eilt-Meldung mit dem Titel EU übt harsche Kritik an Österreichs Beschäftigungspolitik. Darin nimmt die APA Bezug auf den jährlichen Prüfbericht der EU-Kommission im Rahmen der Nationalen Aktionspläne, der der APA exklusiv vorlag. Am 13. September 2002 wollte ich nähere Informationen dazu, und unser Büro hat bei der zuständigen Dienststelle der Kommission nachgefragt, jedoch mit dem Hinweis, dass der Bericht erst im November veröffentlicht wird, keine Auskünfte bekommen. Warum werden den MdEP Informationen von der Kommission erst später zugänglich gemacht als der Presse?

Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

(29. November 2002)

Die Kommission hat den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2002 am 13. November 2002 angenommen(1). Er beurteilt die Fortschritte, die von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2001 erzielt worden sind. Nach der Verabschiedung wurde der Bericht den anderen Institutionen zugeleitet, auch dem Parlament, und der Presse und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Bei den Vorarbeiten zum Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts und der entsprechenden Begleitdokumentation veranstaltet die Kommission bilaterale Treffen mit allen Mitgliedstaaten zur Klärung der Fakten. Das diesjährige Treffen mit Österreich war am 13. September 2002. Kurz vor dem Treffen wurde der Vorentwurf des Begleitdokuments wie üblich an das österreichische Arbeits- und Wirtschaftsministerium gesandt.

Es ist bei der Kommission nicht üblich, im Entwurf vorliegende Vorschläge vor ihrer Verabschiedung und Weiterleitung an die anderen europäischen Institutionen der Presse zugänglich zu machen. Entsprechend dem Rahmenabkommen gibt die Kommission Gesetzesinitiativen bzw. sonstige wichtige Initiativen oder Entscheidungen nicht öffentlich bekannt, bevor das Parlament informiert wird. Wie im Rahmenabkommen vorgesehen, geht die Kommission daher so vor, dass sie das Parlament unmittelbar nach ihrer wöchentlichen Sitzung über die wichtigsten vom Kollegium gefassten Beschlüsse unterrichtet.

(1) KOM(2002) 621 endg.

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