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Document 92002E002388

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2388/02 von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission. Schändung jüdischer Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, pp. 163–164 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E2388

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2388/02 von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission. Schändung jüdischer Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0163 - 0164


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2388/02

von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission

(2. August 2002)

Betrifft: Schändung jüdischer Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom

Am 18. Juli 2002, einem Tag, der nach dem jüdischen Kalender ein Trauertag ist, nämlich der 9. Aw, wurden über 40 jüdische Gräber auf dem Verano-Friedhof in Rom geschändet. Diese niederträchtige Tat, die in der ganzen Stadt tiefe Entrüstung hervorgerufen hat, ist auch das Zeichen für die Rückkehr äußerst besorgniserregender antisemitischer Ausschreitungen, von denen Rom jahrelang verschont blieb.

Welche Initiativen gedenkt die Kommission nach der abscheulichen Schändung auf dem Verano-Friedhof zu ergreifen?

Welche Schritte beabsichtigt die Kommission zu unternehmen, um die Unzahl von antisemitischen Ausschreitungen, die vor dem Vorfall in Rom bereits in Straßburg, Marseille und Brüssel stattgefunden haben, zu verhindern und zu bekämpfen?

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die unselige Subkultur, die darin besteht, den Hass gegen die Juden mit der Dämonisierung des Staates Israel zu verbinden, was zu schändlichen Taten wie die in Rom führt, zu bekämpfen?

Ist die Kommission in der Lage, das Vorhandensein einer geplanten Strategie und etwaiger internationaler Verbindungen antisemitischer Organisationen festzustellen?

Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

(20. September 2002)

Die Kommission verurteilt entschieden jede Form rassistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Gewalt, die einen nicht zu tolerierenden Verstoß gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt, auf die die Union sich gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind. Sie bekräftigt ihr Engagement für die Bekämpfung der rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Phänomene mit allen in den Verträgen vorgesehen Mitteln.

In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, dass die Verwaltung der Justiz in den Mitgliedstaaten außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegt und die Einleitung strafrechtlicher Schritte im Zusammenhang mit den von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Vorkommnissen von den Justizbehörden der Mitgliedstaaten abhängt, wenn derartige Schritte für geeignet gehalten werden.

In seinen Schlussfolgerungen vom 25. und 26. April 2002 über die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit hat der Rat insbesondere darauf hingewiesen, dass eine Annäherung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erforderlich ist, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass die Verfassungsregeln und die Grundsätze der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gewahrt bleiben; ferner hat er die Bedeutung des Vorschlags für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hervorgehoben, den die Kommission im November 2001(1) vorgelegt hat und der zurzeit im Rat erörtert wird.

Im Übrigen hat die Kommission bereits bedeutende Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Sensibilisierung der Bevölkerung für diese Herausforderungen in Bereichen wie Beschäftigung, Einwanderungspolitik und Asyl, Unterstützung der Flüchtlinge, Bildung, Forschung und Außenbeziehungen angenommen.

Auch die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hat bei der Sensibilisierung und Verbreitung der besten Praktiken der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle zu spielen.

(1) KOM(2001) 664 endg., ABl. C 75 E vom 26.3.2002.

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