Scegli le funzioni sperimentali da provare

Questo documento è un estratto del sito web EUR-Lex.

Documento 92002E002748

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2748/02 von Peter Skinner (PSE) an die Kommission. Illegale Einfuhr von Fleisch aus Afrika.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, pag. 204-204 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

sito web del Parlamento europeo

92002E2748

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2748/02 von Peter Skinner (PSE) an die Kommission. Illegale Einfuhr von Fleisch aus Afrika.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0204 - 0204


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2748/02

von Peter Skinner (PSE) an die Kommission

(23. September 2002)

Betrifft: Illegale Einfuhr von Fleisch aus Afrika

Kann die Kommission mich mit Blick auf die in Afrika praktizierte Tötung von Tieren zur Gewinnung von Dschungelfleisch, welches dann illegal nach Europa eingeführt wird, über Maßnahmen informieren, die sie einleiten kann, um diesem Schwarzhandel Einhalt zu gebieten, und so die potenzielle Gefahr, die von in die Europäische Union eingeführtem infizierten Fleisch ausgeht, zu verringern?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(25. Oktober 2002)

Eine Reihe von Maßnahmen der Gemeinschaft sind für die Frage zum Schwarzhandel mit Dschungelfleisch und das damit verbundene Gesundheitsrisiko relevant:

- Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels(1) setzt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) in der Union um. Gemäß dieser Verordnung ist der Import von bestimmten Arten, wie Gorillas oder Schimpansen, die zum Teil durch das Problem des Dschungelfleischhandels gefährdet sind, entweder gänzlich verboten oder verlangt eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz.

Die Aufgabe, den Schwarzhandel mit allen Arten zu unterbinden, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) fallen, obliegt vor allem den Mitgliedstaaten. Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 sieht vor, dass Mitgliedstaaten Zollämter bestimmen, in denen Kontrollen und Formalitäten von ausreichendem und entsprechend ausgebildetem Personal durchgeführt werden. Durch sie werden auch die Überwachung bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen, sowie die Untersuchung von Vertragsverletzungen und Sanktionen geregelt. Die Kommission kann diesbezüglich nur eine eingeschränkte Rolle übernehmen, z. B.: durch die Übermittlung von Informationen und durch verstärkte Sensibilisierung der Behörden in den Mitgliedsstaaten.

- Die Richtlinie 92/45/EWG des Rates vom 16. Juni 1992 zur Regelung der gesundheitlichen und tierseuchenrechtlichen Fragen beim Erlegen von Wild und bei der Vermarktung von Wildfleisch(2) verlangt, dass das Fleisch von freilebenden Landsäugetieren, das durch Warenverkehr importiert wird, aus einem Land stammen muss, das ausdrücklich für diese Fleischsorte zugelassen ist. Das Fleisch, das zusammen mit einer tierärztlichen Bescheinigung verschickt wird, die durch eine zuständige Behörde des exportierenden Landes ausgestellt wurde, soll bei seiner Ankunft an den Grenzenposten der Gemeinschaft für Veterinärzwecke überprüft werden (Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen(3)).

Für den Fall, dass Dschungelfleisch an Einzelpersonen versandt, oder von ihnen transportiert wird, verabschiedet die Kommission neue Regeln zur Vermeidung des Gesundheitsrisikos, das ein derartiger Warenverkehr mit sich bringt, indem sie verstärkte Grenzkontrollen bei jeder möglichen Eingangsstelle in das Gebiet der Gemeinschaft fordert. Sie sieht vor, dass Reiseveranstalter ihre Kunden auf die strengen Auflagen für jegliche Einfuhr von Fleisch bei Betreten des Gemeinschaftsgebiets aufmerksam machen, und dass die Mitgliedstaten Gepäckskontrollen durchführen, um die Einfuhr von unerlaubtem Fleisch zu unterbinden.

- Schließlich sind im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in der zentralafrikanischen Region, die die wichtigste Quelle für Dschungelfleisch in Afrika darstellt, in den letzten 10 Jahren 70 Millionen Euro für die Erhaltung der Tropenwälder eingesetzt worden.

Das regionale Programm für Zentralafrika im Rahmen des neunten Europäischen Entwicklungsfonds sieht fortlaufende Beihilfen für die Erhaltung der Tropenwälder und zur rationellen Bewirtschaftung vor. Diese Beihilfen sollen die Bemühungen zur Ausrottung der Wilderei durch Schutzvorschriften, sowie die Beobachtung und Überwachung, kommunale Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Fortbildung und Forschung, unterstützen.

(1) ABl. L 61 vom 3.3.1997.

(2) ABl. L 268 vom 14.9.1992.

(3) ABl. L 24 vom 30.1.1998.

In alto