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Document 92002E002546

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2546/02 von Marco Cappato (NI) an den Rat. Französische Rechtsvorschriften zu Ravepartys.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 184–185 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E2546

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2546/02 von Marco Cappato (NI) an den Rat. Französische Rechtsvorschriften zu Ravepartys.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0184 - 0185


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2546/02

von Marco Cappato (NI) an den Rat

(12. September 2002)

Betrifft: Französische Rechtsvorschriften zu Ravepartys

Die französischen Rechtsvorschriften für kostenlose Untergrund-Techno-Musikveranstaltungen sind sehr repressiv. Dieser Krieg gegen die Ravepartys brachte beispielsweise den Unterpräfekten von Limoux dazu, die fragwürdige Entscheidung zu treffen, einem Rundfunksender, Radio Ballade, am 6. Juli dieses Jahres die Ausstrahlung von Technomusik zu untersagen.

Entsprechen diese Rechtsvorschriften nach Auffassung des Rates den europäischen Normen?

Gemeinsame Antwortauf die Schriftlichen Anfragen E-2544/02 und E-2546/02

(19. Dezember 2002)

Der Rat weist darauf hin, dass er für Maßnahmen, die von bzw. in den Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffen werden, nicht zuständig ist.

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