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Document 92002E002290

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2290/02 von Elizabeth Lynne (ELDR) an den Rat. Bedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern im Vereinigten Königreich.

ABl. C 92E vom 17.4.2003, p. 149–149 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E2290

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2290/02 von Elizabeth Lynne (ELDR) an den Rat. Bedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern im Vereinigten Königreich.

Amtsblatt Nr. 092 E vom 17/04/2003 S. 0149 - 0149


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2290/02

von Elizabeth Lynne (ELDR) an den Rat

(25. Juli 2002)

Betrifft: Bedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern im Vereinigten Königreich

Ist der Rat der Ansicht, dass der Plan der britischen Regierung, ein Unterbringungszentrum für 750 Asylbewerber auf einem früheren Flugplatz in Throckmorton zu bauen, der während der Maul- und Klauenseuche als Tierbegrabungsstätte benutzt wurde und in der Nähe eines kleinen Dorfes mit 160 Einwohnern und weiteren vier umliegenden Ortschaften mit nur 2593 Einwohnern liegt, ausreichend Raum dafür bietet, dass der Zugang zu allen Leistungen gewährleistet ist, wie in der vor der Annahme stehenden Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten enthalten?

Ist der Rat der Auffassung, dass ein derartiger Standort geeignet ist, harmonische Beziehungen zwischen den Kommunen und den Unterbringungszentren (Erwägung 16), Zugang für Minderjährige zu den Bildungssystemen unter denselben Bedingungen wie für die Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats (Artikel 12 Absatz 1) oder die Möglichkeit, mit Verwandten und Rechtsbeiständen in Verbindung zu treten (Artikel 16 Absatz 2), zu gewährleisten?

Ist der Rat der Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten nicht in individuellen Asylpolitiken engagieren sollten, die den kurz vor der Einführung stehenden Politiken und Rechtsvorschriften der Europäischen Union widersprechen?

Antwort

(16.-19. Dezember 2002)

Dem Rat liegen keine Informationen über den Plan für die Einrichtung des Unterbringungszentrums vor, auf den die Frau Abgeordnete in ihrer Anfrage hinweist.

Was den Entwurf einer Richtlinie des Rates über die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten anbelangt, so sei darauf hingewiesen, dass es der Kommission nach Artikel 211 EGV obliegt, nach der Annahme der Richtlinie dafür Sorge zu tragen, dass deren Bestimmungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten angewandt werden.

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